Vom 18. Januar 2012
Deutscher Bundestag Drucksache 17/8362
17. Wahlperiode 18. 01. 2012
Beschlussempfehlung und Bericht
des Rechtsausschusses (6. Ausschuss)
zu dem Streitverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht 2 BvF 3/11
A. Problem
Die Antragsteller im Streitverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht 2 BvF
3/11 beantragen, das Neunzehnte Gesetz zur Änderung des Bundeswahlgeset-
zes vom 25. November 2011 (BGBl. I S. 2313) für nichtig zu erklären. Der Nor-
menkontrollantrag von 214 Mitgliedern des Deutschen Bundestages – sämt-
liche Mitglieder der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN –
richtet sich damit gegen die vom Deutschen Bundestag am 29. September 2011
beschlossenen Änderungen der §§ 6 und 7 des Bundeswahlgesetzes. Im
Wesentlichen machen die Antragsteller geltend, dass diese Änderungen nicht
mit den Grundsätzen der Gleichheit und der Unmittelbarkeit der Wahl verein-
bar seien.
B. Lösung
Der Rechtsausschuss empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen CDU/
CSU, FDP und DIE LINKE. bei Stimmenthaltung der Fraktionen SPD
und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, in dem Streitverfahren vor dem Bun-
desverfassungsgericht 2 BvF 3/11 Stellung zu nehmen und den Präsidenten
zu bitten, Prof. Dr. Bernd Grzeszick, LL.M. (Cambridge), als Prozessbe-
vollmächtigten zu bestellen.
C. Alternativen
Keine.
D. Kosten
Kosten der Prozessvertretung.
Drucksache 17/8362 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
Beschlussempfehlung
Der Bundestag wolle beschließen,
in dem Streitverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht 2 BvF 3/11 Stellung
zu nehmen und den Präsidenten zu bitten, Prof. Dr. Bernd Grzeszick, LL.M.
(Cambridge), als Prozessbevollmächtigten zu bestellen.
Berlin, den 18. Januar 2012
Der Rechtsausschuss
Siegfried Kauder (Villingen-Schwenningen)
Vorsitzender und Berichterstatter
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/8362
Berlin, den 18. Januar 2012
Siegfried Kauder (Villing
Berichterstatter
GRÜNEN beschlossen, dem Deutschen Bundestag zu emp-
fehlen, in dem Streitverfahren vor dem Bundesverfassungs-
gericht 2 BvF 3/11 Stellung zu nehmen und den Präsidenten
zu bitten, Prof. Dr. Bernd Grzeszick, LL.M. (Cambridge), als
Prozessbevollmächtigten zu bestellen.
en-Schwenningen)
Bericht des Abgeordneten Siegfried Kauder (Villingen-Schwenningen)
Die Antragsteller im Streitverfahren vor dem Bundesverfas-
sungsgericht 2 BvF 3/11 beantragen, das Neunzehnte Ge-
setz zur Änderung des Bundeswahlgesetzes vom 25. No-
vember 2011 (BGBl. I S. 2313) für nichtig zu erklären. Der
Normenkontrollantrag von 214 Mitgliedern des Deutschen
Bundestages – sämtliche Mitglieder der Fraktionen SPD
und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – richtet sich damit ge-
gen die vom Deutschen Bundestag am 29. September 2011
beschlossenen Änderungen der §§ 6 und 7 des Bundeswahl-
gesetzes. Im Wesentlichen machen die Antragsteller gel-
tend, dass diese Änderungen nicht mit den Grundsätzen der
Gleichheit und der Unmittelbarkeit der Wahl vereinbar sei-
en.
Mit Schreiben vom 20. Dezember 2011 hat das Bundesver-
fassungsgericht dem Deutschen Bundestag gemäß § 77 des
Bundesverfassungsgerichtsgesetzes Gelegenheit gegeben,
sich in diesem Verfahren der abstrakten Normenkontrolle bis
zum 27. Februar 2012 zu äußern.
Der Rechtsausschuss hat die Verfassungsstreitsache in seiner
70. Sitzung am 18. Januar 2012 beraten und mit den Stimmen
der Fraktionen CDU/CSU, FDP und DIE LINKE. bei Stimm-
enthaltung der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE