BT-Drucksache 17/8086

Begünstigung illegalen Organhandels und sogenannter organisierter Kriminalität durch Krieg in Kosovo unter Aufsicht der NATO

Vom 22. November 2011


Deutscher Bundestag Drucksache 17/8086
17. Wahlperiode 22. 11. 2011

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Sevim Dag˘delen, Heike Hänsel, Wolfgang Gehrcke,
Annette Groth, Andrej Hunko, Harald Koch, Niema Movassat, Katrin Werner
und der Fraktion DIE LINKE.

Begünstigung illegalen Organhandels und sogenannter organisierter Kriminalität
durch Krieg in Kosovo unter Aufsicht der NATO

Die Bundesregierung hat in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage „Verstrickun-
gen hochrangiger kosovarischer Beamter in illegale Handlungen“ (Bundestags-
drucksache 17/6036) deutlich gemacht, dass sie nicht Willens ist, ihre Mit-
verantwortung für die in der serbischen Provinz Kosovo verübten besonders
grausamen Verbrechen der gewaltsamen Organentnahme anzuerkennen und
effektive Schritte für eine Aufklärung und Strafverfolgung der Täter einzu-
leiten. Sie ist auch nicht bereit, einen umfassenden Schutz für alle Zeugen zu
gewährleisten, die im Rahmen von Kriegsverbrecherprozessen gegen führende
Politiker der selbsternannten Republik Kosovo wegen ihrer Verstrickung in
„organisierte Kriminalität“ aussagen wollen. Dies belegt auch der Tod des
Zeugen Agim Zogaj, der vor dem Hintergrund eines Verfahrens gegen den ehe-
maligen Transportminister und derzeitigen Abgeordneten des sog. Parlaments
des Kosovo, Fatmir Limaj, wegen Kriegsverbrechen im UÇK-Gefängnis
Klec¬ka, in Deutschland Schutz suchte und sich hier im Zeugenschutzprogramm
befand.

Angesichts der bereits bekannten Vorwürfe des damaligen Sonderberichterstat-
ters des Europarates, Dick Marty, (Inhuman treatment of people and illicit traf-
ficking in human organs in Kosovo (AS/Jur (2010) 46) sowie zahlreicher Ge-
heimdienstberichte, darunter der von der deutschen Bundesregierung in Auftrag
gegebenen Analyse des Bundesnachrichtendienstes (BND) vom 22.Februar
2005, der Studie des Institut für Europäische Politik e. V. (IEP) „Operationali-
sierung von Security Sector Reform (SSR) auf dem westlichen Balkan“ vom
9. Januar 2007 (Auftraggeber Bundesministerium der Verteidigung) sowie des
sog. UNMIK-Berichts (UNMIK: VN-Mission im Kosovo) (Dokument CKX–
103) des Internationalen Strafgerichtshofs für das ehemalige Jugoslawien ICTY
vom 30. Oktober 2003 ist die Untätigkeit der Bundesregierung nach Auffassung
der Fragesteller skandalös. Denn insbesondere der letztgenannte Bericht enthält
Zeugenaussagen ehemaliger UÇK-Kämpfer, die eine Mitverantwortung der
deutschen KFOR-Soldaten (KFOR: NATO-Sicherheitstruppe Kosovo Force)

für Entführungen, Verschwindenlassen und die ungehinderte Ausreise nach
Albanien zwecks gewaltsamer Organentnahme belegen.

Nach Angaben der United Nations Global Initiative to Fight Human Traffi-
cking (UN.GIFT), einem Zusammenschluss der Internationalen Arbeitsorgani-
sation (ILO), dem Büro des Hohen Kommissars der Vereinten Nationen für
Menschenrechte (OHCHR), dem Kinderhilfswerk (UNICEF) und anderer
internationaler Organisationen, liegt das Problem bei der Bekämpfung des

Drucksache 17/8086 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

Menschen- und Organhandels nicht im Mangel an internationalen Rechtsinstru-
menten, sondern der ungenügenden nationalstaatlichen Durchsetzung. Das
Phänomen der illegalen Organentnahme und des Handelns mit menschlichen
Körperteilen wird von der UN.GIFT als ökonomische und soziale Herausforde-
rung betrachtet. Diese Verbrechen können nur dann eingedämmt werden, wenn
sowohl die Nachfrage in reichen Ländern des Westens als auch die Verletz-
barkeit, Armut und Hoffnungslosigkeit der Menschen in der kapitalistischen
Peripherie das Angebot an diesen austrocknet.

Die Verbrechen im Kosovo machen deutlich, dass Kriegssituationen und die
Auflösung von gesellschaftlichen Strukturen durch militärische Gewaltanwen-
dung erst die Voraussetzungen für die Entstehung krimineller Strukturen und
durch diese begangene schwere Menschenrechtsverletzungen schaffen. Die US-
amerikanische Wissenschaftlerin Prof. Nancy Scheper-Hughes hat in diesem
Zusammenhang zahlreiche Untersuchungen vorgelegt, und führt den Beginn des
illegalen Organhandels in Europa bereits auf den Jugoslawien-Krieg der 90er-
Jahre zurück. Dabei benennt sie auch weitere Krisenherde der Erde, die jeweils
durch militärischen Gewalteinsatz der NATO-Mitgliedstaaten und ihrer Verbün-
deter z. B. im Irak die Herausbildung von Märkten des illegalen Organhandels
begünstigen (siehe Prof. Nancy Scheper-Hughes, Rotten trade: millenial capita-
lism, human values and global justice in organs trafficing, JHR 2003/2). Die
Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage „Verstrickungen hochran-
giger kosovarischer Politiker und Beamter in illegale Handlungen“ (Bundes-
tagsdrucksache 17/6036) vermittelt zudem einen Eindruck davon, wie die Viel-
stimmigkeit internationaler Akteure beim „Staatsaufbau“ zur Diffusion von Ver-
antwortlichkeiten führt und somit das Entstehen rechtsfreier Räume begünstigt,
in denen die Rechtsdurchsetzung durch internationale Akteure von deren außen-
politischen Interessen abhängig wird. Die UN.GIFT kommt in ihrem Bericht
von 2008 zu dem Schluss, dass „Ursachen wie mangelnde politische Teilhabe,
soziale Exklusion und ökonomische Verletzbarkeit das Resultat von Politiken
und Praktiken sind, die ganze Bevölkerungsgruppen marginalisieren und sie an-
fällig für Menschenhandel machen.“

Neben den genannten Geheimdienstberichten der Bundesregierung (BND vom
22. Februar 2005 sowie des IEP vom 9. Januar 2007) belegen auch Berichte
mutiger und unabhängiger Journalisten wie Altin Raxhimi und Michael
Montgomery, Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler und zuletzt insbeson-
dere der Bericht des Europarates, dass der Militäreinsatz der NATO im Kosovo
durch Zerstörung gesellschaftlicher Beziehungen die Rahmenbedingungen für
kriminelle Aktivitäten wie den Organ- und Menschenhandel geschaffen hat und
die unter den Augen der internationalen und deutschen Militärpräsenz fortdau-
ernde gesellschaftliche Anomie einen Markt hervorgebracht hat, der mensch-
liche Organe wie herkömmliche Waren behandelt. Die Berichte über Kriegsver-
brechen im Kosovo zeigen, dass die Bemühungen der EU und Deutschlands um
Demokratie und Staatsaufbau gescheitert sind. Dabei wurden nach Angaben des
Internationalen Konversionszentrums in Bonn (BICC) beim Aufbau des Kosovo
Police Service (KPS) 50 Prozent der Stellen durch KFOR und UNMIK als
Zugeständnis an Hashim Thaçi für Ex-Kombattanten der UÇK vorgesehen
(siehe BICC, Wag the Dog: The Mobilization and Demobilization of the Kosovo
Liberation Army).

Als problematisch stellt sich in diesem Zusammenhang auch die von UNMIK im
Juni 1999 erlassene Regelung dar, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von
UNMIK und KFOR, generell von Strafverfolgung durch Justizorgane im Kosovo
ausnimmt und für „immun“ erklärt (www.unmikonline.org/regulations/2000/
reg47-00.htm).

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/8086

Wir fragen die Bundesregierung:
1. Welche Hinweise hat die Bundesregierung auf Grundlage der eigenen

Geheimdienstinformationen sowie aufgrund der allgemeinen außenpoliti-
schen Kenntnisse auf dem Balkan über den Zusammenhang zwischen
Organhandel und den militärischen Interventionen der NATO in der
BR Jugoslawien (heute Serbien, die sog. Republik Kosovo und Monte-
negro) im Jahr 1999?

2. Welche aktuellen und ehemaligen Mitarbeiter von Behörden der ehemals
autonomen Teilrepublik Kosovo wurden oder sind von strafrechtlichen
Ermittlungen der EULEX-Mission (EULEX: Rechtsstaatlichkeitsmission
der EU im Kosovo), UNMIK oder des ICTY betroffen?

3. Wie viele Personen wurden oder sind bislang verdächtigt, ohne dass eine
Anklage erhoben wurde?

4. Wie viele Fälle von Strafermittlung bzw. Strafverfolgung sind der Bundes-
regierung bekannt, die unter Berufung auf das Vorliegen von Immunität
gegenüber Beamten und politischen Funktionsträgern der sog. Republik
Kosovo nicht weiterverfolgt bzw. nicht einmal aufgenommen wurden (bitte
nach Datum und vorgeworfener Rechtsverletzung auflisten)?

5. Wie viele Fälle von Strafermittlung bzw. Strafverfolgung sind der Bundes-
regierung bekannt, die unter Berufung auf das Vorliegen von Immunität ge-
genüber Mitarbeitern, Beamten bzw. Diplomaten der UNMIK und KFOR
nicht weiterverfolgt bzw. nicht einmal aufgenommen wurden (bitte nach
Datum und vorgeworfener Rechtsverletzung auflisten)?

6. Welche Hinweise besitzt die Bundesregierung über die Verstrickung füh-
render Beamter und politischer Funktionsträger der sog. Republik Kosovo
in kriminelle Netzwerke?

7. Seit wann und auf Grundlage welcher Hinweise besitzt die Bundesregie-
rung Hinweise auf die Verstrickung führender politischer Funktionsträger
und Beamter der sog. Republik Kosovo in Drogen-, Waffen- und Organ-
handel, und welcher Art sind diese Hinweise?

8. Seit wann besitzt die Bundesregierung Hinweise auf die Verstrickung des
Premierministers Hashim Thaçi, des ehemaligen Premierministers Ramush
Haradinaj, politischer Funktionsträger und anderer höchster Beamter der
sog. Republik Kosovo in kriminelle Aktivitäten, insbesondere illegalen
Organhandel, Menschenhandel, Drogenhandel und Kriegsverbrechen, und
welcher Art sind diese Hinweise?

9. Seit wann verfügt die Bundesregierung über welche Hinweise bezüglich
einer mafiösen kriminellen Vereinigung unter dem Namen „Drenica Group“
sowie deren Mitglieder im Kosovo?

10. Was hat die Bundesregierung seit der Kenntniserlangung von strafrechtlich
relevanten Informationen in Bezug auf die Verstrickung führender Beamter
und politischer Funktionsträger der sog. Republik Kosovo in die genannten
kriminellen Aktivitäten auf europäischer und bilateraler Ebene unter-
nommen, um die Verantwortlichen der internationalen bzw. nationalstaat-
lich zuständigen Justiz zuzuführen?

11. Welche Zusammenarbeit und Unterstützung gewährte die Bundesrepublik
Deutschland der EULEX-Mission auf deren Amtshilfeersuchen vom März
2009 in Bezug auf den Medicus-Fall?
a) Wie viele Personen wurden in diesem Zusammenhang in Deutschland

vernommen und in welcher Funktion?
b) Leitete die Bundesregierung den Ermittlern der EULEX ihre eigenen

Berichte bezüglich der sog. organisierten Kriminalität zu?

Drucksache 17/8086 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

c) Hat die Bundesregierung eine Vernehmung des deutschen Staatsbürgers
vorgenommen, der laut kosovarischem Handelsregister der Inhaber der
Medicus-Klinik ist?

12. Welche Zusammenarbeit und Unterstützung gewährte die Bundesrepublik
Deutschland der EULEX-Mission in anderen Fällen von strafrechtlichen
Ermittlungen?

13. Welche Hinweise besitzt die Bundesregierung über den Organhandel in Zu-
sammenhang mit dem Krieg auf dem Gebiet des ehemaligen Jugoslawiens
in den 90er-Jahren?

14. Ist der Bundesregierung bekannt, dass ein Großteil des Heroinschmuggels
nach Europa und damit auch nach Deutschland über das Kosovo ab-
gewickelt wird?

a) Welche Hinweise hat die Bundesregierung über die Finanzierung der
UÇK durch den Drogenhandel?

b) Welche Hinweise hat die Bundesregierung über die Verstrickung des
mutmaßlichen Kriegsverbrechers Hashim Thaçis in den Drogenhandel?

c) Welche Hinweise hat die Bundesregierung über die Verstrickung des
mutmaßlichen Kriegsverbrechers und des ehemaligen Premierministers
der sog. Republik Kosovo, Ramush Haradinaj, in den Drogenhandel?

d) Welche Hinweise hat die Bundesregierung über die gewalttätigen Aus-
eindersetzungen zwischen Ramush Haradinaj und der Familie Musaj bei
der nach Angaben der Ermittler der Regional Investigation Unit der
UNMIK (RIU) aus Pec im Juli 2000 eine Gruppe von mehreren Dutzend
bewaffneten Personen, unter der Führung des späteren Premierministers
Ramush Haradinaj vor dem Hintergrund ihres Drogenschmuggels, das
Haus der Familie Musaj angriff?

e) Welche Hinweise hat die Bundesregierung über die Aktivierung der
MedEvacProzedur und das Ausfliegen von Ramush Haradinaj mit
einem NATO-Helikopter auf den US-amerikanische Luftwaffenstütz-
punkt im deutschen Ramstein?

f) Auf welcher rechtlichen Grundlage und mit welcher tatsächlichen
Begründung wurde Ramush Haradinaj anschließend in den USA aus-
gebildet?

g) Inwiefern ist diese Zusammenarbeit mit der UÇK vereinbar mit den
Beteuerungen der Bundesregierung, den Terrorismus und Drogenhandel
bekämpfen zu wollen?

15. Welche strafrechtlichen Konsequenzen hat die Bundesregierung bislang
unternommen, um der Verstrickung hochrangiger Beamter und politischer
Funktionsträger des Kosovo in Drogen, Waffen und Menschen- und Organ-
handel aufzuklären?

16. Welche Hinwiese hat die Bundesregierung darüber, dass die Staatsanwalt-
schaft von Niedersachsen und Bayern im Sommer 2005 die Bundesanwalt-
schaft um die Aufnahme von Ermittlung gegen in Deutschland operierende
Angehörige der UÇK ersuchten?

17. Auf welcher rechtlichen Grundlage und durch welche zuständige Stelle
wurde die Einleitung des in Frage 15 genannten Verfahrens abgelehnt
(bitte Datum und Rechtsgrundlage der Einstellung nennen)?

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/8086

18. Welche Hinweise hat die Bundesregierung über ein Ersuchen der öster-
reichischen und italienischen Staatsanwaltschaft zur Einleitung von Ermitt-
lungen gegen in Deutschland operierende Angehörige der UÇK?

a) Auf welcher rechtlichen Grundlage und durch welche zuständige Stelle
wurde die Einleitung des Verfahrens gegenüber den österreichischen
und italienischen Behörden abgelehnt (bitte Datum und Rechtsgrund-
lage der Einstellung nennen)?

b) Trifft es zu, dass die Absage der Einleitung von Ermittlungen auf di-
rekte Anweisung des Bundesministeriums des Innern erfolgte (siehe
www.german-foreign-policy.com/en/fulltext/56126)?

19. Wer ist gegenüber dem leitenden Staatsanwalt der EULEX-Mission wei-
sungsbefugt?

20. Wie, wann, durch wen und bei welchen Gelegenheiten wurde und wird
die Bundesregierung über die Ermittlungstätigkeiten und Hinweise der
EULEX-Mission unterrichtet?

21. Welche deutschen Amtsträger waren bislang an Gesprächen oder Beratun-
gen beteiligt, bei denen die Aufnahme von Ermittlungen gegen Beamte der
Kosovo-Regierung erörtert wurden?

22. Betrachtet die Bundesregierung die „Gewährleistung der Immunität für
Kriegsverbrecher und andere schwere Straftäter“ auch gegenüber anderen
und tatsächlich unabhängigen Staaten – insbesondere des westlichen
Balkans – als rein „innere Angelegenheit“?

23. Wie viele ehemalige UÇK-Kämpfer befinden sich heute noch in der koso-
varischen Polizei?

24. Mit welchen Aufgaben werden die in Frage 21 genannten Polizisten be-
treut?

a) Haben diese Polizeibeamten auch Zugang zu sensiblen Informationen
betreffend der Zeugenschutzprogramme?

b) Haben diese Polizeibeamten auch Zugang zu sensiblen Informationen
betreffend Ermittlungen wegen Kriegsverbrechen gegen führende politi-
sche Funktionsträger bzw. Beamte im Kosovo im Zusammenhang mit?

25. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über ehemalige UÇK-Kämpfer,
die im Auftrag der Kosovo-Führung am Abend des 25. Juli 2011 versuchten,
die Grenzübergänge Jarinje und Brnjak unter ihre Kontrolle zu bringen, und
kann sie ausschließen, dass an der Ausbildung dieser UÇK-Kämpfer auch
NATO-Partner und albanische Sicherheitskräfte beteiligt waren?

26. Auf Grundlage welcher tatsächlichen, politischen und rechtlichen Erwägun-
gen beteiligt sich die Bundesregierung an einer Sicherheitssektorreform im
sog. Kosovo, insbesondere der Überführung der UÇK-Mitglieder in eine re-
guläre kosovarische Armee, obwohl sie nach Angaben des Bundesamtes für
Verfassungsschutz die UÇK als „terroristisch operierend“ eingestuft hat
(siehe dazu www.bmi.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/Broschueren/
nichtinListe/1999/Verfassungsschutzbericht_1998_Id_7295_de.pdf)?

27. Welche Hinweise hat die Bundesregierung über Beschwerden des Bundes-
aufsichtsamts für das Kreditwesen vom Oktober 1998 darüber, dass andere
Bundesbehörden die kriminellen Aktivitäten der UÇK in Deutschland taten-
los hinnehmen?

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28. Welche Hinweise hat die Bundesregierung, dass die UÇK mit Unter-
stützung der NATO seit 1999 nicht nur Hunderttausende Serben und Roma
aus dem Kosovo vertrieben und Tausende ermordet hat, sondern nach Aus-
sagen von Cedda Prlincevic, Direktor des Kosovo-Archivs und Vorsteher
der jüdischen Gemeinde in Prisˇtina, ebenfalls alle Juden vertrieben hat
(siehe dazu www.hagalil.com/antisemitismus/osteuropa/albanien.htm)?

29. Was ist der Bundesregierung über den Handel in der Türkei mit mensch-
lichen Organen von irakischen fahnenflüchtigen Soldaten, nach dem völker-
rechtswidrigen Überfall der NATO auf den Irak im Jahre 2003 bekannt?

30. Was ist der Bundesregierung über die Untersuchungsergebnisse eines
Komitees des israelischen Gesundheitsministeriums bekannt, welches im
Jahr 2001 Vorwürfen nachgegangen ist, nachdem im Zuge von militäri-
schen Aktivitäten in der West Bank im Rechtsmedizinischen Institut für
Gesundheit, Abu Kabir, in Tel Aviv Palästinensern illegal Organe zu trans-
plantativen Zwecken entnommen wurden?

31. Was ist der Bundesregierung über die parlamentarische Aussprache mit dem
israelischen Gesundheitsminister Nessim Dahhan dazu Ende Dezember
2001 bekannt?

Welche Hinweise besitzt die Bundesregierung über einen Zusammenhang
zwischen dem politischen Verschwindenlassen und der illegalen Organent-
nahme während des Bürgerkrieges in Argentinien in den 70er-Jahren, und
welcher Art sind diese Hinweise?

32. Welche Hinweise besitzt die Bundesregierung über den Zusammenhang
zwischen dem politischen Verschwindenlassen und der illegalen Organent-
nahme sowie des Handels mit Blut und Knochenmark während des Bürger-
krieges in Brasilien (1964 bis 1984)?

Berlin, den 22. November 2011

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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