BT-Drucksache 17/8263

Abteilungen, Gremien und Dateien deutscher Sicherheitsbehörden für den Kampf gegen Rechtsextremismus

Vom 21. Dezember 2011


Deutscher Bundestag Drucksache 17/8263
17. Wahlperiode 21. 12. 2011

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Ulla Jelpke, Dr. Rosemarie Hein, Andrej Hunko, Dr. Lukrezia
Jochimsen, Jens Petermann, Frank Tempel, Halina Wawzyniak, Jörn Wunderlich
und der Fraktion DIE LINKE.

Abteilungen, Gremien und Dateien deutscher Sicherheitsbehörden für den Kampf
gegen Rechtsextremismus

Die terroristische Nazi-Organisation „Nationalsozialistischer Untergrund“ (NSU)
konnte jahrelang Morde und Banküberfälle begehen und dabei völlig unentdeckt
bleiben. Die deutschen Sicherheitsbehörden hatten nach eigener Darstellung
weder Erkenntnisse, die auf einen neofaschistischen Hintergrund der Mordserie
hindeuteten, noch auf die Aufenthaltsorte der NSU-Mitglieder.

Laut Darstellung der „Süddeutschen Zeitung“ (SZ) vom 9. Dezember 2011 waren
jedoch sowohl die Aktivitäten als auch die Identitäten der Nazi-Mörder in der
rechtsextremen Szene wohlbekannt und sie galten dort als „bekannte, große Fi-
guren“.

Sicher und wenigstens auch teilweise von Behördenvertretern eingestanden ist,
dass ihr Fokus unangemessen stark auf die Beobachtung der politischen linken
Szene lag und die Gefahren von rechts sträflich gering eingeschätzt wurden.

Obwohl die Verstrickung und mögliche schuldhafte Rolle deutscher Sicherheits-
behörden in den Komplex V-Leute/NSU bislang noch nicht aufgearbeitet ist, hat
der Bundesminister des Innern, Dr. Hans-Peter Friedrich, bereits einen Gesetz-
entwurf zur Schaffung einer neuen gemeinsamen Datei der Sicherheitsbehörden
vorgelegt. Außerdem wird ein sogenanntes Abwehrzentrum gegen Rechtsextre-
mismus geschaffen; insgesamt sollen die Sicherheitsbehörden weiter gestärkt
werden. Die bisherigen Erfahrungen verdeutlichen aus Sicht der Fragesteller
allerdings, dass das Problem weniger in zu schwachen Sicherheitsbehörden liegt,
sondern mehr darin, dass diese politisch nicht fähig oder willens waren, die Be-
drohung durch Nazis angemessen wahrzunehmen und entsprechende Erkennt-
nisse anzunehmen und wo nötig zu teilen. So hat es in der Vergangenheit sehr
wohl Gremien gegeben, die dem Austausch über faschistische Terrorgefahren
dienten, wie etwa die „Informationsgruppe zur Beobachtung und Bekämpfung
rechtsextremistischer/-terroristischer, insbesondere fremdenfeindlicher Gewalt-
akte“ (IGR).

Diese hatte sich kurz nach ihrer Einrichtung 1992 relativ häufig getroffen und

offenbar mit einiger Energie gearbeitet; zu ihren Ergebnissen gehörten etwa
bundesweite Hausdurchsuchungen bei der rechten Szene (vgl. Bundestagsdruck-
sache 12/7008). Später trat sie aber nur noch „in unregelmäßigen Abständen in
der Regel ein- bis zweimal jährlich“ zusammen, ab 2007 wurden die Treffen
komplett eingestellt (Schriftliche Frage der Abgeordneten Petra Pau vom 16. No-
vember 2011).

Drucksache 17/8263 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

Fragen wirft auch die Tatsache auf, dass die beim Bundeskriminalamt (BKA) ge-
führte Zentraldatei „Rechtsextremistische Kameradschaften“ 2010 aufgelöst
worden ist. Zweck der Datei war es, „Klarheit über Anzahl, Umfang und Orga-
nisationsstrukturen von Kameradschaften und ähnlichen Gruppierungen zu ge-
winnen und festzustellen, ob aus den Gruppierungen heraus Straftaten geplant
und begangen werden und ob Verbindungen zwischen ihnen bestehen.“

Wir fragen die Bundesregierung:

1. In welchen Zeiträumen hat es bei den Sicherheitsbehörden des Bundes Orga-
nisationseinheiten (Abteilungen, Referate, Dienststellen, Allgemeine und Be-
sondere Aufbauorganisationen) gegeben, die sich speziell der Beobachtung
bzw. Bekämpfung des Rechtsextremismus sowie der Politisch Motivierten
Kriminalität (PMK) (rechts) gewidmet haben, und wann und aus welchen
Überlegungen heraus wurden diese Organisationseinheiten aufgelöst bzw. mit
anderen (welchen) zusammengelegt (bitte für jede Bundessicherheitsbehörde
einzeln angeben)?

a) Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben sich in den Jahren seit
1990 schwerpunktmäßig mit der Beobachtung bzw. Bekämpfung der
rechtsextremen Szene beschäftigt (bitte nach Jahren einzeln angeben)?

b) Welche Organisationseinheiten widmeten sich schwerpunktmäßig seit
1990 der Beobachtung bzw. Bekämpfung des Rechtsextremismus sowie
der PMK-rechts (bitte nach Sicherheitsbehörden aufgliedern und die Or-
ganisationseinheiten benennen)?

c) Wann wurden diese Organisationseinheiten gegründet, und was war ihr
jeweiliger Zweck?

d) Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter waren in diesen Organisa-
tionseinheiten jeweils beschäftigt (bitte nach Jahren seit 1990 angeben)?

e) Welche Finanzmittel standen ihnen jeweils jährlich zur Verfügung (bitte
Entwicklung seit 1990 dokumentieren)?

f) Welche dieser Organisationseinheiten wurden seit 1990 aufgelöst bzw.
mit anderen zusammengelegt, und was war jeweils der Grund dafür?

g) Wie bewertet die Bundesregierung die Ausstattung dieser Organisations-
einheiten und ggf. ihre Auflösung aus heutiger Sicht, und welche Schluss-
folgerungen zieht sie daraus?

2. Warum hat das Bundesamt für Verfassungsschutz keine eigene Abteilung für
die Beobachtung des Rechtsextremismus?

a) Hat es früher eine derartige eigene Abteilung gegeben, und wenn ja,
wann wurde sie aufgestellt, und wann wurde sie wieder aufgelöst?

b) Welche Überlegungen standen jeweils hinter diesen Entscheidungen?

c) Wie bewertet die Bundesregierung diese Entscheidungen aus heutiger
Sicht, und welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus?

3. Welche gemeinsamen Gremien sowie weitere strukturierte Formen der Zu-
sammenarbeit bzw. des Austauschs der Sicherheitsbehörden hat es seit 1990
gegeben, die der Beobachtung bzw. Bekämpfung des Rechtsextremismus
sowie der PMK-rechts gedient haben?

a) Wo waren diese Gremien angesiedelt, und wem gegenüber waren sie
rechenschaftspflichtig?

b) Wann wurden diese Gremien eingerichtet, von wem ging die Initiative

dafür aus, und was war ihr wesentlicher Zweck?

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/8263

c) Wie bewertet die Bundesregierung den Erfolg dieser Gremien?

d) Inwiefern verfügten diese Gremien über ein Budget, und wie hoch war
dieses (bitte nach Jahren einzeln angeben)?

e) Wie häufig sind diese Gremien jeweils (pro Jahr) zusammengetreten?

f) Welche dieser Gremien sind zwischenzeitlich aufgelöst worden, und wa-
rum?

g) Wie bewertet die Bundesregierung die Arbeit dieser Gremien und ihre
etwaige Auflösung aus heutiger Sicht?

4. Über welche Dateien verfügten die Bundessicherheitsbehörden seit 1990 zur
Beobachtung bzw. Bekämpfung des Rechtsextremismus sowie der PMK-
rechts (bitte vollständig angeben, gemeinsame Dateien mit berücksichtigen
und angeben, ob es sich um Verbund- oder Zentraldateien handelte)?

a) Wann wurden diese Dateien jeweils eingerichtet, und was war ihr wesent-
licher Zweck?

b) Wie viele Datensätze enthielten diese Dateien, und wie viele Personen
waren darunter?

c) Welche Dateien wurden zwischenzeitlich gelöscht, und was geschah mit
den darin enthaltenen Daten?

d) Wie wurde die Löschung begründet?

e) Welche Dateien wurden mit anderen Dateien zusammengelegt, und was
war jeweils Zweck dieser Maßnahme?

5. Welche Erkenntnisse hat die Datei „Rechtsextremistische Kameradschaften“
seit ihrer Einrichtung über Anzahl, Umfang und Organisationsstruktur von
Kameradschaften und ähnlichen Gruppierungen erbracht?

a) Wurde dabei festgestellt, aus welchen Gruppierungen heraus, Straftaten
geplant bzw. begangen wurden (bitte ggf. unter Angabe der Kamerad-
schaftsbezeichnung sowie des Charakters der geplanten bzw. begangenen
Straftaten erläutern)?

b) Welche Verbindungen zwischen den Kameradschaften untereinander so-
wie der Kameradschaften mit gewaltbereiten rechten Szenen im Ausland
wurden dabei festgestellt?

c) Wie viele Kameradschaften (bitte möglichst namentlich nennen) mit je-
weils wie vielen Personen und wie viele Personen insgesamt waren zu-
letzt in dieser Datei gespeichert?

d) Inwieweit hatte die Datei Nutzen für operative Maßnahmen?

e) Warum wurde die Datei 2010 gelöscht, und was geschah mit dem Daten-
bestand?

IGR

6. Welche sachlichen Gründe haben bei Gründung der IGR dazu geführt, dass
dem Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) die Geschäftsführung angetra-
gen worden ist, und wurde bis 2010 die Geschäftsführung gewechselt?

Wenn ja, aus welchen Gründen?

7. Wie oft ist die IGR seit 1. Januar 1995 zusammengekommen (bitte einzelne
Treffen mit Datum, Thema und Ergebnis auflisten)?

Drucksache 17/8263 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

8. Wer hat jeweils die Themen festgelegt, wie hat sich das in der Antwort der
Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 13/1117
dargestellte Verhältnis von vier regulären Sitzungen pro Jahr zu anlassbezo-
genen, gesondert einberufenen Sitzungen, von 1995 bis 2007 entwickelt?

9. Was waren jeweils von 1995 bis 2007 die Anlässe, zu denen die IGR „an-
lassbezogen“ einberufen wurde, und wer hat jeweils die Sitzung veranlasst?

10. Wie erklärt die Bundesregierung, dass die IGR, nachdem sie in den Jahren
1993 zu 15, im Jahr 1994 zu neun Treffen zusammenkam (Bundestagsdruck-
sache 13/1117), danach nur noch erheblich seltener zusammentrat und seit
2007 überhaupt nicht mehr?

a) Ging die weitgehende Einstellung der IGR auf eine einvernehmliche Ent-
scheidung der beteiligten Sicherheitsbehörden zurück oder war sie maß-
geblich eine Entscheidung der Geschäftsführung?

b) Auf welche anderen Gremien ging die Tätigkeit der IGR gegebenenfalls
über?

c) Wie bewertet die Bundesregierung aus heutiger Sicht die wachsende Un-
tätigkeit der IGR seit 2007?

11. Welchen konkreten Nutzen hatte die IGR hinsichtlich eines Erkenntnisaus-
tausches für die beteiligten Sicherheitsbehörden in den Jahren 1995 bis zur
letzten Sitzung im Jahr 2007?

12. Gab es bei Sitzungen der IGR zwischen den beteiligten Behörden – BfV,
BKA, Generalbundesanwalt (GBA), Amt für militärischen Abschirmdienst
(MAD), Bundesministerium des Innern (BMI), Bundesministerium der Jus-
tiz (BMJ) sowie den Mitarbeitern der jeweils zuständigen Landesbehörden
(Landesämter für Verfassungsschutz (LfV), Landeskriminalämter (LKÄ),
Innen- und Justizministerium) jemals Anzeichen mangelnder Kooperations-
und Informationsbereitschaft?

Wenn ja, bei welchen Themen, Anlässen oder Ereignissen?

13. Inwiefern flossen seit 1995 Ergebnisse der IGR in operative Maßnahmen
einzelner Sicherheitsbehörden bzw. gemeinsame operative Maßnahmen ein,
und wie entscheidend waren dabei die Ergebnisse der IGR?

a) Kam es zu ähnlichen Aktionen wie in der Antwort der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 12/7008 erwähnt, also
etwa zu bundesweiten Hausdurchsuchungen in der Naziszene?

b) Wie bewertet die Bundesregierung den Verlauf der IGR unter dem Aspekt
solcher konkreten Ergebnisse, und wie erklärt sie etwaige signifikante Un-
terschiede?

14. Inwiefern haben sich die Arbeitsschwerpunkte und die Zusammensetzung
der IGR seit 1995 geändert?

Inwiefern hat sich die Bereitschaft der Bundesländer, Vertreter zu entsenden,
geändert?

15. Handelte es sich bei den von den jeweiligen Behörden zu den Treffen der IGR
entsandten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in der Regel zugleich um die
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter speziell gegen PMK-rechts wirkender Or-
ganisationseinheiten, und wenn nein, wurden solche Abteilungsmitarbeite-
rinnen und -mitarbeiter mit Spezialkenntnissen jemals zu den IGR-Treffen
hinzugezogen, um weiteren Sachverstand zu gewinnen (bitte ggf. angeben,
bei welchen Treffen und was Gegenstand der Beratungen war)?

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/8263

16. Welche Arbeitsgruppen hat die IGR seit 1995 eingesetzt, und zu welchen
Themen brachten diese Arbeitsgruppen welche Ergebnisse hervor?

Wie oft haben die Arbeitsgruppen getagt (bitte pro Jahr und Thema angeben),
und nach welchen Gesichtspunkten wurden die Arbeitsgruppen zusammen-
gesetzt (Bund, Länder, welche Sicherheitsbehörden oder Ähnliches)?

17. Wie gestaltete sich die Zusammensetzung der IGR im Bund und in der
Bund-/Länderzusammensetzung, und zu welchem Zweck erfolgte diese
unterschiedliche Zusammensetzung?

18. Welche Beratungen fanden nach 1995 über die konzeptionellen Grundfragen
der Zusammenarbeit statt?

a) Welche Kontroversen traten dabei zutage, und wie war die Position der
Bundesregierung?

b) Welche Ergebnisse erbrachten diese Erörterungen?

19. Welche taktischen und operativen Fragen wurden im Laufe der Zeit in der
IGR erörtert und geklärt, und welche Beschlüsse wurden daraus gezogen?

20. Welche neuen Beobachtungs- und Bekämpfungskonzepte wurden nach 1995
innerhalb der IGR entwickelt, und inwiefern und auf welchen Wegen sind
diese umgesetzt und tatsächlich anwendbar gemacht worden?

21. Waren Berichte, Konzeptionen, Vorschläge und Analysen der IGR oder einer
ihrer Untergruppen (Arbeitsgruppen) jemals Gegenstand von Sitzungen der
Innenministerkonferenz?

Wenn ja, wann, und zu welchem Thema?

22. Waren Überlegungen oder Arbeitsergebnisse aus den Strukturen der IGR An-
lass oder Grundlage der Entscheidung des BMI, die Abteilung Rechtsextre-
mismus im BfV auflösen zu lassen?

Wenn ja, wie lauteten sie?

Wenn nein, warum spielten für so weitreichende Entscheidungen die Über-
legungen einer Beobachtungs- und Bekämpfungseinrichtung, wie der IGR,
keine Rolle?

23. Welche regionalen personen- und sachbezogenen Beobachtungs- und Be-
kämpfungsschwerpunkte hat die IGR seit 1995 ausgemacht, und wie haben
sich diese im Laufe der Zeit entwickelt?

24. Welche Strukturen gab es für einen Informationsaustausch der zur IGR ent-
sandten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter außerhalb der Sitzungen der IGR,
und wie intensiv wurde hiervon Gebrauch gemacht?

Hat die Bundesregierung bzw. haben die Bundessicherheitsbehörden hierzu
irgendwelche Vorschläge und Vorstöße gemacht, wenn ja, welche, und wie
wurden diese umgesetzt?

25. Da zu den verschiedenen Ermittlungsansätzen anlässlich der Mordserie der
Naziterroristen des sogenannten NSU zumindest zeitweise auch in Richtung
Rechtsextremismus ermittelt wurde: Wurden in die IGR Informationen über
die Mordserie eingebracht, und wenn ja, von wem, und wie wurde dieses
Thema in der IGR behandelt?

a) Auf welchen IGR-Treffen wurde über die Mordserie gesprochen, und
welche Einschätzungen und Schlussfolgerungen wurden damals gezo-
gen?

Inwiefern wurden diese Schlussfolgerungen praktisch umgesetzt?

Drucksache 17/8263 – 6 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

b) Welche Rolle hat bei den IGR-Treffen der sogenannte Thüringer Heimat-
schutz gespielt, und inwiefern teilten die Sicherheitsbehörden ihre jewei-
ligen Erkenntnisse über diese Organisation einander mit?

c) Auf welchen IGR-Treffen wurde über die untergetauchten, heute als Mit-
glieder des NSU bekannten, Personen gesprochen, die ja bei verschiede-
nen Gelegenheiten auch nach ihrem Untertauchen im Visier unterschied-
licher Sicherheitsbehörden standen?

d) Falls diejenigen Sicherheitsbehörden, die (zumindest zeitweise) Kenntnis
vom Aufenthaltsort der untergetauchten Angehörigen des „Thüringer
Heimatschutzes“ – THS (und NSU-Mitglieder) hatten, diese Kenntnis
nicht im Rahmen der IGR weitergegeben haben: Warum nicht, und wie
bewertet die Bundesregierung dies, und inwieweit hat die mangelnde Be-
reitschaft zum Informationsaustausch die Effektivität der IGR behindert?

26. Wann, aus welchem Anlass und mit welchem Ergebnis wurde in der IGR über
die Konzeption und mögliche Probleme der V-Leute-Führungstätigkeit in der
rechtsextremistischen Szene gesprochen?

27. Fand im Rahmen der IGR ein Informationsaustausch über Platzierung, An-
zahl und Aktivitäten von V-Leuten in der rechten Szene statt?

a) Wurde hierbei auch über V-Leute im THS berichtet?

b) Wurde dabei auch über Kontakte zwischen untergetauchten (Ex-)THS-
Mitgliedern und Personen, die nach heutigem Kenntnisstand zur NSU ge-
hörten sowie zwischen diesen Zusammenschlüssen und der NPD berich-
tet?

c) Welche Erkenntnisse kann die Bundesregierung zu den vorangestellten
Unterfragen mitteilen?

28. Inwiefern wurden bei den IGR-Treffen konkrete Erkenntnisse über Waffen-
funde (seien es legale oder illegale Waffen) ausgetauscht?

a) Inwiefern wurden Erkenntnisse über Schießübungen ausgetauscht, die die
Rechtsextremisten im In- oder Ausland absolviert hatten, und welche Er-
kenntnisse waren dies?

b) Welche Schlussfolgerungen wurden aus den Erkenntnissen über den The-
menkomplex Nazis/Waffen gezogen, und inwiefern wurden diese umge-
setzt?

29. Welche Beschlüsse, Vereinbarungen, Absichtserklärungen, Resolutionen
u. Ä. hat die IGR seit 1995 getroffen, und inwiefern wurden diese umgesetzt?

30. Welche Bedeutung hatten bei den IGR-Treffen Umstrukturierungsprozesse
in der rechten Szene und strategische Überlegungen vor allem des gewalt-
bereiten Teils der rechten Szene, und inwiefern gelangten die beteiligten
Sicherheitsbehörden dadurch zu neuen Erkenntnissen, und inwiefern wirkte
sich dies in der operativen Arbeit praktisch aus?

31. Wann, aus welchem Anlass mit welchen Ergebnissen wurde in der IGR über
die Entwicklung der rechtsextremistischen Kameradschaften und die auto-
nomen Nationalisten gesprochen?

32. Welche Verbotsverfahren gegen gewaltbereite rechtsextremistische Organi-
sationen wurden wesentlich von der IGR angestoßen oder unterstützt?

33. Wann und mit welchen Ergebnissen wurde in der IGR über das gescheiterte
NPD-Verbot und die möglichen Folgen diskutiert?

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 7 – Drucksache 17/8263

34. Wie ist die „Koordinierungsgruppe PMK-rechts (KG PMK-rechts)“ zusam-
mengesetzt, die bei der Innenministerkonferenz (IMK) als Nachfolgerin der
IGR eingesetzt wird (Bundestagsdrucksache 17/7902), in welchem Verhält-
nis steht diese KG zum neugegründeten Abwehrzentrum-Rechts, und wer hat
die Leitung dieser KG?

35. Wem wurden die im Rahmen der IGR initiierten „Auswerteprojekte“ (Bun-
destagsdrucksache 17/7902) bzw. deren Ergebnisse zur Verfügung gestellt,
und sind sie heute in irgendeiner Form öffentlich zugänglich?

Dateien

36. In welchen Dateien finden sich personengebundene Hinweise auf politisch
rechts motivierte Straftaten (bzw. entsprechende Prognosen), und wie viele
Personen sind darin jeweils gespeichert?

Wie hoch ist, unter Abzug von Doppelnennungen, die Gesamtzahl der in die-
sen Dateien gespeicherten Personen?

37. Wie viele Personen sind im Polizeilichen Informationssystem als rechts mo-
tivierte (potentielle) Straftäter gespeichert (bitte Vergleichszahlen für die
Jahre seit 2000 nennen)?

38. Wie viele der in der Datei Innere Sicherheit gespeicherten Personen gelten als
politisch rechts motivierte Straftäter?

39. In wie vielen Fällen hat das BKA in den Jahren seit 2000 personengebundene
Daten aus dem Bereich der PMK-rechts (aus der Gewalttäterdatei, PMK-Z-
rechts, Innere Sicherheit, INPOL usw.) an ausländische Sicherheitsbehörden
übermittelt (bitte jeweils die Anzahl der Personen sowie für die Jahre 2009,
2010 und 2011 zusätzlich mit dem Datum, Anlass und Empfänger der Infor-
mation angeben)?

Berlin, den 20. Dezember 2011

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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