BT-Drucksache 17/7348

Mögliche Wiederbetätigung des verbotenen Vereins Collegium Humanum

Vom 18. Oktober 2011


Deutscher Bundestag Drucksache 17/7348
17. Wahlperiode 18. 10. 2011

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Petra Pau, Ulla Jelpke, Jens Petermann, Raju Sharma, Frank
Tempel und der Fraktion DIE LINKE.

Mögliche Wiederbetätigung des verbotenen Vereins Collegium Humanum

Der Ankauf eines Ritterguts im thüringischen Guthmannshausen durch den Ver-
ein „Gedächtnisstätten e. V.“ sorgt in der regionalen Presse für einige Auf-
regung. Offensichtlich ist es dem rechtsextremistischen Verein gelungen, uner-
kannt vom Freistaat Thüringen ein neues und repräsentatives Tagungsdomizil
für 320 000 Euro zu erwerben, nachdem er sein bisheriges Haus im sächsischen
Borna aufgrund des starken öffentlichen Drucks aufgeben musste. Der vom
sächsischen Landesamt für Verfassungsschutz als rechtsextrem eingestufte
Verein, der vor allem geschichtsrevisionistische Thesen zur NS-Vergangenheit
verbreitet, ist 1992 in Vlotho gegründet worden.

Eben in Vlotho hatte auch das 2008 vom Bundesminister des Innern,
Dr. Wolfgang Schäuble, verbotene Collegium Humanum seinen Sitz. Das
Collegium Humanum zeichnete sich, ähnlich wie der Gedächtnisstätten e. V.,
durch massiven Geschichtsrevisionismus aus. Zudem kam es im Rahmen des
Collegium Humanum immer wieder zu Auftritten von Holocaustleugnern.
Ursula Haverbeck-Wetzel, die langjährige Leiterin des Collegium Humanum, ist
auch Gründungsmitglied des Vereins Gedächtnisstätten e. V. In der Einladung
zur Einweihung des Ritterguts Guthmannshausen, die am 17. September 2011
stattfand, wird auch Ursula Haverbeck-Wetzel als Rednerin angekündigt. Die
inhaltliche und personelle Nähe des verbotenen Collegium Humanum und des
Vereins Gedächtnisstätten e. V. lässt vermuten, dass es sich hier um eine ver-
botene Wiederbetätigung des Collegium Humanum handeln könnte.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Sind der Bundesregierung die Aktivitäten der ehemaligen Leiterin des
Collegium Humanum, Ursula Haverbeck-Wetzel, im Rahmen des Vereins
Gedächtnisstätten e. V. bekannt, und wie beurteilt sie diese Tätigkeiten im
Zusammenhang mit der Frage des Verbots der Wiederbetätigung des Colle-
gium Humanum?

2. Sind der Bundesregierung weitere Personen aus dem früheren Umfeld des
Collegium Humanum bekannt, die heute im Rahmen des Vereins Gedächt-

nisstätten e. V. aktiv sind, um wen handelt es sich hierbei, und zu welcher
Beurteilung kommt die Bundesregierung?

3. Sieht die Bundesregierung eine inhaltliche Verbindung zwischen der Arbeit
des früheren Collegium Humanum und dem Verein Gedächtnisstätten e. V.,
und wie beurteilt sie eine mögliche Verbindung vor dem Hintergrund des
Wiederbetätigungsverbots des Collegium Humanum?

Drucksache 17/7348 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
4. Sind der Bundesregierung andere Versuche der Wiederbetätigung des Colle-
gium Humanum bekannt, und wenn ja, in welchem Zusammenhang standen
diese Versuche?

5. Ist die Bundesregierung im Kontakt mit den sächsischen und thüringischen
Sicherheitsbehörden, um einer möglichen Wiederbetätigung des Collegium
Humanum im Rahmen des Vereins Gedächtnisstätten e. V. zu begegnen?

6. Welche sonstigen Kenntnisse hat die Bundesregierung über den Verein
Gedächtnisstätten e. V.?

Berlin, den 18. Oktober 2011

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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