BT-Drucksache 17/8066

Verringerung der Kapazität des Leipziger Güterrings durch Netzergänzende Maßnahmen beim City-Tunnel Leipzig

Vom 2. Dezember 2011


Deutscher Bundestag Drucksache 17/8066
17. Wahlperiode 02. 12. 2011

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Stephan Kühn, Dr. Anton Hofreiter, Dr. Valerie Wilms,
Harald Ebner, Bettina Herlitzius, Ingrid Nestle, Daniela Wagner, Monika Lazar
und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Verringerung der Kapazität des Leipziger Güterrings durch Netzergänzende
Maßnahmen beim City-Tunnel Leipzig

Unter der Bezeichnung „City-Tunnel Leipzig – Netzergänzende Maßnahmen im
Abschnitt Engelsdorf (a)–Gaschwitz (a)“ erging am 15. Juni 2011 der Planfest-
stellungsbeschluss für Baumaßnahmen am östlichen Abschnitt des Leipziger
Güterrings und zur Einbindung des City-Tunnels in östliche bzw. südöstliche
Richtung.

Neben der Einbindung der neuen Tunnelstrecke in das bestehende Streckennetz
sind vor allem massive Rückbauten Gegenstand der Netzergänzenden Maß-
nahmen. So soll der bisher viergleisige östliche Güterring abschnittsweise auf
zwei Gleise zurückgebaut werden. Dies betrifft den Abschnitt zwischen Leipzig-
Stötteritz und Leipzig-Connewitz. Der Personenverkehr soll hier künftig über
das östliche Gleispaar (Strecke 6361) abgewickelt werden. Im weiteren Strecken-
verlauf entfällt im Abschnitt Connewitz–Gaschwitz eines von heute vier Glei-
sen.

Ganz aufgegeben wird nach dem Planfeststellungsbeschluss die Strecke 6361
zwischen dem Hauptbahnhof und Leipzig-Stötteritz, womit die Möglichkeit ent-
fällt, Züge in der Relation Nürnberg–Hof–Leipzig oder Zwickau–Leipzig ober-
irdisch um die Innenstadt herum in den Hauptbahnhof zu fahren. Damit wird die
betriebliche Flexibilität insbesondere bei Betriebsstörungen und Unregelmäßig-
keiten im City-Tunnel empfindlich eingeschränkt, da der Umweg über die
„Waldbahn“ (via Plagwitz) wegen abschnittsweiser Eingleisigkeit nur bedingt
aufnahmefähig ist.

Besonders gravierend wirkt sich der Infrastrukturrückbau auf die Kapazität des
östlichen Leipziger Güterrings aus.

Obwohl die vorhandenen vier Gleise die Entmischung von Schienenpersonen-
nahverkehr und Schienengüterverkehr ermöglicht hätten, soll künftig der
Mischverkehr über zwei Gleise abgewickelt werden.

Dabei muss davon ausgegangen werden, dass der Leipziger Güterring in diesem

Abschnitt künftig deutlich mehr Güterverkehr aufnehmen muss, so jedenfalls
sehen es die Planungen der Deutschen Bahn AG (DB AG) für den so genannten
Ostkorridor vor.

Mit dem Ostkorridor soll über Uelzen–Stendal–Magdeburg–Leipzig–Hof–
Regensburg eine weitere leistungsfähige Nord-Süd-Strecke geschaffen werden,
die insbesondere Kapazitäten für den wachsenden Seehafenhinterlandverkehr
schafft.

Drucksache 17/8066 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

Der DB-Konzern verfolgt den Ausbau des Ostkorridors erst seit der Präsentation
des Wachstumsprogramms im Jahr 2009.

Die Planungen zum Bau des City-Tunnels Leipzig reichen dagegen bis in die
Mitte der 90er-Jahre zurück.

Die Einwendungen verschiedener Eisenbahnverkehrsunternehmen gegen den
massiven Rückbau von Kapazitäten wurden vom Eisenbahn-Bundesamt mit
dem Verweis auf Kapazitätsberechnungen und die Berücksichtigung der Ver-
kehrsprognosen der Bundesverkehrswegeplanung zurückgewiesen. Allerdings
ist anzunehmen, dass der sich abzeichnende Bedeutungszuwachs des Leipziger
Güterrings als Bestandteil des Ostkorridors hierbei unberücksichtigt blieb.

Wir fragen daher die Bundesregierung:

1. Von welcher Zugbelegung wird bei den Kapazitätsberechnungen des Eisen-
bahn-Bundesamts (EBA) im erwähnten Planfeststellungsbeschluss im Ab-
schnitt Leipzig-Anger–Gaschwitz perspektivisch ausgegangen (bitte nach
Zuggattungen aufschlüsseln), und welche Verkehrsprognose ist dabei hin-
terlegt?

2. Wurde bei den Kapazitätsberechnungen des EBA die Fertigstellung des so-
genannten Ostkorridors und damit zusätzliches Aufkommen im Schienen-
güterverkehr unterstellt?

Wenn nein, warum nicht?

3. Welche Zugbelegung ergibt sich heute zwischen Leipzig-Anger und
Gaschwitz (bitte nach Zuggattungen und abschnittsweise aufschlüsseln)?

4. Von welcher Zugbelegung muss nach Eröffnung des City-Tunnels ausge-
gangen werden (bitte nach Zuggattungen und abschnittsweise aufschlüs-
seln)?

5. Welche rechnerische Kapazität hätte der Leipziger Güterring bei Beibehal-
tung der Viergleisigkeit im modernisierten Zustand?

6. Welche Varianten wurden vom Vorhabenträger gegeneinander abgewogen,
und welche Rolle spielte dabei die Auslegung auf eine möglichst hohe
Kapazität für den Schienengüterverkehr?

7. Ist der Bundesregierung bekannt, welche Mehrkosten die Beibehaltung der
beiden zweigleisigen Strecken (6375, 6361) im genannten Abschnitt ver-
ursacht hätte und welche baulichen Anpassungen dafür notwendig wären?

8. Von welchen Gesamtkosten ist bei den „Netzergänzenden Maßnahmen“ im
besagten Abschnitt auszugehen, und welcher Anteil wird über das Bundes-
schienenwegeausbaugesetz (BSWAG) bzw. von der DB AG finanziert?

9. Erfolgt der Ausbau bzw. Rückbau auf zwei bzw. drei Gleise zwischen
Leipzig-Anger und Gaschwitz so, dass zu einem späteren Zeitpunkt der
viergleisige Zustand wiederhergestellt werden kann, ohne dass die Lage der
bestehenden Gleise verändert werden muss?

Wenn nein, welche Anpassungen und baulichen Maßnahmen wären dafür
notwendig, und welche Kosten würden dafür anfallen?

10. Welchen Regellaufweg sollen Güterzüge im Raum Leipzig nehmen, wenn
der Ostkorridor fertiggestellt ist (bitte beide Richtungen benennen)?

11. Stimmt die Bundesregierung der Einschätzung zu, dass der östliche Leip-
ziger Güterring nach Realisierung des Ostkorridors deutlich stärker mit
Güterzügen belegt sein wird, als das heute der Fall ist?
Wenn nein, warum nicht?

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/8066

12. Stimmt die Bundesregierung weiterhin zu, dass der Laufweg über Plagwitz
(Waldbahn) wegen abschnittsweiser Eingleisigkeit und Konflikten im Be-
reich Markkleeberg (Lärm) nur sehr eingeschränkt für den Schienen-
güterverkehr zur Verfügung steht?

Wenn nein, warum nicht?

13. Von welchem zusätzlichen Aufkommen im Schienengüterverkehr geht die
Bundesregierung im Jahr 2020 auf dem Ostkorridor aus, und welche Zug-
belegung ergibt sich daraus für den Leipziger Güterring?

14. Wie ist die Realisierung des Ostkorridors im Wachstumsprogramm der
DB AG zeitlich eingeordnet?

15. Bis wann soll die Strecke Uelzen–Stendal vollständig zweigleisig ausge-
baut sein?

16. Erfolgt der Ausbau zwischen Uelzen und Stendal abschnittsweise?

Wenn ja, welche Abschnitte sollen bis wann ausgebaut sein?

17. Hält die Bundesregierung die Elektrifizierung der Strecke Hof–Regensburg
(südlicher Abschnitt des Ostkorridors) nach § 6 BSWAG für möglich und
angebracht?

Berlin, den 2. Dezember 2011

Renate Künast, Jürgen Trittin und Fraktion

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