BT-Drucksache 17/6899

Stand der Partnerschaft zwischen dem Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung und der Bill & Melinda Gates Foundation

Vom 1. September 2011


Deutscher Bundestag Drucksache 17/6899
17. Wahlperiode 01. 09. 2011

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Niema Movassat, Sevim Dag˘delen, Andrej Hunko,
Paul Schäfer (Köln), Kathrin Vogler und der Fraktion DIE LINKE.

Stand der Partnerschaft zwischen dem Bundesministerium für wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung und der Bill & Melinda Gates Foundation

Mit etwa 36,3 Mrd. US-Dollar Stiftungsvermögen und einer Mittelausschüt-
tung in Höhe von etwa 24,81 Mrd. US-Dollar seit ihrer Gründung 1999 ist die
Bill & Melinda Gates Foundation mit Abstand die weltgrößte private Stiftung.
Förderbereiche sind das Programm für internationale Entwicklungshilfe, das
Programm für Weltgesundheit und das Programm USA. Alleine für die Arbeit
der GAVI Alliance zur Förderung der Impfung von Kindern stellte die Stiftung
2009 1,5 Mrd. US-Dollar zur Verfügung. Die GAVI Alliance bezieht etwa
75 Prozent ihrer Mittel von der Bill & Melinda Gates Stiftung.

Die Stiftung ist heute außerdem größter privater und insgesamt zweitgrößter
Geldgeber der Weltgesundheitsorganisation (WHO). Sie verfügt über größere
Finanzmittel zur Umsetzung konkreter Gesundheitsprojekte als die WHO
selbst. Die Bill & Melinda Gates Stiftung ist zu einer der einflussreichsten Ak-
teure bei der Gestaltung internationaler Gesundheitspolitik geworden, obwohl
sie weder gesellschaftlich noch parlamentarisch legitimiert ist. Bei allem Re-
spekt für den philanthropischen Einsatz der enormen Privatvermögen einzelner
Personen gibt es deshalb auch zunehmend kritische Stimmen.

So verfolgt die Bill & Melinda Gates Stiftung etwa im Gesundheitsbereich
einen technisch-medizinisch-zentrierten Ansatz, der gesellschaftliche Ursachen
von Krankheiten ausblendet. Armutskrankheiten stehen nachgewiesenermaßen
in Zusammenhang mit einem niedrigen Lebensstandard. Eine erfolgreiche glo-
bale Gesundheitspolitik muss sich deshalb auch für soziale Gerechtigkeit ein-
setzen. Die Arbeit der Stiftung konzentriert sich aber häufig nur auf die Be-
kämpfung der Symptome. Im weltweiten Kampf gegen Malaria leistet die Stif-
tung ohne Zweifel einen wichtigen Beitrag. Dennoch ist es bedenklich, wenn
kaum mehr von der Bill & Melinda Gates Stiftung unabhängige Forschergrup-
pen auf diesem Gebiet existieren. Diese Tendenz zur Monopolisierung erinnert
unangenehm an die Geschäftspolitik der Firma Microsoft. Ihr Mitgründer Bill
Gates führte den Konzern auch mit zweifelhaften Methoden zu einer weltwei-
ten Monopolstellung im Softwarebereich.
Im Hinblick auf Mechanismen zur Förderung des Zugangs zu bezahlbarer Ge-
sundheitsversorgung und entsprechender Forschung setzt sich die Stiftung für
den strikten Schutz und die Durchsetzung geistiger Eigentumsrechte ein. So ist
sie mitverantwortlich dafür, dass sich die weniger zahlungskräftigen Länder des
globalen Südens nicht ausreichend mit bezahlbaren Generika und patent-
geschützten Arzneimitteln versorgen können, dass die Fixierung der Pharma-
konzerne auf Profitmaximierung unangetastet bleibt und somit auch in Zukunft

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dringend benötigte Medikamente zur Behandlung der so genannten vernachläs-
sigten Krankheiten nicht ausreichend entwickelt werden.

Das Engagement der Stiftung im Bereich ländliche Entwicklung ist von einer
starken Technikgläubigkeit geprägt. Zentrales Umsetzungsorgan ist die 2006
von der Gates- und der Rockefeller-Stiftung mit dem britischen Entwicklungs-
ministerium gegründete „Allianz für eine Grüne Revolution in Afrika“. Diese
setzt unter anderem auf eine Verbesserung landwirtschaftlicher Erträge mittels
hybrider, gentechnisch veränderter Hochertragssorten, modernisierten Dünge-
mitteln und Chemikalien, anstatt eine ökologisch und sozial angepasste und auf
traditionellem Wissen aufbauende kleinbäuerliche Landwirtschaft zu fördern.
Diese Vorgehensweise widerspricht in zentralen Punkten den Empfehlungen
des Welternährungsberichts der UN-Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisa-
tion (FAO) und des Welternährungsprogramms der Vereinten Nation (WFP).
Kleinbäuerinnen und -bauern drohen durch diese Strategie in zusätzliche Ab-
hängigkeit von Konzernen des globalen Nordens zu geraten.

Als problematisch gilt auch die Investitionspolitik der Stiftung. Philanthropische
Stiftungen verwenden aus steuerlichen Gründen in der Regel 5 Prozent ihres Ver-
mögens für Hilfszuwendungen, die restlichen 95 Prozent des Stammkapitals in-
vestieren sie. Die Bill & Melinda Gates Stiftung tätigt auch in großem Maßstab
Investitionen in wirtschaftliche Aktivitäten, die die Erfolge der wohltätigen Ar-
beit unmittelbar konterkarieren. Sie investiert etwa in Konzerne wie Eni, Royal
Dutch Shell und Exxon Mobil Corp., die für massive Umweltverschmutzungen
und Folgeerkrankungen im Niger-Delta verantwortlich sind. Diese Politik macht
die Bemühungen zur Gesundheitsverbesserung der Menschen vor Ort durch
Impfungen unglaubwürdig. Ebenso verhält es sich mit Investitionen in große
Pharmaunternehmen wie Eli Lilly, Merck oder GlaxoSmithKline, die für die
mangelhafte Versorgung der Entwicklungsländer mit Medikamenten maßgeblich
mitverantwortlich sind.

Am 6. April 2011 unterzeichneten der Bundesminister für wirtschaftliche Zu-
sammenarbeit und Entwicklung Dirk Niebel und Bill Gates die „Absprache
zwischen dem deutschen Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammen-
arbeit und Entwicklung (im Folgenden als das „BMZ“ bezeichnet) und der Bill
& Melinda Gates Foundation (im Folgenden als „die Stiftung“ bezeichnet)“.
Die Vereinbarung umfasst fünf Bereiche:

1. Gesundheit und soziale Sicherung,

2. Sanitärversorgung, Hygieneförderung, Wasserversorgung,

3. Landwirtschaft und Entwicklung ländlicher Räume,

4. Stadtentwicklung sowie

5. Mikrofinanzierung und Zugang zu Finanzdienstleistung.

Laut BMZ sollte die Absprache den Grundstein legen für eine künftig engere
Zusammenarbeit zwischen Bundesministerium und Stiftung. Die erste gemein-
same Initiative sollte laut Absprache eine gemeinsame Beitragserhöhung zur
Impfinitiative der GAVI Alliance sein. Das BMZ kündigte an, 2011 seine Mit-
tel in diesem Bereich um 14 Mio. Euro zu steigern. Die Stiftung wird sich mit
der gleichen Summe multilateral beteiligen und auch weitere Erhöhungen 2012
und 2013 unterstützen, wenn das BMZ solche Erhöhungen auf der Auffüllungs-
konferenz 2011 ankündigen wird.

Laut „DIE WELT“ vom 8. Juli 2011 hat der Bundesentwicklungsminister Dirk
Niebel im Juli 2011 weitere 10 Mio. US-Dollar für ein gemeinsames Projekt mit
der Bill & Melinda Gates Stiftung in Kenia zugesagt, das den Zugang zu Sani-
tärversorgung und Trinkwasser verbessern soll.

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/6899

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Inwiefern beabsichtigen das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusam-
menarbeit und Entwicklung (BMZ) und die Bill & Melinda Gates Founda-
tion (Stiftung), ihre Zusammenarbeit – wie in der Kooperationsvereinbarung
vom 6. April 2011 festgehalten – zu vertiefen und eine modellhafte Partner-
schaft zu entwickeln?

a) Was sind die genauen Eckpunkte dieser Partnerschaft?

b) Wer ist an der Entwicklung dieser Partnerschaft beteiligt?

c) Welche Summen für welche konkreten Projekte sind im Rahmen dieser
Partnerschaft seitens des BMZ bisher geflossen oder zugesagt worden?

d) Wann wird die Partnerschaft zwischen BMZ und der Stiftung fertig ent-
wickelt sein?

e) Wann soll die Partnerschaft zwischen dem BMZ und der Stiftung voraus-
sichtlich beginnen, und auf welchen Zeitraum ist sie angelegt?

f) Gibt es bereits konkrete Pläne, die modellhafte Partnerschaft mit der Stif-
tung auf andere Kooperationspartner zu übertragen, und wenn ja, auf
welche, und in welchen Kooperationsbereichen?

2. Was ist konkret damit gemeint, wenn – laut Kooperationsvereinbarung – die
„langjährige und fruchtbare“ Zusammenarbeit zwischen BMZ sowie Durch-
führungsorganisationen und der Stiftung intensiviert und gestärkt werden
soll?

a) Inwieweit haben das BMZ oder seine Durchführungsorganisationen be-
reits in der Vergangenheit mit der Stiftung kooperiert?

b) Worin liegen die bisherigen Erfolge der bisherigen Kooperation, und wo-
ran genau lässt sich die „Fruchtbarkeit“ der bisherigen Kooperation fest-
machen?

3. Was ist konkret damit gemeint, wenn – laut Kooperationsvereinbarung – die
Partnerschaft unter der Berücksichtigung der jeweiligen Interessen beider
Seiten verlaufen soll?

a) Worin liegt das konkrete Interesse des BMZ an dieser Partnerschaft?

b) Worin liegt nach Einschätzung der Bundesregierung das konkrete Inte-
resse der Stiftung an dieser Partnerschaft?

c) Inwiefern wurden bei der Einschätzung die Interessen der Partnerländer
des BMZ berücksichtigt?

4. Was ist damit gemeint, wenn – laut Kooperationsvereinbarung – die Partner-
schaft das Potenzial von Privatwirtschaft und Privatpersonen fördern soll,
Beiträge zu nachhaltiger Entwicklung zu leisten?

a) Wie soll diese Förderung konkret aussehen, und warum ist es gerade in
den Bereichen Gesundheit und ländliche Entwicklung notwendig, das
Potenzial zu fördern?

b) Inwiefern werden zivilgesellschaftliche Akteure und Regierungen bzw.
Regierungsstellen in die Kooperation mit der Stiftung einbezogen?

c) Wie kann aus Sicht des BMZ der Beitrag der Privatwirtschaft zu nachhal-
tiger Entwicklung in den Partnerländern konkret aussehen?

5. Was ist konkret damit gemeint, wenn – laut Kooperationsvereinbarung – die
Partnerschaft durch die Förderung einer engeren Kooperation auf institutio-
neller und Programm-Ebene ausgeweitet werden soll?
a) Was ist mit dem Begriff „institutionelle Ebene“ gemeint?

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b) Welche Institutionen kommen hier in Frage?

c) Was ist konkret mit der „Programm-Ebene“ gemeint?

d) Welche Programme sollen konkret durchgeführt werden?

6. Inwiefern ist die Stiftung als einer der Akteure besonders geeignet, eine
unabhängige Analyse über Beispiele guter Praxis zur Wirksamkeit der
Kooperation zu erstellen?

7. Aus welchen Gründen wird eine solche Ermittlung nicht von Dritten, wie
beispielsweise externen Agenturen oder zivilgesellschaftlichen Akteuren
vor Ort, durchgeführt?

8. Welche möglichen Risiken und kritischen Punkte sieht das BMZ hinsicht-
lich der Koppelung der Finanzierung an Ergebnisabhängigkeit?

9. Wie will das BMZ diesen Risiken und kritischen Punkten angemessen be-
gegnen?

10. Was versteht das BMZ unter der „Einbringung diplomatischer und ent-
wicklungspolitischer Netzwerke, den vielgestaltigen Instrumenten und der
Dichte der Kooperation mit Partnerländern“?

a) Inwiefern wird das BMZ der Stiftung Kontakte aus seinem diplomati-
schen und entwicklungspolitischen Netzwerk zur Verfügung stellen?

b) Welcher Nutzen ergibt sich für das BMZ aus der Bereitstellung dieser
Kontakte und Strukturen?

c) Wodurch gewährleistet das BMZ die Datensicherheit?

11. Worauf gründet sich die Auffassung des BMZ, dass die Stiftung ein Akteur
ist, der „besonderes Gehör“ findet?

a) In welchen Gremien, Institutionen oder sonstigen Foren spielt dieses
„Gehör verschaffen“ und Kommunikation von Erkenntnissen explizit
eine Rolle?

b) Wieso kann die Bundesregierung dies nicht eben so gut selbständig be-
werkstelligen?

c) Wie bewertet die Bundesregierung die Tatsache, dass die Stiftung auf-
grund hoher Finanzbeiträge Schwerpunktsetzungen und „Agenda-Set-
ting“ in der internationalen Förderung von Gesundheit in Entwicklungs-
ländern betreibt?

12. Was ist konkret damit gemeint, dass die Stiftung – laut Kooperationsver-
einbarung – „innovative und nachhaltige Herangehensweisen an entwick-
lungspolitische Probleme“ mit in die Partnerschaft einbringen soll?

a) Inwiefern berücksichtigt das BMZ dabei, dass die von der Stiftung ver-
folgten Herangehensweisen an entwicklungspolitische Probleme even-
tuell nicht daran orientiert sind, sowohl für Geber die kostengünstigste
als auch für die betroffenen Menschen die adäquateste und effektvollste
Form anzunehmen?

b) Könnte eine Kenntnis hierüber gegebenenfalls das Eingehen einer Part-
nerschaft mit der Stiftung in Frage stellen?

c) Aus welchen Gründen wird im Hinblick auf innovative und nachhaltige
Herangehensweisen an entwicklungspolitische Probleme nicht vorzugs-
weise auf die Kompetenz und Erfahrung von zivilgesellschaftlichen
Organisationen zurückgegriffen?

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13. Wie häufig sollen Treffen, auf denen die Partnerschaft weiterentwickelt
und die jeweiligen Programmbereiche sowie die Schwerpunktsetzung der
Kooperation besprochen werden, stattfinden?

a) Ist geplant, sich bei solchen Treffen von zivilgesellschaftlichen Organi-
sationen inhaltlich beraten zu lassen?

Falls nein, wieso nicht?

b) Wird das BMZ im Hinblick auf die Partnerschaft mit der Stiftung bera-
ten?

Wenn ja, von wem?

Wenn nein, wieso nicht?

14. Was ist konkret damit gemeint, wenn laut Kooperationsvereinbarung die
Stiftung und das BMZ im Hinblick auf die Förderung der Fortschritte bei
Familienplanung und reproduktiver Gesundheit ihre Kräfte – auch mit den
Partnerländern und weiteren interessierten Gebern – bündeln wollen, um
entsprechende Bemühungen in ausgewählten Partnerländern zu unterstüt-
zen?

a) Kann dies auch zur Folge haben, dass laufende Programme des BMZ im
Bereich Familienplanung und reproduktive Gesundheit eingestellt wer-
den bzw. ihre Finanzmittel gekürzt werden, und wenn ja, welche?

b) Hat die Kooperation mit der Stiftung Auswirkungen auf die Auswahl
der Partnerländer und den Wegfall der Kooperation mit bestehenden
Partnerländer, und wenn ja, welche?

c) Was versteht das BMZ genau unter „weiteren interessierten Gebern“?

d) Gibt es bereits interessierte potentielle Geber?

15. Welche Zusagen hat das BMZ auf der Auffüllungskonferenz für die GAVI
Alliance im Juni dieses Jahres für 2012 und 2013 gemacht?

16. Welche Maßnahmen greifen für von Kinderlähmung betroffene Partnerlän-
der, die nicht über Infrastruktur zur Absorption von Darlehen verfügen und
auch keine eigenen Zuschüsse finanzieren können?

17. Welche Möglichkeiten zur Kooperation bei Themen im Hinblick auf die
Verbesserung des Zugangs zu und der Qualität von medizinischer Ver-
sorgung mit Blick auf die Millenniumsziele der Vereinten Nationen Num-
mer 4 und 5 hat das BMZ mit der Stiftung bereits vereinbart?

a) Wird das BMZ in diesem Zusammenhang auch die Förderung von For-
schung und Entwicklung von Arzneimitteln und entsprechende Preis-
senkungsmechanismen als Möglichkeit zur Verbesserung des Zugangs
und der Qualität medizinischer Versorgung mit einbeziehen?

b) Wird das BMZ in diesem Zusammenhang auch Maßnahmen und Mittel
gegen die Mutter-zu-Kind-Übertragung mit einbeziehen?

18. Welche Formen der Output-abhängigen Entwicklungszusammenarbeit sind
im Hinblick auf die Verbesserung des Zugangs zu und der Qualität von me-
dizinischer Versorgung mit Blick auf die Milleniumsziele Nummer 4 und 5
angedacht, bzw. möglich, und welche Erfahrungen gibt es hier bereits?

a) Welche Risiken gibt es aus Sicht des BMZ in diesem Zusammenhang
im Hinblick darauf, Finanzierungen an Ergebnisse zu knüpfen, und wel-
che Maßnahmen ergreift das BMZ, um diese Risiken zu minimieren?

b) Ist damit auch eine Besteuerung von Unternehmen oder ein sonstiger

Mittelabfluss von privaten Akteuren gemeint?

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19. Welche Möglichkeiten zur Kooperation will die Partnerschaft im Hinblick
auf die Entwicklung fairer und nachhaltiger einheimischer Finanzierungs-
strukturen schaffen, um den Zugang der Bevölkerung zu medizinischer
Versorgung zu gewährleisten, den Schutz von finanziellen Risiken zu ver-
bessern und den Zugang zu und der Qualität von medizinischer Versorgung
im Kontext der Millenniumsziele Nummer 4 und 5 zu verbessern?

20. Wie begründet das BMZ den Umstand, dass im Rahmen der Partnerschaft
keine gemeinsamen Investitionen in Infrastruktur, Geräte oder Personal ge-
tätigt werden sollen, und wie sollen aus Sicht des BMZ finanzielle Investi-
tionen im Rahmen der Kooperation geleistet werden?

21. Wie soll die Zusammenarbeit zwischen BMZ und Stiftung im Hinblick auf
die Bekämpfung von HIV/Aids, Malaria und Tuberkulose ausgebaut werden,
und welche Aspekte über die in der Absprache explizit als „einschlägige
Fragen“ genannten hinaus sollen dabei berücksichtigt werden?

a) Sollen „vulnerable groups“ in diesem Zusammenhang besonders be-
rücksichtigt werden, und wenn ja, wie, und wenn nein, warum nicht?

b) Welche Maßnahmen zur Bekämpfung von Diskriminierung und Stigma-
tisierung sind in diesem Zusammenhang geplant?

c) Betrifft der Ausbau der Zusammenarbeit auch ein gemeinsames Enga-
gement für den HIV/Aids-Patentpool der Organisation UNITAID und
eine verstärkte Nutzung von Zwangslizenzen, und wenn nein, warum
nicht?

d) Werden im Rahmen der Kooperation weitere Krankheiten, wie beispiels-
weise vernachlässigte Krankheiten, mit einbezogen, und wenn nein,
warum nicht?

e) Wird im Rahmen der Kooperation zur Bekämpfung von HIV/Aids eine
Förderung von lokaler Generikaproduktion und eine Forschungsförde-
rung einbezogen, und wenn nein, warum nicht?

22. Wie begründet das BMZ die Auswahl der fünf Schwerpunktbereiche der
Kooperation?

23. Welche Maßnahmen sind im Rahmen der Kooperation von BMZ und Stif-
tung geplant, um die Existenzgrundlagen und Einkommen von Kleinbäue-
rinnen und -bauern in ihren Familien zu verbessern?

24. Inwiefern wird gewährleistet, dass die bäuerliche Landwirtschaft weiterhin
den Eigenbedarf an Nahrungsmitteln decken kann, und wie soll in diesem
Zusammenhang vermieden werden, dass Kleinbauern dazu gedrängt wer-
den, sogenannte cash-crops anzubauen?

25. Welche Maßnahmen sind im Rahmen der Kooperation von BMZ und Stif-
tung geplant, um die Ernährungssicherheit und Nahrungsmittelsicherheit in
den Partnerländern zu verbessern?

a) Sollen die Kapazitäten mit technischen oder biologischen Mitteln ver-
bessert werden, und wenn ja, mit welchen?

b) Falls biologische Mittel zur Verbesserung der Kapazitäten beim Nach-
ernteschutz eingesetzt werden sollen, inwiefern wird gewährleistet, dass
die Bäuerinnen und Bauern nicht in zusätzliche finanzielle Abhängig-
keiten von internationalen Konzernen geraten?

c) Falls biologische Mittel zur Verbesserung der Kapazitäten beim Nach-
ernteschutz eingesetzt werden sollen, orientieren sich diese an traditio-
nellen Anbauverfahren?

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26. Welche Akteure sollen in den im Konzept angesprochenen offenen Gedan-
ken- und Meinungsaustausch zu Strategien für den landwirtschaftlichen
Bereich und die Entwicklung ländlicher Räume eingeschlossen werden?

27. Welche Möglichkeiten der Kooperation bei der Bewältigung von Heraus-
forderungen im Bereich der landwirtschaftlichen Finanzierung sind im
Rahmen der Vereinbarung zwischen BMZ und Stiftung bisher angedacht
worden, und welche konkreten Kooperationspartner sind bisher benannt?

a) Inwiefern werden bei diesen Kooperationen landwirtschaftliche Kon-
zerne aus dem globalen Norden eingebunden?

b) Aus welchen Gründen liegt der Fokus auf „ausreichenden Finanzdienst-
leistungen als Vorbedingung“, um eine sich selbsttragende Entwicklung
ländlicher Räume zu fördern?

c) Soll zur Förderung einer sich selbsttragenden Entwicklung ländlicher
Räume auch die Schulung und Ausbildung von Fachkräften sowie eine
Verbesserung des Technologietransfers mit einbezogen werden?

Berlin, den 1. September 2011

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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