BT-Drucksache 17/6917

zu den Überprüfungsverfahren nach § 44c Absatz 1 des Abgeordnetengesetzes (AbgG) Überprüfung auf Tätigkeit oder politische Verantwortung für das Ministerium für Staatssicherheit/Amt für Nationale Sicherheit der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik

Vom 6. September 2011


Deutscher Bundestag Drucksache 17/6917
17. Wahlperiode 06. 09. 2011

Bericht
des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung
(1. Ausschuss)

zu den Überprüfungsverfahren nach § 44c Absatz 1 des Abgeordnetengesetzes
(AbgG)

Überprüfung auf Tätigkeit oder politische Verantwortung
für das Ministerium für Staatssicherheit/Amt für Nationale Sicherheit
der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik

I. Rechts- und Verfahrensgrundlagen

Auch in der 17. Wahlperiode überprüft der 1. Ausschuss
Mitglieder des Deutschen Bundestages auf der Grundlage
des § 44c AbgG (siehe Anlage 1) auf eine Tätigkeit oder
politische Verantwortung für das Ministerium für Staats-
sicherheit/Amt für Nationale Sicherheit der ehemaligen
DDR. Dieser Vorschrift liegt der Gedanke zugrunde, dass
grundsätzlich jedes Mitglied des Deutschen Bundestages
selbst entscheiden soll, ob es sich auf eine Tätigkeit oder
politische Verantwortung für den Staatssicherheitsdienst der
ehemaligen DDR überprüfen lassen will. Dementsprechend
bestimmt § 44c Absatz 1 AbgG als Regelfall, dass solche
Überprüfungen nur auf einen entsprechenden Antrag des
jeweiligen Mitglieds des Deutschen Bundestages durch-
geführt werden. Lediglich dann, wenn der 1. Ausschuss mit
einer Mehrheit von zwei Dritteln seiner Mitglieder das Vor-
liegen von konkreten Anhaltspunkten für den Verdacht einer
Stasi-Verstrickung feststellt, erfolgt die Überprüfung gemäß
§ 44c Absatz 2 AbgG auch ohne Zustimmung des betroffe-
nen Mitglieds.

Die gesetzliche Regelung wird durch die vom Plenum be-
schlossenen „Richtlinien zur Überprüfung auf eine Tätigkeit
oder politische Verantwortung für das Ministerium für
Staatssicherheit/Amt für Nationale Sicherheit der ehemali-
gen Deutschen Demokratischen Republik“ (siehe Anlage 2)
sowie die vom 1. Ausschuss beschlossene „Absprache zur
Durchführung der Richtlinien gemäß § 44c AbgG“ (siehe
Anlage 3) ergänzt. Für die 17. Wahlperiode hat der Deutsche

Bundestag die Richtlinien in seiner ersten Sitzung am
27. Oktober 2009 übernommen (Bundestagsdrucksache
17/1); der 1. Ausschuss hat die Absprache in seiner zweiten
Sitzung am 3. Dezember 2009 erneut in Kraft gesetzt (vgl.
Amtliche Bekanntmachung des Präsidenten vom 3. Dezem-
ber 2009). Zur Entwicklungsgeschichte der für das Überprü-
fungsverfahren maßgeblichen Rechts- und Verfahrensvor-
schriften vgl. u. a. den Bericht des 1. Ausschusses auf Bun-
destagsdrucksache 14/3228.

II. Ergebnisse

In der 17. Wahlperiode haben 473 Mitglieder des Deutschen
Bundestages eine Überprüfung auf eine mögliche Tätigkeit
oder politische Verantwortung für das Ministerium für
Staatssicherheit/Amt für Nationale Sicherheit der ehemali-
gen DDR beantragt. Gemäß den Richtlinien ist der Bundes-
beauftragte für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes
der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik zu je-
dem Einzelfall um Mitteilung von Erkenntnissen aus ihren
Unterlagen gebeten worden.

Die Überprüfungsverfahren haben zu folgenden Ergebnis-
sen geführt:

In einem Fall hat das Ministerium für Staatssicherheit einen
so genannten IM-Vorlauf angelegt, dessen Ziel darin be-
stand, die Betroffene als Inoffizielle Mitarbeiterin für
Sicherheit (IMS) anzuwerben. Es fanden jedoch nur zwei

Drucksache 17/6917 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

Kontaktgespräche statt. Der IM-Vorlauf wurde sodann ar-
chiviert, da die Betroffene aufgrund persönlicher und beruf-
licher Veränderungen für eine Werbung als IMS nicht mehr
geeignet erschien. Der Ausschuss sah in diesem Fall keine
Veranlassung für weitere Maßnahmen.

In 49 Fällen wurden keine Überprüfungen vorgenommen,
da die Betroffenen zum maßgeblichen Zeitpunkt minder-
jährig waren. Nach den §§ 20, 21 Absatz 1 Nummer 6
Buchstabe b des Stasi-Unterlagen-Gesetzes dürfen entspre-
chende Unterlagen nur insoweit verwendet werden, als es
sich nicht um Tätigkeiten für den Staatssicherheitsdienst vor
Vollendung des 18. Lebensjahres handelt. Dabei wird auf
den Zeitpunkt der Auflösung des Amtes für Nationale Si-
cherheit am 12. Januar 1990 abgestellt. Der Ausschuss hat
beschlossen, die Namen der Betreffenden in diesem Bericht
nicht aufzuführen.

In den verbliebenen 424 Fällen war eine hauptamtliche oder
inoffizielle Tätigkeit für das Ministerium für Staatssicher-
heit/Amt für Nationale Sicherheit (Nummer 6 der Ab-
sprache – Feststellungskriterien – in Verbindung mit § 6
Absatz 4 Nummer 1 und 2 des Stasi-Unterlagen-Gesetzes –
StUG) nicht festzustellen.

Von den überprüften Mitgliedern des Bundestages erklärten
399, dass sie in diesem Bericht mit einer namentlichen
Erwähnung einverstanden sind (vgl. Anlage 4); 16 Ab-
geordnete wünschten dies nicht. Neun Abgeordnete sind
zwischenzeitlich aus dem Deutschen Bundestag ausgeschie-
den und werden ebenfalls nicht namentlich aufgeführt.

In einem Fall hat der 1. Ausschuss gemäß § 44c Absatz 2
AbgG eine Überprüfung ohne Zustimmung der Betroffenen
beschlossen; hierüber ist dem Plenum gesondert berichtet
worden.

Berlin, den 30. Juni 2011

Der Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung

Thomas Strobl (Heilbronn)
Vorsitzender

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/6917

§ 44c des Abgeordnetengesetzes (AbgG)

Überprüfung auf Tätigkeit oder politische
Verantwortung für das Ministerium für

Staatssicherheit/Amt für Nationale Sicherheit der
ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik

(1) Mitglieder des Bundestages können beim Präsidenten
schriftlich die Überprüfung auf eine hauptamtliche oder in-
offizielle Tätigkeit oder politische Verantwortung für den
Staatssicherheitsdienst der ehemaligen Deutschen Demo-
kratischen Republik beantragen.

(2) Eine Überprüfung findet ohne Zustimmung statt,
wenn der Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Ge-
schäftsordnung das Vorliegen von konkreten Anhaltspunk-
ten für den Verdacht einer solchen Tätigkeit oder Verant-
wortung festgestellt hat.

(3) Das Verfahren wird in den Fällen der Absätze 1 und 2
vom Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Geschäfts-
ordnung durchgeführt.

(4) Das Verfahren zur Feststellung einer Tätigkeit oder
Verantwortung für das Ministerium für Staatssicherheit/Amt
für Nationale Sicherheit der ehemaligen Deutschen Demo-
kratischen Republik legt der Deutsche Bundestag in Richt-
linien fest.

Anlage 1

Drucksache 17/6917 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

Anlage 2

Richtlinien zur Überprüfung auf eine Tätigkeit oder politische Verantwortung
für das Ministerium für Staatssicherheit/Amt für Nationale Sicherheit der ehemaligen
Deutschen Demokratischen Republik vom 13. Dezember 1991 (BGBl. 1992 I S. 76), zuletzt
geändert durch Beschluss vom 18. Oktober 2005, Bekanntmachung vom 21. Oktober 2005,
BGBl. 2005 I S. 3094), für die 17. Wahlperiode in der ersten Sitzung des Deutschen Bundes-
tages am 27. Oktober 2009 übernommen

Gemäß § 44c* des Abgeordnetengesetzes werden die fol-
genden Richtlinien erlassen:

1. Der Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Ge-
schäftsordnung (1. Ausschuss) ist zuständig für Über-
prüfungen gemäß § 44c des Abgeordnetengesetzes.

Dem 1. Ausschuss sind die Mitteilungen des Bundes-
beauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheits-
dienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen
Republik (Bundesbeauftragter) und sonstige Unterlagen
zur Überprüfung eines Mitgliedes des Bundestages un-
mittelbar zuzuleiten.

Er kann aus seiner Mitte Mitglieder mit der Durchsicht
von Unterlagen beauftragen.

Entscheidungen nach § 44c Absatz 2 des Abgeordneten-
gesetzes, Entscheidungen über Ersuchen um zusätzliche
Auskünfte des Bundesbeauftragten und Entscheidungen
zur Feststellung des Prüfungsergebnisses trifft der
1. Ausschuss mit einer Mehrheit von zwei Dritteln seiner
Mitglieder.

2. Das betroffene Mitglied kann Einsicht in die beim
1. Ausschuss befindlichen Unterlagen verlangen. Es
kann sich einer Vertrauensperson bedienen.

Im Übrigen dürfen Einsicht in die zu den Überprüfungs-
verfahren geführten Akten des 1. Ausschusses nur die
Ausschussmitglieder sowie die mit der Bearbeitung der
Vorgänge befassten Sekretariatsmitarbeiter nehmen.

Bei den Beratungen des 1. Ausschusses zu den Überprü-
fungsverfahren ist das Zutrittsrecht für Mitglieder des
Bundestages auf die ordentlichen Ausschussmitglieder
und deren Stellvertreter beschränkt. Der 1. Ausschuss
kann im Einzelfall Ausnahmen beschließen.

3. Der Präsident des Bundestages ersucht den Bundes-
beauftragten um Mitteilung von Erkenntnissen aus sei-
nen Unterlagen über ein Mitglied des Bundestages und

um Akteneinsicht, falls dieses Mitglied des Bundestages
es verlangt.

Er ersucht den Bundesbeauftragten auch, falls der
1. Ausschuss konkrete Anhaltspunkte für den Verdacht
einer hauptamtlichen oder inoffiziellen Tätigkeit oder
politischen Verantwortung eines Mitgliedes des Bundes-
tages für das Ministerium für Staatssicherheit/Amt für
Nationale Sicherheit (MfS/AfNS) der ehemaligen Deut-
schen Demokratischen Republik festgestellt hat.

Das Mitglied des Bundestages ist über das Ersuchen in
Kenntnis zu setzen.

4. Der 1. Ausschuss trifft auf Grund der Mitteilungen des
Bundesbeauftragten und auf Grund sonstiger ihm zuge-
leiteter oder von ihm beigezogener Unterlagen die Fest-
stellung, ob eine hauptamtliche oder inoffizielle Mit-
arbeit oder eine politische Verantwortung für das Minis-
terium für Staatssicherheit/Amt für Nationale Sicherheit
(MfS/AfNS) der ehemaligen Deutschen Demokratischen
Republik als erwiesen anzusehen ist.

5. Vor Abschluss der Feststellungen gemäß Nummer 4 sind
die Tatsachen dem betroffenen Mitglied des Bundes-
tages zu eröffnen und mit ihm zu erörtern.

Der Vorsitzende des 1. Ausschusses unterrichtet den Prä-
sidenten des Bundestages und den Vorsitzenden derjeni-
gen Fraktion oder Gruppe, der das betroffene Mitglied
des Bundestages angehört, über die beabsichtigte Fest-
stellung des 1. Ausschusses.

6. Die Feststellung des 1. Ausschusses über ein Mitglied
des Bundestages wird unter Angabe der wesentlichen
Gründe als Bundestagsdrucksache veröffentlicht. In die
Bundestagsdrucksache ist auf Verlangen eine Erklärung
des betroffenen Mitgliedes des Bundestages in angemes-
senem Umfang aufzunehmen.

* Vergleiche Sechsundzwanzigstes Gesetz zur Änderung des Abgeordnetengesetzes vom 22. August 2005 (BGBl. I S. 2482).

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/6917

Anlage 3

Absprache im Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung
zur Durchführung der Richtlinien gemäß § 44c des Abgeordnetengesetzes, für die 17. Wahl-
periode in der zweiten Sitzung des Ausschusses am 3. Dezember 2009 übernommen

1. Einzelfallüberprüfung

Die Einzelfallüberprüfung übernehmen Berichterstatter-
gruppen.

Die Berichterstattergruppen bestehen jeweils aus dem
Vorsitzenden und seinem Stellvertreter sowie je einem
Mitglied der Fraktionen und Gruppen.

Es werden vier Berichterstattergruppen gebildet. Die Zu-
weisung der Überprüfungsvorgänge an die einzelnen
Gruppen nimmt der Ausschussvorsitzende vor.

Jedes Mitglied des Ausschusses kann sich an der Akten-
einsicht beim Bundesbeauftragten beteiligen.

Den Bericht der Berichterstattergruppe und den Entwurf
des Entscheidungsvorschlages für den Einzelfall an den
Ausschuss legt der Vorsitzende vor.

Die Feststellung des Ausschusses wird vom Vorsitzen-
den ausgefertigt.

2. Anhörung des Betroffenen

Termin und Ort bestimmt der Vorsitzende, er gibt dies in
einer Ausschusssitzung bekannt.

Die Anhörung wird von der Berichterstattergruppe
durchgeführt; jedes Ausschussmitglied kann teilnehmen.

Die Einladung erfolgt schriftlich mit dem Hinweis, dass
das betroffene Mitglied des Bundestages vorher Einsicht
in die Akten des Ausschusses nehmen kann.

Das betroffene Mitglied des Bundestages kann nach
Ende der Anhörung dem Ausschuss eine schriftliche
Stellungnahme zuleiten. Ob und inwieweit diese Stel-
lungnahme für die Antragstellung gemäß Nummer 5 der
Richtlinien bewertet wird, muss zum Zeitpunkt der Ab-
fassung der Beschlussempfehlung entschieden werden.

3. Überprüfung von Amts wegen

Die Überprüfung von Mitgliedern des Bundestages ge-
mäß § 44c Absatz 2 AbgG kann von jedem Ausschuss-
mitglied beantragt werden.

Dem Antrag sind Belegmaterialien beizufügen.

Der Vorsitzende unterrichtet den Ausschuss über Anre-
gungen anderer Mitglieder des Bundestages.

4. Aktenaufbewahrung und Akteneinsicht

Die Originale bleiben im Sekretariat. Sie können dort
von jedem Ausschussmitglied eingesehen werden.

Für das Überprüfungsverfahren werden grundsätzlich
nur zwei Kopien gezogen, die ebenfalls im Sekretariat
verbleiben. Der Ausschuss kann beschließen, den Be-
richterstattern für ihre Arbeit außerhalb der Sekretariats-
räume jeweils eine weitere Kopie zur Verfügung zu stel-
len.

Einsicht in die Akten des Ausschusses wird dem betrof-
fenen Mitglied des Bundestages nur in den Räumen des
Ausschusses gewährt. Bei der Einsichtnahme müssen
der Vorsitzende oder von ihm beauftragte Mitglieder des
Ausschusses oder des Sekretariats anwesend sein. Ano-
nymisierte Kopien werden dem betroffenen Mitglied des
Bundestages auf Verlangen ausgehändigt. Aufzeichnun-
gen kann sich das betroffene Mitglied des Bundestages
anfertigen.

5. Öffentlichkeit

Die Mitglieder des Ausschusses sind zur Verschwiegen-
heit über schutzwürdige persönliche Daten überprüfter
Abgeordneter verpflichtet.

Presseerklärungen über die inhaltliche Bewertung von
Einzelfällen werden nicht abgegeben.

Hörfunk- und Fernsehaufzeichnungen im Sitzungssaal
während der Sitzungen und Gespräche sind unzulässig.

6. Feststellungskriterien

Feststellungskriterien für den Ausschuss sind:

A. hauptamtliche Tätigkeit für das MfS/AfNS (vgl. § 6
Absatz 4 Nummer 1 StUG);

B. inoffizielle Tätigkeit für das MfS/AfNS (vgl. § 6 Ab-
sat 4 Nummer 2 StUG);

von dieser kann in der Regel insbesondere dann aus-
gegangen werden,

I. wenn eine unterzeichnete Verpflichtungserklä-
rung vorliegt, es sei denn, es liegt Geringfügig-
keit („Bagatellfall“) nach § 19 Absatz 8 Num-
mer 2 StUG vor oder ein tatsächliches Tätigwer-
den kann wegen fehlender Unterlagen nicht fest-
gestellt werden,

II. wenn nachweislich Berichte oder Angaben über
Personen außerhalb offizieller Kontakte geliefert
wurden,

III. wenn ein Tätigwerden für das MfS/AfNS auf
sonstige Weise zweifelsfrei belegt wird; Indizien
hierfür sind beispielsweise

a) die nachgewiesene Entgegennahme von Zu-
wendungen, Vergünstigungen, Auszeichnun-
gen oder Vergleichbarem,

b) eine nachgewiesene Eintragung in den Kar-
teien, insbesondere

– falls unterschiedliche Registriernachweise
miteinander korrelieren,

– korrelierende Registriernachweise auf eine
längere Zeit der inoffiziellen Zusammen-
arbeit hindeuten oder

Drucksache 17/6917 – 6 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

– während der Dauer der Erfassung die Füh-
rungsoffiziere wechselten;

IV. von dieser Indizwirkung kann in der Regel dage-
gen nicht ausgegangen werden, wenn Hinweise
darauf bestehen, dass Unterlagen zu Lasten Be-
troffener manipuliert worden sind;

C. politische Verantwortung für das MfS/AfNS oder
seine Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen.

D. Sind durch eine Tätigkeit oder politische Verantwor-
tung für das MfS/AfNS Einzelpersonen nachweislich
weder mittelbar noch unmittelbar belastet oder be-
nachteiligt worden, ist dies in die Feststellungen auf-
zunehmen.

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 7 – Drucksache 17/6917

Anlage 4

Mitglieder des Deutschen Bundestages, die ein Überprüfungsverfahren nach § 44c Absatz 1
des Abgeordnetengesetzes beantragt haben

Die Liste führt alle Mitglieder des Deutschen Bundestages auf, die einer Veröffentlichung ihrer Namen zugestimmt haben
und die zum Stichtag 12. Januar 1990 das 18. Lebensjahr vollendet hatten (§§ 20, 21 des Stasi-Unterlagen-Gesetzes).

Ahrendt, Christian
Aigner, llse
Altmaier, Peter
Andreae, Kerstin
Arndt-Brauer, Ingrid
Arnold, Rainer
Aschenberg-Dugnus, Christine
Barchmann, Heinz-Joachim
Barnett, Doris
Dr. Bartels, Hans-Peter
Barthle, Norbert
Bas, Bärbel
Baumann, Günter
Beck (Bremen), Marieluise
Beck (Köln), Volker
Beck (Reutlingen), Ernst-Reinhard
Beckmeyer, Uwe
Behm, Cornelia
Behrens (Börde), Manfred
Bellmann, Veronika
Bender, Birgitt
Dr. Bergner, Christoph
Beyer, Peter
Binding (Heidelberg), Lothar
Binninger, Clemens
Birkwald, Matthias W.
Bleser, Peter
Bögel, Claudia
Dr. Böhmer, Maria
Börnsen (Bönstrup), Wolfgang
Bollmann, Gerd
Bosbach, Wolfgang
Bracht-Bendt, Nicole
Brackmann, Norbert
Brähmig, Klaus
Brandner, Klaus
Brandt, Helmut
Brase, Willi
Dr. Brauksiepe, Ralf
Brehmer, Heike
Breil, Klaus
Brinkhaus, Ralph
Brinkmann (Hildesheim), Bernhard
Bülow, Marco
Burgbacher, Ernst
Burkert, Martin
Caesar, Cajus
Canel, Sylvia
Connemann, Gitta

von Cramon-Taubadel, Viola
Crone, Petra
Dr. Danckert, Peter
Daub, Helga
Deligöz, Ekin
Deutschmann, Reiner
Dörflinger, Thomas
Dörmann, Martin
Dött, Marie-Luise
Drobinski-Weiß, Elvira
Duin, Garrelt
Dyckmans, Mechthild
Egloff, Ingo
Ehrmann, Siegmund
Erdel, Rainer
Dr. h. c. Erler, Gernot
Ernstberger, Petra
van Essen, Jörg
Evers-Meyer, Karin
Dr. Feist, Thomas
Fell, Hans-Josef
Ferlemann, Enak
Ferner, Elke
Fischbach, Ingrid
Fischer (Göttingen), Hartwig
Fischer (Hamburg), Dirk
Flach, Ulrike
Dr. Flachsbarth, Maria
Flosbach, Klaus-Peter
Fograscher, Gabriele
Dr. Franke, Edgar
Freitag, Dagmar
Fricke, Otto
Friedhoff, Paul K.
Dr. Friedrich (Hof), Hans-Peter
Frieser, Michael
Fritz, Erich G.
Dr. Fuchs, Michael
Fuchtel, Hans-Joachim
Gabriel, Sigmar
Gädechens, Ingo
Dr. Gambke, Thomas
Dr. Gebhart, Thomas
Dr. Geisen, Edmund Peter
Gerdes, Michael
Gerig, Alois
Gerster, Martin
Gienger, Eberhard
Gleicke, Iris

Drucksache 17/6917 – 8 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

Glos, Michael
Gloser, Günter
Göring-Eckardt, Katrin
Götz, Peter
Dr. Götzer, Wolfgang
Goldmann, Hans-Michael
Golombeck, Heinz
Granold, Ute
Griese, Kerstin
Grindel, Reinhard
Gröhe, Hermann
Groschek, Michael
Groß, Michael
Grosse-Brömer, Michael
Grübel, Markus
Grütters, Monika
Gunkel, Wolfgang
Gutting, Olav
Hacker, Hans-Joachim
Hagedorn, Bettina
Hagemann, Klaus
Dr. Harbarth, Stephan
Hardt, Jürgen
Hartmann (Wackernheim), Michael
Haßelmann, Britta
Haustein, Heinz-Peter
Dr. Heider, Matthias
Heil, Mechthild
Heinrich, Frank
Hempelmann, Rolf
Dr. Hendricks, Barbara
Henke, Rudolf
Hennrich, Michael
Herlitzius, Bettina
Herrmann, Jürgen
Herzog, Gustav
Hiller-Ohm, Gabriele
Hinsken, Ernst
Hinz (Herborn), Priska
Hochbaum, Robert
Dr. Högl, Eva
Höhn, Bärbel
Hönlinger, Ingrid
Hoff, Elke
Hofmann (Volkach), Frank
Dr. Hofreiter, Anton
Holmeier, Karl
Holzenkamp, Franz-Josef
Homburger, Birgit
Dr. Hoyer, Werner
Hübinger, Anette
Humme, Christel
Dr. Jüttner, Egon
Dr. Jung, Franz Josef
Juratovic, Josip
Kaczmarek, Oliver
Kahrs, Johannes

Kalb, Bartholomäus
Kammer, Hans-Werner
Kamp, Heiner
Kampeter, Steffen
Karl, Alois
Kaster, Bernhard
Dr. h. c. Kastner, Susanne
Kauch, Michael
Kauder, Volker
Kauder (Villingen-Schwenningen), Siegfried
Dr. Kaufmann, Stefan
Kelber, Ulrich
Keul, Katja
Kiesewetter, Roderich
Kilic, Memet
von Klaeden, Eckart
Klamt, Ewa
Klein, Volkmar
Klein-Schmeink, Maria
Klimke, Jürgen
Klose, Hans-Ulrich
Knoerig, Axel
Dr. Knopek, Lutz
Kober, Pascal
Koczy, Ute
Koenigs, Tom
Koeppen, Jens
Dr. Kofler, Bärbel
Dr. Kolb, Heinrich L.
Kolbe, Manfred
Dr. h. c. Koppelin, Jürgen
Dr. Koschorrek, Rolf
Koschyk, Hartmut
Kossendey, Thomas
Kotting-Uhl, Sylvia
Kramme, Anette
Kressl, Nicolette
Krestel, Holger
Krichbaum, Gunther
Dr. Krings, Günter
Krischer, Oliver
Kruse, Rüdiger
Kudla, Bettina
Künast, Renate
Dr. Kues, Hermann
Kuhn, Fritz
Kumpf, Ute
Kurth, Markus
Lach, Günter
Lämmel, Andreas G.
Lambrecht, Christine
Dr. Lamers (Heidelberg), Karl A.
Dr. Lammert, Norbert
Landgraf, Katharina
Lanfermann, Heinz
Lange (Backnang), Christian
Lazar, Monika

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 9 – Drucksache 17/6917

Leibrecht, Harald
Lemme, Steffen-Claudio
Leutheusser-Schnarrenberger, Sabine
Dr. von der Leyen, Ursula
Liebing, Ingbert
Lietz, Matthias
Lindemann, Lars
Dr. Lindner (Berlin), Martin
Link (Heilbronn), Michael
Lips, Partricia
Lischka, Burkhard
Lösekrug-Möller, Gabriele
Dr. Lotter, Erwin
Lühmann, Kirsten
Dr. Luther, Michael
Lutze, Thomas
Maag, Karin
Dr. de Maizière, Thomas
Marks, Caren
von der Marwitz, Hans-Georg
Mast, Katja
Mattfeldt, Andreas
Mattheis, Hilde
Meinhardt, Patrick
Dr. Meister, Michael
Dr. Merkel, Angela
Merkel (Berlin), Petra
Meßmer, Ullrich
Michalk, Maria
Dr. h. c. Michelbach, Hans
Dr. Middelberg, Mathias
Dr. Miersch, Matthias
Molitor, Gabriele
Monstadt, Dietrich
Mortler, Marlene
Müller (Aachen), Petra
Müller (Köln), Kerstin
Müller-Gemmeke, Beate
Dr. Mützenich, Rolf
Dr. Murmann, Philipp
Dr. Neumann (Lausitz), Martin
Niebel, Dirk
Nietan, Dietmar
Nink, Manfred
Dr. von Notz, Konstantin
Obermeier, Franz
Özog˘uz, Aydan
Oppermann, Thomas
Ortel, Holger
Ostendorff, Friedrich
Oswald, Eduard
Dr. Ott, Hermann
Otto (Frankfurt), Hans-Joachim
Dr. Paul, Michael
Paula, Heinz
Paus, Lisa
Pawelski, Rita

Dr. Pfeiffer, Joachim
Pfeiffer, Sibylle
Pflug, Johannes
Philipp, Beatrix
Pieper, Cornelia
Piltz, Gisela
Poland, Christoph
Polenz, Ruprecht
Pols, Eckhard
Poß, Joachim
Pothmer, Brigitte
Dr. Raabe, Sascha
Dr. Ratjen-Damerau, Christine
Rawert, Mechthild
Rehberg, Eckhardt
Reichenbach, Gerold
Dr. Reimann, Carola
Dr. Reinemund, Birgit
Riebsamen, Lothar
Rief, Josef
Riegert, Klaus
Dr. Riesenhuber, Heinz
Dr. Röhlinger, Peter
Röring, Johannes
Röspel, René
Rößner, Tabea
Dr. Rossmann, Ernst Dieter
Roth (Augsburg), Claudia
Roth (Esslingen), Karin
Roth (Heringen), Michael
Rüddel, Erwin
Dr. Ruppert, Stefan
Rupprecht (Weiden), Albert
Sager, Krista
Schaaf, Anton
Schäfer (Bochum), Axel
Schäffler, Frank
Dr. Schäuble, Wolfgang
Scharfenberg, Elisabeth
Scheel, Christine
Scheelen, Bernd
Schieder (Schwandorf), Marianne
Schieder (Weiden), Werner
Schindler, Norbert
Dr. Schmidt, Frithjof
Schmidt (Aachen), Ulla
Schmidt (Fürth), Christian
Schmidt (Eisleben), Silvia
Schnieder, Patrick
Dr. Schockenhoff, Andreas
Schreiner, Ottmar
Dr. Schröder, Ole
Schulte-Drüggelte, Bernhard
Schulz, Jimmy
Schulz (Spandau), Swen
Schummer, Uwe
Schurer, Ewald

Drucksache 17/6917 – 10 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

Schuster (Weil am Rhein), Armin
Schwabe, Frank
Schwanitz, Rolf
Schwarzelühr-Sutter, Rita
Selle, Johannes
Sendker, Reinhold
Dr. Sensburg, Patrick
Siebert, Bernd
Dr. Sieling, Carsten
Singhammer, Johannes
Spatz, Joachim
Dr. Stadler, Max
Staffeldt, Torsten
Stauche, Carola
Dr. Steffel, Frank
Steffen, Sonja
Steinbach, Erika
Steinbrück, Peer
Steiner, Dorothea
Dr. Steinmeier, Frank-Walter
Freiherr von Stetten, Christian
Stier, Dieter
Dr. Stinner, Rainer
Storjohann, Gero
Strässer, Christoph
Straubinger, Max
Dr. Strengmann-Kuhn, Wolfgang
Strenz, Karin
Strobl (Heilbronn), Thomas
Ströbele, Hans-Christian
Strothmann, Lena
Stübgen, Michael
Tack, Kerstin
Dr. Terpe, Harald
Dr. h. c. Thierse, Wolfgang
Thönnes, Franz

Thomae, Stephan
Tiefensee, Wolfgang
Tillmann, Antje
Trittin, Jürgen
Dr. Uhl, Hans-Peter
Vaatz, Arnold
Veit, Rüdiger
Vogelsang, Stefanie
Dr. Volk, Daniel
Dr. Volkmer, Marlies
Voßhoff, Andrea Astrid
Dr. Wadephul, Johann
Wagner, Daniela
Weinberg (Hamburg), Marcus
Weiß (Emmendingen), Peter
Weiss (Wesel I), Sabine
Wellmann, Karl-Georg
Wichtel, Peter
Wicklein, Andrea
Widmann-Mauz, Annette
Dr. Wiefelspütz, Dieter
Wieland, Wolfgang
Willsch, Klaus-Peter
Dr. Wilms, Valerie
Winkelmeier-Becker, Elisabeth
Dr. Winterstein, Claudia
Dr. Wissing, Volker
Wöhrl, Dagmar
Wolff (Rems-Murr), Hartfrid
Wolff (Wolmirstedt), Waltraud
Zapf, Uta
Ziegler, Dagmar
Dr. Zimmer, Matthias
Zöller, Wolfgang
Zylajew, Willi
Zypries, Brigitte

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