BT-Drucksache 17/7996

zu dem Antrag der Bundesregierung - Drucksache 17/7742 - Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der EU-geführten Operation Atalanta zur Bekämpfung der Piraterie vor der Küste Somalias auf Grundlage des Seerechtsübereinkommens der Vereinten Nationen von 1982 und der Resolutionen 1814 (2008) vom 15. Mai 2008, 1816 (2008) vom 2. Juni 2008, 1838 (2008) vom 7. Oktober 2008, 1846 (2008) vom 2. Dezember 2008, 1897 (2009) vom 30. November 2009, 1950 (2010) vom 23. November 2010 und nachfolgender Resolutionen des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen in Verbindung mit der Gemeinsamen Aktion 2008/851/GASP des Rates der Europäischen Union vom 10. November 2008, dem Beschluss 2009/907/GASP des Rates der Europäischen Union vom 8. Dezember 2009, dem Beschluss 2010/437/GASP des Rates der Europäischen Union vom 30. Juli 2010 und dem Beschluss 2010/766/GASP des Rates der Europäischen Union vom 7. Dezember 2010

Vom 30. November 2011


Deutscher Bundestag Drucksache 17/7996
17. Wahlperiode 30. 11. 2011

Beschlussempfehlung und Bericht
des Auswärtigen Ausschusses (3. Ausschuss)

zu dem Antrag der Bundesregierung
– Drucksache 17/7742 –

Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte
an der EU-geführten Operation Atalanta zur Bekämpfung der Piraterie
vor der Küste Somalias auf Grundlage des Seerechtsübereinkommens
der Vereinten Nationen von 1982 und der Resolutionen 1814 (2008) vom 15. Mai 2008,
1816 (2008) vom 2. Juni 2008, 1838 (2008) vom 7. Oktober 2008,
1846 (2008) vom 2. Dezember 2008, 1897 (2009) vom 30. November 2009,
1950 (2010) vom 23. November 2010 und nachfolgender Resolutionen
des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen in Verbindung mit der Gemeinsamen
Aktion 2008/851/GASP des Rates der Europäischen Union vom 10. November 2008,
dem Beschluss 2009/907/GASP des Rates der Europäischen Union vom
8. Dezember 2009, dem Beschluss 2010/437/GASP des Rates der Europäischen
Union vom 30. Juli 2010 und dem Beschluss 2010/766/GASP des Rates der
Europäischen Union vom 7. Dezember 2010

A. Problem

Die Bundesregierung verfolgt mit dem vorgelegten Antrag das Ziel, dass der
Deutsche Bundestag der von der Bundesregierung am 16. November 2011 be-
schlossenen Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an
der EU-geführten Operation Atalanta zur Bekämpfung der Piraterie an der Küste
Somalias zustimmen solle.

Die somalische Übergangsbundesregierung bzw. die somalischen Regionalbe-
hörden werden auch in absehbarer Zukunft nicht in der Lage sein, die von soma-
lischem Staatsgebiet ausgehende Piraterie wirksam zu bekämpfen. Vielmehr
besteht die Gefahr einer weiteren Destabilisierung der staatlichen somalischen
Institutionen durch die zunehmende Piraterie fort. Deutschland engagiert sich in

unterschiedlichen Projekten im Rahmen der Vereinten Nationen und der Euro-
päischen Union, um dieser Gefahr entgegenzuwirken.

Die EU-geführte Operation Atalanta soll die vor der Küste von Somalia operie-
renden Piraten abschrecken und bekämpfen. Dabei soll zum einen die durch
Piratenüberfälle gefährdete humanitäre Hilfe für die Not leidende somalische
Bevölkerung sichergestellt werden. Zum anderen soll die Operation den zivilen

Drucksache 17/7996 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

Schiffsverkehr auf den dortigen Seewegen sichern, Geiselnahmen und Löse-
gelderpressungen unterbinden und das Völkerrecht durchsetzen.

Im Beschluss der Bundesregierung wird u. a. ausgeführt, dass die deutschen
Streitkräfte bei ihrer Beteiligung an der EU-geführten Operation Atalanta auf
der Grundlage des Seerechtsübereinkommens der Vereinten Nationen von 1982
und einschlägiger Resolutionen des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen in
Verbindung mit der Gemeinsamen Aktion 2008/851/GASP des Rates der Euro-
päischen Union vom 10. November 2008 und nachfolgender Beschlüsse sowie
des Beschlusses des Rates der Europäischen Union vom 7. Dezember 2010 im
Rahmen und nach den Regeln eines Systems gegenseitiger kollektiver Sicher-
heit im Sinne des Artikels 24 Absatz 2 des Grundgesetzes handeln.

Es können bis zu 1 400 Soldatinnen und Soldaten eingesetzt werden, solange ein
Mandat des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen, ein entsprechender Be-
schluss des Rates der Europäischen Union und die konstitutive Zustimmung des
Deutschen Bundestages vorliegen, längstens jedoch bis zum 18. Dezember
2012.

B. Lösung

Annahme des Antrags mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD,
FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktion DIE
LINKE. und einer Stimme aus der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

C. Alternativen

Keine.

D. Kosten

Der Haushaltsausschuss nimmt gemäß § 96 GO in einem gesonderten Bericht zu
den Kosten Stellung.

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/7996

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

den Antrag auf Drucksache 17/7742 anzunehmen.

Berlin, den 30. November 2011

Der Auswärtige Ausschuss

Hans-Ulrich Klose
Stellv. Vorsitzender

Philipp Mißfelder
Berichterstatter

Dr. Rolf Mützenich
Berichterstatter

Wolfgang Gehrcke
Berichterstatter

Dr. Rainer Stinner
Berichterstatter

Kerstin Müller (Köln)
Berichterstatterin

Drucksache 17/7996 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

Bericht der Abgeordneten Philipp Mißfelder, Dr. Rolf Mützenich, Wolfgang
Gehrcke, Dr. Rainer Stinner und Kerstin Müller (Köln)

Artikels 24 Absatz 2 des Grundgesetzes handeln. nahme.
1. Überweisung

Der Deutsche Bundestag hat den Antrag auf Drucksache 17/
7742 in seiner 142. Sitzung am 23. November 2011 in erster
Lesung beraten und zur federführenden Beratung dem Aus-
wärtigen Ausschuss, zur Mitberatung dem Rechtsausschuss,
dem Verteidigungsausschuss, dem Ausschuss für Menschen-
rechte und humanitäre Hilfe, dem Ausschuss für wirtschaft-
liche Zusammenarbeit und Entwicklung und dem Ausschuss
für die Angelegenheiten der Europäischen Union sowie ge-
mäß § 96 GO dem Haushaltsausschuss überwiesen.

II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage

Die Bundesregierung verfolgt mit dem vorgelegten Antrag
das Ziel, dass der Deutsche Bundestag der von der Bundes-
regierung am 16. November 2011 beschlossenen Fortset-
zung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an
der EU-geführten Operation Atalanta zur Bekämpfung der
Piraterie an der Küste Somalias zustimmen solle.

Die somalische Übergangsbundesregierung bzw. die somali-
schen Regionalbehörden werden auch in absehbarer Zukunft
nicht in der Lage sein, die von somalischem Staatsgebiet
ausgehende Piraterie wirksam zu bekämpfen. Vielmehr be-
steht die Gefahr einer weiteren Destabilisierung der staat-
lichen somalischen Institutionen durch die zunehmende
Piraterie fort. Deutschland engagiert sich in unterschied-
lichen Projekten im Rahmen der Vereinten Nationen und der
Europäischen Union, um dieser Gefahr entgegenzuwirken.

Die EU-geführte Operation Atalanta soll die vor der Küste
von Somalia operierenden Piraten abschrecken und bekämp-
fen. Dabei soll zum einen die durch Piratenüberfälle gefähr-
dete humanitäre Hilfe für die Not leidende somalische Be-
völkerung sichergestellt werden. Zum anderen soll die Ope-
ration den zivilen Schiffsverkehr auf den dortigen Seewegen
sichern, Geiselnahmen und Lösegelderpressungen unterbin-
den und das Völkerrecht durchsetzen.

Im Beschluss der Bundesregierung wird u. a. ausgeführt, dass
die deutschen Streitkräfte bei ihrer Beteiligung an der EU-
geführten Operation Atalanta auf der Grundlage des See-
rechtsübereinkommens der Vereinten Nationen von 1982
und einschlägiger Resolutionen des Sicherheitsrates der Ver-
einten Nationen in Verbindung mit der Gemeinsamen Aktion
2008/851/GASP des Rates der Europäischen Union vom
10. November 2008 und nachfolgender Beschlüsse sowie
des Beschlusses des Rates der Europäischen Union vom
7. Dezember 2010 im Rahmen und nach den Regeln eines
Systems gegenseitiger kollektiver Sicherheit im Sinne des

Es können bis zu 1 400 Soldatinnen und Soldaten eingesetzt
werden, solange ein Mandat des Sicherheitsrates der Verein-
ten Nationen, ein entsprechender Beschluss des Rates der
Europäischen Union und die konstitutive Zustimmung des
Deutschen Bundestages vorliegen, längstens jedoch bis zum
18. Dezember 2012.

III. Stellungnahmen der mitberatenden Ausschüsse

Der Rechtsausschuss hat den Antrag auf Drucksache 17/
7742 in seiner 68. Sitzung am 30. November 2011 beraten
und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU,
SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die
Stimmen der Fraktion DIE LINKE. die Annahme.

Der Verteidigungsausschuss hat den Antrag auf Druck-
sache 17/7742 in seiner 106. Sitzung am 30. November 2011
beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen
CDU/CSU, SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. die Annahme.

Der Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre
Hilfe hat den Antrag auf Drucksache 17/7742 in seiner
49. Sitzung am 30. November 2011 beraten und empfiehlt
mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Frak-
tion DIE LINKE. die Annahme.

Der Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und
Entwicklung hat den Antrag auf Drucksache 17/7742 in sei-
ner 49. Sitzung am 30. November 2011 beraten und emp-
fiehlt mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD,
FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen
der Fraktion DIE LINKE. die Annahme.

Der Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen
Union hat den Antrag auf Drucksache 17/7742 in seiner
51. Sitzung am 30. November 2011 beraten und empfiehlt
mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Frak-
tion DIE LINKE. die Annahme.

IV. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im
federführenden Ausschuss

Der Auswärtige Ausschuss hat den Antrag auf Drucksache
17/7742 in seiner 50. Sitzung am 30. November 2011 bera-
ten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen CDU/
CSU, SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen
die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. und einer Stimme
aus der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die An-

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/7996

V. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im
Haushaltsausschuss

Der Haushaltsausschuss nimmt gemäß § 96 GO in einem
gesonderten Bericht zu den Kosten Stellung.

Berlin, den 30. November 2011

Philipp Mißfelder
Berichterstatter

Dr. Rolf Mützenich
Berichterstatter

Wolfgang Gehrcke
Berichterstatter

Dr. Rainer Stinner
Berichterstatter

Kerstin Müller (Köln)
Berichterstatterin

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