BT-Drucksache 17/6616

Aufklärung des Todes des kubanischen Staatsbürgers Juan Wilfredo Soto García

Vom 14. Juli 2011


Deutscher Bundestag Drucksache 17/6616
17. Wahlperiode 14. 07. 2011

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Jörn Wunderlich, Wolfgang Gehrcke, Sevim Dag˘delen,
Andrej Hunko, Kathrin Vogler und der Fraktion DIE LINKE.

Aufklärung des Todes des kubanischen Staatsbürgers Juan Wilfredo Soto García

In einer Pressemitteilung des Auswärtigen Amts der Bundesrepublik Deutsch-
land vom 10. Mai 2011 fordert Staatsminister Dr. Werner Hoyer Aufklärung
über den Tod des kubanischen Dissidenten Juan Wilfredo Soto García und er-
klärt:

„Ich bedauere zutiefst den Tod von Juan Wilfredo Soto und drücke seinen
Angehörigen mein tiefes Mitgefühl aus. Die Bundesregierung fordert die kuba-
nische Regierung auf, die Umstände, die zum Tod von Juan Wilfredo Soto
geführt haben aufzuklären. Die Berichte über die Misshandlung Sotos durch
kubanische Polizeikräfte stehen im Widerspruch zu der mit der Freilassung
politischer Gefangener in den letzten Monaten verbundenen Hoffnung auf eine
grundlegende Verbesserung der Menschenrechtssituation in Kuba.“

Weiter heißt es: „Der kubanische Oppositionelle Juan Wilfredo Soto starb am
Sonntag in seiner Heimatstadt Santa Clara. Zuvor war er nach Angaben von
Regierungsgegnern in einem öffentlichen Park von Polizeikräften verprügelt
worden. Die kubanische Menschenrechtskommission sieht einen direkten Zu-
sammenhang zwischen Sotos Tod und der Polizeigewalt.

Soto, ein Mitarbeiter des Preisträgers des Sacharow-Menschenrechtspreises des
EU-Parlaments Guillermo Fariñas, litt nach dessen Angaben an verschiedenen
chronischen Krankheiten. Aufgrund seiner regierungskritischen Haltung hatte er
zwölf Jahre in Haft verbracht.“

Im Gegensatz dazu geht aus der Stellungnahme der Regierung Kubas vom
10. Mai 2011 zum Tod des kubanischen Staatsbürgers Juan Wilfredo Soto
García hervor, dass Juan Wilfredo Soto García am 5. Mai 2011 wegen „provo-
katorischer Aktionen“ in einem Park von Santa Clara auf eine Polizeistation
wegen Störung der öffentlichen Ordnung verbracht und nach drei Stunden ohne
weitere Vorkommnisse wieder entlassen worden sei.

Am 6. Mai 2011 sei Juan Wilfredo Soto García mit starken Unterleibschmerzen
in das Provinzkrankenhaus von Santa Clara eingeliefert worden. Die Unter-
suchung des behandelnden Arztes habe eine akute Entzündung der Bauchspei-
cheldrüse und weitere schwere chronische Erkrankungen (Niereninsuffizienz,

Kardiomyopathie, Hyperlipidämie, Diabetes, Bluthochdruck und chronische
Hepatitis) ergeben. Juan Wilfredo Soto García sei am 8. Mai 2011 an den Folgen
einer akuten Entzündung der Bauchspeicheldrüse und einer Niereninsuffizienz
im Provinzkrankenhaus Arnaldo Milian Castro in Santa Clara verstorben.

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Durchgeführte pathologische Untersuchungen am Verstorbenen belegten, dass
der Patient eines natürlichen Todes infolge eines multiplen Organversagens ge-
storben sei. Anzeichen innerlicher oder äußerlicher Gewalteinwirkung seien
nicht festgestellt worden.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung zu der Frage, ob der kubani-
sche Staatsbürger Juan Wilfredo Soto García eines gewaltsamen Todes durch
kubanische Polizisten gestorben ist?

2. Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, dass u. a. die Schwes-
ter von Juan Wilfredo Soto García, Rosa García, Darstellungen entgegen-
getreten ist, nach denen der 46-Jährige an den Folgen von Polizeigewalt ge-
storben sei, wie die staatliche Tageszeitung „Granma“ am 12. Mai 2011
meldete (http://granma.cu/espanol/cuba/12mayo-cuba-despresia.html)?

3. Welche Beweise sind der Bundesregierung bekannt, die die Aussage der
kubanischen Menschenrechtskommission stützen, welche einen „direkten
Zusammenhang zwischen Sotos Tod und der Polizeigewalt“ sieht?

4. Zu welchen Ergebnissen führte die Aufforderung des Staatsministers des
Auswärtigen Amts der Bundesrepublik Deutschland an die kubanische
Regierung, die Umstände aufzuklären, die zum Tod von Juan Wilfredo Soto
García geführt haben?

5. Welche Kenntnis hat die Bundesregierung darüber, dass der 46-jährige kuba-
nische Staatsbürger Juan Wilfredo Soto García in seinem Vorstrafenregister
Straftatbestände wie Störung der öffentlichen Ordnung, Diebstahl und
schwere Körperverletzung aufweist, und wegen dieser Delikte zu einer Frei-
heitsstrafe verurteilt wurde?

6. Anhand welcher Beweise kann die Bundesregierung belegen, dass Juan
Wilfredo Soto García wegen seiner regierungskritischen Haltung zwölf Jahre
Haft in Kuba verbracht hat?

7. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Gründe des kubani-
schen Oppositionellen Guillermo Fariñas, den Hungerstreik mit der Forde-
rung nach einer Untersuchung des Todes von Juan Wilfredo Soto García nach
wenigen Tagen abzubrechen?

Berlin, den 8. Juli 2011

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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