BT-Drucksache 17/7160

Umfang der zum Zwecke der Prävention geführten polizeilichen Dateien

Vom 26. September 2011


Deutscher Bundestag Drucksache 17/7160
17. Wahlperiode 26. 09. 2011

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Ulla Jelpke, Petra Pau, Jens Petermann, Raju Sharma
und der Fraktion DIE LINKE.

Umfang der zum Zwecke der Prävention geführten polizeilichen Dateien

Die Fragesteller erkundigen sich regelmäßig nach dem Umfang insbesondere
der beim Bundeskriminalamt (BKA) geführten Zentralstellendateien und der
Anzahl der darin gespeicherten Personen. Sowohl Verbund- als auch Zentral-
dateien, die zur Gefahrenabwehr und Prävention geführt werden, enthalten eine
Vielzahl von Einträgen, die nach Ansicht der Fragesteller datenschutzrechtlich
bedenklich sind. So werden in den sogenannten Gewalttäterdateien keineswegs
nur Personen gespeichert, die Gewalttaten begangen haben. Vielmehr werden
Einträge auf der Basis nicht nachprüfbarer Annahmen vorgenommen. Es sind
sogar Personen als „Gewalttäter“ gespeichert, denen zu keinem Zeitpunkt von
Seiten der Ermittlungsbehörden der Vorwurf gemacht wurde, eine Gewalttat
begangen oder auch nur geplant zu haben. Die Dateien „Gewalttäter links“ und
„International agierende gewaltbereite Störer“ stellen sich daher als Mittel dar,
politisch aktive Personen zu Unrecht als Straf- und Gewalttäter zu stigmatisie-
ren. Da jede Länderpolizei Daten aus den Verbunddateien abrufen kann, kann
ein zu Unrecht erfolgter Eintrag unangenehme Folgen für die Betroffenen ha-
ben (verstärkte Kontrollen, Unterbindungsgewahrsam usw.).

Die Fragesteller sehen sich in ihrer Skepsis gegenüber dieser Praxis dadurch be-
stätigt, dass nach Angaben der Bundesregierung (siehe Bundestagsdrucksache
17/2803) belastbares Zahlenmaterial dazu, in welchem Umfang sich die den Ein-
trägen zugrundeliegenden „Prognosen“ bestätigen, nicht vorliegt.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Wie viele Datensätze enthalten diejenigen Dateien, die beim Bundeskrimi-
nalamt, der Bundespolizei sowie beim Zollkriminalamt zum Zwecke der
Gefahrenabwehr und Prävention genutzt werden (bitte sowohl für Verbund-
als auch für Zentraldateien angeben und auch multifunktionale Dateien be-
rücksichtigen. Dateien, die ausschließlich zur Unterstützung konkreter Straf-
verfahren genutzt werden, sind mit der Fragestellung nicht gemeint)?

a) Welche Bezeichnung tragen diese Dateien (bitte vollständige Bezeich-
nung angeben)?
b) Wann wurden sie eingerichtet, und wann wurde die Errichtungsanord-
nung erlassen?

c) Auf welcher Rechtsgrundlage basieren die Dateien?

d) Was ist ihr jeweiliger Zweck?

Drucksache 17/7160 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
e) Von wie vielen Personen sind in diesen Dateien jeweils Angaben gespei-
chert, und wie viele der in den Gewalttäterdateien (sowohl Verbund- als
auch Zentraldateien) gespeicherten Personen gelten als potentiell gewalt-
bereite Störer?

f) Wie viele der in Verbunddateien gespeicherten Personen sind vom BKA
bzw. der Bundespolizei aufgrund von Hinweisen ausländischer Sicher-
heitsbehörden eingetragen worden?

g) Wie viele der in Zentraldateien gespeicherten Personen sind aufgrund
von Hinweisen ausländischer Sicherheitsbehörden eingetragen worden?

h) Wie viele Personen sind seit der Antwort der Bundesregierung auf die
letzte derartige Kleine Anfrage (siehe Bundestagsdrucksache 17/2803)
aus den jeweiligen Dateien herausgenommen worden, und wie viele Neu-
einträge wurden vorgenommen?

2. Wie lauten die Errichtungsanordnungen dieser Dateien (bitte vollständig an-
geben)?

Welche Änderungen/Aktualisierungen hat es seit der Erstellung der Bundes-
tagsdrucksache 17/2803 an den Errichtungsanordnungen gegeben?

3. Warum hat die Bundesregierung bis heute nicht die auf Bundestagsdruck-
sache 17/2803 (Antwort zu Frage 10) angekündigte Nachlieferung zur Aus-
wertung der Vorgänge, die zu einer Speicherung in der Datei IgaSt geführt
haben, vorgelegt, und bis wann gedenkt sie dies zu tun?

4. Bei welchen Anlässen hat das BKA im Jahr 2010 ausländischen Sicherheits-
organen Daten aus den Gewalttäterdateien übermittelt (bitte Datum, Anlass
und Empfänger der Informationen angeben)?

5. Welche Dateien sind seit der Erstellung der Bundestagsdrucksache 17/2803
gelöscht worden, und wie wurde mit den darin gespeicherten Daten verfah-
ren (bitte gegebenenfalls angeben, in welche anderen Dateien diese Daten
übertragen wurden)?

6. Welche Dateien wurden seit der Erstellung der Bundestagsdrucksache 17/
2803 umbenannt?

7. Wie viele Personen sind innerhalb des polizeilichen Informationssystems
insgesamt mit dem Hinweis „Straftäter linksmotiviert“ versehen, und auf
welche Dateien teilen sich diese auf?

Berlin, den 26. September 2011

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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