BT-Drucksache 17/816

zu dem Antrag der Bundesregierung -17/654- Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an dem Einsatz der Internationalen Sicherheitsunterstützungstruppe in Afghanistan (International Security Assistance Force, ISAF) unter Führung der NATO auf Grundlage der Resolutionen 1386 (2001) und folgender Resolutionen, zuletzt Resolution 1890 (2009) des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen

Vom 24. Februar 2010


Deutscher Bundestag Drucksache 17/816
17. Wahlperiode 24. 02. 2010

Beschlussempfehlung und Bericht
des Auswärtigen Ausschusses (3. Ausschuss)

zu dem Antrag der Bundesregierung
– Drucksache 17/654 –

Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an dem Einsatz
der Internationalen Sicherheitsunterstützungstruppe in Afghanistan
(International Security Assistance Force, ISAF) unter Führung der NATO
auf Grundlage der Resolutionen 1386 (2001) und folgender Resolutionen,
zuletzt Resolution 1890 (2009) des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen

A. Problem

Der Deutsche Bundestag hat am 3. Dezember 2009 das Mandat erteilt, das deut-
sche Engagement im Rahmen von ISAF bis zum 13. Dezember 2010 fortzuset-
zen. Im Antrag an den Bundestag hatte die Bundesregierung angekündigt, die
deutsche Afghanistan-Strategie im Zusammenhang mit der Londoner Afghanis-
tan-Konferenz zu überprüfen und gegebenenfalls für eine Anpassung des Man-
dats erneut den Deutschen Bundestag zu befassen. In London hat die internatio-
nale Staatengemeinschaft am 28. Januar 2010 einen Neuansatz für Afghanistan
beschlossen, der unter dem Leitmotiv der „Übergabe in Verantwortung“ steht.

Das verstärkte Engagement in Afghanistan steht im Zusammenhang mit den kla-
ren Zusagen, die Präsident Hamid Karzai in den Bereichen gute Regierungsfüh-
rung, Menschenrechte, Korruptionsbekämpfung und Verwaltungsreform auf der
Londoner Afghanistan-Konferenz gemacht hat.

Für den Sicherheitssektor hat die afghanische Regierung ihre Entschlossenheit
bekräftigt, innerhalb der nächsten fünf Jahre (d. h. bis Ende 2014) die Sicher-
heitsverantwortung für ihr Land selbstständig zu übernehmen. Damit sollen die
Voraussetzungen für einen schrittweisen Abzug der internationalen Militär-
präsenz geschaffen werden.

Zu seiner Erreichung sollen die Anstrengungen im Bereich Aufbau und Ausbil-
dung der afghanischen Sicherheitskräfte signifikant erhöht werden. Die An-
strengungen für den Aufbau und die Ausbildung der afghanischen Sicherheits-
kräfte sollen nachhaltig erhöht und der Schwerpunkt des militärischen Engage-
ments künftig noch stärker auf den Schutz der afghanischen Bevölkerung und
die Ausbildung der afghanischen Sicherheitskräfte gelegt werden.

Obwohl diese Schwerpunktverschiebung zu einem wesentlichen Teil durch
Neuausrichtung und Umstrukturierung innerhalb des gegenwärtigen Mandats-
rahmens vorgenommen wird, ist eine vorübergehende Erhöhung der militäri-

Drucksache 17/816 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

schen Kräfte um 500 Soldatinnen und Soldaten erforderlich, ergänzt um eine
Reserve von weiteren 350 Soldatinnen und Soldaten.

Zusätzlich bedarf es für die schwerpunktmäßige Neuausrichtung des Mandats
der Bundeswehr auf Schutz- und Ausbildungsfunktionen aber einer Anpassung
der Mandatsobergrenze um 850 auf insgesamt 5 350 Soldatinnen und Soldaten.
Davon sind 350 als flexible Reserve vorgesehen, insbesondere, um auf besonde-
re Situationen, zum Beispiel bei der Absicherung der Parlamentswahlen, ange-
messen reagieren zu können. Sie wird zeitlich befristet und auf die jeweiligen
Aufgaben ausgerichtet nach Befassung des Auswärtigen Ausschusses und des
Verteidigungsausschusses des Deutschen Bundestages eingesetzt.

B. Lösung

Annahme des Antrags mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU,
SPD und FDP gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. und einer
Stimme aus der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthal-
tung der übrigen Mitglieder der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

C. Alternativen

Keine

D. Kosten

Der Haushaltsausschuss nimmt gemäß § 96 GO-BT in einem gesonderten Be-
richt zu den Kosten Stellung.

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/816

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

den Antrag auf Drucksache 17/654 anzunehmen.

Berlin, den 24. Februar 2010

Der Auswärtige Ausschuss

Ruprecht Polenz
Vorsitzender

Philipp Mißfelder
Berichterstatter

Dr. Rolf Mützenich
Berichterstatter

Dr. Rainer Stinner
Berichterstatter

Jan van Aken
Berichterstatter

Kerstin Müller (Köln)
Berichterstatterin

Drucksache 17/816 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

Bericht der Abgeordneten Philipp Mißfelder, Dr. Rolf Mützenich, Dr. Rainer Stinner,
Jan van Aken und Kerstin Müller (Köln)

A. Allgemeiner Teil

I. Überweisung

Der Deutsche Bundestag hat den Antrag auf Drucksache
17/654 in seiner 22. Sitzung am 10. Februar 2010 in erster
Lesung beraten und zur federführenden Beratung dem Aus-
wärtigen Ausschuss, zur Mitberatung dem Innenausschuss,
dem Rechtsausschuss, dem Verteidigungsausschuss, dem
Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe und
dem Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und
Entwicklung sowie dem Haushaltsausschuss gemäß § 96
GO-BT überwiesen.

II. Stellungnahmen der mitberatenden Ausschüsse

Der Innenausschuss hat den Antrag in seiner 6. Sitzung am
24. Februar 2010 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der
Fraktionen der CDU/CSU, SPD und FDP gegen die Stim-
men der Fraktion DIE LINKE. bei Stimmenthaltung der
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Annahme.

Der Rechtsausschuss hat den Antrag in seiner 7. Sitzung am
24. Februar 2010 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der
Fraktionen der CDU/CSU, SPD und FDP gegen die Stim-
men der Fraktion DIE LINKE. bei zwei Stimmenthaltungen
der Fraktion der SPD und Stimmenthaltung der Fraktion von
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Annahme.

Der Verteidigungsausschuss hat den Antrag in seiner
16. Sitzung am 24. Februar 2010 beraten und empfiehlt mit
den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der
Fraktion DIE LINKE. und einer Stimme aus der Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie einer Stimmenthaltung
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Annahme.

Der Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe
hat den Antrag in seiner 8. Sitzung am 24. Februar 2010
beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen
der CDU/CSU, SPD und FDP gegen die Stimmen der
Fraktion DIE LINKE. bei Stimmenthaltung der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Annahme.

Der Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und
Entwicklung hat den Antrag in seiner 7. Sitzung am 24. Fe-
bruar 2010 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Frak-
tionen der CDU/CSU, SPD und FDP gegen die Stimmen der
Fraktion DIE LINKE. und einer Stimme aus der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der üb-
rigen Mitglieder der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
die Annahme.

III. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im
federführenden Ausschuss

Der Auswärtige Ausschuss hat den Antrag in seiner 9. Sit-
zung am 24. Februar 2010 beraten und empfiehlt mit den
Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, SPD und FDP ge-
gen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. und einer Stim-
me aus der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei
Stimmenthaltung der übrigen Mitglieder der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Annahme.

IV. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im
Haushaltsausschuss

Der Haushaltsausschuss nimmt gemäß § 96 GO-BT in einem
gesonderten Bericht zu den Kosten Stellung.

Berlin, den 24. Februar 2010

Philipp Mißfelder
Berichterstatter

Dr. Rolf Mützenich
Berichterstatter

Dr. Rainer Stinner
Berichterstatter

Jan van Aken
Berichterstatter

Kerstin Müller (Köln)
Berichterstatterin

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