BT-Drucksache 17/7300

a) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung -17/6613- Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 6. April 2010 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Albanien zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und der Steuerverkürzung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen b) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung -17/6614- Entwurf eines Gesetzes zu dem Protokoll vom 29. Dezember 2010 zur Änderung des Abkommens vom 24. August 2000 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Österreich zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen

Vom 11. Oktober 2011


Deutscher Bundestag Drucksache 17/7300
17. Wahlperiode 11. 10. 2011

Beschlussempfehlung und Bericht
des Finanzausschusses (7. Ausschuss)

a) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung
– Drucksache 17/6613 –

Entwurf eines Gesetzes
zu dem Abkommen vom 6. April 2010
zwischen der Bundesrepublik Deutschland
und der Republik Albanien
zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und der Steuerverkürzung
auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen

b) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung
– Drucksache 17/6614 –

Entwurf eines Gesetzes
zu dem Protokoll vom 29. Dezember 2010
zur Änderung des Abkommens vom 24. August 2000
zwischen der Bundesrepublik Deutschland
und der Republik Österreich
zur Vermeidung der Doppelbesteuerung
auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen
und vom Vermögen

A. Problem

Die doppelte Besteuerung von Einkünften stellt bei internationaler wirtschaftli-
cher Betätigung ein erhebliches Hindernis für Handel und Investitionen dar und
ist daher zu vermeiden.

Zudem haben grenzüberschreitende Sachverhalte aufgrund fortschreitender In-
ternationalisierung deutlich an Bedeutung gewonnen. Wird zu solchen Vorgän-
gen eine Sachverhaltsaufklärung notwendig, können die daran Beteiligten sowie
andere Personen und Institutionen im Ausland jedoch nur im Wege zwischen-
staatlicher Amts- und Rechtshilfe herangezogen werden.

Drucksache 17/7300 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

B. Lösung

Die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
(OECD) hat im Rahmen ihres Programms zur Eindämmung des schädlichen
Steuerwettbewerbs einen Standard entwickelt, mit dem Doppelbesteuerung ver-
mieden, Steuerverkürzung verhindert und ein umfänglicher Informationsaus-
tausch ermöglicht werden können. Dieser wurde in das OECD-Musterabkom-
men (OECD-MA) 2005 übernommen. Auf dieser Basis verhandelt die
Bundesregierung den Abschluss neuer oder den Ersatz bzw. die Ergänzung be-
stehender, nicht mehr dem Stand der wirtschaftlichen Beziehungen entsprechen-
der völkerrechtlicher Abkommen.

Durch das vorliegende, an das zum Verhandlungszeitpunkt aktuelle OECD-
Musterabkommen angelehnte Abkommen zwischen der Bundesrepublik
Deutschland und Albanien (Buchstabe a) würden derartige steuerliche Hinder-
nisse zur Förderung und Vertiefung der Wirtschaftsbeziehungen abgebaut wer-
den. Außerdem würde den deutschen Interessen an einem umfänglichen Infor-
mationsaustausch auf der Grundlage des OECD-Musterabkommens 2005
entsprochen werden.

Zudem war im Verhältnis zu Österreich bisher nur ein eingeschränkter Aus-
kunftsaustausch möglich, da die Informationsaustauschklausel im derzeit gülti-
gen Doppelbesteuerungsabkommen mit Österreich nicht dem Standard des
aktuellen OECD-MA entspricht. Durch das unterzeichnete Änderungsprotokoll
(Buchstabe b) wird zur Umsetzung des OECD-Standards die Informationsaus-
tauschklausel des Doppelbesteuerungsabkommens (DBA) an die aktuelle Fas-
sung des Artikels 26 OECD-MA angepasst und durch präzisierende Protokoll-
vorschriften zur Auslegung ergänzt.

Mit den Vertragsgesetzen wird angestrebt, die Zustimmung der gesetzgebenden
Körperschaften zu erlangen, damit die Ratifikationen der Abkommen erfolgen
und die Regelungen in Kraft treten können.

Zu Buchstabe a

Annahme des Gesetzentwurfs auf Drucksache 17/6613 mit den Stimmen
der Fraktionen der CDU/CSU, SPD und FDP gegen die Stimmen der
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Fraktion
DIE LINKE.

Zu Buchstabe b

Annahme des Gesetzentwurfs auf Drucksache 17/6614 mit den Stimmen
der Fraktionen der CDU/CSU, SPD und FDP bei Stimmenthaltung der
Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

C. Alternativen

Keine.

D. Finanzielle Auswirkungen

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

Für die öffentlichen Haushalte ergeben sich aus dem Abkommen mit der Repu-
blik Albanien (Buchstabe a) keine nennenswerten Auswirkungen. Steuermin-
dereinnahmen in einzelnen Bereichen dürften sich durch Steuermehreinnahmen
in anderen Bereichen weitgehend ausgleichen. Durch die besseren Informa-
tionsmöglichkeiten, die aus dem Änderungsprotokoll zu dem Abkommen mit

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/7300

der Republik Österreich (Buchstabe b) entstehen, werden künftig Steuerausfälle
verhindert.

2. Vollzugsaufwand

Kein nennenswerter Vollzugsaufwand.

E. Sonstige Kosten

Kosten für die Wirtschaft, Kosten für soziale Sicherungssysteme und Auswir-
kungen auf Einzelpreise und das Preisniveau, insbesondere das Verbraucher-
preisniveau, sind nicht zu erwarten. Unternehmen, insbesondere mittelstän-
dischen Unternehmen, entstehen keine unmittelbaren direkten Kosten.

F. Bürokratiekosten

Zu Buchstabe a

Das Abkommen enthält Regelungen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung
und der Steuerverkürzung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und
Vermögen im Verhältnis zur Republik Albanien. Insoweit werden durch das Ab-
kommen Pflichten für die Verwaltung neu eingeführt. Eine Quantifizierung ist
mangels fehlender Daten nicht möglich. Es dürften sich allenfalls geringfügige
Auswirkungen ergeben.

Informationspflichten für Unternehmen sowie für Bürgerinnen und Bürger wer-
den durch das Abkommen weder eingeführt noch verändert oder abgeschafft.

Zu Buchstabe b

Es entstehen keine zusätzlichen eigenständigen Informationspflichten.

Drucksache 17/7300 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

a) den Gesetzentwurf auf Drucksache 17/6613 unverändert anzunehmen,

b) den Gesetzentwurf auf Drucksache 17/6614 unverändert anzunehmen.

Berlin, den 28. September 2011

Der Finanzausschuss

Dr. Birgit Reinemund Manfred Kolbe Lothar Binding (Heidelberg)
Vorsitzende Berichterstatter Berichterstatter

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/7300

Bericht der Abgeordneten Manfred Kolbe und Lothar Binding (Heidelberg)

I. Überweisung
Der Deutsche Bundestag hat die Gesetzentwürfe auf Druck-
sachen 17/6613 und 17/6614 in seiner 127. Sitzung am
22. September 2011 ohne Aussprache beraten und dem
Finanzausschuss im vereinfachten Verfahren zur Beratung
überwiesen.

II. Wesentlicher Inhalt der Vorlagen
Zu Buchstabe a

Das im Mai 2006 paraphierte und am 6. April 2010 in Berlin
unterzeichnete Abkommen zwischen der Bundesrepublik
Deutschland und der Republik Albanien zur Vermeidung der
Doppelbesteuerung und der Steuerverkürzung auf dem Ge-
biet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen ist an
das OECD-Musterabkommen angelehnt. Insbesondere ent-
hält es die aktuellen, von der OECD geforderten Grundlagen
für einen umfassenden steuerlichen Informationsaustausch.

Das Protokoll mit einigen das Abkommen ergänzenden Re-
gelungen ist Bestandteil des Abkommens.

Dem OECD-Musterabkommen weitgehend folgend, regeln
die Artikel 1 bis 5 den Geltungsbereich des Vertrages sowie
die für die Anwendung des Abkommens notwendigen allge-
meinen Begriffsbestimmungen. Die Artikel 6 bis 22 weisen
dem Quellen- bzw. Belegenheitsstaat Besteuerungsrechte für
die einzelnen Einkunftsarten zu. Artikel 23 enthält die Vor-
schriften zur Vermeidung der Doppelbesteuerung durch den
Ansässigkeitsstaat für die Einkünfte, die der Quellen- bzw.
Belegenheitsstaat besteuern darf. Die Artikel 24 bis 33
regeln den Schutz vor Diskriminierung, die zur Durchfüh-
rung des Abkommens notwendige Zusammenarbeit der Ver-
tragsstaaten, den Informationsaustausch, das Inkrafttreten
und das Außerkrafttreten des Abkommens sowie andere Fra-
gen. Das Protokoll ergänzt das Abkommen um einige klar-
stellende Bestimmungen sowie die Klauseln zum Schutz
personenbezogener Daten.

Zu Buchstabe b

Gegenstand des am 29. Dezember 2010 unterzeichneten Pro-
tokolls zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der
Republik Österreich zur Abänderung des am 24. August
2000 in Berlin unterzeichneten Abkommens zur Vermeidung
der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom
Einkommen und vom Vermögen (DBA) (BGBl. 2002 II
S. 734, 735) ist die Umsetzung des OECD-Standards für
Transparenz und effektiven Informationsaustausch in Steu-
ersachen. Dieser verpflichtet die Vertragsstaaten dazu, auf
Ersuchen Informationen (einschließlich Bankinformationen
und Informationen über Anteilseigner an juristischen Perso-
nen) zu erteilen, die zur Besteuerung im ersuchenden Staat
„voraussichtlich erheblich“ sind.

Während die Erteilung von Bankinformationen durch Öster-
reich nach Artikel 26 des DBA aufgrund der österreichi-
schen höchstrichterlichen Rechtsprechung zu den öster-
reichischen Vorschriften über das Bankgeheimnis bisher nur
unter den Voraussetzungen eines durch einen dem Steuer-

pflichtigen zugegangenen rechtsmittelfähigen schriftlichen
Bescheid formell eingeleiteten Steuerstrafverfahrens mög-
lich war, wird künftig der Austausch von Bankinformationen
bereits zur Durchführung des steuerlichen Veranlagungsver-
fahrens möglich sein. Österreich wird daher im Falle eines
deutschen Auskunftsersuchens Bankinformationen auch au-
ßerhalb eines formellen Steuerstrafverfahrens an Deutsch-
land erteilen; auch ein Verdacht auf Steuerhinterziehung ist
für die Auskunftserteilung nicht erforderlich. Zudem wird
der Informationsaustausch auf Steuern jeder Art und Be-
zeichnung erweitert.

III. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im
federführenden Ausschuss

Der Finanzausschuss hat die Gesetzentwürfe in seiner
61. Sitzung am 28. September 2011 erstmalig und abschlie-
ßend beraten.

Der Finanzausschuss hat mit den Stimmen der Fraktionen
der CDU/CSU, SPD und FDP gegen die Stimmen der
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung
der Fraktion DIE LINKE. beschlossen, die unveränderte An-
nahme des Gesetzentwurfs auf Drucksache 17/6613 (Buch-
stabe a) zu empfehlen.

Zum Gesetzentwurf auf Drucksache 17/6614 (Buchstabe b)
hat der Finanzausschuss mit den Stimmen der Fraktionen
der CDU/CSU, SPD und FDP bei Stimmenthaltung der
Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
beschlossen, die unveränderte Annahme zu empfehlen.

Die Koalitionsfraktionen der CDU/CSU und FDP be-
grüßten das verhandelte Abkommen zur Vermeidung dop-
pelter Besteuerung (DBA) mit Albanien sowie das vorlie-
gende Protokoll zur Anpassung eines bestehenden
Abkommens mit Österreich. Diese stellen eine verbesserte
Grundlage zum Informationsaustausch und zu guten bilate-
ralen Beziehungen dar. Die Ergänzung des Abkommens mit
Österreich sei ein wichtiger Schritt zur Bekämpfung von in-
ternationaler Steuerhinterziehung. Es sei eine wichtige Neu-
erung, dass nun ein vollständiges Auskunftsrecht bestehe,
das nicht mehr an die formelle Einleitung eines Strafverfah-
rens geknüpft sei. Der erstmalige Abschluss eines Doppelbe-
steuerungsabkommens wie im Falle Albaniens sei für eine
exportorientierte Wirtschaft wie die deutsche stets als Fort-
schritt zu bewerten.

Die Fraktion der SPD begrüßte grundsätzlich den Ab-
schluss weiterer Doppelbesteuerungs- und Informationsaus-
tauschabkommen, die sich am OECD-Musterabkommen
orientieren. Obwohl im Abkommen mit Albanien keine voll-
ständige Umsetzung des OECD-Standards gelungen sei, sei-
en die wesentlichen Punkte, insbesondere in Bezug auf den
Informationsaustausch, erfüllt. Dass bei den Einkünften aus
der Sozialversicherung nicht wenigstens teilweise dem
Quellenstaat das Besteuerungsrecht zugestanden werde, sei
zu kritisieren. Da die Anzahl der relevanten Fälle gering sei,
stehe dieser Punkt einer Zustimmung aber nicht im Wege.
Trotzdem müsse die Entwicklung in diesem Bereich im

Drucksache 17/7300 – 6 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

Auge behalten werden. Langfristig fordere die Fraktion der
SPD für zukünftige Abkommen eine Orientierung der Bun-
desregierung am Ziel eines vollen automatischen Informa-
tionsaustauschs. Die Fraktion der SPD halte eine Initiative
zu einer entsprechenden Erweiterung des OECD-Standards
für lohnenswert. Die Bundesregierung wies darauf hin, dass
das Abkommen mit Albanien weitestgehend dem OECD-
Musterabkommen entspreche und auch die Regelungen zum
Informationsaustausch dem aktuellen Standard entsprechen.
Bezüglich der Zuweisung des Besteuerungsrechts an Renten
sei es ständige Abkommenspolitik der Bundesregierung,
sich ein Besteuerungsrecht an Sozialversicherungsrenten zu
sichern. Aufgrund der Einführung der nachgelagerten Be-
steuerung habe ein Quellensteuerrecht zudem an Relevanz
gewonnen. Albanien habe aber in diesem Punkte die dem
OECD-Musterabkommen entsprechende Regelung verein-
baren wollen. Da es nur vereinzelte Fälle von Rentenzahlung
nach Albanien gebe, habe man die Möglichkeit einer Kon-
sultation ab dem Jahr 2015 vereinbart.

Die Fraktion DIE LINKE. kritisierte das Fehlen eines au-
tomatischen Informationsaustauschs für Zinseinkünfte mit
Österreich. Es stehe zu befürchten, dass das im September
2011 unterzeichnete Abkommen mit der Schweiz, das kei-
nen automatischen Informationsaustausch vorsehe, ein Prä-
zedenzfall mit Auswirkungen auf den zukünftigen Infor-
mationsaustausch mit Österreich sein könne. Auch die
Novellierung der EU-Zinsrichtlinie sei in diesem Lichte zu
betrachten. Die Bundesregierung hielt dem entgegen, das
Änderungsprotokoll mit Österreich diene der Umsetzung des
OECD-Standards und entspreche der mit der Schweiz im
Revisionsprotokoll vom 27. Oktober 2010 vereinbarten Re-
gelung. Das im September 2011 mit der Schweiz unterzeich-
nete weitere Steuerabkommen stelle keinerlei Abweichung
vom Ziel der Bundesregierung dar, im Bereich der EU-Zins-
richtlinie die Anwendung des automatischen Informations-
austauschs zwischen allen EU-Mitgliedstaaten zu erreichen.
Im Verhältnis zu Drittstaaten außerhalb der EU wie der

Schweiz seien die Regeln des OECD-Musterabkommens
Standard, das einen Informationsaustausch auf Ersuchen
vorsehe. Innerhalb der EU sei hingegen im Bereich der Zins-
einkünfte der weitergehende, automatische Informationsaus-
tausch Standard. Für die beiden EU-Staaten Österreich und
Luxemburg, bei denen dieser Standard im Verhältnis zu
Deutschland noch nicht befolgt werde, bleibe es das erklärte
Ziel der Bundesregierung, den automatischen Informations-
austausch bei Zinseinkünften zu erreichen.

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN begrüßte die
Durchsetzung des OECD-Standards im Bereich des Infor-
mationsaustauschs durch das Abkommen mit Österreich.
Allerdings sah auch sie das Ziel eines automatischen Infor-
mationsaustauschs mit Österreich durch das im September
2011 unterzeichnete Abkommen mit der Schweiz gefährdet.
Das Abkommen mit der Schweiz habe die Haltung Öster-
reichs und anderer Länder verhärtet. Beim Abkommen mit
Albanien sei angesichts des niedrigen albanischen Körper-
schaftsteuersatzes von 10 Prozent die Verwendung des Frei-
stellungsverfahrens zu hinterfragen. Vor dem Hintergrund
der laufenden Verhandlungen mit Singapur und angesichts
der Fälle von Irland und Bulgarien sei die Abkehr vom An-
rechnungsverfahren im Verhältnis zu Albanien kritikwürdig.
Die Bundesregierung hielt dem entgegen, dass der Übergang
zur ausschließlichen Anrechnungsmethode den Abkommen
mit so genannten Steuer-Oasen und Niedrigsteuergebieten
vorbehalten sei. Die Gesamtbewertung des albanischen
Steuersystems habe ergeben, dass es sich aus Sicht der Bun-
desregierung bei Albanien nicht um eine Steueroase oder ein
kritisches Niedrigsteuergebiet handle. Die in dem im Sep-
tember 2011 unterzeichneten Steuerabkommen mit der
Schweiz vereinbarte Vergangenheitslösung zur Nachbesteu-
erung bisher unversteuerter Kapitalanlagen sei im Übrigen
ein Ansatz, mit dem ein mögliches Haupthindernis für eine
Zustimmung Österreichs und Luxemburgs zur Anwendung
eines automatischen Informationsaustauschs für Zins-
einkünfte überwunden werden könne.

Berlin, den 28. September 2011

Manfred Kolbe Lothar Binding (Heidelberg)
Berichterstatter Berichterstatter

x

Schnellsuche

Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen.
Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.