BT-Drucksache 17/6574

Entsorgung von Altmedikamenten

Vom 11. Juli 2011


Deutscher Bundestag Drucksache 17/6574
17. Wahlperiode 11. 07. 2011

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Dorothea Steiner, Birgitt Bender, Hans-Josef Fell,
Britta Haßelmann, Bärbel Höhn, Sylvia Kotting-Uhl, Oliver Krischer,
Undine Kurth (Quedlinburg), Nicole Maisch, Dr. Hermann Ott und
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Entsorgung von Altmedikamenten

Seit Juni 2009 gibt es kein bundesweit einheitliches Sammelsystem für Altarz-
neimittel. Aufgrund einer Änderung der Verpackungsverordnung, die zum
1. Januar 2009 in Kraft getreten ist, sind nun alle wiederverwertbaren Materia-
lien (Pappschachteln und Plastikreste) getrennt zu sammeln und dem dualen
System zuzuführen. Hierdurch entfiel für den Anbieter des bundesweiten Alt-
medikamentensammelsystems (Vfw-Remedica) die Möglichkeit, die (nicht
durch die Verpackungsverordnung geregelte) Entsorgung von Altmedikamen-
ten durch zusätzliche Erlöse aus den wiederverwertbaren Materialien quer zu
subventionieren. Die Verträge mit der Pharmaindustrie für die Entsorgung der
Verpackungen und der Altmedikamente durch die Vfw AG liefen aus. Neue
Verträge scheiterten laut Presseberichten an der Frage, ob sich neben den Phar-
maherstellern auch Apotheken an den Entsorgungskosten beteiligen.

Anstelle dieses zentral und gut organisierten bundesweiten Sammelsystems tra-
ten in den letzten Jahren regional und lokal stark unterschiedlich organisierte
Sammelsysteme. Es gibt allerdings auch Regionen, in denen die Apotheken
keine Altarzneien mehr annehmen, weil sie die für die Entsorgung anfallenden
Kosten vermeiden wollen.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Wie bewertet die Bundesregierung die Konsequenzen, die die Änderung der
Verpackungsordnung im Bereich der Entsorgung von Altmedikamenten mit
sich gebracht hat?

2. Inwiefern waren diese Konsequenzen für die Bundesregierung absehbar
bzw. waren sie beabsichtigt?

3. Hält die Bundesregierung die aktuellen Sammelsysteme für ausreichend, um
die Anforderungen der Richtlinie 2001/83/EG Artikel 127b mit der Forde-
rung zur Schaffung eines „geeigneten Sammelsystems für nicht verwendete

oder abgelaufene Arzneimittel“ zu erfüllen?

4. Welche Risiken entstehen nach Ansicht der Bundesregierung durch die Ent-
sorgung von Medikamenten über den Hausmüll

a) für Menschen (speziell für Kinder) bei der Sammlung, und

b) für die Umwelt?

Drucksache 17/6574 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
5. Ist der Bundesregierung bekannt, dass laut einer repräsentativen Umfrage
des Instituts für sozial-ökologische Forschung (ISOE) GmbH 43,4 Prozent
aller Befragten angaben, flüssige Arzneimittel über die Toilette zu entsor-
gen?

a) Wenn ja, wie schätzt die Bundesregierung die Auswirkungen von Arz-
neimittelstoffen auf Umwelt und Menschen ein, die durch normale Was-
seraufbereitung in Kläranlagen nicht vollständig aus dem Wasser ent-
nommen werden?

b) Wie bewertet die Bundesregierung die daraus folgende Bewertung des
ISOE: „Hauptgrund für dieses Fehlverhalten ist, dass es in Deutschland
keine einheitliche Regelung für die Entsorgung von Altmedikamenten
gibt und die existierenden sachgerechten Entsorgungswege zudem
kaum aktiv und einheitlich kommuniziert werden.“?

6. Hält die Bundesregierung es angesichts der Ergebnisse der erwähnten Um-
frage für nötig, im Bereich der Entsorgung von Altarzneien die Bürgerin-
nen und Bürger verstärkt aufzuklären, um für eine fachgerechtere Entsor-
gung von Altmedikamenten zu sorgen?

Wenn ja, wie gedenkt die Bundesregierung für weitere Aufklärung zu sor-
gen?

7. Ist nach Ansicht der Bundesregierung eine bundesweit einheitliche fach-
gerechte Entsorgung von Altmedikamenten unterschiedlichen Entsor-
gungsmodellen, insbesondere über den Restmüll, vorzuziehen?

a) Wenn ja, plant die Bundesregierung, gesetzliche Regelungen, um für
eine bundesweit einheitlich geregelte fachgerechte Entsorgung von Alt-
medikamenten zu sorgen und die nach Artikel 74 Absatz 1 Nummer 24
des Grundgesetzes vorliegende konkurrierende Gesetzgebungskompe-
tenz des Bundes im Bereich der Abfallwirtschaft zu nutzen?

b) Wen sieht die Bundesregierung als verantwortlichen Kostenträger der
Entsorgung?

Berlin, den 11. Juli 2011

Renate Künast, Jürgen Trittin und Fraktion

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