BT-Drucksache 17/6511

zu dem Antrag der Bundesregierung -17/6449- Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der von den Vereinten Nationen geführten Friedensmission in Südsudan

Vom 6. Juli 2011


Deutscher Bundestag Drucksache 17/6511
17. Wahlperiode 06. 07. 2011

Beschlussempfehlung und Bericht
des Auswärtigen Ausschusses (3. Ausschuss)

zu dem Antrag der Bundesregierung
– Drucksache 17/6449 –

Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der von den Vereinten Nationen
geführten Friedensmission in Südsudan

A. Problem

Die von den Vereinten Nationen geführte Friedensmission in Sudan UNMIS
(United Nations Mission in Sudan), deren Mandat durch den Sicherheitsrat der
Vereinten Nationen bis zum 9. Juli 2011 befristet wurde, wird mit der Unabhän-
gigkeitserklärung Südsudans, die voraussichtlich am 9. Juli 2011 erklärt wird,
enden. Mit der Beendigung von UNMIS endet auch das Mandat des Deutschen
Bundestages für die deutsche Beteiligung daran.

Die staatliche Verwaltung und die wirtschaftliche und soziale Infrastruktur in
Südsudan sind bisher nicht in ausreichendem Maße vorhanden. Ihr Aufbau be-
darf intensiver Unterstützung durch die internationale Gemeinschaft. Die Regie-
rung des künftigen Südsudan wünscht eine Folgemission, um weitere Unterstüt-
zung beim Aufbau des neuen Staates zu erhalten. Die Bundesregierung wird den
Vereinten Nationen die Bereitschaft Deutschlands anzeigen, sich an der neuen
Mission in etwa demselben Maße zu beteiligen, wie dies bei UNMIS geschehen
ist. Angesichts des großen Interesses, das Deutschland an einem stabilen Süd-
sudan und an konfliktfreien Beziehungen zwischen Dschuba und Khartoum hat,
soll diese Beteiligung mit Beginn der Mission erfolgen.

Der Einsatz der deutschen Kräfte darf erfolgen, sobald der Deutsche Bundestag
seine konstitutive Zustimmung erteilt hat und die völkerrechtliche Grundlage
vorliegt.

Der Antrag der Bundesregierung erfolgt in der Erwartung, dass der Sicherheits-
rat der Vereinten Nationen in Kürze vor Ablauf des aktuellen UNMIS-Mandats
des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen eine Resolution zur Einrichtung einer

Friedensmission in Südsudan beschließt. Die Auftragsbeschreibung des beab-
sichtigten Streitkräfteeinsatzes basiert auf dem Bericht des Generalsekretärs der
Vereinten Nationen zur Lage in Sudan (S/2011/314 vom 17. Mai 2011), der be-
reits Grundzüge des Mandats erhält, sowie den der Bundesregierung und dem
Deutschen Bundestag bekannten Entwurfsfassungen der zu erarbeitenden
Sicherheitsratsresolution. Auf dieser Grundlage kann die Bundesregierung den
beabsichtigten Streitkräfteeinsatz im Hinblick auf § 3 Absatz 2 des Parlaments-

Drucksache 17/6511 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

beteiligungsgesetzes derart konkretisieren, dass der Deutsche Bundestag zur
Wahrnehmung seiner verfassungsmäßigen Rechte in der Lage ist.

Kernauftrag der von den Vereinten Nationen geführten Friedensmission in
Südsudan wird die Unterstützung beim Staats- und Institutionenaufbau, bei der
weiteren friedlichen Entwicklung in Südsudan und beim Schutz von Zivilisten
sein.

Für die an der Friedensmission in Südsudan beteiligten Kräfte der Bundeswehr
werden sich folgende Aufgaben ergeben: Wahrnehmung von Führungs-, Verbin-
dungs-, Beratungs-, Militärbeobachter- und Unterstützungsaufgaben sowie Hil-
fe bei technischer Ausrüstung und Ausbildung truppenstellender Nationen.

Das mandatierte Gebiet umfasst das Staatsgebiet Südsudans und, sofern der
Sicherheitsrat der Vereinten Nationen eine entsprechende Mandatierung vor-
nimmt, das Staatsgebiet Sudans in der Grenzregion zu Südsudan. Andere geo-
grafische Räume können mit Zustimmung des jeweiligen Staates zu Zwecken
des Zugangs und der Versorgung genutzt werden.

Für die Erfüllung des Auftrags können bis zu 50 deutsche Soldatinnen und Sol-
daten eingesetzt werden.

Die Beteiligung deutscher Soldatinnen und Soldaten erfolgt zunächst bis zum
30. September 2011 und unter der Voraussetzung, dass ein Mandat des Sicher-
heitsrates der Vereinten Nationen und die konstitutive Zustimmung des Deut-
schen Bundestages vorliegen.

B. Lösung

Annahme des Antrags mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD,
FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Die Fraktion DIE LINKE. hat sich
nicht an der Abstimmung beteiligt.

C. Alternativen

Keine.

D. Kosten

Gemäß § 96 GO-BT nimmt der Haushaltsausschuss in einem gesonderten Be-
richt zu den Kosten Stellung.

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/6511

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

den Antrag auf Drucksache 17/6449 anzunehmen.

Berlin, den 6. Juli 2011

Der Auswärtige Ausschuss

Hans-Ulrich Klose
Stellv. Vorsitzender

Philipp Mißfelder
Berichterstatter

Heidemarie Wieczorek-Zeul
Berichterstatterin

Dr. Rainer Stinner
Berichterstatter

Wolfgang Gehrcke
Berichterstatter

Kerstin Müller (Köln)
Berichterstatterin

tion. Auf dieser Grundlage kann die Bundesregierung den tion DIE LINKE. die Annahme.
beabsichtigten Streitkräfteeinsatz im Hinblick auf § 3
Absatz 2 des Parlamentsbeteiligungsgesetzes derart konkre-
tisieren, dass der Deutsche Bundestag zur Wahrnehmung
seiner verfassungsmäßigen Rechte in der Lage ist.

Der Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und
Entwicklung hat den Antrag auf Drucksache 17/6449 in
seiner 42. Sitzung am 6. Juli 2011 beraten und empfiehlt mit
den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP und
Drucksache 17/6511 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

Bericht der Abgeordneten Philipp Mißfelder, Heidemarie Wieczorek-Zeul,
Dr. Rainer Stinner, Wolfgang Gehrcke und Kerstin Müller (Köln)

I. Überweisung

Der Deutsche Bundestag hat den Antrag auf Drucksache
17/6449 in seiner 119. Sitzung am 6. Juli 2011 in erster
Lesung beraten und zur federführenden Beratung dem Aus-
wärtigen Ausschuss, zur Mitberatung dem Rechtsausschuss,
dem Verteidigungsausschuss, dem Ausschuss für Menschen-
rechte und humanitäre Hilfe, dem Ausschuss für wirtschaft-
liche Zusammenarbeit und Entwicklung sowie gemäß § 96
GO-BT dem Haushaltsausschuss überwiesen.

II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage

Die von den Vereinten Nationen geführte Friedensmission in
Sudan UNMIS (United Nations Mission in Sudan), deren
Mandat durch den Sicherheitsrat der Vereinten Nationen bis
zum 9. Juli 2011 befristet wurde, wird mit der Unabhängig-
keitserklärung Südsudans, die voraussichtlich am 9. Juli
2011 erklärt wird, enden. Mit der Beendigung von UNMIS
endet auch das Mandat des Deutschen Bundestages für die
deutsche Beteiligung daran.

Die staatliche Verwaltung und die wirtschaftliche und sozia-
le Infrastruktur in Südsudan sind bisher nicht in ausreichen-
dem Maße vorhanden. Ihr Aufbau bedarf intensiver Unter-
stützung durch die internationale Gemeinschaft. Die
Regierung des künftigen Südsudan wünscht eine Folgemis-
sion, um weitere Unterstützung beim Aufbau des neuen
Staates zu erhalten. Die Bundesregierung wird den Vereinten
Nationen die Bereitschaft Deutschlands anzeigen, sich an
der neuen Mission in etwa demselben Maße zu beteiligen,
wie dies bei UNMIS geschehen ist. Angesichts des großen
Interesses, das Deutschland an einem stabilen Südsudan und
an konfliktfreien Beziehungen zwischen Dschuba und Khar-
toum hat, soll diese Beteiligung mit Beginn der Mission er-
folgen.

Der Einsatz der deutschen Kräfte darf erfolgen, sobald der
Deutsche Bundestag seine konstitutive Zustimmung erteilt
hat und die völkerrechtliche Grundlage vorliegt.

Der Antrag der Bundesregierung erfolgt in der Erwartung,
dass der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen in Kürze vor
Ablauf des aktuellen UNMIS-Mandats des Sicherheitsrates
der Vereinten Nationen eine Resolution zur Einrichtung
einer Friedensmission in Südsudan beschließt. Die Auftrags-
beschreibung des beabsichtigten Streitkräfteeinsatzes basiert
auf dem Bericht des Generalsekretärs der Vereinten Natio-
nen zur Lage in Sudan (S/2011/314 vom 17. Mai 2011), der
bereits Grundzüge des Mandats erhält, sowie den der Bun-
desregierung und dem Deutschen Bundestag bekannten Ent-
wurfsfassungen der zu erarbeitenden Sicherheitsratsresolu-

Staats- und Institutionenaufbau, bei der weiteren friedlichen
Entwicklung in Südsudan und beim Schutz von Zivilisten
sein.

Für die an der Friedensmission in Südsudan beteiligten Kräf-
te der Bundeswehr werden sich folgende Aufgaben ergeben:
Wahrnehmung von Führungs-, Verbindungs-, Beratungs-,
Militärbeobachter- und Unterstützungsaufgaben sowie Hilfe
bei technischer Ausrüstung und Ausbildung truppenstellen-
der Nationen.

Das mandatierte Gebiet umfasst das Staatsgebiet Südsudans
und, sofern der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen eine
entsprechende Mandatierung vornimmt, das Staatsgebiet
Sudans in der Grenzregion zu Südsudan. Andere geogra-
fische Räume können mit Zustimmung des jeweiligen Staa-
tes zu Zwecken des Zugangs und der Versorgung genutzt
werden.

Für die Erfüllung des Auftrags können bis zu 50 deutsche
Soldatinnen und Soldaten eingesetzt werden.

Die Beteiligung deutscher Soldatinnen und Soldaten erfolgt
zunächst bis zum 30. September 2011 und unter der Voraus-
setzung, dass ein Mandat des Sicherheitsrates der Vereinten
Nationen und die konstitutive Zustimmung des Deutschen
Bundestages vorliegen.

III. Stellungnahmen der mitberatenden Aus-
schüsse

Der Rechtsausschuss hat den Antrag auf Drucksache
17/6449 in seiner 57. Sitzung am 6. Juli 2011 beraten und
empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD,
FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen
der Fraktion DIE LINKE. die Annahme.

Der Verteidigungsausschuss hat den Antrag auf Druck-
sache 17/6449 in seiner 96. Sitzung am 6. Juli 2011 beraten
und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU,
SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Annahme.
Die Fraktion DIE LINKE. hat sich nicht an der Abstimmung
beteiligt.

Der Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre
Hilfe hat den Antrag auf Drucksache 17/6449 in seiner
42. Sitzung am 6. Juli 2011 beraten und empfiehlt mit den
Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Frak-
Kernauftrag der von den Vereinten Nationen geführten Frie-
densmission in Südsudan wird die Unterstützung beim

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Annahme. Die Fraktion
DIE LINKE. hat sich nicht an der Abstimmung beteiligt.

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/6511

IV. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im
federführenden Ausschuss

Der Auswärtige Ausschuss hat den Antrag auf Drucksache
17/6449 in seiner 42. Sitzung am 6. Juli 2011 anberaten und
empfiehlt in seiner 43. Sitzung am 6. Juli 2011 mit den Stim-
men der Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP und BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN die Annahme. Die Fraktion DIE LINKE.
hat sich nicht an der Abstimmung beteiligt.

V. Beratungsverlauf und Beratungsergebnis im
Haushaltsausschuss

Gemäß § 96 GO-BT nimmt der Haushaltsausschuss in einem
gesonderten Bericht zu den Kosten Stellung.

Berlin, den 6. Juli 2011

Philipp Mißfelder
Berichterstatter

Heidemarie Wieczorek-Zeul
Berichterstatterin

Dr. Rainer Stinner
Berichterstatter

Wolfgang Gehrcke
Berichterstatter

Kerstin Müller (Köln)
Berichterstatterin

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