BT-Drucksache 17/7306

Pläne der Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend zur Unterstützung von Kinderwunschbehandlungen

Vom 12. Oktober 2011


Deutscher Bundestag Drucksache 17/7306
17. Wahlperiode 12. 10. 2011

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Katja Dörner, Ekin Deligöz, Kai Gehring, Agnes Krumwiede,
Monika Lazar, Tabea Rößner, Krista Sager, Till Seiler und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Pläne der Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
zur Unterstützung von Kinderwunschbehandlungen

Etwa jedes siebte Paar mit einem Kinderwunsch bleibt aus Gründen der Un-
fruchtbarkeit kinderlos*. Der Gesetzgeber hat medizinische Maßnahmen zur
Herbeiführung einer Schwangerschaft nicht als Behandlung einer Krankheit
angesehen. Es liegt jedoch im Rahmen der grundsätzlichen Freiheit des Gesetz-
gebers, die Voraussetzungen für die Gewährung von Leistungen der gesetz-
lichen Krankenversicherung näher zu bestimmen oder auch zusätzliche Leis-
tungen aus Steuermitteln zu finanzieren.

Bislang finanzieren die Krankenkassen beim ersten bis dritten Versuch die
Hälfte der Kosten der künstlichen Befruchtung. Vom vierten Versuch an müs-
sen die Paare die Ausgaben allein bestreiten. Ein Versuch zur künstlichen
Befruchtung kostet in Deutschland zwischen 3 200 und 5 000 Euro. Das bedeu-
tet: Bei derzeitiger Rechtslage müssen Paare für den ersten bis dritten Versuch
zwischen 1 600 und 2 500 Euro, für jeden weiteren Versuch die volle Summe
aufbringen. Für viele Betroffene ist die Bestreitung dieser Kosten kaum leist-
bar. Damit wird das Thema Elternschaft unter erschwerten gesundheitlichen
Bedingungen gleichzeitig zur sozialen Frage. In Sachsen wurde aus diesem
Grund bereits 2009 beschlossen, Versuche der künstlichen Befruchtung mit
Beträgen zwischen 800 und 1 800 Euro zu bezuschussen.

Im Mai 2011 hatte die Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und
Jugend, Dr. Kristina Schröder, angekündigt und auf der Pressekonferenz am
14. September 2011 bekräftigt, die finanzielle Unterstützung für künstliche
Befruchtung von ungewollt kinderlosen Paaren durch die öffentliche Hand
(Bundeszuschüsse, Landeszuschüsse) verbessern zu wollen.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Wann legt die Bundesregierung ein Konzept bzw. Eckpunktepapier für
die von der Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend,
Dr. Kristina Schröder, im Mai 2011 angekündigte und auf der Pressekon-
ferenz am 14. September 2011 bekräftigte Verbesserung der finanziellen
Unterstützung für künstliche Befruchtung von ungewollt kinderlosen Paaren
durch die öffentliche Hand (Bundeszuschüsse, Landeszuschüsse) vor?

* Prof. Dr. A. Rohde – Gyn. Psychosomatik – Universität Bonn – 2001.

Drucksache 17/7306 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
2. An welchen Leitlinien und Kriterien wird sich die Bundesregierung dabei
orientieren?

3. Welche Personengruppen sollen durch die Bundes- bzw. Landeszuschüsse
gefördert werden?

4. Für welche Personengruppen wird es keine Bundes- bzw. Landeszuschüsse
geben?

5. Wie viele Personen würden nach Einschätzung der Bundesregierung diese
Zuschüsse jährlich in Anspruch nehmen?

6. Auf welchen Annahmen beruht die Schätzung der Bundesregierung, und
inwiefern sind diese wissenschaftlich fundiert?

7. Welchen Anteil der Kosten einer künstlichen Befruchtung im ersten bis
dritten Versuch soll dabei die Bundeskasse tragen?

8. Welcher Anteil der Kosten einer künstlichen Befruchtung ab dem vierten
Versuch soll dabei durch die Bundeskasse bezuschusst werden?

9. Wie hoch ist der Anteil, der durch die Bundesländer im ersten bis dritten
Versuch bezuschusst werden soll?

10. Welcher Anteil der Kosten einer künstlichen Befruchtung ab dem vierten
Versuch soll dabei durch die Bundesländer bezuschusst werden?

11. Wie hoch soll entsprechend der prozentuale Eigenanteil für Paare oder Ein-
zelpersonen im ersten bis dritten Versuch sein?

12. Wie hoch soll entsprechend der Eigenanteil für Paare oder Einzelpersonen
ab dem vierten Versuch sein?

13. Mit welchem Kostenrahmen für die Bundeszuschüsse rechnet die Bundes-
regierung jährlich?

14. Wird dieser Rahmen nach oben offen gestaltet sein, weil er durch einen
gesetzlichen Anspruch abgesichert ist, oder wird es einen jährlichen Fest-
betrag geben, der bei Ausschöpfung keine weiteren Bewilligungen erlaubt?

15. Wo werden die Bundeszuschüsse im Haushalt des Bundes eingestellt?

16. Inwiefern erfolgt eine Gegenfinanzierung innerhalb desselben Etats?

17. Werden Bundes- und Landeszuschüsse gemeinsam verwaltet werden?

18. Wird eine zentrale Verwaltungsstelle für die Antragstellung auf die Zu-
schüsse eingerichtet werden?

19. Wer trägt die Kosten für diese Zentralstelle, und wo wird diese angesiedelt
sein?

Berlin, den 12. Oktober 2011

Renate Künast, Jürgen Trittin und die Fraktion

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