BT-Drucksache 17/6413

Rückbau und Entsorgung des Thorium-Hochtemperatur-Reaktors Hamm-Uentrop und neue Subventionen hierfür - Nachfrage zu Bundestagsdrucksache 17/6179 -

Vom 4. Juli 2011


Deutscher Bundestag Drucksache 17/6413
17. Wahlperiode 04. 07. 2011

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl, Oliver Krischer, Hans-Josef Fell, Britta
Haßelmann, Bärbel Höhn, Undine Kurth (Quedlinburg), Nicole Maisch,
Dr. Hermann Ott, Dorothea Steiner und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Rückbau und Entsorgung des Thorium-Hochtemperatur-Reaktors Hamm-Uentrop
und neue Subventionen hierfür
– Nachfrage zu Bundestagsdrucksache 17/6179 –

Aus der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage zum Thorium-
Hochtemperatur-Reaktor (THTR) Hamm-Uentrop vom 10. Mai 2011 (Bundes-
tagsdrucksache 17/6179) ergeben sich weitere Fragen.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Wann wurden erstmals die Verhandlungen für die dritte Ergänzungsvereinba-
rung zur Rahmenvereinbarung über die Finanzierung des Rückbaus und der
Entsorgung des THTR Hamm-Uentrop aufgenommen?

2. Wie viele Verhandlungsgespräche gab es seither für diese dritte Ergänzungs-
vereinbarung, und wann fanden sie jeweils statt (bitte genaues Datum ange-
ben)?

3. Was sind die wesentlichen Gründe, warum vor Ablauf der zweiten Ergän-
zungsvereinbarung (Ende 2009) keine Einigung über eine Folgevereinbarung
erzielt werden konnte?

4. Was sind die wesentlichen Gründe, warum nach Ablauf der zweiten Ergän-
zungsvereinbarung (Ende 2009) keine Einigung über eine Folgevereinbarung
erzielt werden konnte?

5. Wann ist das nächste Verhandlungsgespräch geplant?

6. Trifft es bis heute zu, dass, wie auf Landtagsdrucksache 14/2774 ausgeführt,
im Jahr 2009 zwar eine grundsätzliche Verständigung zwischen Bund, Land
Nordrhein-Westfalen und der Betreibergesellschaft Hochtemperatur-Kern-
kraftwerk GmbH (HKG) gefunden wurde, einer der HKG-Gesellschafter
aber dazu seine Zustimmung nicht erteilt hat?

Wenn ja, welcher Gesellschafter der HKG ist das?

7. Wie ist es angesichts der Aussage der Bundesregierung auf Bundestags-
drucksache 17/6179 in der Antwort zu Frage 5, es sei noch keine Finanzie-

rungsvereinbarung für den Zeitraum nach dem 31. Dezember 2009 zu erklä-
ren, dass es im Vorschlag der Europäischen Kommission zum fortgesetzten
Status als gemeinsames Unternehmen nach EURATOM-Vertrag 8204/11
unter 33. heißt: „Die Finanzierungsregelung für die HKG, die zwischen der
Bundesrepublik Deutschland, dem Land Nordrhein-Westfalen, der HKG und
deren Gesellschaftern vereinbart wurde, gilt jedoch nur für einen Zeitraum
bis 31. Dezember 2017.“?

Drucksache 17/6413 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

8. Wie erklärt es die Bundesregierung, dass sie im gleichen Dokument der EU-
Kommission wörtlich zitiert wird mit der Aussage: „Insofern kann davon
ausgegangen werden, dass sich die Phase des Sicheren Einschlusses beim
THTR über den derzeit geplanten Zeitraum hinaus verlängern wird. Diese
Phase ist im Einvernehmen zwischen Bund, Land NRW und HKG finanziell
gesichert. Die Laufzeit der avisierten Finanzierungsregelung ist allerdings
auf den 31. Dezember 2017 begrenzt.“?

9. Welche finanziellen Verpflichtungen bezüglich des Rückbaus und der Ent-
sorgung des THTR Hamm-Uentrop ginge die Bundesregierung gemäß dem
Entwurf der dritten Ergänzungsvereinbarung ein?

10. Welche finanziellen Verpflichtungen bezüglich des Rückbaus und der Ent-
sorgung des THTR Hamm-Uentrop gingen die anderen Beteiligten gemäß
dem Entwurf der dritten Ergänzungsvereinbarung jeweils ein?

11. Ist der Bundesregierung bekannt, dass die nordrhein-westfälische Landes-
regierung die ermittelten Kosten in von der HKG in Auftrag gegebenen
Kostenstudie der Siempelkamp NIS Ingenieurgesellschaft mbH von 2007
für zu optimistisch hält (vgl. Landtagsdrucksache 14/2173, S. 3)?

12. Falls ja, warum bezieht sich die Bundesregierung dann in ihrer Antwort
auf Bundestagsdrucksache 17/6179 auf die o. g. Kleine Anfrage auf Bun-
destagsdrucksache 17/5764 dennoch mittelbar auf die Kostenschätzung der
Siempelkamp NIS Ingenieurgesellschaft mbH von 2007 (bitte mit Begrün-
dung)?

13. Hält die Bundesregierung es für sinnvoll ein Zweitgutachten zur Kosten-
schätzung für Rückbau und Entsorgung des THTR Hamm-Uentrop in Auf-
trag zu geben (bitte mit Begründung)?

14. Jeweils wann hat die Bundesregierung seit 1989 welche Zahlungen für
Rückbau und Entsorgung des THTR an wen geleistet?

Wann haben welche der anderen am Rückbau und Entsorgung des THTR
Beteiligten welche entsprechenden Zahlungen geleistet (bitte tabellarische
Übersicht mit jährlicher Differenzierung)?

15. Jeweils welche Einnahmen erzielte die HKG in welchen Jahren aus ihren
Eigenmitteln (Zinsen etc.)?

16. Wofür genau werden die im Schnitt 5 Mio. Euro pro Jahr Betriebskosten
ausgegeben (es wird um summenmäßige Aufschlüsselung entlang der in der
Antwort zu Frage 14 auf Bundestagsdrucksache 17/6179 genannten Kate-
gorien gebeten)?

17. Von wann stammt der in der Antwort zu Frage 16 auf Bundestagsdruck-
sache 17/6179 genannte derzeit gültige Genehmigungsbescheid?

18. Ist es ist korrekt, dass nach 1989 ursprünglich davon ausgegangen wurde,
mit dem Rückbau schon deutlich vor 2030 zu beginnen?

Wann wurde aus welchen Gründen entschieden, mit dem Rückbau erst 2030
zu beginnen?

19. Weshalb geht die Bundesregierung davon aus, dass sich bei einer Bewilli-
gung des HKG-Antrags auf steuerliche Sonderstellung keine Einnahmeaus-
fälle für die öffentliche Hand ergäben (vgl. Antwort zu Frage 19 auf Bun-
destagsdrucksache 17/6179)?

20. Geht die Bundesregierung nach wie vor davon aus, dass die Finanzierung
des THTR-Betriebs aus den unverbrauchten Eigenmitteln der HKG bis 2017
gesichert ist (vgl. Antwort zu Frage 9 auf Bundestagsdrucksache 17/1866)?

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/6413

21. Wie erklärt die Bundesregierung ihre Aussage in Bundestagsdrucksache 17/
6179, dass der THTR wegen der hohen Dosisleistung nicht zurückgebaut
werden könne vor dem Hintergrund, dass sie im Dokument der EU-Kom-
mission 8204/11 mit folgender Aussage zitiert wird: „Der THTR befindet
sich seit 1989 in der Stilllegung mit dem Ziel, die Anlage nach einer länge-
ren Phase des Sicheren Einschlusses (geplant sind 30 Jahre) vollständig zu
beseitigen. Der Zeitpunkt der vollständigen Beseitigung ist unter anderem
von der Verfügbarkeit eines Endlagers für hochradioaktive Abfälle ab-
hängig, was angesichts der unsicheren Zukunft von Gorleben zurzeit nicht
absehbar ist.“?

22. Trifft es zu, dass die in Jülich und Ahaus lagernden Castoren 152 bzw.
305 Castoren mit hochradioaktiven Brennelementekugeln nicht endlager-
fähig sind?

Wenn ja, wo sollen sie vor der Endlagerung ggf. umgepackt werden, und
welches Volumen werden die Brennelementekugeln aus dem Atomver-
suchsreaktor und THTR dann jeweils in einem Endlager einnehmen?

Berlin, den 1. Juli 2011

Renate Künast, Jürgen Trittin und Fraktion

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