BT-Drucksache 17/6962

Umsetzung der Empfehlung der Global Commission on Drug Policy (Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 17/6635)

Vom 9. September 2011


Deutscher Bundestag Drucksache 17/6962
17. Wahlperiode 09. 09. 2011

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Frank Tempel, Jan Korte, Dr. Martina Bunge, Ulla Jelpke,
Cornelia Möhring, Petra Pau, Jens Petermann, Raju Sharma, Halina Wawzyniak,
Harald Weinberg und der Fraktion DIE LINKE.

Umsetzung der Empfehlung der Global Commission on Drug Policy
(Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf
Bundestagsdrucksache 17/6635)

Aus der Antwort der Bundesregierung (Bundestagsdrucksache 17/6635) auf die
Kleine Anfrage „Umsetzung der Empfehlung der Global Commission on Drug
Policy“ resultieren weitere Fragen, die an dieser Stelle gestellt werden sollen.

So bezieht sich die Bundesregierung auf neuere Studien, welche die akute Ge-
fährlichkeit von Cannabis nachweisen sollen und somit ein Verbot, einschließ-
lich der Repression gegen Cannabiskonsumierende, legitimiert. Diese werden
jedoch nicht genannt. Die Bundesregierung argumentiert, dass auch einfache
Konsumentinnen und Konsumenten von Drogen strafrechtlich belangt werden
müssen, da durch sie im Zuge von Beschaffungskriminalität eine Gefahr für die
Gesellschaft resultiert. Aus der Antwort der Bundesregierung wird jedoch nicht
deutlich, in welcher Relation die Repression gegen Drogenkonsumierende im
Vergleich zur Bekämpfung von (international) operierenden Drogenkartellen
steht. Außerdem sieht die Bundesregierung keinen Zusammenhang zwischen
eskalierenden Drogenkriegen wie in Mexiko und der Kriminalisierung des An-
baus und Konsums von Drogen in Europa, obwohl ein legalisierter, staatlich
regulierter Anbau und Konsum von bisher illegalisierten Drogen dieser dem
Schwarzmarkt und somit der organisierten Kriminalität entziehen könnte.

Darüber hinaus kann die Bundesregierung keine Auskünfte über Streckmittel in
illegalisierten Drogen geben.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Auf welche „neueren Studien“ (Antwort zu den Fragen 3 und 4 auf Bundes-
tagsdrucksache 17/6635) bezieht sich die Bundesregierung, wonach akute
und langfristige Schädigungen durch den Cannabiskonsum ein Verbot als
Maßnahme des Gesundheitsschutzes rechtfertigen?

2. Wie schätzt die Bundesregierung die Gefährlichkeit von Alkohol in Relation

zu Cannabis ein?

3. Welche volkswirtschaftlichen Schäden entstehen in Deutschland durch orga-
nisierte Kriminalität im Zuge von Anbau, Handel und Verkauf von Drogen in
Relation zur Kleinkriminalität für die individuelle Beschaffung von Cannabis?

Drucksache 17/6962 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
4. Wie ist die Antwort zu verstehen, dass der Bundesregierung keine Nachweise
von Streckmitteln in Drogen bekannt sind, obwohl der „Bericht 2010 des
nationalen REITOX-Knotenpunktes an die EBDD“ über Deutschland das
Gegenteil behauptet (www.drogenbeauftragte.de/fileadmin/dateien-dba/
DrogenundSucht/Illegale_Drogen/Cannabis/Downloads/Bericht_Reitox_
Knotenpunkt_2010_101029_Drogenbeauftragte.pdf, vgl. S. 200 bis 201,
210 bis 214)?

Erkennt die Bundesregierung eine Gefahr durch Streckmittel?

Wenn ja, wie soll dieser Gefahr konkret beim Gesundheitsschutz für Drogen-
abhängige begegnet werden?

5. Sind der Bundesregierung die Herkunftsländer der illegalen Drogen be-
kannt?

Wenn nein, warum nicht?

Wenn ja, wieso erkennt die Bundesregierung keinen Zusammenhang
zwischen dem Drogenkrieg in Mittel- und Südamerika und dem illegalen
Konsum dieser Drogen in Europa, obwohl Drogen wie Kokain primär aus
Mittel- und Südamerika stammen?

6. Teilt die Bundesregierung die Meinung, dass eine Entkriminalisierung des
Drogenanbaus, -handels und -konsums durch eine staatliche Regulierung
den kriminellen Organisationen ihre ökonomische Grundlage entzieht und
somit Straftaten vorbeugt?

Wenn nein, warum nicht?

7. Wie hoch schätzt die Bundesregierung die Gefahr von organisierter Drogen-
kriminalität für den Zerfall von Staaten, insbesondere von Afghanistan, ein,
und was gedenkt sie dagegen zu tun?

Berlin, den 9. September 2011

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

x

Schnellsuche

Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen.
Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.