BT-Drucksache 17/7514

a) zu dem Antrag der Abgeordneten Katrin Kunert, Dr. Axel Troost, Dr. Gesine Lötzsch, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. -17/1744- Wiederherstellung der Handlungsfähigkeit von Städten, Gemeinden und Landkreisen b) zu dem Antrag der Abgeordneten Britta Haßelmann, Katja Dörner, Hans-Josef Fell, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN -17/7189- Gemeindefinanzkommission gescheitert - Jetzt finanzschwache Kommunen - ohne Sozialabbau - nachhaltig aus der Schuldenspirale befreien

Vom 26. Oktober 2011


Deutscher Bundestag Drucksache 17/7514
17. Wahlperiode 26. 10. 2011

Beschlussempfehlung und Bericht
des Finanzausschusses (7. Ausschuss)

a) zu dem Antrag der Abgeordneten Katrin Kunert, Dr. Axel Troost, Dr. Gesine
Lötzsch, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 17/1744 –

Wiederherstellung der Handlungsfähigkeit von Städten, Gemeinden und
Landkreisen

b) zu dem Antrag der Abgeordneten Britta Haßelmann, Katja Dörner, Hans-Josef
Fell, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 17/7189 –

Gemeindefinanzkommission gescheitert – Jetzt finanzschwache Kommunen
– ohne Sozialabbau – nachhaltig aus der Schuldenspirale befreien

A. Problem

Viele Kommunen in der Bundesrepublik Deutschland befinden sich in einer
finanziell ausgesprochen angespannten Situation. So hat das Defizit der kom-
munalen Haushalte im Jahre 2010 bei mehr als 10 Mrd. Euro gelegen und die
Kassenkredite belaufen sich auf 40 Mrd. Euro.

B. Lösung

Zu Buchstabe a

Mit dem Antrag der Fraktion DIE LINKE. auf Drucksache 17/1744 wird an-
gestrebt, die Bundesregierung aufzufordern, zur Behebung dieser angespannten
Situation eine Reihe von Maßnahmen zu ergreifen. So soll für Kommunen, die
aufgrund ihrer hohen Verschuldung nicht mehr in der Lage sind, ihre Schulden
zu tilgen, ein Altschuldenhilfe- bzw. Entschuldungsfonds eingerichtet werden.

Die Gewerbesteuer soll zu einer Gemeindewirtschaftssteuer weiterentwickelt
werden, in der die Steuerpflicht für Kapitalgesellschaften, gewerbliche Unter-
nehmen und alle selbständig ausgeübten Tätigkeiten bei einer verbreiterten Be-
messungsgrundlage besteht. Die Gewerbesteuerumlage des Bundes soll sofort
und die der Länder schrittweise abgeschafft werden. Schließlich sollen den
Kommunen verbindliche und einklagbare Mitwirkungsrechte an der Gesetz-
gebung des Bundes eingeräumt werden.

Drucksache 17/7514 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

Ablehnung des Antrags auf Drucksache 17/1744 mit den Stimmen der
Fraktionen der CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen der Fraktion
DIE LINKE. bei Stimmenthaltung der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN.

Zu Buchstabe b

Mit dem Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache
17/7189 wird angestrebt, die Bundesregierung aufzufordern, auf weitere
Steuersenkungen zu verzichten und stattdessen die Finanzen der Kommunen zu
stärken, indem sich der Bund in einem höheren Maße an den Kosten der Unter-
kunft beteiligt und die Gewerbesteuer durch den Einbezug von Freiberuflerin-
nen und Freiberuflern und die stärkere Einbeziehung von gewinnabhängigen
Elementen zu einer kommunalen Wirtschaftssteuer ausgebaut wird. Im Gesetz-
entwurf zur Stärkung der Finanzkraft der Kommunen soll im Gesetz und in der
Gesetzesbegründung klargestellt werden, dass in den Ländern sicherzustellen
ist, dass die entsprechenden Erstattungsleistungen des Bundes vollständig an
die Kommunen weitergeleitet werden. Schließlich soll die Bundesregierung
aufgefordert werden, die Arbeitsmarktpolitik so zu finanzieren, dass durch gute
Qualifizierung, Beratung und Betreuung die Teilhabe gestärkt und dem Fach-
kräftemangel entgegengewirkt sowie eine nachhaltige Finanzierung der
Bundesagentur für Arbeit gewährleistet werden kann.

Ablehnung des Antrags auf Drucksache 17/7189 mit den Stimmen der
Fraktionen der CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen
DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der
Fraktion der SPD.

C. Alternativen

Keine.

D. Kosten

Die zu erwartenden finanziellen Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
von Bund, Ländern und Gemeinden werden in den Anträgen nicht beziffert.

E. Bürokratiekosten

Angaben zur Einführung, Vereinfachung und Abschaffung von Informations-
pflichten werden in den Anträgen nicht gemacht.

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/7514

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

a) den Antrag auf Drucksache 17/1744 abzulehnen;

b) den Antrag auf Drucksache 17/7189 abzulehnen.

Berlin, den 19. Oktober 2011

Der Finanzausschuss

Dr. Birgit Reinemund
Vorsitzende

Antje Tillmann
Berichterstatterin

Bernd Scheelen
Berichterstatter

terten Bemessungsgrundlage besteht. Die Gewerbe- Finanzkraft der Kommunen sehe nämlich vor, die Über-

steuerumlage des Bundes wird sofort und die der Länder
schrittweise abgeschafft.

4. Der Anteil des Bundes an der Finanzierung der Kosten

nahme der Grundsicherung im Alter durch eine Absenkung
der Beteiligung des Bundes an den Kosten der Arbeitsförde-
rung in gleicher Höhe zu finanzieren. Für das Jahr 2014 ent-
Drucksache 17/7514 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

Bericht der Abgeordneten Antje Tillmann und Bernd Scheelen

I. Überweisung
Der Deutsche Bundestag hat den Antrag der Fraktion
DIE LINKE. auf Drucksache 17/1744 (Buchstabe a) in sei-
ner 44. Sitzung am 21. Mai 2010 beraten und dem Finanz-
ausschuss zur Federführung sowie dem Haushaltsausschuss
zur Mitberatung überwiesen.

Den Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf
Drucksache 17/7189 (Buchstabe b) hat er in seiner
130. Sitzung am 29. September 2011 beraten und dem
Finanzausschuss zur Federführung sowie dem Innenaus-
schuss, dem Haushaltsausschuss und dem Ausschuss für
Arbeit und Soziales zur Mitberatung überwiesen.

II. Wesentlicher Inhalt der Vorlagen
Zu Buchstabe a

Viele Kommunen in Deutschland befinden sich an der
Grenze zur Handlungsunfähigkeit. Ein derartiger Zustand
sei nicht nur aus verfassungsrechtlicher Sicht höchst proble-
matisch, er wirke sich auch ganz massiv auf die Lebens-
bedingungen der Menschen in den Kommunen aus. So habe
das Defizit der kommunalen Haushalte im Jahr 2010 über
10 Mrd. Euro gelegen.

Die Gründe für dieses Rekorddefizit wurden in erster Linie
durch Faktoren bestimmt, auf die die Kommunen keinen
Einfluss hätten. Dies sei unter anderem auf konjunkturelle
Entwicklungen aber auch auf Änderungen des Steuerrechts
durch die Bundesregierung zurückzuführen. Die Steuer-
einnahmen müssten so verstetigt werden, dass sie für
konjunkturelle Schwankungen weniger anfällig seien und
Änderungen des Steuerrechts dürften nur erfolgen, wenn
den Kommunen ein entsprechender Ausgleich für etwaige
Mindereinnahmen gewährt würde.

Daraus leitet der Antrag die Forderung an die Bundesregie-
rung ab, folgende Maßnahmen zur Wiederherstellung der
Handlungsfähigkeit der Städte, Gemeinden und Landkreise
zu ergreifen:

1. Bereits beschlossene Unternehmenssteuersenkungen, die
zu Mindereinnahmen der Kommunen geführt haben, wer-
den zurückgenommen und auf weitere Steuersenkungen
wird verzichtet.

2. Für Kommunen, die aufgrund ihrer hohen Verschuldung
nicht mehr in der Lage sind ihre Schulden zu tilgen, wird
ein Altschuldenhilfe- bzw. Entschuldungsfonds einge-
richtet.

3. Weiterentwicklung der Gewerbesteuer zu einer Gemein-
dewirtschaftssteuer, in der die Steuerpflicht für Kapital-
gesellschaften, gewerbliche Unternehmen und alle
selbstständig ausgeübten Tätigkeiten bei einer verbrei-

Menschen mit Behinderung und der Umsetzung des
Rechtsanspruchs auf einen Kita-Platz unter drei Jahren
ist bedeutend zu erhöhen und regelmäßig den real ent-
standenen Kosten anzupassen.

5. Den Kommunen sind verbindliche und einklagbare Mit-
wirkungsrechte an der Gesetzgebung des Bundes einzu-
räumen.

Zu Buchstabe b

Mit dem Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
wird zunächst die Feststellung angestrebt, dass die Gemein-
definanzkommission gescheitert sei. Die Fraktionen der
CDU/CSU und FDP hätten es versäumt, mit der Gemeinde-
finanzkommission die Finanzen der Kommunen auf eine
neue solide Basis zu stellen und Wege zu eröffnen, über-
schuldete Kommunen aus ihrer ausweglosen Situation zu
befreien. Sie habe ihre Kraft darauf fokussiert, die Gewer-
besteuer zu ersetzen, in jedem Fall aber empfindlich zu
schwächen. Die Weiterentwicklung der Gewerbesteuer zu
einer „kommunalen Wirtschaftsteuer“, die die Einnahmen
der Kommunen stärke und stabilisiere, sei am Widerstand
der Bundesregierung gescheitert.

Der Antrag strebt weiterhin die Feststellung an, dass die
Entlastung der Kommunen bei den sozialen Ausgaben ohne
Sozialabbau vorangetrieben werde. Die Entlastung der
Kommunen von der Grundsicherung im Alter sei ein wichti-
ger und längst überfälliger Schritt gewesen, um die Kom-
munen von steigenden sozialen Ausgaben zu entlasten.
„Weitere Lastenverschiebungen zum Bund“ lehne die Bun-
desregierung jedoch ab. Stattdessen würden umfassende
Leistungseinschränkungen im sozialen Bereich geprüft und
in Teilen bereits umgesetzt, um die Kommunen auf der Aus-
gabenseite zu entlasten. Die notwendige finanzielle Ent-
lastung der Kommunen dürfe nicht zu Lasten der Hilfe-
bedürftigen ausgetragen werden.

Die Kosten der Unterkunft für Arbeitslosengeld-II-Bezie-
hende sollen an die tatsächliche Kostenentwicklung ange-
passt werden, d. h. die Bundesbeteiligung an den Kosten der
Unterkunft für Arbeitslosengeld-II-Beziehende sei nicht
mehr an die Zahl der Bedarfsgemeinschaften, sondern an
der tatsächlichen Kostenentwicklung anzupassen.

Schließlich strebt der Antrag die Feststellung an, dass die
Übernahme der Grundsicherung im Alter durch den Bund
jetzt umfassend gesetzlich geregelt werden müsse, ins-
besondere müsse klargestellt werden, dass die Länder die
Leistungen an die Träger, nämlich die Kommunen weiter-
zuleiten haben.

Sodann strebt der Antrag die Feststellung an, dass ein Kahl-
schlag in der Arbeitsmarktpolitik verhindert werden solle.
Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Stärkung der
der Unterkunft, der Grundsicherung im Alter und bei
Erwerbsminderung sowie der Eingliederungshilfen für

spräche dies einen Betrag von 4,3 Mrd. Euro, der in der
Kasse der Bundesagentur für Arbeit fehlen würde. Leid-

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/7514

tragende seien die Arbeitslosen, die aufgrund mangelnder
Förderung keinen neuen Job finden würden und denen der
berufliche Wiedereinstieg versperrt bleibe.

Schließlich sollen weiter Einnahmeverluste der Kommunen
durch Steuersenkungen verhindert werden.

Daraus leitet der Antrag folgende Forderungen an die Bun-
desregierung ab:

1. Auf weitere Steuersenkungen zu verzichten und statt-
dessen die Finanzkraft der Kommunen zu stärken, indem
ihre Einnahmen verbessert werden, durch

a) eine höhere Beteiligung des Bundes an den Kosten
der Unterkunft, die sicherstellt, dass Kostensteige-
rungen nicht nur zu Lasten der Kommunen gehen,

b) den Ausbau der Gewerbesteuer zu einer kommunalen
Wirtschaftssteuer durch den Einbezug von Freiberuf-
lerinnen und Freiberuflern und eine stärkere Ein-
beziehung der gewinnunabhängigen Elemente,

c) eine Reform der Grundsteuer, die durch eine Orien-
tierung am Verkehrswert der Immobilie mehr Steuer-
gerechtigkeit schafft und zugleich Fehlanreize zum
Flächenverbrach vermeidet;

2. sich an die Zusagen für die Kommunen zu halten und im
Gesetzentwurf zur Stärkung der Finanzkraft der Kom-
munen:

a) statt Absichtsbekundungen Planungssicherheit zu
schaffen und die Übernahme der vollständigen Finan-
zierungslast der Grundsicherung im Alter und bei Er-
werbsminderung durch eine schrittweise Erhöhung
der Bundesbeteiligung im Jahr 2013 auf 75 Prozent
und im Jahr 2014 auf 100 Prozent zumindest grund-
sätzlich gesetzlich festzulegen,

b) dem Ziel des Gesetzes – nämlich der Stärkung der
Finanzkraft der Kommunen – Rechnung zu tragen
und im Gesetz und der Gesetzesbegründung klarzu-
stellen, dass in den Ländern sicherzustellen ist, dass
die Erstattungsleistungen vollständig an die Kommu-
nen weitergeleitet werden und nicht im Gegenzug
Gelder gekürzt werden dürfen,

c) den Kommunen die Grundsicherung im Alter auf der
Basis einer Spitzabrechnung zukommen zu lassen,
sobald die tatsächlichen Ausgaben vom Statistischen
Bundesamt ermittelt sind;

3. Arbeitsmarktpolitik so zu finanzieren, dass durch gute
Qualifizierung, Beratung und Betreuung Teilhabe ge-
stärkt und dem Fachkräftemangel entgegengewirkt so-
wie eine nachhaltige Finanzierung der Bundesagentur
für Arbeit gewährleistet werden kann.

III. Stellungnahmen der mitberatenden
Ausschüsse

Zu Buchstabe a

Der Haushaltsausschuss hat den Antrag der Fraktion
DIE LINKE. auf Drucksache 17/1744 in seiner 70. Sitzung
am 26. Oktober 2011 beraten und empfiehlt mit den Stim-

der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, den
Antrag abzulehnen.

Zu Buchstabe b

Die Stellungnahme des Innenausschusses lag bei der Be-
ratung nicht vor, aber sein Unterausschuss „Kommunales“
hat vorbereitend den Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN auf Drucksache 17/7189 in seiner 8. Sitzung
am 26. Oktober 2011 beraten und empfiehlt mit den Stim-
men der Fraktionen der CDU/CSU und FDP gegen die
Stimmen der Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Fraktion der SPD,
den Antrag abzulehnen.

Der Haushaltsausschuss hat den Antrag der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 17/7189 in
seiner 70. Sitzung am 26. Oktober 2011 beraten und emp-
fiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, SPD
und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE.
und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, den Antrag abzulehnen.

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat den Antrag
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache
17/7189 in seiner 77. Sitzung am 19. Oktober 2011 beraten
und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/
CSU und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen
DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimm-
enthaltung der Fraktion der SPD, den Antrag abzulehnen.

IV. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse
im federführenden Ausschuss

Der Finanzausschuss hat den Antrag der Fraktion
DIE LINKE. auf Drucksache 17/1744 in seiner 64. Sitzung
am 19. Oktober 2011 vorbehaltlich des Votums des Innen-
ausschusses beraten und empfiehlt mit den Stimmen der
Fraktionen der CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen der
Fraktion DIE LINKE. bei Stimmenthaltung der Fraktionen
SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, den Antrag abzu-
lehnen.

Den Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf
Drucksache 17/7189 hat der Finanzausschuss ebenfalls in
seiner 64. Sitzung am 19. Oktober 2011 beraten und emp-
fiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und
FDP gegen die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE. und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der
Fraktion der SPD, den Antrag abzulehnen.

Der Ausschuss hat diese beiden Anträge gemeinsam mit dem
Gesetzentwurf der Bundesregierung „Entwurf eines Geset-
zes zur Stärkung der Finanzkraft der Kommunen“ (Druck-
sachen 17/7141, 17/7171) beraten, der dem Ausschuss für
Arbeit und Soziales federführend überwiesen wurde.

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN macht darauf
aufmerksam, dass der vorliegende Gesetzentwurf der Bun-
desregierung die Übernahme der Kosten für die Grund-
sicherung im Alter durch den Bund nur für das Jahr 2012
regele, aber nicht für die Jahre 2013 und 2014. Begründet
werde dies damit, dass ansonsten die Bundesauftragsver-
men der Fraktionen der CDU/CSU und FDP gegen die
Stimmen der Fraktion DIE LINKE. bei Stimmenthaltung

waltung zum Trage käme. Es werde nicht ganz klar, warum
man diesen Weg wähle.

vorgelegt worden.

Der Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN for-
dere den Bund auf, in erheblichem Umfange auf finanzielle
Mittel zu verzichten, ohne nur ansatzweise einen Deckungs-
vorschlag zu machen.

Die Fraktion der SPD sieht die Gemeindefinanzkommis-
sion als gescheitert an. Darüber könne auch der vorliegende
Gesetzentwurf nicht hinweg täuschen, der eher der Opposi-
tion und den Ländern zu verdanken sei. Gleichwohl begrüße
man die Übernahme der Kosten für die Grundsicherung im
Alter durch den Bund. Zu kritisieren sei, dass mit diesem
Gesetzentwurf noch nicht endgültig die Frage der Vorfinan-
zierung der Kosten für die Grundsicherung im Alter durch
die Kommunen geregelt werde. Ebenso sei die Verteilung
der Gelder auf die Länder noch unklar. Hier müsse noch
eine Regelung gefunden werden. Schließlich stehe auch
noch eine Antwort auf die Frage aus, wie es mit der Über-
nahme der Kosten für die Schulsozialarbeit und die nicht in
schulischer Verantwortung angebotene Mittagsverpflegung
nach dem Jahr 2013 aussehe.

Für die beiden Anträge der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN und DIE LINKE. hege man große Sympathien,
aber beide enthielten einen Punkt, bei dem man sich noch
nicht endgültig entschieden habe. In dem Antrag der Frak-
tion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sei es die Frage der
Grundsteuer und die damit verbundene Festlegung auf den
Verkehrswert. In dem Antrag der Fraktion DIE LINKE. sei
es die Frage der Mitwirkungsrechte der Kommunen, die auf
eine Grundgesetzänderung hinausliefe. Dies sehe man pro-
blematisch.

Die Fraktion DIE LINKE. ist ebenfalls der Auffassung,
dass die Gemeindefinanzkommission gescheitert sei, da die
Gewerbesteuer weder abgeschafft noch weiterentwickelt
worden sei. Die Übernahme der Kosten für die Grundsiche-
rung im Alter durch den Bund sei zu begrüßen, während der
eingeschlagene Weg der Finanzierung, die Mittel für die

der Gewerbesteuer zu einer Gemeindewirtschaftssteuer.

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hält den Hin-
weis auf den Zeitdruck für nicht überzeugend, da die
Bundesministerin für Arbeit und Soziales seit Februar 2011
Gelegenheit hatte, einen entsprechenden Gesetzentwurf ein-
zubringen. Mit dem eingereichten Antrag habe man die
Themen deutlich machen wollen, die eigentlich in der Ge-
meindefinanzkommission hätten bearbeitet werden sollen,
aber nicht bearbeitet wurden.

Die Fraktionen der CDU/CSU und FDP betonen noch ein-
mal, dass man Zeit brauche, um vernünftige Regelungen zu-
sammen mit den Ländern zu finden. Dazu gehöre auch die
Frage des Vorfinanzierungszeitraums durch die Kommunen,
den man so kurz wie möglich halten wolle.

Die Bundesregierung betont, dass man mit dem vorliegen-
den Gesetzentwurf, d. h. mit der Übernahme der Kosten für
die Grundsicherung im Alter, ein Problem löse, das die rot-
grüne Bundesregierung damals den Kommunen eingebrockt
habe. Bedauerlich sei, dass in der Gemeindefinanzkommis-
sion keine offene Diskussion über Alternativen zur Gewer-
besteuer möglich gewesen sei.

Die Fraktion der SPD ruft in Erinnerung, dass die Grundsi-
cherung im Alter unter der rot-grünen Bundesregierung ein-
geführt worden sei letztlich für Frauen, die als Kriegswit-
wen wenig Gelegenheit gehabt hätten, in die Rentenversi-
cherung einzuzahlen. Die dafür damals notwendigen 800
Mio. D-Mark seien damals bereitgestellt worden. Dass sich
diese Leistung so dynamisch weiterentwickele, habe man
festgestellt. Gegen den eingeschlagenen Lösungsweg habe
man nichts.

Weil dies nach ihrer Auffassung nicht in ausreichendem
Maße geschehen ist, schlägt die Fraktion DIE LINKE.
abschließend vor, sich noch einmal mit dem Material aus-
einanderzusetzen, das der Gemeindefinanzkommission vor-
gelegt worden sei.

Berlin, den 19. Oktober 2011

Antje Tillmann
Berichterstatterin

Bernd Scheelen
Berichterstatter
Drucksache 17/7514 – 6 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

Die Koalitionsfraktionen der CDU/CSU und FDP be-
gründen die Übernahme der Kosten für die Grundsicherung
im Alter durch den Bund, in zwei gesetzlich getrennten Vor-
gängen vorzunehmen damit, dass man seine Zusage zeitnah
einhalten wolle, den Kommunen Planungssicherheit gewäh-
ren wolle und ausreichend Zeit haben wolle, die technischen
Dinge für die Zukunft sauber und eindeutig zu regeln.

Der von der Fraktion DIE LINKE. vorgelegte Antrag sei in
dieser Form, wenn man einmal von dem Punkt „Grund-
sicherung im Alter“ absehe, bereits zum wiederholten Male

Arbeitsmarktförderung bei der Bundesagentur für Arbeit zu
kürzen, abzulehnen sei und eine Katastrophe darstelle an-
gesichts des immer beklagten Facharbeiterinnen- und Fach-
arbeitermangels.

Nachdem die Gemeindefinanzkommission gescheitert sei,
böten die beiden Anträge die Möglichkeit, das Thema der
Kommunalfinanzen wieder auf die Tagesordnung zu setzen,
da sie weiterhin ungelöst seien und die Kommunalfinanzen
weiterhin auf tönernen Füßen stehen würden. Um dem Pro-
blem zu begegnen, präferiere man die Weiterentwicklung

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