BT-Drucksache 17/7532

zu dem Antrag der Abgeordneten Annette Groth, Wolfgang Gehrcke, Jan van Aken, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. -17/6339- Überweisung des Goldstone-Berichtes an den Internationalen Strafgerichtshof durch den UN-Sicherheitsrat

Vom 27. Oktober 2011


Deutscher Bundestag Drucksache 17/7532
17. Wahlperiode 27. 10. 2011

Beschlussempfehlung und Bericht
des Auswärtigen Ausschusses (3. Ausschuss)

zu dem Antrag der Abgeordneten Annette Groth, Wolfgang Gehrcke,
Jan van Aken, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 17/6339 –

Überweisung des Goldstone-Berichtes an den Internationalen Strafgerichtshof
durch den UN-Sicherheitsrat

A. Problem

Der Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen beschloss am 3. April 2009 die
Einsetzung einer Kommission, die mögliche Verletzungen des humanitären Völ-
kerrechts bzw. internationaler Bestimmungen zum Schutz der Menschenrechte
im Zuge der israelischen Militäroperation „Gegossenes Blei“ im Gaza-Streifen
vom 27. Dezember 2008 bis zum 18. Januar 2009 untersuchen sollte. Den Vor-
sitz der Untersuchungskommission übernahm der frühere Richter am südafrika-
nischen Verfassungsgerichtshof sowie an den Internationalen Strafgerichtshöfen
für das frühere Jugoslawien bzw. Ruanda Richard Goldstone. Die Kommission
legte am 15. September 2009 ihren als „Goldstone-Bericht“ bekannt gewordenen
Abschlussbericht vor, in dem festgestellt wird, es gebe Hinweise, dass die
israelischen Streitkräfte, aber auch bewaffnete palästinensische Gruppen, Ver-
stöße gegen das humanitäre Völkerrecht und die Menschenrechte bis hin zu
Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit begangen hätten.
Beide Seiten wurden in dem Bericht aufgefordert, innerhalb von sechs Monaten
entsprechende strafrechtliche Untersuchungen einzuleiten. Ein von der Hoch-
kommissarin der Vereinten Nationen für Menschenrechte auf Beschluss des
Menschenrechtsrats eingesetztes Expertenkomitee stellte in einem am 18. März
2011 vorgelegten Bericht fest, dass die israelische Armee 400 Untersuchungs-
verfahren eingeleitet habe, die in 52 Fällen zu strafrechtlichen Ermittlungen ge-
führt hätten, kritisierte jedoch die Langsamkeit, fehlende Unparteilichkeit und
unzureichende Transparenz der israelischen Verfahren. Mit Blick auf die paläs-
tinensische Seite hielt das Expertenkomitee fest, dass die De-facto-Regierung der
Hamas im Gaza-Streifen überhaupt keine Untersuchungen durchgeführt habe.
Da folglich von keiner der beiden Seiten die in dem „Goldstone-Bericht“ gefor-
derten unverzüglichen, unparteiischen, angemessenen, transparenten und inter-
nationalen Standards entsprechenden Untersuchungen innerhalb der gesetzten
Fristen durchgeführt worden seien, halten die Antragsteller ein Eingreifen des
Sicherheitsrats der Vereinten Nationen für erforderlich, der die Angelegenheit
dem Ankläger des Internationalen Strafgerichtshofs überweisen müsse, um so
dem humanitären Völkerrecht und internationalen Menschenrechtsnormen die

Drucksache 17/7532 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

nötige Achtung zu verschaffen. Die Bundesregierung soll die deutsche Mitglied-
schaft im Sicherheitsrat nutzen, um entsprechende Schritte zu unternehmen bzw.
zu unterstützen.

B. Lösung

Ablehnung des Antrags mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU
und FDP gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. bei Stimmenthal-
tung der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

C. Alternativen

Keine.

D. Kosten

Keine.

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/7532

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

den Antrag auf Drucksache 17/6339 abzulehnen.

Berlin, den 26. Oktober 2011

Der Auswärtige Ausschuss

Ruprecht Polenz
Vorsitzender

Dr. Peter Gauweiler
Berichterstatter

Günter Gloser
Berichterstatter

Dr. Rainer Stinner
Berichterstatter

Stefan Liebich
Berichterstatter

Kerstin Müller (Köln)
Berichterstatterin

3. April 2009 die Einsetzung einer Kommission, die mög-
liche Verletzungen des humanitären Völkerrechts bzw. inter-
nationaler Bestimmungen zum Schutz der Menschenrechte
im Zuge der israelischen Militäroperation „Gegossenes
Blei“ im Gaza-Streifen vom 27. Dezember 2008 bis zum
18. Januar 2009 untersuchen sollte. Den Vorsitz der Untersu-
chungskommission übernahm der frühere Richter am süd-
afrikanischen Verfassungsgerichtshof sowie an den Interna-
tionalen Strafgerichtshöfen für das frühere Jugoslawien bzw.
Ruanda Richard Goldstone. Die Kommission legte am
15. September 2009 ihren als „Goldstone-Bericht“ bekannt-
gewordenen Abschlussbericht vor, in dem festgestellt wird,
es gebe Hinweise, dass die israelischen Streitkräfte, aber
auch bewaffnete palästinensische Gruppen, Verstöße gegen
das humanitäre Völkerrecht und die Menschenrechte bis hin
zu Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlich-
keit begangen hätten. Beide Seiten wurden in dem Bericht
aufgefordert, innerhalb von sechs Monaten entsprechende
strafrechtliche Untersuchungen einzuleiten. Ein von der
Hochkommissarin der Vereinten Nationen für Menschen-
rechte auf Beschluss des Menschenrechtsrats eingesetztes
Expertenkomitee stellte in einem am 18. März 2011 vorge-
legten Bericht fest, dass die israelische Armee 400 Untersu-
chungsverfahren eingeleitet habe, die in 52 Fällen zu straf-
rechtlichen Ermittlungen geführt hätten, kritisierte jedoch
die Langsamkeit, fehlende Unparteilichkeit und unzureichen-
de Transparenz der israelischen Verfahren. Mit Blick auf die

ger des Internationalen Strafgerichtshofs überweisen müsse,
um so dem humanitären Völkerrecht und internationalen
Menschenrechtsnormen die nötige Achtung zu verschaffen.
Die Bundesregierung soll die deutsche Mitgliedschaft im
Sicherheitsrat nutzen, um entsprechende Schritte zu unter-
nehmen bzw. zu unterstützen.

III. Stellungnahme des mitberatenden
Ausschusses

Der Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre
Hilfe hat den Antrag auf Drucksache 17/6339 in seiner
46. Sitzung am 26. Oktober 2011 beraten und empfiehlt mit
den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und FDP gegen
die Stimmen der Fraktionen SPD und DIE LINKE. bei
Stimmenthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
die Ablehnung.

IV. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse
im federführenden Ausschuss

Der Auswärtige Ausschuss hat den Antrag auf Druck-
sache 17/6339 in seiner 48. Sitzung am 26. Oktober 2011 be-
raten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der
CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen der Fraktion
DIE LINKE. bei Stimmenthaltung der Fraktionen SPD und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Ablehnung.

Berlin, den 26. Oktober 2011

Dr. Peter Gauweiler
Berichterstatter

Günter Gloser
Berichterstatter

Dr. Rainer Stinner
Berichterstatter

Stefan Liebich
Berichterstatter

Kerstin Müller (Köln)
Berichterstatterin
Drucksache 17/7532 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

Bericht der Abgeordneten Dr. Peter Gauweiler, Günter Gloser, Dr. Rainer Stinner,
Stefan Liebich und Kerstin Müller (Köln)

I. Überweisung

Der Deutsche Bundestag hat den Antrag auf Drucksache
17/6339 in seiner 120. Sitzung am 7. Juli 2011 in erster
Lesung beraten und zur federführenden Beratung dem Aus-
wärtigen Ausschuss, zur Mitberatung dem Ausschuss für
Menschenrechte und humanitäre Hilfe überwiesen.

II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage

Der Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen beschloss am

palästinensische Seite hielt das Expertenkomitee fest, dass
die De-facto-Regierung der Hamas im Gaza-Streifen über-
haupt keine Untersuchungen durchgeführt habe.

Da folglich von keiner der beiden Seiten die in dem
„Goldstone-Bericht“ geforderten unverzüglichen, unpar-
teiischen, angemessenen, transparenten und internationalen
Standards entsprechenden Untersuchungen innerhalb der ge-
setzten Fristen durchgeführt worden seien, halten die An-
tragsteller ein Eingreifen des Sicherheitsrats der Vereinten
Nationen für erforderlich, der die Angelegenheit dem Anklä-

t mbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de

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