BT-Drucksache 17/7064

zu der Verordnung der Bundesregierung - Drucksachen 17/6850, 17/6961 Nr. 2.2 - Verordnung über die Zuteilung von Treibhausgas-Emissionsberechtigungen in der Handelsperiode 2013 bis 2020 (Zuteilungsverordnung 2020 - ZuV 2020)

Vom 21. September 2011


Deutscher Bundestag Drucksache 17/7064
17. Wahlperiode 21. 09. 2011

Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (16. Ausschuss)

zu der Verordnung der Bundesregierung
– Drucksachen 17/6850, 17/6961 Nr. 2.2 –

Verordnung über die Zuteilung von Treibhausgas-Emissionsberechtigungen
in der Handelsperiode 2013 bis 2020 (Zuteilungsverordnung 2020 – ZuV 2020)

A. Problem

Das Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz (TEHG) enthält in den §§ 10 und 28
die Ermächtigungsgrundlagen für die Zuteilungsregelungen und der weiteren,
einer Verordnung vorbehaltenen Regelungen. Mit der Zuteilungsverordnung
2020 sollen nunmehr insbesondere die einheitlichen EU-Zuteilungsregeln in das
deutsche Recht umgesetzt werden. Dies betrifft sowohl die Zuteilungsregeln für
Bestands- und Neuanlagen als auch die im Zuteilungsantrag erforderlichen An-
gaben, Unterlagen und die Anforderungen an die beizubringenden Nachweise
sowie die Kriterien, nach denen die Zuteilungsanträge durch Sachverständige
überprüft werden sollen.

B. Lösung

Zustimmung zur Verordnung auf Drucksache 17/6850 mit den Stimmen
der Fraktionen der CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen der Fraktion
DIE LINKE. bei Stimmenthaltung der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN.

Annahme einer Entschließung zur Ausnahmeregelung des § 21 Absatz 2 Satz 2
der Zuteilungsverordnung 2020 (Nichtberücksichtigung der Verringerung der
Aktivitätsrate bei teilweisen Betriebseinstellungen).

Annahme einer Entschließung mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/
CSU und FDP bei Stimmenthaltung der Fraktionen SPD, DIE LINKE. und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

C. Alternativen

Keine.
D. Kosten

Wurden im Ausschuss nicht erörtert.

Drucksache 17/7064 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

der Verordnung der Bundesregierung auf Drucksache 17/6850 zuzustimmen
sowie folgende Entschließung anzunehmen:

„Die Zuteilungsverordnung 2020 enthält in § 21 Absatz 2 Satz 2 eine Ausnah-
meregelung, nach der die zuständige Behörde bei einem Wechsel der in einer
Produktionslinie einer Anlage hergestellten Produkte auf die ansonsten vorgese-
hene Kürzung der Zuteilungsmenge verzichten kann. Der Bundestag begrüßt die
vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit gegen-
über dem Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit abgegebe-
ne Ankündigung, dass die Ausnahmeregelung des § 21 Absatz 2 Satz 2 der Zu-
teilungsverordnung 2020 angewendet werden wird, wenn deren tatbestandliche
Voraussetzungen vorliegen und die EU-Kommission – entsprechend den Leit-
linien zu den EU-Zuteilungsregeln – keine Einwendungen erhebt.“

Berlin, den 21. September 2011

Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit

Eva Bulling-Schröter
Vorsitzende und Berichterstatterin

Andreas Jung (Konstanz)
Berichterstatter

Frank Schwabe
Berichterstatter

Michael Kauch
Berichterstatter

Bärbel Höhn
Berichterstatterin

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/7064

che. Das sei nicht nur eine Herausforderung für die Unter- schen dem BMU und dem BMWi über die Frage gegeben

nehmen, sondern gerade auch eine Chance für solche, die an
der Spitze der technologischen Entwicklung stünden. In die-
sem Rahmen gebe es für die Unternehmen, die im interna-
tionalen Wettbewerb stünden, eine höhere Zuteilung. Das sei

habe, in welchem Umfang der Deutschen Emissionshandels-
stelle (DEHSt) Daten zur Verfügung gestellt würden. Das sei
an einigen Stellen einschränkend geschehen, was nicht nach-
vollziehbar sei. Deswegen werde sich die Fraktion der SPD
Bericht der Abgeordneten Andreas Jung (Konstanz), Frank Schwabe,
Eva Bulling-Schröter, Michael Kauch und Bärbel Höhn

I. Überweisung
Die Verordnung der Bundesregierung auf Drucksache
17/6850 wurde gemäß § 92 der Geschäftsordnung des Deut-
schen Bundestages (Drucksache 17/6961 Nr. 2.2) zur feder-
führenden Beratung an den Ausschuss für Umwelt, Natur-
schutz und Reaktorsicherheit und zur Mitberatung an den
Ausschuss für Wirtschaft und Technologie überwiesen.

II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage
Das Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz (TEHG) enthält
in § 10 und § 28 die Ermächtigungsgrundlagen für die Zutei-
lungsregelungen und der weiteren einer Verordnung vorbe-
haltenen Regelungen. Mit der Zuteilungsverordnung 2020
sollen nunmehr insbesondere die einheitlichen EU-Zutei-
lungsregeln in das deutsche Recht umgesetzt werden. Dies
betrifft sowohl die Zuteilungsregeln für Bestands- und Neu-
anlagen als auch die im Zuteilungsantrag erforderlichen An-
gaben, Unterlagen und die Anforderungen an die beizubrin-
genden Nachweise sowie die Kriterien, nach denen die
Zuteilungsanträge durch Sachverständige überprüft werden
sollen.

III. Stellungnahmen des mitberatenden Ausschusses
Der Ausschuss für Wirtschaft und Technologie hat mit
den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und FDP bei
Stimmenthaltung der Fraktionen SPD, DIE LINKE. und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN empfohlen, die Verordnung
der Bundesregierung auf Drucksache 17/6850 anzunehmen.

IV. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im
federführenden Ausschuss

Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicher-
heit hat die Verordnung auf Drucksache 17/6850 in seiner
51. Sitzung am 21. September 2011 beraten.

Die Fraktion der CDU/CSU führte aus, die Zuteilungsver-
ordnung sei der letzte Schritt zur Umsetzung der neuen Zu-
teilungsregelungen im europäischen und deutschen Emis-
sionshandel. Es werde zum ersten Mal der Flugverkehr in
den Emissionshandel einbezogen. Zudem würden weitere
energieintensive Branchen im Bereich der Industrie einbezo-
gen. Darüber hinaus werde die Gesamtemissionsmenge in
der Europäischen Union ab dem Jahr 2013 festgelegt. Dabei
werde weitestgehend auf das Instrument der Benchmarks zu-
rückgegriffen, was immer eine gemeinsame Forderung des
Ausschusses gewesen sei. Es sei ein effizientes Mittel, weil
es einen Wettlauf um die effizienteste Technologie ermögli-

im Hinblick auf das Ziel wichtig, Klimaschutz und Arbeits-
plätze zusammenzubringen. Deshalb sei es richtig, auch in
diesem Bereich Druck in Richtung Klimaschutz zu erzeu-
gen. Trotzdem sei es notwendig, dass man die internationale
Wettbewerbssituation berücksichtige. Die Verordnung be-
dürfe der Zustimmung des Bundestages. In den Beratungen
über das TEHG sei immer besonderer Wert darauf gelegt
worden, das Heft des Handelns in der Hand zu behalten. Die
Fraktion der CDU/CSU habe großen Wert darauf gelegt,
dass hier tatsächlich eine 1:1-Umsetzung stattfinde. Es seien
zahlreiche Punkte diskutiert worden. Festzustellen sei, dass
viele der Kritikpunkte, die in der Verbändeanhörung genannt
worden seien, bereits im Rahmen der Ressortabstimmung
hätten geklärt bzw. geändert werden können. Es handele sich
dabei insbesondere um Dinge, die ein Weniger an Bürokratie
nach sich zögen. Es sei z. B. die Möglichkeit für pauschalier-
te Nachweise geschaffen worden. Dasselbe gelte für Ein-
schränkungen bei Antragsdaten und Berichtspflichten. Am
Ende sei ein Punkt übrig geblieben, der in dem Entschlie-
ßungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU und FDP auf-
geführt sei. Es gehe dabei um folgendes: Grundsätzlich sei
die Zuteilung zu kürzen, wenn die Produktionsmenge um
mehr als 50 Prozent zurückgehe. Es solle nicht zu Überallo-
kationen kommen. Hier sei der Behörde ein Ermessensspiel-
raum eingeräumt. Es solle dann keine Kürzung geben, wenn
ein anderes Produkt im Rahmen derselben Produktlinie ge-
fertigt werde. Die Koalitionsfraktionen setzten sich dafür
ein, dass dieses Ermessen tatsächlich auch zu Gunsten des
jeweils in Frage stehenden Unternehmens ausgeübt werde.
Es liege ein Schreiben der Parlamentarischen Staatssekre-
tärin Katherina Reiche (Potsdam) vor, in dem sie mitteile,
dass das Ministerium eine entsprechende Anweisung an die
zuständige Behörde erteilen werde.

Die Fraktion der SPD hob hervor, es gebe eine Fortentwick-
lung des Emissionshandels in der dritten Handelsperiode. Es
würden zahlreiche Regeln umgesetzt, die immer gefordert
worden seien, um den Emissionshandel effizient gestalten zu
können. Der Emissionshandel beginne so richtig mit der drit-
ten Handelsperiode. Die erste Stufe betreffe ein Versuchssta-
dium und die zweite Stufe habe begrenzte Steuerungsmög-
lichkeiten mit sich gebracht. Das, was hier verabschiedet
werde, sei europäisch vorgegeben. Es gebe weitreichende
Regelungen, um den Carbon Leakage-Effekt entsprechend
zu verhindern. Was die Zuteilungsverordnung konkret ange-
he, gebe es allerdings doch den einen oder anderen Spiel-
raum. Der im Entschließungsantrag der Koalitionsfraktionen
formulierte Änderungsbedarf sei nachvollziehbar, nicht aber
die darin enthaltene allgemeine Zustimmung zur Zuteilungs-
verordnung. Kritikwürdig sei, dass es Diskussionen zwi-

Drucksache 17/7064 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
enthalten. Wenn der Anreiz über den Preis zu gering sei,
dann konterkariere man wieder das effiziente System. In der
Debatte zur sog. Energiewende, den Atomausstieg, sei aus
den Reihen der Koalitionsfraktionen vorgetragen worden,
dass der Emissionshandelspreis von 15 Euro auf 16 Euro
gestiegen sei und man habe von 10 Prozent Steigerung gere-
det. Derzeit erwähne niemand den Preisverfall auf 12 Euro.
In der dritten Handelsperiode müsse man darauf achten, wie
man Zertifikate vom Markt nehmen könne. Die EU-Kom-
mission werde 2012 einen Korrekturfaktor ansetzen, nach-
dem alle Länder entsprechend den Zuteilungsverordnungen
geliefert hätten. Wenn der Korrekturfaktor klar sei und
Klarheit darüber bestehe, welche Mengen den einzelnen Un-
ternehmen zur Verfügung stünden, werde man kaum in der
Lage sein, danach den Unternehmen wieder Mengen zu
kürzen. Dies betreffe aber die Debatte über das europäische
Klimaschutzziel von 30 Prozent. An dieser Stelle müsse für
Bewegung gesorgt werden, damit nicht der Zertifikatepreis
das gute System konterkariere, weil die Anreize, in andere
Technologien zu investieren, zu gering ausfielen.

Die Fraktion der FDP betonte, bei der Zuteilungsverord-
nung gehe es letztendlich darum, die Vorgaben der Europäi-
schen Richtlinie und des Treibhausgas-Emissionshandelsge-
setzes in Verwaltungshandeln umzusetzen. Anliegen der
FDP-Fraktion sei es gewesen, dies möglichst unbürokratisch
zu gewährleisten und gleichzeitig den Datentransfer auf das
notwendige Maß zu begrenzen. Im Hinblick auf die erforder-
liche Rechtsklarheit sei ein Punkt offen geblieben. Dies sei
in einem Schreiben der Parlamentarischen Staatssekretärin
und dem Entschließungsantrag der Koalitionsfraktionen an-
gesprochen worden. Die Ankündigung einer Anweisung des
Ministeriums an das UBA sei angesichts der offenen Zustim-
mung seitens der Europäischen Kommission der einzig
gangbare Weg. Eine entsprechende vorgreifende Änderung
in der Zuteilungsverordnung hätte möglicherweise zu Pro-
blemen mit der Europäischen Kommission geführt, d. h. man
müsse die europäischen Guidance-Dokumente abwarten, um
dann entsprechend handeln zu können. Das BMU habe klar-
gestellt, dass dann so verfahren werden solle. Es sei ein sinn-
voller Weg, der über die Annahme des Entschließungsantra-
ges eröffnet werde.

Die Fraktion DIE LINKE. merkte an, nicht erfasst in der
Verordnung sei die Energiewirtschaft, weil diese ab 2013
ihre Emissionszertifikate ersteigern müsse. In der letzten
Legislaturperiode habe ein großer Teil der Umweltpolitiker
dafür gekämpft. Fakt sei, dass sie diese bereits einpreisten
und dadurch Sondergewinne hätten. Sie täten aber so, als ob
sie diese schon bezahlten. Das seien wirklich Zusatzgewin-
ne. Für die energieintensive Industrie gälten weiter Ausnah-
men. Auf Druck der Bundesregierung seien die EU-Regeln
für den Emissionshandel derart aufgeweicht worden, dass
der Großteil des produzierenden Gewerbes ab 2013 seine
CO2-Zertifikate weiterhin kostenfrei erhalte. Immer wieder
werde über die Verlagerung der Betriebe ins Ausland gespro-
chen. Selbst Gewerkschaften befürchteten diese, wenn die
Kostenfreiheit nicht erhalten bliebe. Es gebe aber eine ganze
Reihe von Studien, die zu dem Ergebnis gelangten, dass
durch den Emissionshandel die Betriebe nicht verlagert wür-
den. Vielmehr seien ganz andere Faktoren ursächlich für

Unternehmensverlagerungen. Es sei nochmals zu prüfen,
welche Wettbewerbsnachteile es tatsächlich gebe. Das sei
sehr differenziert zu sehen. Auch die Fraktion DIE LINKE.
sei nicht dafür, dass permanent Unternehmen verlagert wür-
den. Eine Reihe von energieintensiven Unternehmen habe
insbesondere nach der massiven Ausweitung im EEG enor-
me Vorteile. Im Beirat des Bundesverbands Erneuerbare
Energien sei nochmals über die Merit-Order gesprochen
worden. Mit der Einführung der Ökosteuer sei großen Be-
trieben eine großzügige Verrechnungsmöglichkeit einge-
räumt worden. Auch die Ermäßigungen für die energieinten-
siven Unternehmen müssten von irgendjemand bezahlt
werden. Die kleinen Verbraucher würden daher immer mehr
bezahlen. Aus diesem Grunde lehne die Fraktion DIE LIN-
KE. die Verordnung ab.

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN betonte, die
Tendenz der Verordnung begrüßten alle Fraktionen. Eine
europaweite Regelung werde es in der nächsten Handels-
periode viel stärker geben. Benchmarks, die europaweit gäl-
ten, führten dazu, dass sich die Frage der Unternehmensver-
lagerungen zumindest für den Europaraum in dieser Form
einfach nicht mehr stelle. Obgleich die Bundesregierung auf-
grund europäischer Vorgaben einen äußerst geringen Spiel-
raum habe, verfolge sie keine klare Linie. Die Umsetzung
der Verordnung sei verzögert worden. Eigentlich hätte bis
Ende September 2011 schon gemeldet werden müssen. Das
werde man nie und nimmer schaffen können, weil die Unter-
nehmen Zeit bräuchten. Wenn man es bis Ende des Jahres
2011 schaffe, dann sei das schon ehrgeizig und diese Frist
habe die EU dann freundlicherweise eingeräumt. Aber die
Verzögerung auch in kleinen Punkten mache deutlich, dass
das Bundeswirtschaftsministerium und das Bundesumwelt-
ministerium stark unterschiedliche Richtungen wählten. Das
sei nicht hilfreich, weil es einer klaren Richtung der Bundes-
regierung bedürfe. Mögliche Schlupflöcher und Ausnahme-
tatbestände spielten bei solchen Kompromissen eine Rolle,
was nicht gut sei. Es gelte, intensiv die Zeit noch zu nutzen
für das 30-Prozent-Reduktionsziel auf EU-Ebene. Durch die
Zuteilung an die Unternehmen werde sich im Frühjahr 2012
das Zeitfenster, in dem man das überhaupt noch sinnvoll för-
dern könne, schließen. Das sei verheerend. Der Bundesum-
weltminister betone immer, er wolle das 30-Prozent-Reduk-
tionsziel auf EU-Ebene, aber dann müssten auch Aktivitäten
folgen. Von daher habe diese Frage eine enorme Bedeutung
gerade zunehmend auf EU-Ebene. Man habe endlich die Si-
tuation, dass die Windfall-Profits nicht mehr bestünden.
Aber jetzt sei die Situation eingetreten, dass sie trotzdem die
Sachen nochmal einpreisten. Insofern wäre es sinnvoller ge-
wesen, die Windfall-Profits abzuschöpfen.

Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktor-
sicherheit beschloss mit den Stimmen der Fraktionen der
CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen der Fraktion DIE
LINKE. bei Stimmenthaltung der Fraktionen SPD und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, dem Deutschen Bundestag
zu empfehlen, der Verordnung der Bundesregierung auf
Drucksache 17/6850 zuzustimmen.

Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktor-
sicherheit beschloss mit den Stimmen der Fraktionen der

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/7064

CDU/CSU und FDP bei Stimmenthaltung der Fraktionen
SPD, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, den

Entschließungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU und
FDP auf Ausschussdrucksache 17(16)353 anzunehmen.

Berlin, den 21. September 2011

Anlage: Entschließungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU und FDP auf Ausschussdrucksache 17(16)353.

Andreas Jung (Konstanz)
Berichterstatter

Frank Schwabe
Berichterstatter

Eva Bulling-Schröter
Berichterstatterin

Michael Kauch
Berichterstatter

Bärbel Höhn
Berichterstatterin

Drucksache 17/7064 – 6 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

Deutscher Bundestag

Ausschuss f. Umwelt,
Naturschutz u. Reaktorsicherheit

Ausschussdrucksache
17(16)353

zu TOP 11 der TO am 21.09.2011

19.09.2011

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