BT-Drucksache 17/7997

zu dem Antrag der Bundesregierung - Drucksache 17/7577 - Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der EU-geführten Operation "ALTHEA" zur weiteren Stabilisierung des Friedensprozesses in Bosnien und Herzegowina im Rahmen der Implementierung der Annexe 1-A und 2 der Dayton-Friedensvereinbarung sowie an dem NATO-Hauptquartier Sarajevo und seinen Aufgaben, auf Grundlage der Resolution des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen 1575 (2004) und Folgeresolutionen

Vom 30. November 2011


Deutscher Bundestag Drucksache 17/7997
17. Wahlperiode 30. 11. 2011

Beschlussempfehlung und Bericht
des Auswärtigen Ausschusses (3. Ausschuss)

zu dem Antrag der Bundesregierung
– Drucksache 17/7577 –

Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der
EU-geführten Operation „ALTHEA“ zur weiteren Stabilisierung
des Friedensprozesses in Bosnien und Herzegowina im Rahmen
der Implementierung der Annexe 1-A und 2 der Dayton-Friedensvereinbarung
sowie an dem NATO-Hauptquartier Sarajevo und seinen Aufgaben, auf Grundlage
der Resolution des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen 1575 (2004)
und Folgeresolutionen

A. Problem

Die innere Stabilisierung Bosniens und Herzegowinas und seine Entwicklung
zu einem friedlichen demokratischen Rechtsstaat, der Freiheit und Sicherheit
seiner Bürger selbständig gewährleisten kann und aus eigener Kraft den Weg
der Integration in euro-atlantische Strukturen beschreitet, liegt im besonderen
deutschen Interesse. Die Bundesrepublik Deutschland beteiligt sich daher an
der Operation „ALTHEA“ der Europäischen Union zur weiteren Stabilisierung
des Friedensprozesses in Bosnien und Herzegowina mit aktuell 15 Soldatinnen
und Soldaten vor Ort und hält insgesamt etwa 750 Soldatinnen und Soldaten in
Deutschland in Bereitschaft, die bei Bedarf kurzfristig in das Einsatzgebiet ver-
legt werden können.

Der Rat der Europäischen Union hat am 10. Oktober 2011 beschlossen, die
Operation fortzuführen und zugleich neu auszurichten. „ALTHEA“ soll weiter-
hin die Regierung Bosniens und Herzegowinas bei der Aufrechterhaltung eines
sicheren und geschützten Umfeldes im Land unterstützen, sich aber künftig auf
Ausbildungsunterstützung und Fähigkeitenentwicklung für die Streitkräfte des
Landes konzentrieren. Das exekutive Mandat der Operation soll beibehalten
und eine angemessene operative Reserve außerhalb der Landesgrenzen auf Ab-
ruf bereitgehalten werden. Die Truppenstärke wird voraussichtlich reduziert
werden.
Der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen hat mit Resolution 2019 (2011) vom
16. November 2011 die Entscheidung des Rates der EU begrüßt und das Man-
dat der Operation um ein weiteres Jahr bis zum 15. November 2012 verlängert.

Die Bundesregierung hat entschieden, die deutsche Beteiligung an „ALTHEA“
fortzusetzen und beantragt dafür die Zustimmung des Deutschen Bundestages.
Dabei strebt sie die Weiterentwicklung der Operation in eine nichtexekutive
Beratungs- und Unterstützungsmission mit insgesamt ca. 200 Soldatinnen und

Drucksache 17/7997 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

Soldaten an. Im Hinblick darauf beabsichtigt sie, zum Ende des laufenden Jah-
res den deutschen Einsatz vor Ort auf Personal im nichtexekutiven Bereich von
Ausbildung und Beratung zu beschränken und die exekutive Komponente nur
noch über das gemeinsam mit der Republik Österreich außerhalb Bosniens und
Herzegowinas vorgehaltene Reservebataillon zu unterstützen. So soll die bis-
herige personelle Obergrenze der deutschen Beteiligung von 900 auf 800 Sol-
datinnen und Soldaten abgesenkt werden können.

Für den Einsatz sollen weiterhin die Regelungen des Beschlusses der Bundes-
regierung vom 10. November 2010 gelten, dem der Deutsche Bundestag am
2. Dezember 2010 zugestimmt hat (Drucksache 17/3692), einschließlich der zu
Protokoll gegebenen Erklärung der Bundesregierung vom 24. November 2004
(Drucksache 15/4256).

B. Lösung

Annahme des Antrags mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD,
FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktion
DIE LINKE. bei einer Stimmenthaltung aus der Fraktion BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN.

C. Alternativen

Keine.

D. Kosten

Der Haushaltsausschuss nimmt gemäß § 96 GO in einem gesonderten Bericht
zu den Kosten Stellung.

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/7997

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

den Antrag auf Drucksache 17/7577 anzunehmen.

Berlin, den 30. November 2011

Der Auswärtige Ausschuss

Hans-Ulrich Klose
Stellvertretender Vorsitzender

Philipp Mißfelder
Berichterstatter

Dr. Rolf Mützenich
Berichterstatter

Dr. Rainer Stinner
Berichterstatter

Sevim Dag˘delen
Berichterstatterin

Marieluise Beck (Bremen)
Berichterstatterin

200 Soldatinnen und Soldaten an. Im Hinblick darauf beab-
sichtigt sie, zum Ende des laufenden Jahres den deutschen Der Auswärtige Ausschuss hat den Antrag auf Drucksache

Einsatz vor Ort auf Personal im nichtexekutiven Bereich
von Ausbildung und Beratung zu beschränken und die exe-
kutive Komponente nur noch über das gemeinsam mit der
Republik Österreich außerhalb Bosniens und Herzegowinas

17/7577 in seiner 50. Sitzung am 30. November 2011 bera-
ten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen CDU/
CSU, SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen
die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. bei einer Stimment-
Drucksache 17/7997 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

Bericht der Abgeordneten Philipp Mißfelder, Dr. Rolf Mützenich, Dr. Rainer Stinner,
Sevim Dag˘delen und Marieluise Beck (Bremen)

I. Überweisung

Der Deutsche Bundestag hat den Antrag auf Drucksache
17/7577 in seiner 139. Sitzung am 10. November 2011 in
erster Lesung beraten und zur federführenden Beratung dem
Auswärtigen Ausschuss, zur Mitberatung Rechtsausschuss,
dem Verteidigungsausschuss, dem Ausschuss für Men-
schenrechte und humanitäre Hilfe, dem Ausschuss für wirt-
schaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung und dem
Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union
sowie gemäß § 96 GO dem Haushaltsausschuss überwiesen.

II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage

Die innere Stabilisierung Bosniens und Herzegowinas und
seine Entwicklung zu einem friedlichen demokratischen
Rechtsstaat, der Freiheit und Sicherheit seiner Bürger selb-
ständig gewährleisten kann und aus eigener Kraft den Weg
der Integration in euro-atlantische Strukturen beschreitet,
liegt im besonderen deutschen Interesse. Die Bundesre-
publik Deutschland beteiligt sich daher an der Operation
„ALTHEA“ der Europäischen Union zur weiteren Stabili-
sierung des Friedensprozesses in Bosnien und Herzegowina
mit aktuell 15 Soldatinnen und Soldaten vor Ort und hält
insgesamt etwa 750 Soldatinnen und Soldaten in Deutsch-
land in Bereitschaft, die bei Bedarf kurzfristig in das Ein-
satzgebiet verlegt werden können.

Der Rat der Europäischen Union hat am 10. Oktober 2011
beschlossen, die Operation fortzuführen und zugleich neu
auszurichten. „ALTHEA“ soll weiterhin die Regierung Bos-
niens und Herzegowinas bei der Aufrechterhaltung eines
sicheren und geschützten Umfeldes im Land unterstützen,
sich aber künftig auf Ausbildungsunterstützung und Fähig-
keitenentwicklung für die Streitkräfte des Landes konzent-
rieren. Das exekutive Mandat der Operation soll beibehalten
und eine angemessene operative Reserve außerhalb der
Landesgrenzen auf Abruf bereitgehalten werden. Die Trup-
penstärke wird voraussichtlich reduziert werden.

Der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen hat mit Resolu-
tion 2019 (2011) vom 16. November 2011 die Entscheidung
des Rates der EU begrüßt und das Mandat der Operation
um ein weiteres Jahr bis zum 15. November 2012 verlän-
gert.

Die Bundesregierung hat entschieden, die deutsche Beteili-
gung an „ALTHEA“ fortzusetzen und beantragt dafür die
Zustimmung des Deutschen Bundestages. Dabei strebt sie
die Weiterentwicklung der Operation in eine nichtexekutive
Beratungs- und Unterstützungsmission mit insgesamt ca.

von 900 auf 800 Soldatinnen und Soldaten abgesenkt wer-
den können.

Für den Einsatz sollen weiterhin die Regelungen des Be-
schlusses der Bundesregierung vom 10. November 2010
gelten, dem der Deutsche Bundestag am 2. Dezember 2010
zugestimmt hat (Drucksache 17/3692), einschließlich der zu
Protokoll gegebenen Erklärung der Bundesregierung vom
24. November 2004 (Drucksache 15/4256).

III. Stellungnahmen der mitberatenden Ausschüsse

Der Rechtsausschuss hat den Antrag auf Drucksache
17/7577 in seiner 68. Sitzung am 30. November 2011 bera-
ten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen CDU/
CSU, SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen
die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. die Annahme.

Der Verteidigungsausschuss hat den Antrag auf Druck-
sache 17/7577 in seiner 106. Sitzung am 30. November
2011 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Frak-
tionen CDU/CSU, SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE.
die Annahme.

Der Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre
Hilfe hat den Antrag auf Drucksache 17/7577 in seiner
49. Sitzung am 30. November 2011 beraten und empfiehlt
mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Frak-
tion DIE LINKE. die Annahme.

Der Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und
Entwicklung hat den Antrag auf Drucksache 17/7577 in
seiner 49. Sitzung am 30. November 2011 beraten und emp-
fiehlt mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD,
FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen
der Fraktion DIE LINKE. die Annahme.

Der Ausschuss für die Angelegenheiten der Euro-
päischen Union hat den Antrag auf Drucksache 17/7577 in
seiner 51. Sitzung am 30. November 2011 beraten und emp-
fiehlt mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD,
FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen
der Fraktion DIE LINKE. die Annahme.

IV. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im
federführenden Ausschuss
vorgehaltene Reservebataillon zu unterstützen. So soll die
bisherige personelle Obergrenze der deutschen Beteiligung

haltung aus der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die
Annahme.

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/7997

V. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im
Haushaltsausschuss

Der Haushaltsausschuss nimmt gemäß § 96 GO in einem
gesonderten Bericht zu den Kosten Stellung.

Berlin, den 30. November 2011

Philipp Mißfelder
Berichterstatter

Dr. Rolf Mützenich
Berichterstatter

Dr. Rainer Stinner
Berichterstatter

Sevim Dag˘delen
Berichterstatterin

Marieluise Beck (Bremen)
Berichterstatterin

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