Vom 29. Juni 2011
Entwurf eines Dreizehnten Gesetzes zur Änderung des Atomgesetzes
Bericht der Abgeordneten Sören Bartol, Michael Leutert, Sven-Christian Kindler,
Bernhard Schulte-Drüggelte und Heinz-Peter Haustein
Mit den inhaltsgleichen Gesetzentwürfen ist beabsichtigt,
die Berechtigungen der Kernkraftwerke zum Leistungsbe-
trieb zeitlich zu befristen.
Die finanziellen Auswirkungen der Gesetzentwürfe auf die
öffentlichen Haushalte stellen sich wie folgt dar:
1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
Es entstehen keine Haushaltsausgaben ohne Vollzugs-
aufwand. Mit Wegfall der in Anlage 3 Spalte 4 mit dem
Elften Gesetz zur Änderung des Atomgesetzes eingefügten
Elektrizitätsmengen entfallen elektrizitätsmengenbezogene
Einnahmen für den Energie- und Klimafonds entsprechend
Förderfondsvertrag. Zudem mindert die Änderung des
§ 7 Absatz 1a Satz 1 Nummer 1 das Aufkommen der Kern-
brennstoffsteuer im Erhebungszeitraum ab 2011 um etwa
1 Mrd. Euro jährlich anwachsend aufgrund der weiteren
warten. Eine genaue Bezifferung ist aufgrund zahlreicher
Variablen und nicht vorhersehbarer Entwicklungen nicht
möglich.
Bürokratiekosten
1. Bürokratiekosten für die Wirtschaft
Für die Wirtschaft wird eine bestehende Informationspflicht
eingeschränkt. Hieraus resultiert insgesamt eine jährliche
Nettoentlastung von einigen 100 Euro.
2. Bürokratiekosten für die Bürgerinnen und Bürger
Es werden keine Informationspflichten für Bürgerinnen und
Bürger neu eingeführt, geändert oder aufgehoben.
3. Bürokratiekosten für die öffentlichen Haushalte
2. zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung
– Drucksachen 17/6246, 17/6361 –
Deutscher Bundestag Drucksache 17/6362
17. Wahlperiode 29. 06. 2011
Bericht
des Haushaltsausschusses (8. Ausschuss)
gemäß § 96 der Geschäftsordnung
1. zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und FDP
– Drucksachen 17/6070, 17/6361 –
Entwurf eines Dreizehnten Gesetzes zur Änderung des Atomgesetzes
schrittweisen Stilllegungen auf 1,3 Mrd. Euro bis 2016.
2. Vollzugsaufwand
Es entsteht kein Vollzugsaufwand.
Sonstige Kosten und Auswirkungen auf das Preisniveau
Es sind moderate Auswirkungen auf die Strompreise und
gegebenenfalls auch auf das Verbraucherpreisniveau zu er-
Für die öffentliche Verwaltung wird eine bestehende Infor-
mationspflicht eingeschränkt. Entlastungen entstehen hier-
durch erst ab dem Jahr 2022.
Der Haushaltsausschuss hält die Gesetzentwürfe mit den
Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der
Fraktion DIE LINKE. für mit der Haushaltslage des
Bundes vereinbar.
H. Heene
ese
Drucksache 17/6362 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
Die Finanzplanung des Bundes für die Folgejahre ist ent-
sprechend fortzuschreiben.
Dieser Bericht beruht auf der vom federführenden Aus-
schuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit vor-
gelegten Beschlussempfehlung.
Berlin, den 29. Juni 2011
Der Haushaltsausschuss
Petra Merkel (Berlin)
Vorsitzende
Sören Bartol
Berichterstatter
Michael Leutert
Berichterstatter
Sven-Christian Kindler
Berichterstatter
Bernhard Schulte-Drüggelte
Berichterstatter
Heinz-Peter Haustein
Berichterstatter
mann