BT-Drucksache 17/6823

Antimuslimischer Rassismus und Rechtsextremismus

Vom 18. August 2011


Deutscher Bundestag Drucksache 17/6823
17. Wahlperiode 18. 08. 2011

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Ulla Jelpke, Jens Petermann, Halina Wawzyniak
und der Fraktion DIE LINKE.

Antimuslimischer Rassismus und Rechtsextremismus

Am 22. Juli 2011 tötete der 32-jährige Norweger Anders Behring Breivik
77 Menschen. Die meisten von ihnen waren Jugendliche in einem Ferienlager
der sozialdemokratischen Arbeiterjugend auf der Insel Utöya. Zuvor hatte An-
ders Behring Breivik eine Bombe im Osloer Regierungsviertel gezündet. In
einem im Internet veröffentlichten 1 500 seitigen Manifest mit dem Titel
„2083. A European Declaration of Indepence“ („2083. Eine europäische Unab-
hängigkeitserklärung“) gibt der am Tatort von der Polizei festgenommene
Anders Behring Breivik an, seine Bluttat habe zur „Rettung Europas vor dem
Kulturmarxismus und der Islamisierung“ gedient. Anders Behring Breivik
gehörte mehrere Jahre lang der extrem rechten norwegischen Fortschrittspartei
an und unterhielt Kontakte zu rechtsextremen und christlich-fundamentalisti-
schen Gruppierungen.

Der Vizepräsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz Dr. Alexander
Eisvogel warnte laut „DER SPIEGEL“ vom Sonntag 31. Juli 2011 vor Nach-
ahmungstätern, die das Vorgehen des Attentäters von Oslo als Blaupause neh-
men könnten. Nach Einschätzung des Bundesamtes für Verfassungsschutz han-
delt es sich bei den Attentaten um eine „neue Form der Ausländerfeindlich-
keit“, die nicht mehr rassistisch, sondern mit Blick auf Kultur und Ideologie
argumentiere. So hatte sich Anders Behring Breivik in seinem „Manifest“ vom
nationalsozialistischen Gedankengut ausdrücklich distanziert.

Antirassistische Initiativen wie das „Berliner Bündnis Rechtspopulismus stop-
pen!“ wiesen darauf hin, dass das Attentat nicht außerhalb eines politi-
schen Klimas zu verstehen ist, in dem Personen mit muslimischem Glauben
diskriminiert und unter Generalverdacht gestellt werden. Eine zunehmende
Islamfeindlichkeit gerade auch bei Besserverdienenden und Menschen mit
hohem Bildungsniveau beklagt der Bielefelder Gesellschaftswissenschaftler
Dr. Wilhelm Heitmeyer in seiner im Dezember 2010 vorgestellten jährlichen
Studie „Deutsche Zustände“ über „Gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit“.
Ein deutlicher Indikator hierfür ist auch der Erfolg des über 1 Million Mal ver-
kauften Buches „Deutschland schafft sich ab“ des ehemaligen Bundesbankvor-
standes und SPD-Mitglieds Thilo Sarrazin, in dem muslimische Zuwanderer
pauschal als nicht integrierbar diffamiert werden.
In populistischen und fremdenfeindlichen Kampagnen gegen „den Islam“ sieht
die extreme Rechte in Europa ein Erfolgsrezept für ihre Propaganda. Solche
Kampagnen gegen eine angeblich drohende „Islamisierung Europas“ sollen als
Eintrittsticket von Rechtspopulisten und Rechtsextremen zur politischen Mitte
dienen. In Deutschland versuchen sich Parteien als Anti-Islam-Parteien zu etab-
lieren, wie die aus der Kölner Ratsfraktion „Pro Köln“ hervorgegangene und
als Sammelbecken für Mitglieder anderer rechter und rechtsextremer Parteien

Drucksache 17/6823 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

dienende „Bürgerbewegung PRO NRW“ bzw. „Bürgerbewegung pro Deutsch-
land“, die vom Ex-CDU-Politiker René Stadtkewitz im Jahr 2010 gegründete
Partei „DIE FREIHEIT“ oder „Die Republikaner“ (REP). Auf europäischer
Ebene besteht seit 2008 das Bündnis „Städte gegen Islamisierung“, dem unter
anderem Vertreter des flämischen „Vlaams Belang“ (VB) aus Belgien, der
„Freiheitlichen Partei Österreichs“ (FPÖ) sowie aus Deutschland unter ande-
rem Vertreter von Pro NRW/Pro Köln angehören.

Darüber hinaus gibt es eine zunehmende Zahl antiislamischer Internetseiten,
auf denen häufig in rassistischer, fremdenfeindlicher, beleidigender, hasserfüll-
ter und oft gewaltverherrlichender Weise gegen Menschen muslimischen Glau-
bens und den Islam sowie generell gegen Migrantinnen und Migranten aus
Ländern des Nahen und Mittleren Ostens gehetzt wird. Insbesondere der
Weblog „Politically Incorrect“ PI mit nach eigenen Angaben mehreren zehn-
tausenden Besuchern pro Tag ist zu einem zentralen Forum der Islamhasser im
deutschsprachigen Raum geworden. Vor allem in den veröffentlichten, redak-
tionell moderierten Leserkommentaren finden sich abwertende Äußerungen
über Muslime wie „Türkenpack“, „Musel“, „Migrationsmüll“, „Abschaum“,
„Parasiten“ oder „Schädlinge“. Da der Blog sich selbst als proisraelisch und
proamerikanisch bezeichne und zum Grundgesetz bekenne, sieht der Verfas-
sungsschutz PI bislang nicht als rechtsextremistisch an (www.taz.de/Anti-Is-
lam-Hetze-auf-PI-News/!75174/).

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Welche verfassungsschutzrelevanten Erkenntnisse liegen der Bundesregie-
rung über die „Bürgerbewegung pro Deutschland“ vor?

a) Wie viele Mitglieder gehören der „Bürgerbewegung pro Deutschland“
nach Kenntnis der Bundesregierung an?

b) Welche Aktivitäten der „Bürgerbewegung pro Deutschland“ sind der
Bundesregierung bekannt (bitte aufschlüsseln nach Ort, Zeitpunkt, Art
der Veranstaltung, Teilnehmerzahl)?

c) Sind der Bundesregierung Äußerungen rassistischen oder volksverhet-
zenden Charakters durch Funktionäre oder in Veröffentlichungen der
„Bürgerbewegung pro Deutschland“ bekannt, und wenn ja, welche, wann
und von wem?

d) Inwieweit bestehen nach Erkenntnissen der Bundesregierung Kontakte
der „Bürgerbewegung pro Deutschland“ zu rechtsextremen Organisatio-
nen oder rechtsextremen Einzelpersonen im In- und Ausland?

e) Inwieweit sieht die Bundesregierung Anhaltspunkte, dass sich Aktivitä-
ten der „Bürgerbewegung pro Deutschland“ und Äußerungen ihrer Funk-
tionäre und Mitglieder gegen das friedliche Zusammenleben der Men-
schen in der Bundesrepublik Deutschland, die Völkerverständigung oder
gegen das Grundrecht auf Religionsfreiheit richten oder geeignet sind,
den öffentlichen Frieden zu gefährden?

2. Welche verfassungsschutzrelevanten Erkenntnise liegen der Bundesregie-
rung über die „Bürgerbewegung PRO NRW“ vor?

a) Wie viele Mitglieder gehören der „Bürgerbewegung PRO NRW“ nach
Kenntnis der Bundesregierung an?

b) Welche Aktivitäten der „Bürgerbewegung PRO NRW“ sind der Bundes-
regierung bekannt (bitte aufschlüsseln nach Ort, Zeitpunkt, Art der Ver-
anstaltung, Teilnehmerzahl)?

c) Sind der Bundesregierung Äußerungen rassistischen oder volksverhet-
zenden Charakters durch Funktionäre oder in Veröffentlichungen der

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/6823

„Bürgerbewegung PRO NRW“ bekannt, und wenn ja, welche, wann und
von wem?

d) Inwieweit bestehen nach Erkenntnissen der Bundesregierung Kontakte
der „Bürgerbewegung PRO NRW“ zu rechtsextremen Organisationen
oder rechtsextremen Einzelpersonen im In- und Ausland?

e) Inwieweit sieht die Bundesregierung Anhaltspunkte, dass sich Aktivitä-
ten der „Bürgerbewegung PRO NRW“ und Äußerungen ihrer Funktio-
näre und Mitglieder gegen das friedliche Zusammenleben der Menschen
in der Bundesrepublik Deutschland, die Völkerverständigung oder gegen
das Grundrecht auf Religionsfreiheit richten oder geeignet sind, den öf-
fentlichen Frieden zu gefährden?

3. Welche verfassungsschutzrelevanten Erkenntnisse liegen der Bundesregie-
rung über die Partei „DIE FREIHEIT“ vor?

a) Wie viele Mitglieder gehören der Partei „DIE FREIHEIT“ nach Kenntnis
der Bundesregierung an?

b) Welche Aktivitäten der Partei „DIE FREIHEIT“ sind der Bundesregie-
rung bekannt (bitte aufschlüsseln nach Ort, Zeitpunkt, Art der Veranstal-
tung, Teilnehmerzahl)?

c) Sind der Bundesregierung Äußerungen rassistischen oder volksverhet-
zenden Charakters durch Funktionäre oder in Veröffentlichungen der Par-
tei „DIE FREIHEIT“ bekannt, und wenn ja, welche, wann und von wem?

d) Inwieweit bestehen nach Erkenntnissen der Bundesregierung Kontakte
der Partei „DIE FREIHEIT“ zu rechtsextremen Organisationen oder
rechtsextremen Einzelpersonen im In- und Ausland?

e) Inwieweit sieht die Bundesregierung Anhaltspunkte, dass sich Aktivitä-
ten der Partei „DIE FREIHEIT“ und Äußerungen ihrer Funktionäre und
Mitglieder gegen das friedliche Zusammenleben der Menschen in der
Bundesrepublik Deutschland, die Völkerverständigung oder gegen das
Grundrecht auf Religionsfreiheit richten oder geeignet sind, den öffent-
lichen Frieden zu gefährden?

4. Welche verfassungsschutzrelevanten Erkenntnisse liegen der Bundesregie-
rung über die „Bürgerbewegung Pax Europa“ vor?

a) Wie viele Mitglieder gehören der „Bürgerbewegung Pax Europa“ nach
Kenntnis der Bundesregierung an?

b) Welche Aktivitäten der „Bürgerbewegung Pax Europa“ sind der Bundes-
regierung bekannt (bitte aufschlüsseln nach Ort, Zeitpunkt, Art der Ver-
anstaltung, Teilnehmerzahl)?

c) Sind der Bundesregierung Äußerungen rassistischen oder volksverhet-
zenden Charakters durch Funktionäre oder in Veröffentlichungen der
„Bürgerbewegung Pax Europa“ bekannt, und wenn ja, welche, wann und
von wem?

d) Inwieweit bestehen nach Erkenntnissen der Bundesregierung Kontakte
der „Bürgerbewegung Pax Europa“ zu rechtsextremen Organisationen
oder rechtsextremen Einzelpersonen im In- und Ausland?

e) Inwieweit sieht die Bundesregierung Anhaltspunkte, dass sich Aktivitä-
ten der „Bürgerbewegung Pax Europa“ und Äußerungen ihrer Funktio-
näre und Mitglieder gegen das friedliche Zusammenleben der Menschen
in der Bundesrepublik Deutschland, die Völkerverständigung oder gegen
das Grundrecht auf Religionsfreiheit richten oder geeignet sind, den öf-

fentlichen Frieden zu gefährden?

Drucksache 17/6823 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

5. Welche weiteren Vereinigungen und Parteien mit explizit antiislamischer
Ausrichtung in der Bundesrepublik Deutschland sind der Bundesregierung
bekannt?

a) Wie viele Mitglieder gehören diesen Verbänden und Parteien nach Kennt-
nis der Bundesregierung an, und in welchen Orten sind sie organisiert?

b) Welche Aktivitäten dieser Verbände und Parteien sind der Bundesregie-
rung bekannt (bitte aufschlüsseln nach Ort, Zeitpunkt, Art der Veranstal-
tung, Teilnehmerzahl)?

c) Sind der Bundesregierung Äußerungen rassistischen oder volksverhet-
zenden Charakters durch Funktionäre oder in Veröffentlichungen dieser
Verbände und Parteien bekannt, und wenn ja, welche, wann und von
wem?

d) Inwieweit bestehen nach Erkenntnissen der Bundesregierung Kontakte
dieser Verbände zu rechtsextremen Organisationen oder rechtsextremen
Einzelpersonen im In- und Ausland?

e) Inwieweit sieht die Bundesregierung Anhaltspunkte, dass sich Aktivitä-
ten dieser Verbände und Parteien und Äußerungen ihrer Funktionäre und
Mitglieder gegen das friedliche Zusammenleben der Menschen in der
Bundesrepublik Deutschland, die Völkerverständigung oder gegen das
Grundrecht auf Religionsfreiheit richten oder geeignet sind, den öffentli-
chen Frieden zu gefährden?

6. Welche verfassungsschutzrelevanten Erkenntnisse hat die Bundesregierung
über das im Januar 2008 in Antwerpen gegründete „Städtebündnis gegen Is-
lamisierung“?

a) Welche europäischen Rechtsparteien unterstützen das „Städtebündnis ge-
gen Islamisierung“?

b) Kommunalpolitiker welcher europäischer Städte unterstützen das „Städ-
tebündnis gegen Islamisierung“ (bitte nach Parteien aufschlüsseln)?

c) Welche deutschen Parteien und Organisationen unterstützen das „Städte-
bündnis gegen Islamisierung“?

d) In welchen deutschen Kommunen verfügt das „Städtebündnis gegen Isla-
misierung“ über Anhänger (bitte nach Parteien aufschlüsseln)?

e) Inwieweit sieht die Bundesregierung im Programm des „Städtebündnis
gegen Islamisierung“, in dessen Aktivitäten oder in Äußerungen seiner
Mitglieder Bestrebungen, die sich gegen das friedliche Zusammenleben
der Menschen in der Bundesrepublik Deutschland, die Völkerverständi-
gung oder gegen das Grundrecht auf Religionsfreiheit richten oder geeig-
net sind, den öffentlichen Frieden zu gefährden?

7. Welche verfassungsschutzrelevanten Erkenntnisse hat die Bundesregierung
über die von europäischen Rechtsparteien einschließlich der Republikaner
gegründeten „Euroregionale Kommunal“?

a) Welche europäischen Rechtsparteien unterstützen die „Euroregionale
Kommunal“?

b) Inwieweit sieht die Bundesregierung im Programm der „Euroregionale
Kommunal“, in deren Aktivitäten oder in Äußerungen ihrer Mitglieder
Bestrebungen, die sich gegen das friedliche Zusammenleben der Men-
schen in der Bundesrepublik Deutschland, die Völkerverständigung oder
gegen das Grundrecht auf Religionsfreiheit richten oder geeignet sind,
den öffentlichen Frieden zu gefährden?

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/6823

8. Welche verfassungsschutzrelevanten Erkenntnisse liegen der Bundesregie-
rung über die im „Städtebündnis gegen Islamisierung“, der „Euroregionale
Kommunal“, bei dem vom „Vlaams Belang“ veranstalteten „Tag der euro-
päischen Rechtsjugend“ und den von Pro Köln/Pro NRW getragenen Anti-
islamisierungskongressen mit deutschen Rechtsparteien kooperierenden
ausländischen rechtsgerichteten Parteien vor?

9. Welche explizit islamfeindlichen deutschsprachigen Internetportale, sind
der Bundesregierung bekannt?

a) Welche Verbreitung und wie viele Nutzer haben diese Internetportale?

b) Auf welchen in- und ausländischen Servern befinden sich diese Inter-
netseiten?

c) Inwieweit sieht die Bundesregierung eine Gefährdung des öffentlichen
Friedens durch derartige Internetseiten?

10. Inwieweit sind der Bundesregierung antimuslimische, rassistische und ge-
waltverherrlichende Äußerungen des Internetportals Politically Incorrect
(PI) bekannt?

a) Hält die Bundesregierung derartige Äußerungen für geeignet, den öf-
fentlichen Frieden oder das friedliche Zusammenleben der Völker zu
stören?

b) Inwieweit ist die Bundesregierung der Auffassung, dass das Bekenntnis
von PI zum Grundgesetz per se eine rechtsextreme Orientierung oder
eine gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung gerichtete
Ausrichtung ausschließt?

c) Inwieweit ist die Bundesregierung der Auffassung, dass eine Selbstein-
ordnung von antiislamisch ausgerichteten Parteien, Verbänden und In-
ternetseiten als proisraelisch und proamerikanisch eine rechtsextreme
oder gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung gerichtete
Ausrichtung per se ausschließt?

11. Inwieweit sind der Bundesregierung zustimmende Reaktionen der deut-
schen rechtsextremen und antiislamischen Szene auf die Attentate von
Anders Behring Breivik in Oslo und dessen Manifest „2083. A European
Declaration of Independence“

a) Reaktionen rechtsextremer und explizit antiislamischer Parteien,

b) Reaktionen in deutschsprachigen antiislamischen Internetblogs- und
Websites

bekannt?

12. Hatte der Attentäter von Oslo, Anders Behring Breivik, Kontakte zu rechts-
extremen oder antiislamischen Organisationen oder Einzelpersonen in
Deutschland, und wenn ja, zu welchen, und welcher Art waren diese Kon-
takte?

13. Inwieweit sieht die Bundesregierung nach den Anschlägen von Oslo die
Gefahr von Nachahmungstätern in Deutschland?

14. Inwieweit sieht die Bundesregierung in den vom Osloer Attentäter Anders
Behring Breivik vertretenen Auffassungen eine Form von Rechtsextremis-
mus?

a) Inwieweit werden wesentliche Teile der Überzeugung von Anders
Behring Breivik nach Kenntnis der Bundesregierung auch von deutschen
Parteien, Organisationen und deutschsprachigen Internetseiten geteilt?

Drucksache 17/6823 – 6 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

b) Inwieweit sieht die Bundesregierung Übereinstimmungen in den vom
ehemaligen Bundesbankvorstandsmitglied Thilo Sarrazin unter ande-
rem in seinem Buch „Deutschland schafft sich ab“ vertretenen Thesen
und der Ideologie des Attentäters von Oslo Anders Behring Breivik?

15. Sieht sich die Bundesregierung durch die Morde in Norwegen veranlasst,
die Erfassungskriterien für Politisch Motivierte Kriminalität anzupassen
und Straftaten mit explizit muslimfeindlicher Motivation gesondert zu
erfassen, und wenn nein, warum nicht, und wenn ja, welche Maßnahmen
beabsichtigt sie hierfür und wie genau sollen die Kriterien gefasst werden?

Berlin, den 18. August 2011

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

x

Schnellsuche

Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen.
Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.