Vom 30. November 2011
Deutscher Bundestag Drucksache 17/8021
17. Wahlperiode 30. 11. 2011
Änderungsantrag
der Abgeordneten Nicole Maisch, Dr. Konstantin von Notz, Cornelia Behm, Harald
Ebner, Bärbel Höhn, Undine Kurth (Quedlinburg), Friedrich Ostendorff, Markus
Tressel, Hans-Josef Fell, Bettina Herlitzius, Dr. Anton Hofreiter, Sylvia Kotting-Uhl,
Oliver Krischer, Stephan Kühn, Ingrid Nestle, Dr. Hermann E. Ott, Dorothea Steiner,
Daniela Wagner, Dr. Valerie Wilms und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
zu der zweiten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung
– Drucksachen 17/7374, 17/7993 –
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Rechts der Verbraucherinformation
Der Bundestag wolle beschließen:
In Artikel 1 wird folgende Nummer 9 angefügt:
‚9. Nach dem neuen § 7 wird folgender § 8 angefügt:
„§ 8
Informationsbeauftragter
(1) Jeder kann den Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die
Informationsfreiheit anrufen, wenn er sein Recht auf Informationszugang
nach diesem Gesetz durch eine Bundesbehörde als verletzt ansieht. § 12 des
Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes gilt ent-
sprechend.
(2) Die Länder regeln die Einrichtung und Aufgaben eines Beauftragten
für den Zugang zu Verbraucherinformationen für ihren Bereich.“‘
Berlin, den 29. November 2011
Renate Künast, Jürgen Trittin und Fraktion
Begründung
Die Einrichtung von Informationsbeauftragten dient dem besseren Vollzug des
Verbraucherinformationsgesetzes. Den Bürgerinnen und Bürgern soll eine
kostenlose Rechtsschutzmöglichkeit im Vorfeld gerichtlicher Auseinanderset-
zungen zur Verfügung stehen. Streitfälle sollen unbürokratisch geschlichtet wer-
den.