BT-Drucksache 17/7573

Energiewende und Klimaschutz in der Raumordnung

Vom 31. Oktober 2011


Deutscher Bundestag Drucksache 17/7573
17. Wahlperiode 31. 10. 2011

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Bettina Herlitzius, Daniela Wagner, Ingrid Nestle, Dr. Anton
Hofreiter, Stephan Kühn, Dr. Valerie Wilms, Britta Haßelmann und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Energiewende und Klimaschutz in der Raumordnung

Mit dem Gesetz zur Förderung des Klimaschutzes bei der Entwicklung in den
Städten und Gemeinden sollten Instrumente zur beschleunigten Energiewende
und für den Klimaschutz im Baugesetzbuch verankert werden. Über das Bauge-
setzbuch wird den Gemeinden die Möglichkeit gegeben, im Rahmen der kom-
munalen Planungshoheit Klimaschutz zu betreiben und Flächen für erneuerbare
Energien auszuweisen. Es ist ausdrücklich nicht Angelegenheit des Baugesetz-
buchs, Gemeinden Vorgaben zu machen, ob und in welchem Umfang solche
Maßnahmen ergriffen werden sollen. Mit den Änderungen des Baugesetzbuchs
ist also keinesfalls sichergestellt, dass die Städte und Gemeinden im erforder-
lichen Umfang von den vorgeschlagenen Möglichkeiten Gebrauch machen und
ausreichend große Flächen für erneuerbare Energien ausweisen. Solche Ver-
pflichtungen zu begründen, ist Aufgabe der Raumordnung. Auch der Klima-
wandel und die Anpassung an dessen Folgen stellt Deutschland vor Herausfor-
derungen, die auf der Ebene der Regionalplanung zu bewältigen sind.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Warum sah die Bundesregierung im Frühjahr 2011 keine Notwendigkeit, das
Raumordnungsgesetz, vergleichbar mit der vorgezogenen Novelle des Bau-
gesetzbuchs, als Teil der Energiewende anzupassen?

2. Wie beurteilt die Bundesregierung die Notwendigkeit, die Grundsätze der
Raumordnung um die Flächensicherung für erneuerbare Energien zu ergän-
zen?

3. Wie beurteilt die Bundesregierung die Notwendigkeit, ein „Climate Proo-
fing“ als Teil der Umweltprüfung in der Regionalplanung zu verankern?

4. Wie beurteilt die Bundesregierung die Notwendigkeit, neue Flächenkatego-
rien für den Klimaschutz in das Raumordnungsgesetz aufzunehmen?

5. Wie beurteilt die Bundesregierung die Notwendigkeit, neue Flächenkatego-
rien für die Anpassung an die Folgen des Klimawandels in das Raumord-
nungsgesetz aufzunehmen?
6. Wie beurteilt die Bundesregierung die Notwendigkeit, neue Flächenkatego-
rien für den Ausbau erneuerbarer Energien in das Raumordnungsgesetz auf-
zunehmen?

Drucksache 17/7573 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
7. Wie beurteilt die Bundesregierung insbesondere die Notwendigkeit, § 8
Absatz 5 des Raumordnungsgesetzes (ROG), analog zu den Veränderungen
des Baugesetzbuchs (BauGB) mit seinen erweiterten Darstellungs- und
Festsetzungsmöglichkeiten in den Bauleitplänen, um Gebiete für erneuer-
bare Energien, wie Windenergie, zu ergänzen?

8. Wie beurteilt die Bundesregierung die Notwendigkeit, das Raumordnungs-
gesetz um eine Regelung zum Repowering von Windenergieanlagen, analog
zu § 249 BauGB, zu erweitern.

9. Wie beurteilt die Bundesregierung die Notwendigkeit, den Ausbau erneuer-
barer Energien, auf Grundlage des § 17 Absatz 1 ROG, planerisch für das
gesamte Bundesgebiet zu konkretisieren?

10. Wie beurteilt die Bundesregierung die Notwendigkeit, auf Grundlage eines
gesamtdeutschen Plans für den Ausbau erneuerbarer Energien, verbind-
liche Flächenvorgaben für erneuerbare Energien für die einzelnen Bundes-
länder festzulegen?

11. Wie beurteilt die Bundesregierung die Handlungsspielräume des Bundes in
der Raumordnung nach der Föderalismusreform II?

12. Welche Fälle sind der Bundesregierung bekannt, in denen Länder von
ihrem Recht der Abweichungsgesetzgebung Gebrauch gemacht haben?

13. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über den Vollzug der
Raumordnung in Bundesländern vor, die von ihrem Recht der Abwei-
chungsgesetzgebung Gebrauch gemacht haben?

Berlin, den 31. Oktober 2011

Renate Künast, Jürgen Trittin und Fraktion

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