BT-Drucksache 17/8085

Ermordung und Einschüchterungen von Zeugen unter der Aufsicht von UNMIK, EULEX und der NATO

Vom 22. November 2011


Deutscher Bundestag Drucksache 17/8085
17. Wahlperiode 22. 11. 2011

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Sevim Dag˘delen, Heike Hänsel, Wolfgang Gehrcke,
Annette Groth, Andrej Hunko, Harald Koch, Niema Movassat, Katrin Werner
und der Fraktion DIE LINKE.

Ermordung und Einschüchterungen von Zeugen unter der Aufsicht von UNMIK,
EULEX und der NATO

Vor dem Hintergrund eines im Oktober 2011 durch die sogenannte Rechtstaat-
lichkeitsmission der EU in Kosovo (EULEX) anberaumten Kriegsverbrecher-
prozesses gegen Fatmir Limaj, den ehemaligen Transportminister in der sog.
Regierung des Kosovo unter Hashim Thaçi und neun weitere hohe kosovarische
Beamte ist ein wichtiger Zeuge, Agim Zogaj, am 27. September 2011, um
23.50 Uhr, in einem Park am Essenberger See in Duisburg tot aufgefunden wor-
den. Der Kronzeuge Agim Zogaj hat bereits umfangreiche Aussagen auf Video
aufzeichnen lassen und war bereit, vor Gericht in einem Verfahren gegen den
derzeitigen Abgeordneten des sog. Parlaments der Republik Kosovo sowie
Arben Krasniqi, Naser Krasniqi, Nexhmi Krasniqi, Behlul Limaj, Refki
Mazrreku, Naser Shala, Sabit Shala, Shaban Shala, Besim Shurdhaj wegen deren
mutmaßlicher Beteiligung an Kriegsverbrechen gegen serbische und albanische
Zivilisten in dem UÇK-Gefängnis Klec¬ka, in der Zeit von Anfang 1999 bis Juni
1999, auszusagen. Ob der Kriegsverbrecherprozess gegen Fatmir Limaj weiter-
geführt werden kann, ist nun offen. Nach Berichten des serbischen Newsportals
B92 bestätigte die serbische Sonderstaatsanwaltschaft für Kriegsverbrechen, dass
nach Agim Zogajs Tod ein anderer Zeuge seine Aussage zurückgezogen haben
soll (Siehe: www. b92.net/info/vesti/index.php?yyyy=2011&mm=09&dd=29&
nav_category=64&nav_id=545596). Fatmir Limaj wurde bereits im Sommer
2005 nach einem Prozess vor dem Internationalen Strafgerichtshof für das ehe-
malige Jugoslawien (ICTY) aufgrund von „Mangel an Beweisen“ freigespro-
chen. In dem Urteil des ICTY wird zugleich ausdrücklich auf die Einschüchte-
rung der Zeugen und die Zurücknahme ihrer vorherigen belastenden Aussagen
verwiesen, die zu einem Freispruch führten (siehe Punkt 13 und 15 des Urteils
IT-03-66-T vom 30. November 2005).

Agim Zogaj war im Zeugenschutzprogramm der EULEX und hätte auch in
Deutschland rund um die Uhr beschützt werden müssen. Die zuständige Polizei
Duisburg hat aufgrund einer angeblichen SMS von Agim Zogaj, in der dieser
seinen Suizid angekündigt habe, in weniger als 24 Stunden nach der Tat ver-

lauten lassen, dass es sich dabei um einen Selbstmord handle und verweigerte
weitere Auskünfte über die genauen Todesumstände. Laut dem Pressesprecher
der Polizei Duisburg sei eine Obduktion der Leiche durchgeführt worden, die
„nicht den geringsten Hinweis auf Fremdverschulden“ ergeben habe. Die
Familie des Toten zweifelt die Selbstmordthese der Polizei Duisburg an und be-
schuldigte die EULEX, den Zeugenschutz nicht effektiv organisiert zu haben.
Der Tod von Agim Zogaj in Deutschland trotz Zeugenschutzprogramm wirft

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die Frage auf, ob deutsche Behörden dazu im Stande sind, die Sicherheit wich-
tiger Zeugen im oder aus dem Kosovo in der Bundesrepublik Deutschland
selbst zu garantieren. Der bisherige Umgang der Bundesrepublik Deutschland
und der internationalen Gemeinschaft sowohl mit Zeugen als auch mutmaß-
lichen Kriegsverbrechern und insbesondere die Vernichtung von Beweisen über
eine Verstrickung höchster Beamter und politischer Funktionsträger des sog.
Kosovos in Kriegsverbrechen hinterlassen den Eindruck, dass kriminellen
Strukturen völlige Immunität und Straffreiheit zugesichert werden.

Bisherige Versuche, mutmaßliche Kriegsverbrecher, wie den ehemaligen Pre-
mierminister der selbsternannten Republik Kosovo, Ramush Haradinaj, vor dem
Kriegsverbrechertribunal in Den Haag wegen der zahlreichen in seinem Zu-
ständigkeitsbereich verübten Verbrechen zu überführen, scheiterten vor allem
aufgrund der Einschüchterung bzw. Ermordung von Zeugen. Der politische
Charakter der internationalen Gerichtsbarkeit in Bezug auf den Kosovo wird an
dem mangelnden Schutz wichtiger Zeugen sichtbar. Mindestens zehn Zeugen
haben der Anklagebehörde mitgeteilt, dass ihre Familien oder sie selbst Drohun-
gen wegen ihrer Aussage im Haradinaj-Prozess erhalten haben. Mehrere Zeugen,
die gegen Ramush Haradinaj aussagen wollten, wurden nachweislich ermordet.
Einer der noch lebenden Zeugen war nach einem missglückten Attentat nicht
mehr bereit, gegen Ramush Haradinaj in Den Haag auszusagen. So erklärte
Shefqet Kabashi am 5. Juni 2007 im Gerichtsaal des ICTY: „Ja, Euer Ehren, es
stimmt, dass es unsere Pflicht ist, auszusagen, aber diese Regel unterstellt ein
‚normales Leben‘. In dem Staat, in dem ich lebe, existiert jedoch kein normales
Leben. Menschen werden ermordet, und die Gründe, warum sie getötet werden,
sind nicht bekannt.“ Insgesamt ein Drittel von 90 als Zeugen vernommenen Per-
sonen konnte nur unter Androhung von Zwangsmitteln in „losed sessions“ mit
verdeckter Identität zur Aussage gebracht werden. Anstatt die Zeugen in effek-
tiven Programmen zu schützen, wurden sie durch öffentliche Solidaritätsbekun-
dungen hochrangiger Funktionäre der UN-Mission im Kosovo (UNMIK) mit
den mutmaßlichen Kriegsverbrechern eingeschüchtert. So protestierte im März
2007, drei Tage vor dem Prozessbeginn in Den Haag die damalige Chefankläge-
rin des ICTY, Carla Del Ponte, gegen ein angekündigtes Abschiedstreffen von
Ramush Haradinaj mit dem damaligen deutschen Diplomaten und UNMIK-Lei-
ter Joachim Rücker. Joachim Rücker erklärte seine Motivation für dieses Treffen
mit den Worten: „Das finde ich gehört zum normalen Geschäft.“

Im Dezember 2007 überschattete den Prozess in Den Haag ein erneuter Skandal,
als im Zuge einer internen Untersuchung des Office of Internal Oversight Ser-
vices der UN, der damalige Stellvertreter Joachim Rückers, der ehemalige Ge-
neral der US-Army Steven Schook, entlassen wurde. Nach Zeitungsberichten
habe Steven Schook bei einem Abendessen mit kosovo-albanischen Politikern
den Namen eines geschützten Zeugen im Haradinaj-Prozess verraten. Dieser
wurde danach an seinem geheim gehaltenen Aufenthaltsort in Oslo bedroht. Den
Auftrag soll ein Minister der sog. Kosovoregierung erteilt haben (siehe
www.dradio.de/dlf/sendungen/dasfeature/720121/). In einem Interview mit der
„Neuen Zürcher Zeitung“ vom 1. März 2011 («Ich möchte in Kosovo ermit-
teln», S. 11) erklärte Carla Del Ponte, auf die Frage, warum ihre Ermittlungen
zum Organhandel im Kosovo versandet seien u. a. über Obstruktionen und Des-
interesse von Seiten der NATO und UNMIK: „Zu meiner Zeit hatten wir keine
Rückendeckung. Die politischen Interessen lagen anders. Die NATO koope-
rierte während des Konflikts mit der UÇK. Ich sprach darüber mit dem dama-
ligen NATO-General in Kosovo, aber er hat mir den Zugang zu den Dokumenten
nicht erlaubt. In meiner Zeit hat sich vor allem Albanien verweigert. Und die
UNMIK, die UNO-Übergangsverwaltung in Kosovo, hatte wenig Interesse
gezeigt, die Verbrechen aufzuklären.“ Bereits am 15. Dezember 2005 erklärte

Carla Del Ponte in einem Bericht an den UN-Sicherheitsrat (www.pbs.org/
frontlineworld/stories/bosnia502/ponte2.html), dass UNMIK sogar Dokumente

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zurückhalte oder fälsche, um die Strafverfolgung von mutmaßlichen UÇK-
Kriegsverbrechern zu unterminieren: „Ebenfalls in Kosovo, erfährt meine Be-
hörde Schwierigkeiten beim Zugang zu Dokumenten der UNMIK. Sie sind öfter
redigiert oder werden in einer solchen Weise ausgeliefert, dass sie vor Gericht
nicht verwertbar sind. Die Kooperation mit der UNMIK im Bereich des Schut-
zes von Zeugen war manchmal weniger als optimal. Darüber hinaus ist meine
Behörde nicht überzeugt, dass die UNMIK ihre Kontrolle über die von der Kam-
mer im Haradinaj [Prozess] festgesetzten Bedingungen der vorläufigen Freilas-
sung richtig ausübt.“

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die tatsächlichen Um-
stände des Todes des Zeugen Agim Zogaj in Deutschland?

2. Was war genau die Todesursache und die genaue Todeszeit?

3. War der Fundort des Leichnams des Zeugen Agim Zogaj zugleich auch der
Todesort?

4. Welche zuständige gerichtsmedizinische Stelle führte wann und wo die
Obduktion des Leichnams von Agim Zogaj durch?

5. Auf Grundlage welcher Hinweise kam die Polizei Duisburg in weniger als
24 Stunden zu der Feststellung, dass Agim Zogaj zweifelsfrei Selbstmord
begangen haben soll?

6. Angesichts der Selbstverständlichkeit mit der die Polizei Duisburg „Selbst-
mord“ als Todesursache Agim Zogajs angibt:

a) welche Hinweise hatte die Bundesregierung auf eine Suizidgefährdung
des Zeugen Agim Zogaj vor seinem Tod,

b) welche psychologische Betreuung und Vorsichtsmaßnahmen hat welche
zuständige Stelle oder Behörde dem Zeugen im Hinblick auf eine
Suizidgefährdung angeboten,

c) welche psychologische Betreuung hat der Zeuge Agim Zogaj im Zu-
sammenhang mit einer vermeintlichen Suizidgefährdung in Anspruch
genommen?

7. Welche zuständige Stelle beauftragte wann und auf welcher rechtlichen
Grundlage die Durchführung der Obduktion des Leichnams von Agim
Zogaj?

8. Wo befindet sich der Leichnam von Agim Zogaj zurzeit, und welche Vor-
kehrungen wurden getroffen, um Spuren an dem Leichnam, im Hinblick
auf die Möglichkeit der Durchführung einer unabhängigen rechtsmedizini-
schen Überprüfung durch Dritte zu sichern?

9. Welche Ermittlungen wurden seit wann und durch welche zuständige Be-
hörde geführt bzw. wann und durch wen eingestellt, angesichts der autori-
tativen Feststellung der Polizei Duisburg, dass es sich bei dem Tod von
Agim Zogaj um einen Selbstmord handelte, wenn zeitgleich der Presse-
sprecher der EULEX Nicholas Hawton auf laufende Ermittlungen deut-
scher Behörden zur Aufklärung der Todesursache von Agim Zogaj hin-
weist?

10. Was hat die Bundesregierung im Rahmen des EULEX-Schutzprogramms
bis zum Tod des Zeugen Agim Zogaj unternommen, um ihm einen um-
fassenden Schutz vor der Enttarnung seiner Identität und jede Bedrohung
für Leib und Leben in Deutschland zu gewährleisten?

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11. Seit wann befand sich nach Kenntnissen der Bundesregierung der Zeuge
Agim Zogaj im EULEX-Zeugenschutzprogramm?

12. Welche konkreten Schutzmaßnahmen und auf welcher rechtlichen Grund-
lage wurden angewandt, um Leib und Leben des Zeugen Agim Zogaj und
seiner Familie zu schützen?

a) Wurde dem Zeugen Agim Zogaj eine neue Identität zur Verfügung ge-
stellt?

b) Welche Vorsichtsmaßnahmen wurden getroffen, um seine Familien-
mitglieder zu schützen?

Befanden sich seine Familienmitglieder in der Bundesrepublik Deutsch-
land?

c) Seit wann hielt sich der Zeuge Agim Zogaj in Deutschland/Duisburg
auf?

d) Wie und von wie vielen Beamten wurde der Zeuge Agim Zogaj be-
schützt?

Wurde eine 24 Stunden-Überwachung sichergestellt?

e) Verfügt die Bundesregierung über Hinweise hinsichtlich Drohungen
oder Einschüchterungsversuchen gegen den Zeugen Agim Zogaj?

f) Verfügt die Bundesregierung über Hinweise hinsichtlich Drohungen
oder Einschüchterungsversuchen gegen Angehörige oder Familien-
mitglieder des Zeugen Agim Zogaj?

13. Welche Hinweise besitzt die Bundesregierung über die Tötung bzw. Ein-
schüchterung von aussagewilligen Zeugen im Zusammenhang mit straf-
rechtlichen Ermittlungen oder Voruntersuchungen, die durch die UNMIK,
die EULEX sowie das ICTY vor dem Hintergrund der im Kosovo seit 1998
verübten Verbrechen aufgenommen wurden?

14. Wie viele Zeugen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung im Zu-
sammenhang mit UÇK-Kriegsverbrechen bereits bedroht, verletzt oder
getötet?

15. Welche rechtlichen, politischen und tatsächlichen Schritte hat die Bundes-
regierung bisher unternommen, welche plant sie noch vorzunehmen, um
den Tod von Agim Zogaj aufzuklären?

16. Welche Stelle oder Bundesbehörde hatte die Federführung bei der Gewähr-
leistung des Schutzes von Agim Zogaj?

17. Sind der Bundesregierung Defizite beim Schutz des Zeugen Agim Zogaj
bekannt geworden?

Wenn ja, seit wann besitzt die Bundesregierung diese Hinweise?

18. Welche rechtlichen, politischen und tatsächlichen Konsequenzen zieht die
Bundesregierung aus der Tatsache, dass der Zeuge Agim Zogaj tot ist?

19. Wie beurteilt die Bundesregierung die Sicherheit von kosovarischen,
serbischen und anderen Zeugen in EULEX-Prozessen?

20. Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass das EULEX-Zeugenschutz-
programm einen ausreichenden Schutz für Leib und Leben aussagewilliger
Zeugen darstellt oder sieht sie Anlass für notwendige Veränderungen dieses
Programms?

21. Wie hoch schätzt die Bundesregierung die Gefährdung anderer noch leben-
der Zeugen ein, die bereit sind, gegen den mutmaßlichen Kriegsverbrecher

Fatmir Limaj auszusagen?

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/8085

22. Ist die Bundesregierung an eigenen Programmen zum Zeugenschutz neben
den Programmen der EULEX beteiligt?

Wenn ja, in welcher Form?

23. Falls zutreffend: Was hat die Bundesregierung im Rahmen des eigenen
Zeugenschutzprogramms unternommen, um einen umfassenden Schutz
von Agim Zogaj in Deutschland zu gewährleisten?

24. Welche Hinweise hat die Bundesregierung über den Stand und die Weiter-
führung des Kriegsverbrecherprozesses gegen Fatmir Limaj?

25. Welche Hinweise hat die Bundesregierung bezüglich der Verwertbarkeit
und der strafrechtlichen Bedeutung des mehrstündigen Videos belastenden
Aussagen, die der Zeuge Agim Zogaj vor seinem Tod gegen den ehe-
maligen Transportminister Fatmir Limaj protokolliert hat?

26. Welche rechtlichen und politischen Schritte wird die Bundesregierung
unternehmen, damit der Kriegsverbrecherprozess gegen Fatmir Limaj
weitergeführt wird?

27. Was hat die Bundesregierung vor und nach der Veröffentlichung des Be-
richts von Dick Marty „Inhuman treatment of people and illicit trafficing in
human organs in Kosovo“ unternommen, um einen effektiven und an-
gemessenen Zeugenschutz zu gewährleisten?

28. Welche Hinweise hat die Bundesregierung über die Einschüchterung bzw.
Ermordung von Zeugen, die im Rahmen des Kriegsverbrecherprozesses
gegen Ramush Haradinaj aussagen wollten?

29. Welche Kenntnisse besitzt die Bundesregierung über die bewusste Zurück-
haltung oder Verfälschung von durch die Ermittlungsbehörden des ICTY
angeforderten Dokumenten und Beweismaterialien über Kriegsverbrechen
der UÇK durch Funktionsträger der NATO, der Bundeswehr, der UNMIK
sowie Angehörige deutscher diplomatischer Dienste und Nachrichten-
dienste?

30. Was hat die Bundesregierung unternommen, um die Behauptungen der
langjährigen Chefanklägerin des ICTY, Carla Del Ponte, über die Zurück-
haltung oder Manipulation von Beweismaterialien zu mutmaßlichen
Kriegsverbrechen der UÇK durch Angehörige von NATO, UNMIK, diplo-
matischer Dienste und Nachrichtendienste zu untersuchen und im Fall der
Beteiligung deutscher Staatsbürger mögliche Konsequenzen zu ziehen?

31. Verfügt die Bundesregierung über Kenntnisse, ob die beiden damaligen
deutschen UNMIK-Leiter Michael Steiner (Februar 2002 bis Juli 2003)
und Joachim Rücker (September 2006 bis Juni 2008) an der Obstruktion
von Ermittlungsarbeiten des ICTY im Falle von mutmaßlichen Kriegsver-
brechen der UÇK, so wie sie von der ehemaligen ICTY-Chefanklägerin
Carla Del Ponte beschrieben werden, beteiligt waren?

Falls ja, welche?

32. Kann die Bundesregierung ausschließen, dass die beiden damaligen deut-
schen UNMIK-Leiter Michael Steiner (Februar 2002 bis Juli 2003) und
Joachim Rücker (September 2006 bis Juni 2008) an der Obstruktion von
Ermittlungsarbeiten des ICTY im Falle von mutmaßlichen Kriegsverbre-
chen der UÇK, so wie sie von der ehemaligen ICTY-Chefanklägerin Carla
Del Ponte beschrieben werden, beteiligt waren?

33. Welche Hinweise hat die Bundesregierung bezüglich der Tatsache, dass ein
Großteil des Heroinschmuggels nach Europa und damit auch nach

Deutschland über das Kosovo abgewickelt wird?

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34. Welche Hinweise hat die Bundesregierung über die Verstrickung des mut-
maßlichen Kriegsverbrechers und ehemaligen Premierministers der sog.
Republik Kosovo, Ramush Haradinaj, in den Drogenhandel?

a) Welche Hinweise hat die Bundesregierung über die gewalttätigen Aus-
einandersetzungen zwischen Ramush Haradinaj und der Familie Musaj,
bei der nach Angaben der Ermittler der Regional Investigation Unit der
UNMIK (RIU) aus Pec im Juli 2000 eine Gruppe von mehreren Dutzend
bewaffneten Personen unter der Führung des späteren Premierministers
Ramush Haradinaj vor dem Hintergrund ihres Drogenschmuggels das
Haus der Familie Musaj angriff?

b) Welche Hinweise hat die Bundesregierung über die Aktivierung der
MedEvacProzedur und das Ausfliegen von Ramush Haradinaj mit
einem NATO-Helikopter auf den US-amerikanischen Luftwaffenstütz-
punkt im deutschen Ramstein?

c) Auf welcher rechtlichen Grundlage und mit welcher tatsächlichen
Begründung wurde Ramush Haradinaj anschließend in den USA aus-
gebildet?

d) Inwiefern ist die Zusammenarbeit mit der UÇK vereinbar mit den
Beteuerungen der Bundesregierung, den Terrorismus und Drogenhandel
bekämpfen zu wollen?

Berlin, den 22. November 2011

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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