BT-Drucksache 17/8260

Umfang der zum Zwecke der Prävention geführten polizeilichen Dateien (Nachfrage zu den Antworten der Bundesregierung auf die Kleinen Anfragen auf Bundestagsdrucksachen 17/7307 und 17/8089)

Vom 21. Dezember 2011


Deutscher Bundestag Drucksache 17/8260
17. Wahlperiode 21. 12. 2011

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Ulla Jelpke, Andrej Hunko, Dr. Rosemarie Hein, Dr. Lukrezia
Jochimsen, Petra Pau, Jens Petermann und der Fraktion DIE LINKE.

Umfang der zum Zwecke der Prävention geführten polizeilichen Dateien
(Nachfrage zu den Antworten der Bundesregierung auf die Kleinen Anfragen auf
Bundestagsdrucksachen 17/7307 und 17/8089)

Die Bundesregierung hat auf die Kleinen Anfragen der Fragesteller auf Bundes-
tagsdrucksachen 17/7160 und 17/7687 Ausführungen zum Umfang der zum
Zwecke der Prävention geführten polizeilichen Dateien, insbesondere der
sogenannten Gewalttäterdateien, gemacht (Bundestagsdrucksachen 17/7307,
17/8089). Daraus ergeben sich weitere Nachfragen.

So ist die Antiterrordatei nicht in den Antworten der Bundesregierung aufge-
führt. Nach dem Verständnis der Fragesteller war diese Datei von der Fragestel-
lung („Dateien, die beim Bundeskriminalamt, der Bundespolizei sowie beim
Zollkriminalamt zum Zwecke der Gefahrenabwehr und Prävention genutzt wer-
den“, was nicht als abschließende Aufzählung zu verstehen ist) erfasst.

Fragen wirft weiterhin unter anderem die Speicherung linker politischer Akti-
visten auf. Hatte die Bundesregierung zunächst angegeben, im Polizeilichen In-
formationssystem seien 7 642 Personen mit Hinweis „Straftäter linksmotiviert“
erfasst, ist in der späteren Antwort von 4 620 Personen die Rede.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Wie viele Personen bzw. Personendatensätze sind derzeit in der Antiterror-
datei gespeichert?

a) Wie viele solcher Datensätze hat es im Jahr 2010 gegeben, wie viele im
Jahr 2009?

b) Aus welchen Gründen war die Antiterrordatei nicht in der Antwort auf die
Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 17/7307 aufgeführt?

2. Wie viele der in der „Gewalttäterdatei links“ gespeicherten Personen wurden
aufgrund

a) § 8 Absatz 1 des Gesetzes über das Bundeskriminalamt und die Zusam-
menarbeit des Bundes und der Länder in kriminalpolizeilichen Angele-
genheiten – BKAG (Beschuldigte usw.),
b) § 8 Absatz 2 BKAG (Beschuldigte und Verdächtige),

c) § 8 Absatz 4 BKAG (Zeugen, Kontakt- und Begleitpersonen),

d) § 8 Absatz 5 BKAG (Gewaltprognose),

e) § 7 Absatz 1 BKAG (Zentralstellenfunktion)

gespeichert (unter Angabe von Doppelnennungen)?

Drucksache 17/8260 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

3. Wie viele der in der „Gewalttäterdatei links“ erfassten Ermittlungsverfahren
und Verurteilungen betreffen jeweils die in der Antwort der Bundesregierung
auf Bundestagsdrucksache 17/8089 zu Frage 2 genannten Delikte (falls mög-
lich, nach laufenden sowie abgeschlossenen Ermittlungsverfahren sowie Ver-
urteilungen/Freisprüchen/Einstellungen unterscheiden)?

4. Worin genau besteht der Zweck der Datei „PMK-links-Z“?

a) Da in dieser Datei offenkundig nicht sämtliche polizeilich aufgefallene
Personen aus der linken Szene gespeichert werden, die auf Grundlage der
§§ 7 I, 8 I, II, IV und V BKAG gespeichert werden dürfen, sondern nur
eine bestimmte Auswahl aus diesem Personenkreis: Nach welchen Krite-
rien wird diese Auswahl vorgenommen?

b) Welche Fähigkeiten verleiht diese Datei dem Bundeskriminalamt (BKA)
beim Vorgehen gegen die linke Szene, die es bisher nicht hatte?

c) Welche spezifischen Erfolge verspricht sich das BKA von dieser Datei,
und inwiefern wurden bereits Erfolge verzeichnet?

d) Was ist mit der „neuen technischen Basis“ gemeint, in deren Zusammen-
hang die Datei eingerichtet wurde, und woraus besteht diese Basis?

e) Was genau ist mit der „Neugestaltung der Dateienlandschaft der Abteilung
Staatsschutz“ gemeint, wie präsentierte sich diese vorher, und wie präsen-
tiert sie sich jetzt?

5. Wie erklärt sich der rasante Anstieg der in der Datei „PMK-links-Z“ gespei-
cherten Personenzahl von 1 398 im Vorjahr auf nunmehr 2 900?

Ist die Datenbank noch im Aufbau begriffen, und wie viele Einträge werden
voraussichtlich in nächster Zukunft hinzukommen?

6. Wie viele Personen sind derzeit im Polizeilichen Informationssystem als
„Straftäter linksmotiviert“ gespeichert?

a) Wie ist der aus Sicht der Fragesteller vorhandene Widerspruch zwischen
den Angaben auf Bundestagsdrucksache 17/7307 (Antwort zu Frage 7) und
Bundestagsdrucksache 17/8089 (Antwort zu Frage 5b) zu erklären?

b) Falls die Antwort zu Frage 7 auf Bundestagsdrucksache 17/7307 so zu
verstehen ist, dass der Hinweis „Straftäter linksmotiviert“ nicht zwingend
mit einer Erfassung in den Dateien „Personenfahndung“, „Erkennungs-
dienst“ und „Kriminalaktennachweis“ einher gehen muss: Wie viele der
laut Bundestagsdrucksache 17/7307 solcherart genannten 7 642 Personen
sind in jeweils welchen (weiteren) Dateien gespeichert?

c) Wie viele Personen waren in den Jahren seit 2010 im Polizeilichen Infor-
mationssystem als „Straftäter linksmotiviert“ gespeichert (bitte pro Jahr
angeben), und wie erklärt die Bundesregierung etwaige signifikante Än-
derungen bei der Anzahl gespeicherter Personen?

7. Welche Erfahrungen in der Vergangenheit haben es aus Sicht der Bundes-
regierung erforderlich gemacht, den personengebundenen Hinweis „Straf-
täter, politisch linksmotiviert“ mit dem „Schutz dieser Personen oder zur
Eigensicherung“ zu begründen?

Wie häufig kam es zu Angriffen solcher Personen bei einer Personenkon-
trolle oder zu Eigengefährdungen?

8. Entspricht die Anzahl der in der Datei „Innere Sicherheit“ als politisch moti-
vierten Straftäter gespeicherten Personen (knapp 90 000) der Summe der in
den BKA-Gewalttäterdateien als politisch motivierte gewaltbereite Störer

sowie in den PMK-Z-Dateien und weiterer im INPOL-System mit dem Hin-

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weis „Straftäter politisch motiviert“ (links, rechts, Ausländer) gespeicherten
Personen, und wenn nein, wie erklärt sich die Abweichung?

9. In welchen Dateien finden sich personengebundene Hinweis auf politisch
links motivierte Straftaten bzw. entsprechende Prognosen (bitte nach De-
liktphänomen unterteilen)?

10. Welche nichtpersonenbezogenen Daten werden in der Datei „Innere Sicher-
heit“ gespeichert?

11. Wie viele Personen haben im Jahr 2010 beim BKA ihre Löschung aus den
„Gewalttäterdateien links“ und „Sport“ sowie der Datei „PMK-links-Z“
bzw. die Löschung des personengebundenen Hinweises als „Straftäter links-
motiviert“ beantragt (bei den Antworten bitte jeweils die Dateien unter-
scheiden)?

a) Wie viele dieser Fälle sind rechtskräftig positiv, wie viele negativ be-
schieden worden?

b) In wie vielen der erfolgreichen Fälle hat das BKA dem Antrag stattgege-
ben?

c) In wie vielen der erfolgreichen Fälle wurde dem Antrag erst nach Einrei-
chung, aber vor Entscheidung einer Klage stattgegeben?

d) In wie vielen der erfolgreichen Fälle wurde dem Antrag erst durch Ge-
richtsentscheid stattgegeben?

e) Wie viele Anträge sind vor Gericht rechtskräftig abgelehnt worden?

12. In wie vielen Fällen hat das BKA im Jahr 2011 Daten aus der „Gewalttäter-
datei links“ sowie der Datei „PMK-links-Z“ oder Hinweise über als „Straf-
täter linksmotiviert“ gespeicherte Personen (aus INPOL, „Innere Sicher-
heit“ usw.) an ausländische Sicherheitsbehörden übermittelt (bitte Anzahl
der Personen, über die Daten übermittelt wurden, Datei, in der sie gespei-
chert sind, Datum, Anlass und Empfänger der Information angeben)?

13. In wie vielen Fällen hat das BKA im Jahr 2011 Daten aus der „Gewalttäter-
datei Sport“ an ausländische Sicherheitsbehörden übermittelt (bitte Anzahl
der Personen, Datum, Anlass und Empfänger der Information angeben)?

Berlin, den 20. Dezember 2011

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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