BT-Drucksache 17/8048

Absprungplätze für Übungen der US-Armee auf dem gesamten Bundesgebiet

Vom 1. Dezember 2011


Deutscher Bundestag Drucksache 17/8048
17. Wahlperiode 01. 12. 2011

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Heike Hänsel, Inge Höger, Wolfgang Gehrcke, Christine
Buchholz, Sevim Dag˘delen, Annette Groth, Niema Movassat, Alexander Ulrich,
Kathrin Vogler und der Fraktion DIE LINKE.

Absprungplätze für Übungen der US-Armee auf dem gesamten Bundesgebiet

Seit August 2011 nutzen US-amerikanische Fallschirmspringer die Region
zwischen Oberndorf am Neckar im Landkreis Rottweil und Wendelsheim im
Landkreis Tübingen, beides baden-württembergische Städte, für regelmäßige
Übungen. Nach Presseberichten starten dabei Angehörige von US-Spezialein-
heiten (Special Forces Group und Special Operations Command Europe) vom
zivilen Flughafen Stuttgart-Echterdingen mit militärischen Transportflugzeu-
gen (z. B. Typ C-130 Herkules). Neben diesem Übungsgebiet existieren in der
Bundesrepublik Deutschland zahlreiche weitere Absprungplätze, die von US-
Streitkräften genutzt werden.

Da die Transportflugzeuge für die Absprungübungen in der Regel zahlreiche
Runden im Tiefflug absolvieren, fühlen sich die in der Nähe lebende Bewohner
häufig durch Fluglärm belästigt.

Infolge der deutschen Wiedervereinigung und des Zwei-Plus-Vier-Vertrages
wurden auch Änderungen des NATO-Truppenstatuts, das den Aufenthalt frem-
der Streitkräfte in Deutschland regelt, vorgenommen. Dadurch hat die Bundes-
regierung seit 1993 bei Übungen von US-Streitkräften ein Mitspracherecht.
Diese dürfen seitdem nur noch „vorbehaltlich der Zustimmung des Bundesver-
teidigungsministers“ stattfinden.

Es liegt also in der Verantwortung der Bundesregierung, diese Kriegsvorberei-
tung zu stoppen.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Wie viele Regionen in der Bundesrepublik Deutschland werden von den
US-Streitkräften für Absprungübungen genutzt, und wo liegen diese Plätze?

2. Wie häufig und von wie vielen Flugzeugen wird der Absprungplatz zwi-
schen Oberndorf und Wendelsheim zukünftig genutzt?

a) Werden die Übungen zwischen Oberndorf und Wendelsheim auch zukünf-
tig zusammen mit Angehörigen des Kommandos Spezialkräfte (KSK) in

Calw durchgeführt?

b) Ist dort geplant, begleitend zu den Fallschirmabsprüngen, weitere militä-
rische Übungen durchzuführen?

Wenn ja, in welcher Form, und in welchem Umfang?

Drucksache 17/8048 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
3. Wie werden die betroffenen Kommunen jeweils über anstehende Übungen
informiert, bzw. welche Möglichkeiten des Einspruchs (etwa aus Natur-
schutzgründen) gibt es?

4. In welcher Form ist eine Genehmigung bzw. vorherige Kenntnisgabe für die
Nutzung ziviler Flughäfen (z. B. Stuttgart-Echterdingen) für militärische
Zwecke vorgesehen?

5. In welcher Form findet ein Monitoring eventueller schädlicher Auswirkun-
gen des Übungsbetriebes auf Menschen und Umwelt in den betroffenen
Regionen statt, und sind nach Meinung der Bundesregierung die derzeit be-
stehenden Regelungen dazu ausreichend?

a) Wurden Gutachten zur Lärmbelästigung und Umweltschädigung erstellt
bzw. ist dies geplant?

b) Liegen der Bundesregierung Informationen aus den letzten fünf Jahren
bezüglich Beschwerden von Anwohnerinnen und Anwohnern gegen den
Übungsbetrieb bei Absprungplätzen vor (bitte nach Orten und Jahren auf-
schlüsseln)?

6. Wann erhielt das Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) Kenntnis
von den Plänen der US-Streitkräfte, die Region zwischen Wendelsheim und
Oberndorf am Neckar als Absprungplatz zu nutzen?

a) Was hat das BMVg dazu bewogen, diesen Plänen zuzustimmen?

b) Stimmt das BMVg solchen Anfragen generell zu, und wenn ja, warum?

c) Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass dieser Übungsplatz oder sons-
tige Einrichtungen der US-Streitkräfte nicht für die Vorbereitung eines
Angriffskrieges, der nach Artikel 26 Absatz 1 des Grundgesetzes verfas-
sungswidrig ist, genutzt wird?

7. Wie werden die jeweils betroffenen Länder und Kommunen in die Entschei-
dung über die Nutzung von Absprungplätzen einbezogen?

a) Wann wurde das Land Baden-Württemberg über die Nutzung des Ab-
sprungplatzes bei Wendelsheim und Oberndorf durch der US-Streitkräfte
informiert?

b) Wann wurden die Landkreise Tübingen und Rottweil über die Nutzung
des Absprungplatzes bei Wendelsheim und Oberndorf durch die US-
Streitkräfte informiert?

Berlin, den 30. November 2011

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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