BT-Drucksache 17/6419

Erhalt und Digitalisierung des Filmerbes

Vom 4. Juli 2011


Deutscher Bundestag Drucksache 17/6419
17. Wahlperiode 04. 07. 2011

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Claudia Roth (Augsburg), Agnes Krumwiede, Tabea Rößner,
Ekin Deligöz, Katja Dörner, Kai Gehring, Monika Lazar, Krista Sager, Till Seiler
und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Erhalt und Digitalisierung des Filmerbes

Auf Anregung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN forderte der Deut-
sche Bundestag 2008 in einem fraktionsübergreifenden Antrag (Bundestags-
drucksache 16/8504) die Bundesregierung auf, die Bemühungen um den Schutz
des deutschen Filmerbes zu intensivieren. Mit der Rekonstruktion des Filmes
„Metropolis“ wurde das Thema am Beispiel eines großen Stummfilmklassikers
schlaglichtartig hervorgehoben. Mit Sorge sieht die Fraktion BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN jedoch, dass das Schutzniveau des Filmerbes insgesamt noch
immer zu wünschen übrig lässt.

Gegenwärtig zeichnen sich neue und erweiterte Möglichkeiten der digitalen
Sicherung des Filmerbes ab. In den Schlussfolgerungen des Rates zum euro-
päischen Filmerbe unter Berücksichtigung der Herausforderungen des digitalen
Zeitalters (2010/C 324/01) fordert der Rat der Europäischen Union die Mit-
gliedstaaten u. a. auf, Anpassungen vorzunehmen. Das bestehende Instrumen-
tarium soll durch eine gesetzliche oder vertragliche Verpflichtung zur Hinter-
legung der zu ihrem audiovisuellen Erbe gehörenden Filmwerke angepasst
werden. Dabei soll eine langfristige Strategie für das nationale Filmerbe festge-
legt werden. Dies gilt sowohl für analoge als auch für digitale Bildträger. Auch
die Aufgaben der Digitalisierung, der Onlinezugänglichkeit und der digitalen
Bewahrung von analogem Material sollen berücksichtigt werden. Die Anwen-
dung der europäischen Normen zur Interoperabilität der Filmdatenbanken soll
gefördert werden.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Welche Initiativen zum besseren Schutz des nationalen Filmerbes hat die Bun-
desregierung seit dem fraktionsübergreifenden Antrag von 2008 ergriffen?

2. Wie ist der Ratifizierungstand beim Europäischen Übereinkommen zum
Schutz des audiovisuellen Erbes durch die Bundesrepublik Deutschland?

3. Welche Maßnahmen wurden getroffen, damit das in der Konvention vor-
gesehene Schutzniveau für das Filmkulturerbe in der Bundesrepublik
Deutschland auch tatsächlich erreicht wird?

4. Wie ist der Stand bei der Erstellung einer umfassenden nationalen Filmogra-
phie nach internationalem Standard?

Welche Bereiche sind noch unzureichend erfasst, und welche Anstrengun-
gen hat die Bundesregierung in diesem Bereich unternommen?

5. Welche Anstrengungen hat die Bundesregierung unternommen, damit ar-
chivwürdige Filme der Gegenwartsproduktion, die ohne öffentliche Förde-
rung hergestellt wurden und für die bisher keine Pflichtabgabe von Archiv-
exemplaren vorgesehen ist, ebenfalls archiviert werden?

Drucksache 17/6419 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
6. Gibt es Anstrengungen für eine generelle Normierung der Qualität der ab-
zugebenden Archivexemplare, um die den internationalen Verpflichtungen
entsprechenden hohen Qualitätsstandards zu sichern?

7. Welche Anstrengungen hat die Bundesregierung unternommen, um die Be-
dingungen der Langzeitarchivierung zu optimieren und weitere Verluste
beim Filmerbe auszuschließen?

8. Welche Auswirkungen hat der Wegfall von Planstellen im Bundesarchiv
für die Sicherung des Filmerbes?

9. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung unternommen, und welche
Maßnahmen wird sie unternehmen, um die Digitalisierung des Filmerbes in
Deutschland voranzutreiben?

10. Setzt die Bundesregierung angesichts der Tatsache, dass die Digitalisierung
von analogem Material komplex und kostspielig ist, Prioritäten bei der Di-
gitalisierung des Filmerbes?

11. Welche rechtlichen Änderungen sind notwendig, um zum audiovisuellen
Erbe gehörende Filmwerke möglichst umfassend zu digitalisieren, und falls
ja, wann ist mit rechtlichen Änderungen zu rechnen?

12. Gedenkt die Bundesregierung in die Forschung, Ausrüstung, Schulung und
Weiterbildung im Zusammenhang mit der Digitalisierung des Filmerbes zu
investieren?

Wenn ja, in welcher Höhe, und ab wann?

13. Welche Institutionen sind derzeit an der Erarbeitung einer Strategie zur
Digitalisierung des Filmerbes beteiligt, und wie unterstützt die Bundesre-
gierung die jeweiligen Institutionen sowie deren Zusammenarbeit unter-
einander?

14. Was unternimmt die Bundesregierung, um die Interoperabilität der Film-
datenbanken zu fördern?

15. Gedenkt die Bundesregierung, Normen für die Hinterlegung der digitalen
Dateien bei den mit der Erhaltung des Filmerbes betrauten Institutionen fest-
zulegen?

16. Wie viel und welches Material ist bereits digitalisiert und in welchen Insti-
tutionen?

17. Mit welcher Technologie wird derzeit digitalisiert und soll in Zukunft digi-
talisiert werden?

Welche Normen wurden dabei beachtet?

18. Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um die allgemeine und be-
rufliche Bildung in Bezug auf Filmarchive weiterzuentwickeln?

19. Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um die Weitergabe und För-
derung des Filmerbes durch die Untertitelung von Filmen in möglichst vielen
europäischen Sprachen zu ermöglichen?

20. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung seit 2008 unternommen, um
das Filmerbe besser zugänglich zu machen?

21. Welche Chancen auch für eine Onlinezugänglichkeit ergeben sich aus der Di-
gitalisierung des Filmerbes?

Wie will die Bundesregierung eine solche Zugänglichkeit unterstützen?

Berlin, den 1. Juli 2011

Renate Künast, Jürgen Trittin und Fraktion

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