BT-Drucksache 17/8335

Änderung des Luftverkehrsgesetzes zum Drohnen-Einsatz

Vom 17. Januar 2012


Deutscher Bundestag Drucksache 17/8335
17. Wahlperiode 17. 01. 2012

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Ulla Jelpke, Andrej Hunko, Jan van Aken, Herbert Behrens,
Annette Groth, Niema Movassat, Jens Petermann, Paul Schäfer (Köln),
Raju Sharma, Frank Tempel und der Fraktion DIE LINKE.

Änderung des Luftverkehrsgesetzes zum Drohnen-Einsatz

Ein unter dem Bundesminister für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung Dr. Peter
Ramsauer ausgearbeiteter Gesetzentwurf eines Vierzehnten Gesetzes zur Ände-
rung des Luftverkehrsgesetzes sieht die grundsätzliche Legalisierung des nicht-
militärischen Einsatzes unbemannter Luftfahrtgeräte (Unmanned Aerial Sys-
tems/UAS) im deutschen Luftraum vor (Bundestagsdrucksache 17/8098). Die
Bundesregierung hält es „angesichts der weitreichenden technischen Entwick-
lung und der erheblichen Fortschritte in diesem Bereich“ für möglich, dass
„bemannte und unbemannte Luftfahrtgeräte gleichberechtigt am Luftverkehr
teilnehmen“. Durch die Änderung des Luftverkehrsgesetzes soll der Betrieb von
bis zu 150 Kilogramm schweren Drohnen beispielsweise zu Überwachungsauf-
gabe von der Polizei sowie im Umwelt- und Verkehrsbereich legalisiert werden.

„Es wird nicht verkannt, dass noch viele Aspekte des Betriebs von UAS weite-
rer Klärung bedürfen“, heißt es im Gesetzentwurf, der 2011 trotz erheblicher
sicherheits- und datenschutzrelevanter Fragen in der letzten Sitzungswoche vor
Weihnachten spät abends ohne Aussprache zur ersten Lesung ins Parlament
eingebracht und an den Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, den
Rechtsausschuss, den Ausschuss für Wirtschaft und Technologie sowie den
Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit überwiesen wurde.

Diese offenen Fragen sollen nach Meinung der Bundesregierung nicht durch
das Luftverkehrsgesetz sondern in den „einschlägigen untergesetzlichen
Rechtsvorschriften“ geklärt werden. „Für das Parlament bedeutet das: Die
Volksvertreter sollen den Betrieb von Drohnen grundsätzlich erlauben. Bei den
brisanten Details haben die Abgeordneten dann nichts mehr zu sagen, die kann
der Verkehrsminister allein regeln“, heißt es in der Tageszeitung „DIE WELT“
(29. Dezember 2011).

Für den Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit,
Peter Schaar, dessen Behörde nicht in die Ausarbeitung des Gesetzentwurfs zur
Änderung des Luftverkehrsgesetzes eingebunden war, wirft der angestrebte
Drohnen-Einsatz eine Reihe von Fragen etwa nach Art und Umfang der erho-

benen personenbezogenen Daten auf. Schon jetzt haben einige deutsche Poli-
zeibehörden mit Kameras bestückte ferngelenkte Minihubschrauber, die etwa
zur Überwachung des Castortransports in Niedersachsen oder von Fußballspie-
len in Sachsen zum Einsatz kamen.

Laut einem Bericht des Büros für Technikfolgen-Abschätzung beim Deutschen
Bundestag hat das Forschungsministerium die gemeinsam von verschiedenen
Universitäten, Unternehmen und dem Deutschen Roten Kreuz betriebenen Pro-

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jekte Airshield und Sogro zum Einsatz von Drohnen im Katastrophenfall mit
5,9 Mio. Euro unterstützt.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Welche offenen Fragen bzw. klärungsbedürftigen Aspekte sieht die Bun-
desregierung für die Zulassung von UAV (Unmanned Aerial Vehicle)?

a) Was im Einzelnen sind die von der Bundesregierung auf S. 14 des Ge-
setzentwurfs genannten „Aspekte des Betriebes von UAS“, die „weiterer
Klärung bedürfen“?

b) Welche Gremien sollen die Klärung dieser Aspekte in welchem Zeitraum
genau vornehmen?

c) Inwieweit ist eine Einbeziehung von Datenschutzbeauftragten des Bun-
des und der Länder in die „weitere Klärung“ dieser Aspekte vorgesehen?

2. Aufgrund welcher konkreten Entwicklungen sieht die Bundesregierung ein
Erfordernis zur Änderung des Luftfahrtgesetzes bezüglich des Einsatzes
von UAV?

3. Trifft es zu, dass am jüngsten Entwurf des neuen Luftverkehrgesetzes im
Auftrag des Interessenverbandes BDLI (Bundesverband der Deutschen
Luft- und Raumfahrtindustrie e. V.) der Jurist Dr. iur. Elmar Giemulla mit-
gearbeitet hat, wie das „DIE WELT“ am 17. Oktober 2011 in einem Artikel
behauptete?

4. Haben weitere Interessenverbände Anteil an dem Gesetzentwurf, und wenn
ja, welche, und um welche konkreten Zuarbeiten handelte es sich?

5. Wurden externe Beratungsleistungen bei der Erarbeitung des Gesetzent-
wurfs in Anspruch genommen, und wenn ja, von wem, und welche Kosten
haben diese verursacht?

6. Welche konkreten Möglichkeiten des Einsatzes von UAS „in anderen Ein-
satzbereichen“ sieht die Bundesregierung, wie sie im Entwurf eines Vier-
zehnten Gesetzes zur Änderung des Luftverkehrsgesetzes nur vage als
„Feuerbekämpfung, Verkehrsüberwachung, Überwachung sensibler Ob-
jekte“ oder „unbemannter kommerzieller Fracht- oder sogar Personenver-
kehr“ bezeichnet wird?

7. Liegen der Bundesregierung bereits Anfragen bzw. Anträge von staat-
lichen, gewerblichen oder privaten Stellen zum Einsatz von Drohnen vor,
und wenn ja, von welchen Stellen?

a) Für welche Anliegen wurden die Anfragen oder Anträge konkret ge-
stellt?

b) Wie wurden diese bislang beschieden?

8. Wie viele UAS welcher Typen wurden bislang für Testflüge oder reguläre
Flüge im deutschen Luftraum zugelassen (Muster oder Verkehrszulassun-
gen) bitte aufgeschlüsselt nach Gewicht 5 bis 25 kg, 25 kg bis 150 kg, über
150 kg)?

9. Welche Zonen wurden bereits für den Betrieb von UAS mit einer Ge-
wichtsklasse von über 25 Kilogramm ausgewiesen, bzw. welche Flugbe-
schränkungsgebiete sind hierfür errichtet worden, und auf welchen Lande-
plätzen durften diese UAS bislang betrieben werden?

10. Inwieweit gedenkt die Bundesregierung, bei der Europäischen Agentur für
Flugsicherheit (EASA) in Köln auch den Betrieb von UAV mit einem Be-
triebsgewicht von über 150 Kilogramm zu beantragen, bzw. welche Hal-

tung vertritt die Bundesregierung zu etwaigen Bestimmungen?

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/8335

11. Über wie viele und welche UAS welcher Gewichtskategorie verfügt die
Bundeswehr, und über welche Reichweite verfügen diese?

a) Welchem Zweck dienen diese Drohnen?

b) Wo sind die Systeme jeweils stationiert, und von wo werden sie gesteu-
ert?

c) Wie viele dieser Drohnen befinden sich zurzeit in Deutschland?

d) Wie viele dieser Drohnen befinden sich zurzeit bei Auslandseinsätzen
(bitte Standort angeben)?

e) Inwieweit ist die Anschaffung weiterer Drohnen durch die Bundeswehr
vorgesehen, und für welche Aufgaben und Einsatzszenarien sollen diese
geeignet sein?

f) Inwieweit gab es Anfragen anderer Behörden im Rahmen der Amts-
hilfe, an Daten zu gelangen, die durch Bundeswehrdrohnen erhoben
wurden, und inwieweit wurde diesen Anfragen stattgegeben (bitte Zeit-
punkt und Anlass angeben)?

g) Inwieweit sind die Drohnen der Bundeswehr für den Einsatz bei „Mili-
tary Operations in Urban Terrain“ (MOUT) geeignet, bzw. welche
Überlegungen werden hierzu angestellt?

12. Welche und wie viele Drohnen ausländischer Streitkräfte sind in Deutsch-
land stationiert?

a) Unter welchen Bedingungen dürfen derzeit Drohnen ausländischer
Streitkräfte den deutschen Luftraum nutzen?

b) Wie und durch wen wird geprüft und gewährleistet, dass diese Drohnen
keine Gefährdung für den anderen Luftverkehr und die Bevölkerung in
Deutschland bedeuten?

13. Über wie viele und welche UAS verfügen Polizeibehörden des Bundes,
und wann wurden diese beschafft (bitte nach einzelnen Gewichtsklassen
aufgeschlüsselt wiedergeben)?

a) Für welche Einsatzzwecke eignen sich die beschafften UAS?

b) Für welche Einsatzzwecke werden die UAS bislang eingesetzt?

c) Welche und wie viele Kamerasysteme sind zur Bestückung von UAS
bei Bundesbehörden beschafft worden, und über welche Auflösung ver-
fügen diese?

d) Welche Software liegt der Steuerung beschaffter UAS zugrunde?

e) Mit welchen technischen Hilfsmitteln werden von UAS übertragene Da-
ten ausgewertet oder weiterer Datenverarbeitung zugeführt?

f) Inwieweit gab es Anfragen anderer Behörden im Rahmen der Amts-
hilfe, an Daten zu gelangen, die durch die Polizeidrohnen erhoben wur-
den, und inwieweit wurde diesen Anfragen stattgegeben (bitte Zeitpunkt
und Anlass angeben)?

g) Inwieweit ist die Anschaffung weiterer Drohnen durch die Polizeibehör-
den des Bundes vorgesehen, und für welche Aufgaben und Einsatzsze-
narien sollen diese geeignet sein?

14. Über wie viele und welche UAS verfügen Polizeibehörden der Länder, und
wann wurden diese beschafft (bitte nach einzelnen Gewichtsklassen aufge-
schlüsselt wiedergeben)?

a) Für welche Einsatzzwecke eignen sich die beschafften UAS?
b) Für welche Einsatzzwecke werden die UAS bislang eingesetzt?

Drucksache 17/8335 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

c) Welche und wie viele Kamerasysteme sind zur Bestückung von UAS
bei Landesbehörden beschafft worden, und über welche Auflösung ver-
fügen diese?

d) Welche Software liegt der Steuerung beschaffter UAS zugrunde?

e) Mit welchen technischen Hilfsmitteln werden von UAS übertragene
Daten ausgewertet oder weiterer Datenverarbeitung zugeführt?

f) Inwieweit gab es Anfragen anderer Behörden im Rahmen der Amts-
hilfe, an Daten zu gelangen, die durch die Polizeidrohnen erhoben wur-
den, und inwieweit wurde diesen Anfragen stattgegeben? (bitte Zeit-
punkt und Anlass angeben)?

g) Inwieweit ist die Anschaffung weiterer Drohnen durch die Polizeibehör-
den des Landes vorgesehen, und für welche Aufgaben und Einsatzsze-
narien sollen diese geeignet sein?

15. Inwieweit sind das Bundesministerium für Bildung und Forschung
(BMBF), das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
(BMVBS) oder das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie
(BMWi) mit der zukünftigen Nutzung von UAS befasst?

16. Welche Kosten sind für die Beschaffung aller UAS sowie der zum Betrieb
benötigten Infrastruktur und Personal bei Bundesbehörden in den letzten
fünf Jahren entstanden (bitte nach Systemen in der Luft und am Boden auf-
schlüsseln)?

17. Inwieweit gibt es einen bundesweiten Erfahrungsaustausch von Bundes-
und Landesbehörden bezüglich der Beschaffung oder Nutzung von Droh-
nen?

a) Wie ist der Unterausschuss „Führung, Einsatz und Kriminalitäts-
bekämpfung“ oder andere Arbeitskreise der Ständigen Konferenz der
Innenminister und -senatoren der Länder in die Beschaffung und den
Betrieb von UAS eingebunden?

b) Wie ist das Polizeitechnische Institut der Deutschen Hochschule der Po-
lizei in die Beschaffung und den Betrieb von UAS eingebunden?

c) Wie arbeiten Bundesbehörden mit den Abteilungen Zentrale Dienste bei
den Landeskriminalämtern oder anderen polizeilichen Organisationsein-
heiten zusammen, die für die Beschaffung und den Betrieb von UAS zu-
ständig sind?

d) Welche Ergebnisse zeitigte die „Bund-/Länderprojektgruppe Drohnen“,
und welche weitere Zusammenarbeit wurde dort verabredet?

e) Inwieweit waren die Forderungen der früheren „Bund-/Länderprojekt-
gruppe“ hinsichtlich der jetzigen Änderung der luftverkehrsrechtlichen
Vorschriften maßgeblich?

f) Welche Stellen der Bundesregierung sind wie von der „Bund-/Länder-
projektgruppe“ gefordert mit einer „Marktbeobachtung und -auswer-
tung technischer Lösungen“ befasst?

g) Welche Hersteller von UAS haben in den letzten fünf Jahren an gemein-
samen Arbeitsgruppen oder sonstigen Treffen mit Bundesbehörden teil-
genommen, um die zukünftige Implementierung von UAS in die militä-
rische oder polizeiliche Arbeit zu integrieren?

h) In welchen Projekten forscht die Bundesregierung zur „Schwarmintelli-
genz“ bezüglich UAS oder anderer automatisierter Einsätze mehrerer

Systeme im Verbund, und welches Budget wird hierfür verausgabt?

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/8335

18. Wie bewertet die Bundesregierung den Einsatz fliegender Kameras bei
politischen Versammlungen hinsichtlich der Einschränkung der Versamm-
lungsfreiheit?

a) Wie steht die Bundesregierung zu dem Vorwurf von Datenschützern,
dass die gelieferten Bilder keineswegs als Übersichtsaufnahmen einzu-
ordnen sind, sondern die fliegenden Kameras Bilder in hoher Auflösung
liefern, über die auch Gesichter erkannt werden können?

b) Inwieweit sind Datenschutzbehörden in die Einsätze fliegender Kame-
ras bei politischen Versammlungen eingebunden oder haben für derar-
tige Maßnahmen ihre generelle Zustimmung signalisiert?

19. Aufgrund welcher rechtlicher Grundlage erfolgte bislang der Einsatz von
Überwachungsdrohnen durch die Polizei?

20. Aus welchen Gründen verzichtet die Bundesregierung in ihrem Gesetzent-
wurf auf den gängigeren Begriff „Drohne“ zur Beschreibung von UAV?

21. Wie viele Angehörige welcher Bundesbehörden sind bislang als „Luftfahr-
zeugfernführer“, „Luftfahrzeugführer unbemannter Luftfahrzeuge“ bzw. in
sonstigen Funktionen zur Steuerung von UAS ausgebildet worden?

a) Wie ist diese Ausbildung organisiert, und von wem wird sie übernom-
men?

b) Inwieweit haben Bundesbehörden zur Ausbildung an UAS mit Herstel-
lern oder ausländischen Stellen zusammengearbeitet, und wie wurde
diese jeweils geregelt?

22. Welche Schäden sind in den letzten fünf Jahren durch UAS von Bundesbe-
hörden entstanden?

a) Wie viele UAS von Polizei, Bundeswehr oder anderen Bundesministe-
rien oder in Deutschland stationierten ausländischen Streitkräften sind
in den letzten fünf Jahren abgestürzt?

b) Wie sind die UAS bei Bundesbehörden jeweils versichert, und welche
potentiellen Schadensereignisse werden hierfür angenommen?

c) Inwieweit werden durch UAS verursachte Schadenslagen in Übungen
des Katastrophenschutzes oder der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr
eingebunden?

23. Wie interpretiert die Bundesregierung die vorliegende Fassung der Luft-
verkehrs-Ordnung (LuftVO) bezüglich des nicht gewerblichen Einsatzes
von Drehflüglern und Quadrokoptern?

a) Welche Regelungen gelten demnach bezüglich Abflugort, Flughöhe
oder Nutzung von Kameras für den Betrieb von Hobby-Flug-Robotern?

b) Inwieweit können im Freizeitbedarf erhältliche oder per Selbstbau mon-
tierte Quadrokopter als Modellfluggeräte betrachtet werden?

c) Welche Regelungen zum Betrieb bezüglich Abflugort, Flughöhe oder
Nutzung der HD-tauglichen Kamera müssen Nutzer und Nutzerinnen von
Quadrokoptern der Firma Parrot GmbH beachten, die diese ausdrücklich
als Spielzeug anbietet?

d) Wie kam die Entscheidung zustande, im Entwurf eines Vierzehnten Ge-
setzes zur Änderung des Luftverkehrsgesetzes die zum Modellflug ge-
nutzten UAS als „unbemanntes Luftfahrtgerät“ zu bezeichnen, während
für alle anderen der Begriff „unbemanntes Luftfahrtsystem“ verwandt
wird?

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24. Inwieweit ist nach Kenntnis der Bundesregierung in anderen Staaten der
EU die zivile Nutzung von UAV zulässig?

25. Im Rahmen welcher Arbeitsgruppen, Konferenzen oder sonstigen Treffen
arbeiten Bundesbehörden mit dem Lobbyverband „UVS International“
oder dessen Programm „UAVs – Concerted Actions for Required Regula-
tions“ oder dem nationalen Interessenverband UAV DACH zusammen?

26. Inwieweit ist die Bundesregierung in die Aktivitäten der „Joint Aviation
Authorities“ (JAA) oder EUROCONTROL hinsichtlich der „UAV Task
Force“ eingebunden?

27. Mit welchen anderen ausländischen Agenturen, Behörden oder Firmen ar-
beiten Bundesbehörden zusammen, um die Implementierung der Zulas-
sung von UAS in den zivilen Luftraum zu befördern?

a) Wie arbeitet die Bundesregierung diesbezüglich mit der zentralen Koor-
dinationsstelle für die Luftverkehrskontrolle „European Organisation
for the Safety of Air Navigation“ (EUROCONTROL) oder der „Euro-
pean Organization for Civil Aviation Equipment“ (EUROCAE) zusam-
men?

b) Inwieweit ist die Bundesregierung in das „Preliminary Impact Assess-
ment on the safety of communications for Unmanned Aerial Systems“
oder andere Forschungsprojekte der Europäischen Agentur für Flug-
sicherheit eingebunden, und welche Ergebnisse zeitigten diese?

c) Hinsichtlich welcher Projekte zur Nutzung von UAS arbeitet die Bun-
desregierung mit der Firma Astrium oder EADS Defence & Security zu-
sammen?

28. In welche Vorhaben der Europäischen Verteidigungsagentur (EVA) ist die
Bundesregierung bezüglich der Implementierung der Zulassung von AUS
in den zivilen Luftraum zu befördern?

29. Welche Stellen der Bundesregierung nahmen 2010 an der „High Level
Conference on Unmanned Aircraft Systems“ teil, die von der Kommission
und der Europäischen Verteidigungsagentur veranstaltet wurde?

a) Wie ist die dort angekündigte Gründung einer „High Level Group“ zur
Beratung der Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten umgesetzt wor-
den, und wie ist die Bundesregierung daran beteiligt?

b) Wie setzt sich die von der Kommission im Juni 2011 auf der Inter-
nationalen Luftfahrtausstellung in Paris angekündigte „UAS Panel“-Ini-
tiative zusammen (http://ec.europa.eu/enterprise/sectors/aerospace/uas/
index_en.htm.), und welche Aufgabe übernimmt dort die Europäische
Verteidigungsagentur?

30. Über welches Budget verfügen die EU-Forschungsprojekte „Border Secu-
rity Unmanned Aerial Vehicles“ (BSUAV), „Open Architecture for UAV-
based Surveillance System“ (OPARUS), „Civil Applications and Economi-
cal Effectivity of Potential UAV Configurations“ (CAPECON), „Inno-
vative Future Air Transport Systems“ (IFATS), „Innovative Operational
UAS Integration“ (INOUI), „Transportable Autonomous Patrol for Land
Border Surveillance“ (TALOS), „Unmanned Aerial Vehicles Network“
(UAVNET), „UAV Safety Issues for Civil Operations“ (USICO), „Wide
Maritime Area Airborne Surveillance“ (WIMA2S) und „Micro Drone
Autonomous Navigation for Environment Sensing“.

a) Welche deutschen Behörden, Institute oder Firmen sind an den genann-
ten Projekten mit welchen Kapazitäten und Aufgaben beteiligt?
b) Welche Mittel werden von der Bundesregierung für die Projekte beige-
steuert?

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31. Inwieweit wurden und werden von der Bundesregierung Forschungspro-
gramme zur militärischen und zivilen Nutzung von UAV unterstützt (bitte
Projektname, Träger bzw. Beteiligte, Inhalt und Ziel sowie Höhe der För-
derung und Haushaltstitel nennen)?

a) Welche Bundesministerien sind für die jeweiligen Vorhaben verantwort-
lich?

b) Welche Ergebnisse zeitigten entsprechende Projekte in den letzten fünf
Jahren vor allem hinsichtlich der teilautonomen und autonomen Robo-
tik, der dynamischen Hinderniserkennung und automatisierten „Ent-
scheidungsgenerierung“?

c) Inwieweit forscht die Bundesregierung zu Verfahren, das Prinzip „See
and Avoid“ für UAS umzusetzen und ihre Integration in den zivilen
Luftraum dadurch zu erleichtern?

d) An welchen Forschungsvorhaben rund um die Nutzung von UAS arbeiten
das Deutsche Zentrum für Luft- und Raumfahrt e. V. und Institute der
Fraunhofer-Gesellschaft zur Förderung der angewandten Forschung e. V.?

Berlin, den 10. Januar 2012

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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