BT-Drucksache 17/7666

zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Barbara Höll, Richard Pitterle, Dr. Axel Troost, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. - Drucksache 17/4878 - Die Abgeltungsteuer abschaffen - Kapitalerträge wie Löhne besteuern

Vom 9. November 2011


Deutscher Bundestag Drucksache 17/7666
17. Wahlperiode 09. 11. 2011

Beschlussempfehlung und Bericht
des Finanzausschusses (7. Ausschuss)

zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Barbara Höll, Richard Pitterle,
Dr. Axel Troost, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 17/4878 –

Die Abgeltungsteuer abschaffen – Kapitalerträge wie Löhne besteuern

A. Problem

Die abgeltende Besteuerung von privaten Einkünften aus Kapitalvermögen ist
ein klarer Verstoß gegen die steuerliche Gleichbehandlung aller Einkunftsarten.
Während private Kapitalerträge pauschal mit einem Steuerabzug in Höhe von
25 Prozent belegt werden, sind Arbeitseinkünfte (wie Löhne oder Gehälter)
dem mit der Einkommenshöhe progressiv ansteigenden Tarifverlauf der Ein-
kommensteuer unterworfen. Die steuerliche Ungleichbehandlung wirkt umso
stärker, je höher die Kapitalerträge ausfallen. Im Vergleich zum Spitzensteuer-
satz der Einkommensteuer in Höhe von 42 Prozent (bzw. 45 Prozent, wenn die
Reichensteuer anfällt), stellt die pauschale Besteuerung mit 25 Prozent eine
deutliche Privilegierung von hohen Kapitalerträgen dar.

B. Lösung

Mit dem Antrag der Fraktion DIE LINKE. auf Drucksache 17/4878 wird ange-
strebt, dass der Deutsche Bundestag

I. feststellen solle, dass die durch die Unternehmensteuerreform 2008 einge-
führte Abgeltungsteuer auf private Einkünfte aus Kapitalvermögen die Steuer-
gerechtigkeit massiv verletzt habe und die Begründung ihrer Einführung hinfäl-
lig geworden sei, da es seit 2010 einen massiven Einbruch bei den Einnahmen
aus der Abgeltungsteuer gegeben habe.

II. die Bundesregierung auffordern solle, einen Gesetzentwurf vorzulegen, der
die pauschale Besteuerung von privaten Einkünften aus Kapitalvermögen ab-
schaffen und stattdessen diese Einkünfte dem persönlichen Einkommensteuer-

satz des Steuerpflichtigen unterwerfen würde. Die mit Einführung der Ab-
geltungsteuer vorgenommene Verbreiterung der Bemessungsgrundlage bei der
Besteuerung von Kapitaleinkünften durch den erheblich weiter gefassten Be-
griff der Kapitalerträge sollte beibehalten werden.

Drucksache 17/7666 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

Ablehnung des Antrags mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU,
SPD und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE. und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

C. Alternativen

Beibehaltung der geltenden Regelung.

D. Kosten

Die zu erwartenden finanziellen Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
von Bund, Ländern und Gemeinden werden in dem Antrag nicht beziffert.

E. Bürokratiekosten

Angaben zur Einführung, Vereinfachung und Abschaffung von Informations-
pflichten werden in dem Antrag nicht gemacht.

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/7666

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

den Antrag auf Drucksache 17/4878 abzulehnen.

Berlin, den 9. November 2011

Der Finanzausschuss

Dr. Birgit Reinemund
Vorsitzende

Olav Gutting
Berichterstatter

Dr. Barbara Höll
Berichterstatterin

Anreize für Steuerhinterziehung und -flucht eröffnet habe. löcher geschlossen worden seien, stelle sich die Frage, was

Neue Wege zur Steuerhinterziehung ergäben sich bei der
Abgeltungsteuer nicht zuletzt aus der Tatsache, dass diese
keineswegs zur beabsichtigten Steuervereinfachung geführt

einer Rückkehr zum alten System einer Gleichbehandlung
aller Einkunftsarten noch entgegen stehe. Die Fraktion DIE
LINKE. plädiere für eine solche Wiedereinführung der
Drucksache 17/7666 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

Bericht der Abgeordneten Olav Gutting und Dr. Barbara Höll

I. Überweisung

Der Deutsche Bundestag hat den Antrag der Fraktion Die
LINKE. auf Drucksache 17/4878 in seiner 100. Sitzung am
25. März 2011 beraten und dem Finanzausschuss zur Bera-
tung überwiesen.

II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage

Mit dem Antrag soll der Deutsche Bundestag aufgefordert
werden, festzustellen, dass die durch die Unternehmensteu-
erreform 2008 eingeführte Abgeltungsteuer auf private Ein-
künfte aus Kapitalvermögen die Steuergerechtigkeit massiv
verletzt habe und die Begründung ihrer Einführung hinfällig
geworden sei, da es seit 2010 einen massiven Einbruch bei
den Einnahmen aus der Abgeltungsteuer gegeben habe.

Mit dem Antrag soll darüber hinaus die Bundesregierung
aufgefordert werden, einen Gesetzentwurf vorzulegen, der
die pauschale Besteuerung von privaten Einkünften aus Ka-
pitalvermögen abschaffen und stattdessen diese Einkünfte
dem persönlichen Einkommensteuersatz des Steuerpflichti-
gen unterwerfen würde. Die mit Einführung der Abgeltung-
steuer vorgenommene Verbreiterung der Bemessungsgrund-
lage bei der Besteuerung von Kapitaleinkünften durch den
erheblich weiter gefassten Begriff der Kapitalerträge sollte
beibehalten werden.

Die Fraktion DIE LINKE. begründet ihren Antrag u. a. wie
folgt:

Die unterschiedliche steuerliche Behandlung von Kapital-
und Arbeitseinkommen wirke doppelt ungerecht, da sie sich
vor dem Hintergrund einer zunehmend ungleichen Vertei-
lung von Einkommen und Vermögen innerhalb der Bevöl-
kerung vollziehe. Mit der Einkommenshöhe einer Person
stiegen in der Regel nicht nur deren Kapitalerträge dem ab-
soluten Betrage nach, sondern auch im Verhältnis zu den
übrigen Einkünften: Je höher das Einkommen einer Person
sei, umso höher falle der Anteil der Kapitaleinkünfte am
Gesamteinkommen aus. So bezögen die Eigentümerinnen
und Eigentümer hoher Vermögen ihr gesamtes Einkommen
oftmals ausschließlich aus Kapitalerträgen. Die steuerliche
Besserstellung von privaten Kapitalerträgen wirke sich
somit bei den Spitzenverdienern und Reichen doppelt aus.
In der Folge verschärfe die Abgeltungsteuer die Ungleich-
verteilung von Einkommen und Vermögen erheblich.

Die Begründung der Einführung der Abgeltungsteuer im
Jahr 2008 sei hinfällig geworden, da es seit 2010 einen mas-
siven Einbruch bei den Einnahmen aus der Abgeltungsteuer
gegeben habe und dazu von einer Steuervereinfachung nicht
gesprochen werden könne. Ursächlich für die Aufkommen-
seinbrüche sei, dass die Abgeltungsteuer, ganz im Gegen-
satz zur ursprünglichen Begründung, viele neue Wege und

Kapitalerträgen nach dem persönlichen Einkommensteuer-
satz dringend geboten. Dabei solle die einzige wirkliche
Verbesserung in der steuerlichen Behandlung von privaten
Kapitaleinkünften durch die Abgeltungsteuer beibehalten
werden. Mit der Berücksichtigung von Veräußerungsgewin-
nen beim Verkauf von Wertpapieren als Kapitalertrag sei die
Bemessungsgrundlage erweitert und damit eine zuvor exis-
tierende Ungerechtigkeit beseitigt worden.

III. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse
im federführenden Ausschuss

Der Finanzausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner 68. Sit-
zung am 9. November 2011 erstmalig und abschließend be-
raten.

Der Finanzausschuss empfiehlt mit den Stimmen der Frak-
tionen der CDU/CSU, SPD und FDP gegen die Stimmen
der Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN, den Antrag auf Drucksache 17/4878 abzuleh-
nen.

Die Fraktion DIE LINKE. erläuterte den vorgelegten
Antrag. Die Vorlage müsste für alle Fraktionen zustim-
mungsfähig sein. Angesichts der Tatsache, dass die Koali-
tionsfraktionen sich für Steuervereinfachung stark machen
würden, gelte dies insbesondere auch für sie. Die Bundes-
regierung habe das Ziel der Steuervereinfachung allerdings
bislang verfehlt. Bereits im Dezember 2009 habe die
Zusammenfassung der Anwendungsregelungen für die Ab-
geltungsteuer durch das Bundesfinanzministerium mehr als
100 Seiten umfasst. Und auch das so genannte Steuerver-
einfachungsgesetz 2011 habe im Bereich der Abgeltungs-
steuer zu einer weiteren Verkomplizierung geführt. Die
Abgeltungsteuer sei mittlerweile mit einem hohen bürokra-
tischen Aufwand verbunden, und es sei unklar, inwieweit
die Regelungen zu ihrer Erhebung und Berechnung einer
gerichtlichen Überprüfung standhalten würden. Eine Ab-
schaffung der Abgeltungsteuer würde die Finanzämter ent-
lasten.

Für die Fraktion die LINKE. stelle darüber hinaus die ver-
teilungspolitische Wirkung der Abgeltungsteuer einen noch
wichtigeren Aspekt dar. Durch die Einführung der Abgel-
tungsteuer seien hohe und höchste Einkommen entlastet
worden. Dies lehne die Fraktion DIE LINKE. ab. Ein Über-
gang zur alten Regelung der Besteuerung von Kapitalerträ-
gen mit dem persönlichen Einkommensteuersatz würde
einen Beitrag zur Haushaltskonsolidierung bedeuten. Der
ehemalige Finanzminister Peer Steinbrück habe bei der
Einführung der Abgeltungsteuer betont, dass aus Sicht der
Steuereinnahmen 25 Prozent von X besser seien als
42 bzw. 45 Prozent von Null. Nachdem nach Darstellung
der Regierungskoalition seitdem die meisten Steuerschlupf-
habe. Aus Gerechtigkeitsgründen, aber auch zur Steuerver-
einfachung sei die Rückkehr zur Besteuerung von privaten

steuerlichen Gleichbehandlung aller Einkunftsarten, die
eine Reihe von Vorteilen mit sich bringen würde. Die Ab-

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/7666

geltungsteuer müsse abgeschafft und es müsse zum be-
währten System einer Besteuerung der Kapitalerträge mit
dem persönlichen Einkommensteuersatz zurückgekehrt
werden.

Berlin, den 9. November 2011

Olav Gutting
Berichterstatter

Dr. Barbara Höll
Berichterstatterin

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