BT-Drucksache 17/6361

a) zu dem Gesetzentwurf der CDU/CSU und FDP -17/6070- b) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung -17/6246- c) zu dem Gesetzentwurf der SPD -17/5179- d) zu dem Gesetzentwurf DIE LINKE. -17/5472- e) zu dem Gesetzentwurf BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN -17/5035- f) zu dem Gesetzentwurf BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN -17/5180- g) zu dem Gesetzentwurf BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN -17/5931- h) zu dem Gesetzentwurf BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN -17/5478- i) zu dem Antrag DIE LINKE. -17/6092- j) zu dem Antrag DIE LINKE. -17/6109-

Vom 29. Juni 2011


Deutscher Bundestag Drucksache 17/6361
17. Wahlperiode 29. 06. 2011

Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (16. Ausschuss)

a) zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und FDP
– Drucksache 17/6070 –

Entwurf eines Dreizehnten Gesetzes zur Änderung des Atomgesetzes

b) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung
– Drucksache 17/6246 –

Entwurf eines Dreizehnten Gesetzes zur Änderung des Atomgesetzes

c) zu dem Gesetzentwurf der Fraktion der SPD
– Drucksache 17/5179 –

Entwurf eines Gesetzes für eine beschleunigte Stilllegung von Atomkraftwerken

d) zu dem Gesetzentwurf der Abgeordneten Dorothee Menzner, Eva Bulling-
Schröter, Ralph Lenkert, weiterer Abgeordneter und der Fraktion
DIE LINKE.
– Drucksache 17/5472 –

Entwurf eines … Gesetzes zur Änderung des Atomgesetzes –
Keine Übertragbarkeit von Reststrommengen

e) zu dem Gesetzentwurf der Abgeordneten Jürgen Trittin, Renate Künast, Sylvia

Kotting-Uhl, weiterer Abgeordneter und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 17/5035 –

Entwurf eines Dreizehnten Gesetzes zur Änderung des Atomgesetzes und zur
Wiederherstellung des Atomkonsenses

Drucksache 17/6361 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

f) zu dem Gesetzentwurf der Abgeordneten Jürgen Trittin, Renate Künast, Sylvia
Kotting-Uhl, weiterer Abgeordneter und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 17/5180 –

Entwurf eines Vierzehnten Gesetzes zur Änderung des Atomgesetzes –
Abschalten der acht unsichersten Atomkraftwerke

g) zu dem Gesetzentwurf der Abgeordneten Jürgen Trittin, Renate Künast, Sylvia
Kotting-Uhl, weiterer Abgeordneter und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 17/5931 –

Entwurf eines … Gesetzes zur Änderung des Atomgesetzes (Beendigung
der Nutzung von Atomkraftwerken zur kommerziellen Energieerzeugung in
Deutschland)

h) zu dem Antrag der Abgeordneten Dorothee Menzner, Eva Bulling-Schröter,
Ralph Lenkert, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 17/5478 –

Sofortige Stilllegung der sieben ältesten Atomkraftwerke und des
Atomkraftwerks Krümmel

i) zu dem Antrag der Abgeordneten Dorothee Menzner, Dr. Barbara Höll, Eva
Bulling-Schröter, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 17/6092 –

Atomausstieg bis 2014 – Für eine erneuerbare und demokratische
Energieversorgung

j) zu dem Antrag der Abgeordneten Ingrid Nestle, Oliver Krischer, Bärbel Höhn,
weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 17/6109 –
Versorgungssicherheit transparent machen – Keine Experimente mit atomarer
„Kaltreserve“

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/6361

A. Problem

Zu den Buchstaben a und b

Die Nutzung der Kernenergie zur gewerblichen Erzeugung von Elektrizität soll
zeitlich gestaffelt bis zum 31. Dezember 2022 (festes Enddatum) beendet wer-
den. Die Elektrizitätsmengen nach Anlage 3 Spalte 4 sollen aufgehoben und
zusätzlich mit den Regelungen im neu gefassten Absatz 1a Satz 1 und 2 die
Berechtigungen zum Leistungsbetrieb der Anlagen zur Spaltung von Kern-
brennstoffen zur gewerblichen Erzeugung von Elektrizität zeitlich befristet
werden. Der Gesetzgeber geht davon aus, dass mit diesen Regelungen die Ver-
sorgungssicherheit jederzeit gewährleistet ist. Es ist beabsichtigt, der Regulie-
rungsbehörde die Möglichkeit einzuräumen einen Genehmigungsinhaber zu
verpflichten, die Anlage als Teil der Reserve für die nächsten zwei Jahre bereit-
zuhalten. Mit Inkrafttreten des Gesetzes soll die Berechtigung zum Leistungsbe-
trieb für die Anlagen Biblis A, Neckarwestheim 1, Biblis B, Brunsbüttel, Isar 1,
Unterweser, Philippsburg 1 und Krümmel erlöschen.

Zu Buchstabe c

Mit dem Gesetzentwurf der Fraktion der SPD sollen acht ältere Atomkraftwerke
am 15. Juni 2011 endgültig ihre Betriebserlaubnis verlieren. Die durch die Elfte
und Zwölfte Novelle vorgenommenen Änderungen des Atomgesetzes sollen – so-
weit sie im Zusammenhang mit der Verlängerung von Laufzeiten stehen – auf
den Rechtszustand vor der Elften Novelle zurückgeführt werden.

Zu Buchstabe d

Mit dem Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE. soll die vorzeitige Stilllegung
eines Atomkraftwerkes nicht den längeren Betrieb eines anderen Atomkraft-
werks ermöglichen. Zu diesem Zweck zielt der Gesetzentwurf darauf ab, die
Möglichkeit zur Übertragung von Reststrommengen gesetzlich auszuschließen.

Zu Buchstabe e

Mit dem Gesetzentwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN soll der
Atomkonsens durch Aufhebung der 11. und 12. Atomrechtsnovelle – mit Aus-
nahme der hiermit nicht in Zusammenhang stehenden europarechtlich veran-
lassten Regelungen – wieder hergestellt werden.

Zu Buchstabe f

Der Gesetzentwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zielt darauf ab,
die Betriebsgenehmigungen der sieben ältesten Atomkraftwerke und der Anlage
Krümmel kraft Gesetz zu entziehen.

Zu Buchstabe g

Der Gesetzentwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN baut auf die Vor-
lagen zu den Buchstaben e und f auf und zielt darauf ab, für alle Kraftwerke
einen festen Endzeitpunkt festzulegen. Das letzte Atomkraftwerk soll seinen
Betrieb 2017 beenden.

Zu Buchstabe h

Mit dem Antrag der Fraktion DIE LINKE. soll die Bundesregierung aufge-
fordert werden, einen Gesetzentwurf zur Änderung des Atomgesetzes vorzu-
legen, der die sofortige, dauerhafte und entschädigungslose Stilllegung der sie-

ben ältesten Atomkraftwerke sowie den Verfall der Reststrommengen daraus
vorsieht.

Drucksache 17/6361 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

Zu Buchstabe i

Der Antrag der Fraktion DIE LINKE. zielt insbesondere auf einen schnellen
Atomausstieg bis zum Ende des Jahres 2014 ab.

Zu Buchstabe j

Der Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zielt insbesondere darauf
ab, die Bundesregierung aufzufordern, der Bundesnetzagentur den Auftrag zu
erteilen, ein unabhängiges Institut mit der Prüfung der Versorgungssicherheit für
die kommenden 24 Monate zu beauftragen. In diesem Zusammenhang sollen die
Daten hinsichtlich der zur Verfügung stehenden Kaltreserve aus nicht atomaren
Quellen erfasst und öffentlich zur Verfügung gestellt werden.

B. Lösung

Zu Buchstabe a

Annahme des Gesetzentwurfs auf Drucksache 17/6070 mit den Stimmen
der Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ge-
gen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE.

Zu Buchstabe b

Erledigterklärung des Gesetzentwurfs auf Drucksache 17/6246 mit den
Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE.

Zu Buchstabe c

Ablehnung des Gesetzentwurfs auf Drucksache 17/5179 mit den Stimmen
der Fraktionen der CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen
SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Fraktion
DIE LINKE.

Zu Buchstabe d

Ablehnung des Gesetzentwurfs auf Drucksache 17/5472 mit den Stimmen
der Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ge-
gen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE.

Zu Buchstabe e

Ablehnung des Gesetzentwurfs auf Drucksache 17/5035 mit den Stimmen
der Fraktionen CDU/CSU, FDP und DIE LINKE. gegen die Stimmen der
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Fraktion
der SPD.

Zu Buchstabe f

Ablehnung des Gesetzentwurfs auf Drucksache 17/5180 mit den Stimmen
der Fraktionen der CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen
DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der
Fraktion der SPD.

Zu Buchstabe g

Ablehnung des Gesetzentwurfs auf Drucksache 17/5931 mit den Stimmen
der Fraktionen der CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen der Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Fraktionen SPD
und DIE LINKE.

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/6361

Zu Buchstabe h

Ablehnung des Antrags auf Drucksache 17/5478 mit den Stimmen der
Fraktionen der CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen DIE
LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Frak-
tion der SPD.

Zu Buchstabe i

Ablehnung des Antrags auf Drucksache 17/6092 mit den Stimmen der Frak-
tionen der CDU/CSU, SPD und FDP gegen die Stimmen der Fraktion DIE
LINKE. bei Stimmenthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Zu Buchstabe j

Ablehnung des Antrags auf Drucksache 17/6109 mit den Stimmen der
Fraktionen der CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen
SPD, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

C. Alternativen

Keine.

D. Kosten

Wurden im Ausschuss nicht erörtert.

Drucksache 17/6361 – 6 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

a) den Gesetzentwurf auf Drucksache 17/6070 unverändert anzunehmen,

b) den Gesetzentwurf auf Drucksache 17/6246 für erledigt zu erklären,

c) den Gesetzentwurf auf Drucksache 17/5179 abzulehnen,

d) den Gesetzentwurf auf Drucksache 17/5472 abzulehnen,

e) den Gesetzentwurf auf Drucksache 17/5035 abzulehnen,

f) den Gesetzentwurf auf Drucksache 17/5180 abzulehnen,

g) den Gesetzentwurf auf Drucksache 17/5931 abzulehnen,

h) den Antrag auf Drucksache 17/5478 abzulehnen,

i) den Antrag auf Drucksache 17/6092 abzulehnen,

j) den Antrag auf Drucksache 17/6109 abzulehnen.

Berlin, den 29. Juni 2011

Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit

Eva Bulling-Schröter
Vorsitzende

Dr. Georg Nüßlein
Berichterstatter

Marco Bülow
Berichterstatter

Michael Kauch
Berichterstatter

Dorothee Menzner
Berichterstatterin

Sylvia Kotting-Uhl
Berichterstatterin

Zu Buchstabe f
chen Erzeugung von Elektrizität zeitlich befristet werden.
Der Gesetzgeber geht davon aus, dass mit diesen Regelun-
Der Gesetzentwurf auf Drucksache 17/5180 wurde in der
99. Sitzung des Deutschen Bundestages am 24. März 2011
zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Umwelt,
Naturschutz und Reaktorsicherheit und zur Mitberatung an

gen die Versorgungssicherheit jederzeit gewährleistet ist. Es
ist beabsichtigt, der Regulierungsbehörde die Möglichkeit
einzuräumen einen Genehmigungsinhaber zu verpflichten,
die Anlage als Teil der Reserve für die nächsten zwei Jahre
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 7 – Drucksache 17/6361

Bericht der Abgeordneten Dr. Georg Nüßlein, Marco Bülow, Michael Kauch,
Dorothee Menzner und Sylvia Kotting-Uhl

I. Überweisung

Zu Buchstabe a

Der Gesetzentwurf auf Drucksache 17/6070 wurde in der
114. Sitzung des Deutschen Bundestages am 9. Juni 2011 zur
federführenden Beratung an den Ausschuss für Umwelt,
Naturschutz und Reaktorsicherheit und zur Mitberatung an
den Innenausschuss, den Rechtsausschuss, den Finanzaus-
schuss, den Ausschuss für Wirtschaft und Technologie sowie
an den Haushaltsausschuss zur Mitberatung und gemäß § 96
GO-BT überwiesen.

Zu Buchstabe b

Der Gesetzentwurf auf Drucksache 17/6246 wurde in der
116. Sitzung des Deutschen Bundestages am 29. Juni 2011
zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Umwelt,
Naturschutz und Reaktorsicherheit und zur Mitberatung an
den Innenausschuss, den Rechtsausschuss, den Finanzaus-
schuss, den Ausschuss für Wirtschaft und Technologie sowie
an den Haushaltsausschuss zur Mitberatung und gemäß § 96
GO-BT überwiesen.

Zu Buchstabe c

Der Gesetzentwurf auf Drucksache 17/5179 wurde in der
99. Sitzung des Deutschen Bundestages am 24. März 2011
zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Umwelt,
Naturschutz und Reaktorsicherheit und zur Mitberatung an
den Ausschuss für Wirtschaft und Technologie überwiesen.

Zu Buchstabe d

Der Gesetzentwurf auf Drucksache 17/5472 wurde in der
105. Sitzung des Deutschen Bundestages am 14. April 2011
zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Umwelt,
Naturschutz und Reaktorsicherheit und zur Mitberatung an
den Innenausschuss, den Rechtsausschuss, den Finanzaus-
schuss sowie den Ausschuss für Wirtschaft und Technologie
überwiesen.

Zu Buchstabe e

Der Gesetzentwurf auf Drucksache 17/5035 wurde in der
96. Sitzung des Deutschen Bundestages am 17. März 2011
zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Umwelt,
Naturschutz und Reaktorsicherheit und zur Mitberatung an
den Innenausschuss, den Rechtsausschuss, den Haushalts-
ausschuss, den Ausschuss für Wirtschaft und Technologie
sowie den Ausschuss für Bildung, Forschung und Technik-
folgenabschätzung überwiesen.

sowie den Ausschuss für Bildung, Forschung und Technik-
folgenabschätzung überwiesen.

Zu Buchstabe g

Der Gesetzentwurf auf Drucksache 17/5931 wurde in der
114. Sitzung des Deutschen Bundestages am 9. Juni 2011 zur
alleinigen Beratung an den Ausschuss für Umwelt, Natur-
schutz und Reaktorsicherheit überwiesen.

Zu Buchstabe h

Der Antrag auf Drucksache 17/5478 wurde in der 105. Sit-
zung des Deutschen Bundestages am 14. April 2011 zur fe-
derführenden Beratung an den Ausschuss für Umwelt, Na-
turschutz und Reaktorsicherheit und zur Mitberatung an den
Innenausschuss sowie den Ausschuss für Wirtschaft und
Technologie überwiesen.

Zu Buchstabe i

Der Antrag auf Drucksache 17/6092 wurde in der 114. Sit-
zung des Deutschen Bundestages am 9. Juni 2011 zur feder-
führenden Beratung an den Ausschuss für Umwelt, Natur-
schutz und Reaktorsicherheit und zur Mitberatung an den
Innenausschuss, den Rechtsausschuss, den Haushaltsaus-
schuss, den Ausschuss für Wirtschaft und Technologie, den
Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe sowie
den Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen
Union überwiesen.

Zu Buchstabe j

Der Antrag auf Drucksache 17/6109 wurde in der 114. Sit-
zung des Deutschen Bundestages am 9. Juni 2011 zur feder-
führenden Beratung an den Ausschuss für Umwelt, Natur-
schutz und Reaktorsicherheit und zur Mitberatung an den
Innenausschuss, den Rechtsausschuss, den Finanzausschuss,
den Haushaltsausschuss sowie den Ausschuss für Wirtschaft
und Technologie überwiesen.

II. Wesentlicher Inhalt der Vorlagen

Zu den Buchstaben a und b

Die Nutzung der Kernenergie zur gewerblichen Erzeugung
von Elektrizität soll zeitlich gestaffelt bis zum 31. Dezember
2022 (festes Enddatum) beendet werden. Die Elektrizitäts-
mengen nach Anlage 3 Spalte 4 sollen aufgehoben und
zusätzlich mit den Regelungen im neu gefassten Absatz 1a
Satz 1 und 2 die Berechtigungen zum Leistungsbetrieb der
Anlagen zur Spaltung von Kernbrennstoffen zur gewerbli-
den Innenausschuss, den Rechtsausschuss, den Haushalts-
ausschuss, den Ausschuss für Wirtschaft und Technologie

bereitzuhalten. Mit Inkrafttreten des Gesetzes soll die Be-
rechtigung zum Leistungsbetrieb für die Anlagen Biblis A,

Drucksache 17/6361 – 8 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

Neckarwestheim 1, Biblis B, Brunsbüttel, Isar 1, Unter-
weser, Philippsburg 1 und Krümmel erlöschen.

Zu Buchstabe c

Mit dem Gesetzentwurf der Fraktion der SPD sollen acht äl-
tere Atomkraftwerke am 15. Juni 2011 endgültig ihre Be-
triebserlaubnis verlieren. Die durch die Elfte und Zwölfte
Novelle vorgenommenen Änderungen des Atomgesetzes
sollen – soweit sie im Zusammenhang mit der Verlängerung
von Laufzeiten stehen – auf den Rechtszustand vor der Elf-
ten Novelle zurückgeführt werden.

Zu Buchstabe d

Mit dem Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE. soll die
vorzeitige Stilllegung eines Atomkraftwerkes nicht den län-
geren Betrieb eines anderen Atomkraftwerks ermöglichen.
Zu diesem Zweck zielt der Gesetzentwurf darauf ab, die
Möglichkeit zur Übertragung von Reststrommengen gesetz-
lich auszuschließen.

Zu Buchstabe e

Mit dem Gesetzentwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN soll der Atomkonsens durch Aufhebung der
11. und 12. Atomrechtsnovelle – mit Ausnahme der hiermit
nicht in Zusammenhang stehenden europarechtlich veran-
lassten Regelungen – wieder hergestellt werden.

Zu Buchstabe f

Der Gesetzentwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
zielt darauf ab, die Betriebsgenehmigungen der sieben ältesten
Atomkraftwerke und der Anlage Krümmel kraft Gesetz zu ent-
ziehen.

Zu Buchstabe g

Der Gesetzentwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
baut auf die Vorlagen zu den Buchstaben e und f auf und zielt
darauf ab, für alle Kraftwerke einen festen Endzeitpunkt fest-
zulegen. Das letzte Atomkraftwerk soll seinen Betrieb 2017 be-
enden.

Zu Buchstabe h

Mit dem Antrag der Fraktion DIE LINKE. soll die Bundes-
regierung aufgefordert werden, einen Gesetzentwurf zur Än-
derung des Atomgesetzes vorzulegen, der die sofortige, dau-
erhafte und entschädigungslose Stilllegung der sieben
ältesten Atomkraftwerke sowie den Verfall der Reststrom-
mengen daraus vorsieht.

Zu Buchstabe i

Der Antrag der Fraktion DIE LINKE. zielt insbesondere auf
einen schnellen Atomausstieg bis zum Ende des Jahres 2014
ab.

Zu Buchstabe j

Der Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zielt
insbesondere darauf ab, die Bundesregierung aufzufordern,
der Bundesnetzagentur den Auftrag zu erteilen, ein unabhän-

sammenhang sollen die Daten hinsichtlich der zur Verfü-
gung stehenden Kaltreserve aus nicht atomaren Quellen er-
fasst und öffentlich zur Verfügung gestellt werden.

III. Stellungnahmen der mitberatenden Ausschüsse

Zu Buchstabe a

Der Innenausschuss hat mit den Stimmen der Fraktionen
CDU/CSU, SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. empfohlen,
den Gesetzentwurf auf Drucksache 17/6070 anzunehmen.

Der Rechtsausschuss hat mit den Stimmen der Fraktionen
CDU/CSU, SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. empfohlen,
den Gesetzentwurf auf Drucksache 17/6070 anzunehmen.

Der Finanzausschuss hat mit den Stimmen der Fraktionen
CDU/CSU, SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. empfohlen,
den Gesetzentwurf auf Drucksache 17/6070 anzunehmen.

Der Haushaltsausschuss hat beschlossen, die Gesetzent-
würfe auf Drucksachen 17/6070 und 17/6246 zusammenzu-
führen und mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU,
SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimm-
enthaltung der Fraktion DIE LINKE. den Gesetzentwurf auf
Drucksachen 17/6070 und 17/6246 anzunehmen.

Der Ausschuss für Wirtschaft und Technologie hat mit
den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Frak-
tion DIE LINKE. empfohlen, den Gesetzentwurf auf Druck-
sache 17/6070 in geänderter Fassung anzunehmen.

Zu Buchstabe b

Der Innenausschuss hat mit den Stimmen der Fraktionen
CDU/CSU, SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. empfohlen,
den Gesetzentwurf auf Drucksache 17/6246 anzunehmen.

Der Rechtsausschuss hat einstimmige Erledigterklärung
des Gesetzentwurfs auf Drucksache 17/6246 empfohlen.

Der Finanzausschuss hat mit den Stimmen der Fraktionen
CDU/CSU, SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. empfohlen,
den Gesetzentwurf auf Drucksache 17/6246 anzunehmen.

Der Ausschuss für Wirtschaft und Technologie hat ein-
stimmige Erledigterklärung des Gesetzentwurfs auf Druck-
sache 17/6246 empfohlen.

Zu Buchstabe c

Der Ausschuss für Wirtschaft und Technologie hat mit
den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und FDP gegen
die Stimmen der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Fraktion DIE LINKE.
empfohlen, den Gesetzentwurf auf Drucksache 17/5179 ab-
zulehnen.

Zu Buchstabe d
giges Institut mit der Prüfung der Versorgungssicherheit für
die kommenden 24 Monate zu beauftragen. In diesem Zu-

Der Innenausschuss hat mit den Stimmen der Fraktionen
CDU/CSU, SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 9 – Drucksache 17/6361

gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. empfohlen,
den Gesetzentwurf auf Drucksache 17/5472 abzulehnen.

Der Rechtsausschuss hat mit den Stimmen der Fraktionen
CDU/CSU, SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. empfohlen,
den Gesetzentwurf auf Drucksache 17/5472 abzulehnen.

Der Finanzausschuss hat mit den Stimmen der Fraktionen
CDU/CSU, SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. empfohlen,
den Gesetzentwurf auf Drucksache 17/5472 abzulehnen.

Der Ausschuss für Wirtschaft und Technologie hat mit
den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, FDP und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Frak-
tion DIE LINKE. bei Stimmenthaltung der Fraktion der SPD
empfohlen, den Gesetzentwurf auf Drucksache 17/5472 ab-
zulehnen.

Zu Buchstabe e

Der Innenausschuss hat mit den Stimmen der Fraktionen
CDU/CSU, FDP und DIE LINKE. gegen die Stimmen der
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung
der Fraktion der SPD empfohlen, den Gesetzentwurf auf
Drucksache 17/5035 abzulehnen.

Der Rechtsausschuss hat mit den Stimmen der Fraktionen
der CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der
Fraktionen SPD und DIE LINKE. empfohlen, den Gesetz-
entwurf auf Drucksache 17/5035 abzulehnen.

Der Haushaltsausschuss hat mit den Stimmen der Fraktio-
nen CDU/CSU, FDP und DIE LINKE. gegen die Stimmen
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthal-
tung der Fraktion der SPD empfohlen, den Gesetzentwurf
auf Drucksache 17/5035 abzulehnen.

Der Ausschuss für Wirtschaft und Technologie hat mit
den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, FDP und DIE
LINKE. gegen die Stimmen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Fraktion der SPD emp-
fohlen, den Gesetzentwurf auf Drucksache 17/5035 abzuleh-
nen.

Der Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfol-
genabschätzung hat mit den Stimmen der Fraktionen CDU/
CSU, FDP und DIE LINKE. gegen die Stimmen der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der
Fraktion der SPD empfohlen, den Gesetzentwurf auf Druck-
sache 17/5035 abzulehnen.

Zu Buchstabe f

Der Innenausschuss hat mit den Stimmen der Fraktionen
der CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen
DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimm-
enthaltung der Fraktion der SPD empfohlen, den Gesetzent-
wurf auf Drucksache 17/5180 abzulehnen.

Der Rechtsausschuss hat mit den Stimmen der Fraktionen
der CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen
DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimm-

Der Haushaltsausschuss hat mit den Stimmen der Fraktio-
nen der CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen der Frak-
tionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei
Stimmenthaltung der Fraktion der SPD empfohlen, den Ge-
setzentwurf auf Drucksache 17/5180 abzulehnen.

Der Ausschuss für Wirtschaft und Technologie hat mit den
Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und FDP gegen die
Stimmen der Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Fraktion der SPD emp-
fohlen, den Gesetzentwurf auf Drucksache 17/5180 abzuleh-
nen.

Der Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfol-
genabschätzung hat mit den Stimmen der Fraktionen der
CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen DIE
LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimment-
haltung der Fraktion der SPD empfohlen, den Gesetzentwurf
auf Drucksache 17/5180 abzulehnen.

Zu Buchstabe h

Der Innenausschuss hat mit den Stimmen der Fraktionen
der CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen
DIE LINKE. BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimment-
haltung der Fraktion der SPD empfohlen, den Antrag auf
Drucksache 17/5478 abzulehnen.

Der Ausschuss für Wirtschaft und Technologie hat mit den
Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und FDP gegen die
Stimmen der Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Fraktionen der SPD emp-
fohlen, den Antrag auf Drucksache 17/5478 abzulehnen.

Zu Buchstabe i

Der Innenausschuss hat mit den Stimmen der Fraktionen
der CDU/CSU, SPD und FDP gegen die Stimmen der
Fraktion DIE LINKE. bei Stimmenthaltung der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und zwei Stimmenthaltungen
aus der Fraktion der SPD empfohlen, den Antrag auf Druck-
sache 17/6092 abzulehnen.

Der Rechtsausschuss hat mit den Stimmen der Fraktionen
der CDU/CSU, SPD und FDP gegen die Stimmen der
Fraktion DIE LINKE. bei Stimmenthaltung der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN empfohlen, den Antrag auf
Drucksache 17/6092 abzulehnen.

Der Haushaltsausschuss hat mit den Stimmen der Fraktio-
nen der CDU/CSU, SPD und FDP gegen die Stimmen der
Fraktion DIE LINKE. bei Stimmenthaltung der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN empfohlen, den Antrag auf
Drucksache 17/6092 abzulehnen.

Der Ausschuss für Wirtschaft und Technologie hat mit
den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und FDP gegen
die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. bei Stimmenthaltung
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN empfohlen, den
Antrag auf Drucksache 17/6092 abzulehnen.

Der Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe
hat mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, FDP
und SPD gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE.
bei Stimmenthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE
enthaltung der Fraktion der SPD empfohlen, den Gesetzent-
wurf auf Drucksache 17/5180 abzulehnen.

GRÜNEN empfohlen, den Antrag auf Drucksache 17/6092
abzulehnen.

Drucksache 17/6361 – 10 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

Der Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen
Union hat mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU,
SPD und FDP gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE.
bei Stimmenthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN empfohlen, den Antrag auf Drucksache 17/6092
abzulehnen.

Zu Buchstabe j

Der Innenausschuss hat mit den Stimmen der Fraktionen
der CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen
SPD, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN emp-
fohlen, den Antrag auf Drucksache 17/6109 abzulehnen.

Der Rechtsausschuss hat mit den Stimmen der Fraktionen
der CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen
SPD, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN emp-
fohlen, den Antrag auf Drucksache 17/6109 abzulehnen.

Der Finanzausschuss hat mit den Stimmen der Fraktionen
der CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen
SPD, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN emp-
fohlen, den Antrag auf Drucksache 17/6109 abzulehnen.

Der Haushaltsausschuss hat mit den Stimmen der Fraktionen
der CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen
SPD, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN emp-
fohlen, den Antrag auf Drucksache 17/6109 abzulehnen.

Der Ausschuss für Wirtschaft und Technologie hat mit
den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und FDP gegen
die Stimmen der Fraktionen SPD, DIE LINKE. und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN empfohlen, den Antrag auf
Drucksache 17/6109 abzulehnen.

IV. Öffentliche Anhörung

Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicher-
heit hat in seiner 46. Sitzung am 8. Juni 2011 eine öffentliche
Anhörung zu den Gesetzentwürfen und Anträgen auf
Drucksachen 17/6070, 17/5179, 17/5182, 17/5901, 17/5472,
17/5478, 17/5480, 17/5474, 17/5035, 17/5180, 17/5202
durchgeführt. Hierzu hat der Ausschuss folgende Sachver-
ständige eingeladen:

Stephan Kohler
Deutsche Energie-Agentur GmbH

Hildegard Müller
Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e. V.

Dr. Ingo Luge
E.ON AG

Hans-Joachim Reck
Verband kommunaler Unternehmen

Univ.-Prof. Dr. Frank Schorkopf
Institut für Völkerrecht und Europarecht

Wolfgang Renneberg
Büro für Atomsicherheit

Heinz Smital
Greenpeace e. V.

Dr. Joachim Knebel
Karlsruher Institut für Technologie

Hans-Gerd Marian
NaturFreunde Deutschlands

Prof. Dr. Hubert Weiger
BUND für Umwelt und Naturschutz Deutschland e. V.

Rainer Baake
Deutsche Umwelthilfe e. V.

Dr. Christoph Pistner
Öko-Institut e. V.

Die Ergebnisse sind in die Beratungen des Ausschusses ein-
geflossen. Die schriftlichen Stellungnahmen der geladenen
Sachverständigen (Ausschussdrucksachen 17(16)273-B bis
17(16)273-I) sowie das unkorrigierte Stenografische Proto-
koll der Anhörung sind der Öffentlichkeit über das Internet
zugänglich.

V. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im
federführenden Ausschuss

Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktor-
sicherheit hat die Gesetzentwürfe und Anträge auf Drucksa-
chen 17/6070, 17/6246, 17/5179, 17/5472, 17/5035, 17/
5180, 17/5931, 17/5478, 17/6092 und 17/6109 in seiner 48.
Sitzung am 29. Juni 2011 abschließend beraten.

Die Fraktion der CDU/CSU erinnerte daran, im Herbst
2010 sei ein energiepolitischer Umstiegskonzept beschlos-
sen worden, bei dem Laufzeitverlängerungen zur Finan-
zierung und zur zeitlichen Überbrückung des Ausbaus er-
neuerbarer Energien hätten dienen sollen. Das Unglück in
Fukushima führte zu einer Neubewertung. Man verzichte auf
Laufzeitverlängerungen. Dies berge die Schwierigkeit in
sich, dass jetzt sowohl die Zeit für den Ausbau als auch die
finanziellen Möglichkeiten für Forschung und Entwicklung
fehlten. Nichts desto trotz sei es das Ziel, einen umfassenden
gesellschaftlichen Konsens sowohl für den Ausstieg auf der
einen Seite als auch für den Umstieg auf die erneuerbaren
Energien zu erzielen. Dies sei erforderlich, weil der Eingriff
beispielsweise in Landschaft und Ökologie bereits kritisch
diskutiert werde. Die vorgelegte AtG-Novelle sei konsens-
fähig, insbesondere deshalb, weil die Ausstiegsdaten klarer
bestimmt seien als in der Vereinbarung von Rot-Grün. Dies
sei keine Kritik, sondern ein Appell, dem Gesetzentwurf zu-
zustimmen, denn der Ausstieg sei mit Ende des Jahres 2022
klar und unumstößlich definiert. Parteitaktisches Schlechtre-
den solle unterbleiben. Dies gelte gerade auch für die sog.
Kaltreserve. Die Bundesnetzagentur sei als Institut geeignet,
die Thematik angemessen einzuschätzen und zu beurteilen.
Die Bundesnetzagentur habe jedenfalls Bedenken, was ein
nicht unwahrscheinliches Leistungsdefizit von mehren hun-
dert Megawatt Kraftwerksleistung angehe. Ein politisch-tak-
tisch motivierter Wettlauf über die Frage, wer den schnells-
ten Atomausstieg fordere, sei nicht sachdienlich. Bereits im
Jahr 2000 habe sich Rot-Grün offenkundig Gedanken über
die Frage gemacht, wie lange man in Deutschland Kernener-
gie nutzen müsse, um die erwähnten Versorgungsprobleme
zu vermeiden.

Die gelegentlich geforderte Verankerung des Ausstiegs im
Grundgesetz sei zu weitgehend. Das Grundgesetz regele na-
mentlich nicht einmal das Wirtschaftssystem der Bundes-
Martin Fuchs
TenneT TSO GmbH

republik Deutschland, obwohl es gute Gründe gebe, die So-
ziale Marktwirtschaft im Grundgesetz zu verankern. Nach

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 11 – Drucksache 17/6361

alledem sei es verfehlt, Technologievorgaben jedweder Art
im Grundgesetz festzuschreiben. Die Fraktion der CDU/
CSU werbe für den wohl abgewogenen Gesetzentwurf, ei-
nen Ausstieg in Stufen vorzusehen und damit Optionen zu
eröffnen, auch Ersatzkapazitäten in Stufen aufzubauen.

Die Fraktion der SPD stellte in Frage, dass in der Atom-
politik lediglich eine etwas andere Akzentuierung erfolge.
Vor etwa einem halben Jahr habe die Bundesregierung klar
auf Atomkraft gesetzt, jetzt schwenke sie auf den Kurs, den
Rot-Grün schon im Jahr 2000 vorgegeben habe, um. Das sei
keine Frage der Akzentuierung, sondern der Richtung. Des-
wegen gebe es auch von der Fraktion der SPD insgesamt
eine generelle Zustimmung zu dem Ausstieg, trotz der Pro-
bleme und auch der Kritik, die zu einigen Punkten bestün-
den. Der Zeitplan für den Ausstieg sei durch die Initiative
des Bundesrates verbessert worden. Der ursprüngliche Re-
gierungsentwurf habe vorgesehen, dass man bei den „neuen“
Atomkraftwerken bis 2021/2022 warte. Das sei kein Stufen-
plan gewesen, denn in relativ kurzer Abfolge hätten sehr
viele Atomkraftwerke vom Netz gehen müssen. Jetzt sei es
etwas besser geworden. Die optimale Lösung aber stelle ein
wirklicher Stufenplan dar, nach dem alle zwei Jahre zwei
oder jedes Jahr ein Atomkraftwerk stillgelegt werden. Im-
merhin gebe es dann drei Atomkraftwerke, die in dem Zeit-
raum bis 2021 vom Netz gingen. So sei die Lage wenigstens
etwas entzerrt. Über die Vorhaltung eines KKW als Kalt-
reserve könne man intensiv diskutieren. Dies sei wenig ziel-
führend. Die Sachverständigen in der Anhörung hätten
deutlich gemacht, wie lange es dauere, ein stillgelegtes
Atomkraftwerk wieder in Betrieb zu nehmen. Die Forderung
der SPD-Fraktion nach einem kerntechnischen Regelwerk
zu ignorieren, sei kritikwürdig. Das letzte Atomkraftwerk
gehe nach dem vorliegenden Gesetz erst in zehn Jahren vom
Netz. In zehn Jahren könne sich viel ereignen. Die Atom-
kraftwerke, die am Netz seien, würden älter und damit wüch-
sen die Gefahren. Wenn das kerntechnische Regelwerk nicht
im vorliegenden Gesetzentwurf aufgenommen werde, müsse
dies später nachgeholt werden. Sicherheit und Versorgungs-
sicherheit seien wichtig, aber die Gefahrenabwehr müsse im-
mer an vorderster Stelle stehen, so dass allein die Sicherheit
prioritär sei.

Rechtlich sei der Gesetzentwurf in einigen Punkten angreif-
bar. Einige Sachverständige hätten deutlich gemacht, dass es
ein großes Einfallstor für Klagen gebe. Das Gespräch mit AL
MD Hennenhöfer sei nicht aufschlussreich gewesen, was die
Rechtssicherheit angehe. Es sei deutlich geworden, dass
Schwierigkeiten bei der Übertragung der Restlaufzeiten be-
stünden. Das Enddatum kollidiere mit den Restlaufzeiten.

Das Verfahren der Gesetzesberatung sei gleichermaßen
schlecht wie einst bei der Verlängerung der Laufzeiten. Die
Ethikkommission sei nicht vom Parlament legitimiert wor-
den. Die Interaktion der Vorsitzenden der Ethikkommission
mit dem Parlament sei mit einer halben Stunde entschieden
zu kurz ausgefallen.

Die Fraktion der FDP betonte, der Gesetzentwurf stelle
mehr dar als eine Akzentuierung in der Atompolitik. Es han-
dele sich um eine Kursveränderung im Lichte einer neuen
Risikobewertung. Die Risiken hätten sich nicht verändert,
aber man habe eine neue Bewertung vorgenommen. Dies sei

frachtet werden. Diejenigen, die sich freuten, sie hätten es
immer schon gewusst, müssten zur Kenntnis nehmen, dass
der Gesetzentwurf einen schnelleren Ausstieg als Rot-Grün
vorsehe, dass Rot-Grün Reststrommengen und keine festen
Enddaten vorgesehen habe und auch Rot-Grün deshalb nach
Fukushima über eine Änderung der Atompolitik hätte nach-
denken müssen. Deswegen rate man zu einer konkreten Be-
fassung mit dem Gesetzentwurf. Zur Frage der Kaltreserve,
die am stärksten Kritik erfahre und zur Übertragung der
Laufzeiten innerhalb der Abschaltperiode könne sich die Op-
position leicht hinstellen und Änderungen fordern nach dem
Motto: „Ich male mir die Welt so, wie sie mir gefällt.“ Die
Regierungskoalition müsse aber darauf achten, dass in die-
sem Land die Lichter nicht ausgingen. Der Bundesnetz-
agentur werde die Möglichkeit eröffnet, eine Kaltreserve an-
zuordnen. Diese werde nicht automatisch eingerichtet,
sondern es werde zunächst einmal geschaut, ob es andere
konventionelle Formen der Energieerzeugung gebe. Wenn
man zu dem Ergebnis komme, dass für die nächsten beiden
Winter keine Absicherung bei allen denkbaren Wetterlagen
bestehe – auch hier müsse man von Fukushima und der Zu-
sammenballung von Risiken einmal für andere Bereiche ler-
nen – dann könne die Kaltreserve angeordnet werden. Das ist
die Versicherungsprämie für die Stromkundinnen und
Stromkunden. Wer das nicht wolle, nehme billigend ein
Blackout in Bayern und Baden-Württemberg in Kauf.

Das Zweite sei die Übertragung der Restlaufzeiten. Ziel sei
es, dass der Ausstieg den Steuerzahler nichts koste. Wer die
Übertragung verhindere, gehe sehenden Auges das Risiko
ein, dass man vor Gericht scheitere und Milliardenentschädi-
gungen an die Stromkonzerne zahlen müsse. Eine Politik,
die am Ende üppige Überweisungen an E.ON, RWE, EnBW
und Vattenfall zur Folge habe, müsse vermieden werden.
Zwei dieser Konzerne würden im Wesentlichen auch von
Rot-Grün mitbeherrscht. In Baden-Württemberg sei EnBW
ein inzwischen mehrheitlich staatliches Unternehmen. Die
Landesregierung von Baden-Württemberg könne einfor-
dern, wir schalten unsere Kernkraftwerke noch früher ab und
wir wollen auch als Eigentümer darauf verzichten, irgend-
welche Reststrommengenübertragungen vorzunehmen. Das
werde der Lackmustest sein für das, was so erzählt werde.
Auch bei RWE gebe es die Konstellation, dass kommunale
Eigentümer u. a. von SPD-Oberbürgermeistern Dortmunds
und Mühlheims im Aufsichtsrat vertreten würden. Auch die-
se könnten sich dafür einsetzen, dass RWE auf Laufzeitüber-
tragungen verzichte. Konkrete Taten könnten dort erfolgen,
wo man Verantwortung trage. Dies sei sinnvoller als gegen
den Gesetzentwurf zu polemisieren.

Die Fraktion DIE LINKE. hob hervor, der einzige mit dem
Gesetzentwurf verbundene Fortschritt sei, dass die sieben
alten Schrottreaktoren und Krümmel dauerhaft vom Netz
gingen. Der Rest der Atomgesetznovelle sei allenfalls eine
Rückkehr zu dem, was unter Rot-Grün vereinbart worden
sei. Sie beinhalte nicht die vollständigen Lehren aus Fuku-
shima. Auch am Beispiel USA zeige sich, dass Anlagen
hochgradig störanfällig und problematisch seien. Aus den
Anhörungen habe sich ergeben, dass ein sehr viel schnellerer
Ausstieg bei Versorgungssicherheit und ohne Preisexplosion
möglich sei. Die Darstellung der Realisierung des schnellst-
möglichen Ausstiegs stoße auf erhebliche Zweifel. Die Rah-
auch richtig. Der Konsens solle nicht mit allen möglichen
Reserven, historischen Rückblicken und Ähnlichem über-

mensetzung der Gesetze zur Energiewende sei nicht ambi-
tionierter nach Fukushima. Vielmehr verlaufe der Ausbau

Drucksache 17/6361 – 12 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

erneuerbarer Energien genau in der Schiene, wie sie bereits
länger vorgesehen gewesen sei.

Die Bundesregierung habe immer wieder betont, dass jetzt
ein unumkehrbarer Atomausstieg erfolge. Die Fraktion DIE
LINKE. habe einen Vorschlag gemacht, wie man diesen ab-
sichern könne. In einer Demokratie sei zwar nichts unum-
kehrbar, aber die Hürde, das Grundgesetz wieder zu ändern,
sei eine recht hohe. Die Ablehnung der Absicherung des
Atomausstiegs im Grundgesetz mache deutlich, dass drei
Legislaturperioden bis zur Abschaltung des letzten Atom-
kraftwerkes einige Risiken bürgen, dass sich an Laufzeiten
und an Ausstiegsszenarien noch etwas ändere.

Hinsichtlich der erforderlichen Rechtssicherheit und in der
Vermeidung von Schadenersatzforderungen der Konzerne
stelle sich die Frage, weshalb die Bundesregierung die Be-
grenzung der Laufzeiten unzureichend begründet habe, ins-
besondere hinsichtlich der Ungleichbehandlung von Kraft-
werken gleichen Alters und ähnlichen Types. Dies sei in
jedem Fall sehr streitanfällig. Von den Steuerzahlern, d. h.
von den Bürgerinnen und Bürgern sei aber Schaden abzu-
wenden.

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN befürwortete
einen schnelleren und konsequenteren Ausstieg aus der
Atomtechnologie, als ihn der Entwurf der Koalition vorsehe
(Bundestagsdrucksache 17/6070). Ein zeitnahes Betriebs-
ende der Atomkraftwerke sei sowohl unter Sicherheitsge-
sichtspunkten als auch für eine zuverlässige Planungsgrund-
lage für alle Beteiligten der Energiewende geboten.

Die Atomgesetznovelle der Koalition ist notwendig, aber
nicht hinreichend. Sie ist eine Zwischenetappe auf dem Weg
zum Ende der Atomkraft und für einen grundlegenden Um-
bau der energetischen Infrastruktur unseres Landes hin zu
den Erneuerbaren Energien.

Wir begrüßen die sofortige Stilllegung der sieben ältesten
AKW und Krümmel sowie die Rücknahme der schwarz-gel-
ben Laufzeitverlängerung. Auch die Einführung fester Ab-
schaltdaten ist grundsätzlich ein Schritt in die richtige Rich-
tung. Der Abschaltplan der Bundesregierung bis 2022 ist
allerdings nicht der schnellstmögliche Atomausstieg. Wir er-
warten, dass die Bundesregierung durch einen beschleunig-
ten Ausbau der Erneuerbaren Energien die Voraussetzungen
für einen schnelleren Atomausstieg schafft, wie sie etwa das
Umweltbundesamt durchgerechnet hat.

Mit den neuen Abschaltdaten für die deutschen Atomkraft-
werke sind wir noch lange nicht am Ziel. Wir wollen deutlich
mehr Sicherheit für alle Atomanlagen und eine tragfähige
Lösung des Endlagerproblems.

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN fordern z. B.
deutlich mehr Sicherheit der weiter laufenden AKW. Dazu
muss das neue Kerntechnische Regelwerk endlich in Kraft
gesetzt und zügig weiterentwickelt werden. Nachrüstungen,
die sich daraus und aus den Erkenntnissen von Fukushima
ergeben, sind durchzusetzen. Alle AKW sollen in einem
angemessenen Zeitraum den Nachweis erbringen, dass ein
Absturz eines Passagierflugzeugs nicht zu einer nuklearen
Katastrophe führt.

– den Bau des Atommüll-Endlagers in Gorleben sofort zu
beenden und ein Endlagersuchgesetz, das auf den Emp-
fehlungen des AK End aufbaut, vorzulegen um in einem
ergebnisoffenen, bundesweit vergleichenden Endlager-
suchverfahren den bestmöglichen Endlagerstandort zu
suchen;

– die durch den „Stress-Test“ der Reaktorsicherheitskom-
mission aufgeworfenen Sicherheitsfragen für den AKW-
Betrieb belastbar zu Ende zu untersuchen, um auf dieser
Grundlage die Sicherheitsanforderungen an alle kern-
technischen Anlagen (inklusive Zwischenlager, Uranan-
reicherung, Brennelementefertigung, Konditionierungs-
anlagen etc.) zu verschärfen;

– die Streichung der Vorschrift im Atomgesetz, nach der
Entschädigungen im Fall von nachträglichen Auflagen
für Atomkraftwerke in Betracht kommen können (§18
Absatz 3 Atomgesetz). Eine Privilegierung der Atom-
wirtschaft dahingehend, dass Sicherheitsauflagen Kosten
der Allgemeinheit sein sollen, wäre nicht vertretbar;

– eine Verkürzung des Abstands der nach dem Atomgesetz
vorgeschriebenen „Periodischen Sicherheitsüberprü-
fung“ von zehn auf fünf Jahre;

– die Streichung des Paragraph 7d, den Schwarz-Gelb mit
der Laufzeitverlängerung ins Atomgesetz eingeführt hat.
Paragraph 7d erweckt den Eindruck, durch ihn würde ein
„Mehr“ an Sicherheit bewirkt. Tatsächlich wird jedoch
der bestehende Sicherheitsmaßstab des Atomgesetzes
verwässert und die Klagerechte betroffener Bürger wer-
den abgeschafft. Zudem ist der Paragraph unklar.

Dennoch begrüße die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN, dass die Koalition nach der Reaktorkatastrophe von
Fukushima die ihrer Auffassung verfassungswidrige Verlän-
gerung der Laufzeiten rückgängig machen wolle und dass
die Koalition – auf der Grundlage einer neuen Einschätzung
der Gefahren und Risiken der Atomkraftnutzung sowie der
bis 2010 bestehenden Rechtslage gemachten Erfahrungen –
zu teils strikteren Regelungen gelange, als sie im ursprüngli-
chen Atomkonsens vorgesehen gewesen seien. Hervorzuhe-
ben seien:

Zur neuen Risikoeinschätzung allgemein: Die Begründung
der Bundesregierung weise zu Recht darauf hin, dass nach
dem Kalkar-Urteil des Bundesverfassungsgerichts allein
dem Gesetzgeber die Entscheidung über die Nutzung der
Atomenergie obliege. Hinzuzufügen sei dabei, dass es schon
nach dem Kalkar-Urteil nicht dabei bleiben dürfe oder gar
müsse, die einmal zugelassene Technologie auch weiter zu-
zulassen. Vielmehr könne der Gesetzgeber zu neuen Bewer-
tungen gelangen und müsse in bestimmten Situationen sogar
eine Neubewertung vornehmen. So heiße es in der Entschei-
dung: „Hat der Gesetzgeber eine Entscheidung getroffen, de-
ren Grundlage durch neue, im Zeitpunkt des Gesetzeserlas-
ses noch nicht abzusehenden Entwicklungen entscheidend in
Frage gestellt wird, dann kann er von Verfassung wegen ge-
halten sein zu überprüfen, ob die ursprüngliche Entschei-
dung auch unter den veränderten Umständen aufrechtzuer-
halten ist.“

Es sei daher selbstverständlich, dass eine Katastrophe wie in
Fukushima für den Gesetzgeber Anlass sein könne und müs-
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN haben folgende
Forderungen als Änderungsanträge eingebracht:

se, in die Erwägung einzutreten, ob – und wie lange – er die
Nutzung der Technologie weiter zulassen wolle und könne.

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 13 – Drucksache 17/6361

Nachdem die Folgen einer Kernschmelze den Bürgern, die
den Deutschen Bundestag legitimieren, vor Augen geführt
worden seien, könnten die Bürger vom Gesetzgeber zu Recht
eine Neubewertung verlangen. Denn es seien ihre Grund-
rechte auf Leben und körperliche Unversehrtheit, die zur
Disposition stünden.

Der Bericht der Reaktor-Sicherheitskommission (Anlagen-
spezifische Sicherheitsüberprüfung – RSK-SÜ – deutscher
Kraftwerke unter Berücksichtigung der Ereignisse in Fuku-
shima-I) hätte dabei eines deutlich gezeigt: Auch wenn die
Auslegung deutscher Kraftwerke und auch die geographi-
sche Situation nicht mit der in Japan vergleichbar sei, so
gäbe es auch in Deutschland und für kein Kraftwerk jedoch
keine letzte Sicherheit, dass eine Kernschmelze nicht eintre-
ten könne. Dieses Risiko sei die Bevölkerung – in ihrer weit
überwiegend Mehrheit – vor den sinnfälligen Bildern aus
Fukushima nicht weiter bereit zu tragen. Zu Recht komme
daher auch die von der Bundesregierung eingesetzte Ethik-
kommission zu dem Ergebnis, dass ein (schnellerer) Aus-
stieg erforderlich sei.

Im Hinblick auf verfassungsrechtliche Bedenken und Ent-
schädigungsforderungen, die die Betreiber der Anlagen dem
Gesetzgeber (und der Bevölkerung) entgegen halten wollten,
sei damit im Ausgangspunkt auch Folgendes festzuhalten.
Die Zulassung der Technologie, die die Betreiber nutzen
dürften, für die sie hohe Subventionen der Steuerzahler er-
halten hätten und mit der sie hohe Gewinne gemacht hätten,
wäre von Anfang an mit dem „Malus“ belastet, dass mit ei-
ner Beendigung der Zulassung gerechnet werden musste.

Zur Festlegung fester Ausstiegstermine allgemein: Die Frak-
tion begrüße, dass sich auch bei der Bundesregierung die
Überzeugung durchgesetzt hätte, dass feste Enddaten erfor-
derlich seien. Hierfür spräche Folgendes: Die derzeit nur
mittelbar durch produzierte Strommengen bestimmte Länge
der Laufzeiten wäre nicht die optimale Lösung gewesen.
Auch wegen vieler Abschaltungen (zu möglichen Motiven
der Betreiber, vgl. Deutsche Umwelthilfe, „Wie ein schneller
Atomausstieg rechtlich zu regeln ist“, April 2011) hätte der
Betrieb der Kraftwerke deutlich länger zu dauern gedroht,
als es beim Atomausstieg vom Gesetzgeber prognostiziert
geworden sei. Unter Sicherheitsgesichtspunkten sei dies
nicht hinnehmbar, weil die Atomaufsicht wissen müsse, wie
lange das Kraftwerk noch laufe, wenn sie aus sicherheits-
technischen Gründen Verbesserungen fordern wolle. Denn
seien solche in der Laufzeit nicht mehr zu realisieren, könne
sie diese auch grundsätzlich nicht verlangen. Darüber hinaus
müssten die Atomaufsichtsbehörden auch sicher planen kön-
nen, für wie lange und welche Standorte sie noch Personal zu
Aufsicht benötigen würden.

Die festen Ausstiegstermine seien darüber hinaus aus netz-
technischen und energiewirtschaftlichen Gründen sowie der
Verpflichtung zu einer nachhaltigen Entwicklung erforder-
lich. Es bedürfe einer zuverlässigen Planungsgrundlage für
alle Beteiligten der Energiewende, die einen geordneten und
gleitenden Übergang ermöglichen würden, der die notwendi-
gen Marktsignale für Ersatzneubauten und die Anpassung
der Netzinfrastruktur setze. Andere Marktteilnehmer würden
substituierende Anlagen nur planen und bauen, wenn klar
sei, ab wann sie nötig seien. Für den Ausbau der Stromtras-

de für das Bestimmen fester Ausstiegstermine. Ein solches
Regelungskonzept sei daher sachgerecht und damit auch ver-
fassungsrechtlich zulässig.

Zur Sofortabschaltung der ältesten Kraftwerke und Krüm-
mels: Die Fraktion begrüße die Abschaltung der ältesten Re-
aktoren und Krümmels. Diese sei aus den folgenden Grün-
den erforderlich:

Die sofortige Einstellung des Betriebs der ältesten AKWs sei
im Hinblick auf die Sicherheit der Bürger zwingend. Die al-
ten AKWs seien nicht oder besonders unzureichend (und da-
mit noch schlechter als andere AKWs) gegen den Fall eines
Flugzeugabsturzes oder eines terroristischen Angriffs mit
einem Flugzeug gesichert. Die Atomkraftwerke Brunsbüttel,
Isar 1, Philippsburg1, Biblis A hätten überhaupt keine Siche-
rung gegen einen Flugzeugabsturz. Die AKWs Biblis B,
Neckarwestheim 1 und Unterweser hätten nur einen heute
völlig unzureichenden Schutz (Auslegung nur gegen Star-
fighter-Abstürze). Dies gälte insbesondere, weil Angriffe mit
Passagierflugzeugen nach dem 11. September 2001 eine re-
ale Gefahr und kein tolerables Restrisiko seien (vgl.
BVerwG, Urteil vom 10. April 2008, 7 C 39/07) und diese
Angriffe auch nicht auf anderem Wege abgewehrt werden
könnten (siehe auch BVerfG, Urteil vom 15. Februar 2006,
1 BvR 357/05; zur Untauglichkeit der Vernebelung siehe
Bundestagsdrucksache 16/3960). Diese Einschätzung, die
die antragsstellende Fraktion bereits auf Drucksache 17/5180
vorgetragen hätte, sei nunmehr auch durch den aktuellen Be-
richt der Reaktorsicherheitskommission bestätigt.

Ein umgehendes Abschalten des Kraftwerks Krümmel sei
geboten, weil diese Anlage als Siederwasserreaktor der Bau-
linie 69 hinsichtlich der grundlegenden Konzeption der An-
lage mit den Kraftwerken Brunsbüttel, Isar 1 und Philipps-
burg 1 vergleichbar sei. Der Reaktordruckbehälter dieser
Kernkraftwerke sei von geringer Qualität. Außerdem befän-
de sich das Brennelementelagerbecken, dessen Risiko die
Katastrophe von Fukushima deutlich gemacht hätte, nicht im
Containment. Insbesondere weise Krümmel signifikante De-
fizite in den Bereichen Notstromversorgung, Unabhängiges
Notstandsystem und Station-Blackout auf. Überdies könnte
der Betreiber gerade dieses Kraftwerkes nicht damit rech-
nen, den Betrieb je wieder aufnehmen zu können. Die bei
den Trafo-Brand-Ereignissen zu Tage getretenen grund-
legenden Probleme im Sicherheitsmanagement seien nicht
gelöst. Über Jahre sei es nicht gelungen, die Voraussetzun-
gen für den Betrieb wieder herzustellen. Zudem hätte das
Kraftwerk zuvor eine höhere Quote an kritischen Ereignis-
sen als selbst viele der ältesten Anlagen (vgl. Bundestags-
drucksache 17/3394). Das AKW Krümmel hätte seit der
Inbetriebnahmen 1982 322 meldepflichtige Ereignisse zu
verzeichnen (Daten hierzu und im Folgenden von:
www.bfs.de, Stand 30. April 2011). Im beispielhaften Ver-
gleich hierzu hätte das AKW Isar 1, das seit Inbetriebnahme
1977 282 meldepflichtige Ereignisse verzeichnet hätte, zwar
immer noch eine Vielzahl aber deutlich weniger Zwischen-
fälle zu verzeichnen. Auch hinsichtlich des Alters vergleich-
bare Anlagen wie das AKW Grafenrheinfeld mit 222 melde-
pflichtigen Ereignissen seit Inbetriebnahme 1981 wiesen
nicht diese hohe Quote auf.

Zur Festlegung der Enddaten bis 2022: Die Ausschussbera-

sen würden wiederum die Entscheidungen dieser Marktteil-
nehmer benötigt. Insgesamt sprächen daher zahlreiche Grün-

tungen hätten aus Sicht der Fraktion gezeigt, dass die Koali-
tion bei der Festlegung der Enddaten keiner strikten Formel

Drucksache 17/6361 – 14 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

gefolgt sei. Eine Rolle gespielt hätte offenbar neben den dem
jeweiligen Kraftwerk zur Verfügung stehenden Strommen-
gen auch die Frage, welche Strommengen das tragende Un-
ternehmen ansonsten noch zu verwerten hätte (Stichwort
Mühlheim-Kärlich). Ebenso dürfte von Bedeutung gewesen
sein, dass es für die Stabilität der regionalen Stromversor-
gung im Rahmen des Ausstiegs Gefahren hätte bringen kön-
nen, wenn zwei Kraftwerke in der gleichen Region nahezu
gleichzeitig vom Netz genommen worden wären (Grund-
remmingen B und C). Der stufenweise Abschaltung von
Atomkraftwerken dürften damit die sachlich zutreffenden
netztechnischen und energiewirtschaftlichen Gründe für ei-
nen geordneten und gleitenden Übergang in eine nachhaltige
Energieversorgung zugrunde gelegt worden sein, der Markt-
signale für Ersatzneubauten und die sukzuessive Anpassung
der Netzinfrastruktur erfordere. Die Fraktion erachte derar-
tige Erwägungen bei der Abwägung des zu begrenzenden
Risikos mit der Sicherheit der Stromversorgung und dem
Grundrechtsschutz grundsätzlich für zulässig. Insgesamt
könne die Fraktion daher keine Anzeichen für eine willkür-
liche Festlegung der Zeitpunkte erkennen (auch wenn aus
Sicht der Fraktion frühere wünschenswert gewesen wären).

Zur Weiterführung der Strommengen: Der Koalitionsent-
wurf regele – innerhalb der vorgesehen festen Enddaten –,
dass alle Strommengen des rot-grünen Atomkonsens (nicht
aber die der verfassungswidrigen Laufzeitverlängerung)
weiter genutzt werden könnten. Jedenfalls mit dieser Re-
gelung wolle die Koalition offenbar, Entschädigungsfor-
derungen der Betreiber von vorne herein einen Riegel
vorschieben, weil alle Laufzeiten (gegebenenfalls durch
Übertragung) wirtschaftlich verwertbar blieben.

Schon im Ausgangspunkt müsse dabei klar sein, dass es sich
hier nur um wirtschaftliche Verwertungschancen handeln
könne und nicht um eine sichere Garantie von Gewinnen.
Denn es könne nie ausgeschlossen werden, dass der Betrieb
der weiter zugelassenen AKW etwa aus Sicherheitsgründen
nach den allgemeinen Regeln des Atomgesetzes für längere
Zeiträume oder gar gänzlich ruhen müsse und damit nicht al-
le Strommengen verwertbar sein könnten. Damit würde sich
jedoch ein Risiko realisieren, dass die Betreiber von Anfang
an zu tragen gehabt hätten. Eine staatliche Entschädigung
dafür, dass ein Kraftwerk – aus Sicherheitsgründen wegen
Störfällen – nicht mehr betrieben werden könne, hätten die
Betreiber von Anfang an nicht erwarten gedurft.

Im Grundsatz sei auch nicht zu beanstanden, dass die Bun-
desregierung prognostisch von einer Verwertbarkeit aller
Strommengen ausgegangen sei. Die stillgelegten Kraftwerke
(einschließlich Restmengen von Mühlheim-Kärlich) verfüg-
ten über Restmengen in Höhe von 230,093 TWh. Lege man
bei der Beantwortung der Frage, was die im Betrieb bleiben-
den Kraftwerke über die ihnen zur Verfügung stehenden
Mengen hinaus noch produzieren könnten, die Daten zu
Grunde, die die Konzerne selbst im Atomkonsens (siehe An-
lage 1 der Vereinbarung vom 11. Juni 2000) akzeptiert hät-
ten, so würden 252,093 TWh und damit eine ausreichende
Menge produziert werden können. Allerdings handele es
sich hier um ein ambitioniertes Ziel. Die Fraktion hätte sich
jedoch davon überzeugt, dass – jedenfalls wenn die Betreiber
hohe Produktionsraten erreichen sollten, die es in der Ver-
gangenheit immer wieder gegeben hätte – die Zielerreichung

werbschancen hätten die Betreiber auch vorher nicht gehabt.
Dass sich die Gewinnchancen durch Entscheidungen des
Gesetzgebers verschlechtere, hätten auch andere Gewerbe-
treibende entschädigungslos hinzunehmen.

Zum notwendigen Sicherheitsmanagement: Die Fraktion se-
he den Druck, dem die Betriebsmannschaften der AKWs
ausgesetzt sein können, die Produktionsrechte innerhalb der
zulässigen Zeit auszunutzen. Die Betreiber müssten daher
ihre Anstrengungen zur Stärkung der Fachkunde und der si-
cherheitsgerichteten Motivation des Personals vergrößern.
Die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben sei durch die Auf-
sichtsbehörden sicherzustellen. Auch die Bundesaufsicht
müsse ihre Rolle einer zusätzlichen Sicherheitsinstanz wie-
der aufnehmen und wieder eine sicherheitsgerichtet ermit-
telnde Aufsichtsbehörde werden. Auf Seiten des Gesetz-
gebers sei die Abschaffung der Entschädigungspflicht bei
nachträglichen Auflagen, die Aufhebung des § 7d und eine
häufigere Durchführung der Periodischen Sicherheitsüber-
prüfung wünschenswert.

Dem Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktor-
sicherheit sowie dem Bundesministerium für Umwelt,
Naturschutz und Reaktorsicherheit lag zur Gesetzesberatung
eine Empfehlung des Parlamentarischen Beirats für nachhal-
tige Entwicklung vor. Darin bat dieser die Bundesregierung,
in den Beratungen zum Gesetzentwurf auszuführen, welche
konkreten Auswirkungen auf die Ziele der nationalen Nach-
haltigkeitsstrategie in den Bereichen Managementregeln 4, 5
und 8 sowie bei den Indikatoren 2, 4, 5, 7, 10, 12, 13 und 16
zu erwarten seien. Die Stellungnahme des Bundesministe-
riums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit lag
zur Beratung auf Ausschussdrucksache 17(16)336 vor und
wurde von der Bundesregierung erläutert.

Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktor-
sicherheit beschloss mit den Stimmen der Fraktionen der
CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen
SPD, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, die
Änderungsanträge der Fraktion der SPD auf Ausschuss-
drucksache 17(16)282 abzulehnen.

Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktor-
sicherheit beschloss mit den Stimmen der Fraktionen der
CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen
SPD, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, den
Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
auf Ausschussdrucksache 17(16)312 abzulehnen.

Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktor-
sicherheit beschloss mit den Stimmen der Fraktionen der
CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen
SPD, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, den
Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
auf Ausschussdrucksache 17(16)313 abzulehnen.

Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktor-
sicherheit beschloss mit den Stimmen der Fraktionen der
CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen
SPD, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, den
Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
auf Ausschussdrucksache 17(16)314 abzulehnen.

Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktor-
sicherheit beschloss mit den Stimmen der Fraktionen der
nicht ausgeschlossen sei. Es bestehe daher eine echte Chance
auf eine wirtschaftliche Verwertung. Jedenfalls mehr als Er-

CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen
SPD, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, den

CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen
SPD, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, den
Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
auf Ausschussdrucksache 17(16)316 abzulehnen.

Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktor-
sicherheit führte eine Einzelabstimmung durch zu Artikel 1
Nummer 1 (§ 7) Buchstabe a Nummer 1, Artikel 1 Nummer 1
(§ 7) Buchstabe c und Artikel 1 Nummer 3 (§ 7) Buchstabe a
(betrifft Rücknahme Laufzeitverlängerung und Abschaltung
Kernkraftwerke Biblis A, Neckarwestheim 1, Biblis B,
Brunsbüttel, Isar 1, Unterweser, Philippsburg 1 und Krümmel)
und beschloss, diese Änderungen mit den Stimmen der
Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE.
anzunehmen.

Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktor-
sicherheit führte eine Einzelabstimmung durch zu Artikel 1
Nummer 1 (§ 7) Buchstabe c und Artikel 1 Nummer 2 (§ 23c)
(betrifft Kaltreserve und Übertragung der Entscheidung an
Bundesnetzagentur) und beschloss diese Änderungen mit
den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und FDP gegen
die Stimmen der Fraktionen SPD, DIE LINKE. und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN anzunehmen.

Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktor-
sicherheit beschloss, die nicht von den beiden genannten
Einzelabstimmungen betroffenen Punkte des Gesetzent-
wurfs auf Drucksache 17/6070 mit den Stimmen der Frak-
tionen der CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen der Frak-
tion DIE LINKE. bei Stimmenthaltung der Fraktionen SPD
und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, anzunehmen.

Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktor-
sicherheit beschloss mit den Stimmen der Fraktionen CDU/
CSU, SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen
die Stimmen der Fraktion DIE LINKE., dem Deutschen
Bundestag zu empfehlen, den Gesetzentwurf auf Druck-
sache 17/6070 unverändert anzunehmen.

Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktor-
sicherheit beschloss mit den Stimmen der Fraktionen der
CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen SPD
und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der
Fraktion DIE LINKE., den Entschließungsantrag der Frak-
tion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Ausschussdruck-
sache 17(16)334 abzulehnen.

Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktor-
sicherheit beschloss mit den Stimmen der Fraktionen CDU/
CSU, SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen
die Stimmen der Fraktion DIE LINKE., dem Deutschen

CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen SPD
und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der
Fraktion DIE LINKE., dem Deutschen Bundestag zu empfeh-
len, den Gesetzentwurf auf Drucksache 17/5179 abzulehnen.

Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktor-
sicherheit beschloss mit den Stimmen der Fraktionen CDU/
CSU, SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen
die Stimmen der Fraktion DIE LINKE., dem Deutschen
Bundestag zu empfehlen, den Gesetzentwurf auf Druck-
sache 17/5472 abzulehnen.

Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktor-
sicherheit beschloss mit den Stimmen der Fraktionen CDU/
CSU, FDP und DIE LINKE. gegen die Stimmen der Frak-
tion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der
Fraktion der SPD, dem Deutschen Bundestag zu empfehlen,
den Gesetzentwurf auf Drucksache 17/5035 abzulehnen.

Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktor-
sicherheit beschloss mit den Stimmen der Fraktionen der
CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen DIE
LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimment-
haltung der Fraktion der SPD, dem Deutschen Bundestag zu
empfehlen, den Gesetzentwurf auf Drucksache 17/5180 ab-
zulehnen.

Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktor-
sicherheit beschloss mit den Stimmen der Fraktionen der
CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der
Fraktionen SPD und DIE LINKE., dem Deutschen Bundes-
tag zu empfehlen, den Gesetzentwurf auf Drucksache 17/5931
abzulehnen.

Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktor-
sicherheit beschloss mit den Stimmen der Fraktionen der
CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen DIE
LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimment-
haltung der Fraktion der SPD, dem Deutschen Bundestag zu
empfehlen, den Antrag auf Drucksache 17/5478 abzulehnen.

Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktor-
sicherheit beschloss mit den Stimmen der Fraktionen der
CDU/CSU, SPD und FDP gegen die Stimmen der Fraktion
DIE LINKE. bei Stimmenthaltung der Fraktion BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN, dem Deutschen Bundestag zu empfeh-
len, den Antrag auf Drucksache 17/6092 abzulehnen.

Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktor-
sicherheit beschloss mit den Stimmen der Fraktionen der
CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen
SPD, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, dem
Deutschen Bundestag zu empfehlen, den Antrag auf Druck-
sache 17/6109 abzulehnen.

Berlin, den 29. Juni 2011

Dr. Georg Nüßlein Marco Bülow Michael Kauch Dorothee Menzner Sylvia Kotting-Uhl
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 15 – Drucksache 17/6361

Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
auf Ausschussdrucksache 17(16)315 abzulehnen.

Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktor-
sicherheit beschloss mit den Stimmen der Fraktionen der

Bundestag zu empfehlen, den Gesetzentwurf auf Druck-
sache 17/6246 für erledigt zu erklären.

Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktor-
sicherheit beschloss mit den Stimmen der Fraktionen der
Berichterstatter Berichterstatter Berichterstatter Berichterstatterin Berichterstatterin

Drucksache 17/6361 – 16 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

Anlagen:

Anlage 1: Änderungsantrag der Fraktion der SPD auf Ausschussdrucksache 17(16)282

Anlage 2: Änderungsanträge der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Ausschussdrucksachen 17(16)312 bis
17(16)316

Anlage 3: Entschließungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Ausschussdrucksache 17(16)334

Anlage 4: Schreiben des Parlamentarischen Beirats für nachhaltige Entwicklung vom 23. Juni 2011 auf Ausschussdruck-
sache 17(16)278

Anlage 5: Schreiben des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit vom 28. Juni 2011 auf Aus-
schussdrucksache 17(16)336

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 17 – Drucksache 17/6361

Anlage 1

Deutscher Bundestag
17. Wahlperiode
Ausschuss für Umwelt,
Naturschutz und Reaktorsicherheit

Änderungsantrag
der Fraktion der SPD

zum
Gesetzentwurf der Fraktionen CDU/CSU und FDP

Entwurf eines Dreizehnten Gesetzes zur Änderung des Atomgesetzes
Bundestags-Drucksache 17/6070

Der Deutsche Bundestag möge beschließen:

Artikel 1 wird wie folgt geändert:

1. Nummer 2 wird wie folgt gefasst:

Nach § 7 Abs. 1e wird folgender neuer Abs. 1f angefügt:

„Die Bundesregierung überprüft jährlich, ob die Berechtigung zum Leistungsbetrieb von
Anlagen nach Abs. 1a verkürzt werden kann. Die Überprüfung nach Satz 1 erfolgt
unter der Maßgabe, dass die Funktionsfähigkeit des Übertragungsnetzes sowie die
Versorgungssicherheit im Geltungsbereich dieses Gesetzes nicht unzumutbar
eingeschränkt ist.

Die Bundesregierung legt dem Deutschen Bundestag jährlich, erstmals zum 1.9.2012,
das Ergebnis der Prüfung nach Satz 1 vor. Soweit die Prüfung ergibt, dass der
Leistungsbetrieb von Anlagen nach Abs. 1a verkürzt werden kann, legt sie zeitgleich
einen entsprechenden Gesetzentwurf vor.“

Begründung:

Die von der Bundesregierung eingesetzte Ethik-Kommission hat u.a. empfohlen, den
geplanten Ausstieg gegenüber dem jetzt vorliegenden Konzept zu beschleunigen,
soweit dies technisch und wirtschaftlich möglich ist. Die vorgeschlagene Änderung
nimmt diesen Vorschlag auf.

2. Nach der neu gefassten Nummer 2 wird folgende Nummer 3 neu angefügt:

3.

a.) In § 9b Abs.4 werden nach den Worten „Der Planfeststellungsbeschluss darf nur
erteilt werden,“ folgende Worte eingefügt:

„wenn der bestmögliche Standort nach zuvor festgelegten, dem Stand von
Wissenschaft und Technik entsprechenden Auswahlkriterien ausgewählt worden
ist und“

b.) In § 9b Abs.5 wird nach Nr. 3 folgende Nr. 4 neu angefügt

„4. Die Planfeststellung erfolgt in Teilschritten. Die Einzelheiten des Verfahren
werden in einer Rechtsverordnung geregelt.“
Ausschussdrucksache
17(16)282

28.06.2011

zu TOP 12b der TO am 29.06.2011

Deutscher Bundestag

Ausschuss f. Umwelt,
Naturschutz u. Reaktorsicherheit

Drucksache 17/6361 – 18 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

Begründung:

Die Regelung stellt sicher, dass vor der Planfeststellung für ein Endlager für wärmeent-
wickelnde radioaktive Stoffe eine Endlagersuche anhand von international üblichen
Kriterien – insbesondere ein ergebnisoffener Standortvergleich – vorgeschaltet wird.

3. Nach der Nummer 3 neu wird folgende Nummer 4 neu angefügt:

4. Nach 19a wird folgender § 19b eingefügt:

„§19 b Sicherstellung von Rückstellungen

(1) Der Betreiber ist verpflichtet, der Atomaufsichtsbehörde alle Informationen zur
Verfügung zu stellen, die seine Rückstellungen nach § 249 Handelsgesetzbuch zur
Sicherung aller zukünftigen Leistungen für die geordnete Beseitigung aller radioaktiven
Abfälle sowie der Stilllegung und des Abbaus der Anlagen betreffen. Die
Atomaufsichtsbehörde ist verpflichtet jährlich zu prüfen, ob die zukünftigen Leistungen
des Betreibers nach Satz 1 finanziell hinreichend abgesichert sind und stellt dazu das
Einvernehmen mit dem Bundesamt für Strahlenschutz her. Die Leistungen sind
finanziell dann hinreichend für die Zukunft abgesichert, wenn sie unter allen denkbaren
geschäftlichen Situationen zum Zeitpunkt der zukünftigen Leistungen zur Verfügung
stehen.

(2) Sind die Bedingungen nach Absatz 1 nicht erfüllt, ist die Atomaufsichtsbehörde
ermächtigt, entsprechende Auflagen und Maßnahmen zu verfügen, um die finanzielle
Absicherung sicherzustellen. Die Atomaufsicht ist verpflichtet, das Parlament über das
Ergebnis der Überprüfung zu informieren. Der nach anderen gesetzlichen Vorschriften
bestehende Schutz der vom Betreiber an die Atomaufsichtsbehörde übermittelten
Daten bleibt bestehen.“

Begründung:

Der Bundesrechnungshof hat die aktuelle Praxis der Bildung von Rückstellungen für
Rückbau von Atomanlagen und die sichere Endlagerung des radioaktiven Inventars
kritisiert. Die Regelung nimmt diese Kritik auf und normiert in geeigneter Weise, dass
Rückstellungen tatsächlich verfügbar sind und dem Bund als Verantwortlichem für die
sichere Endlagerung keine Kosten entstehen, die nach einem geordneten Verfahren
durch die Betreiber zu tragen sind.

4. Nach der Nummer 4 neu wird folgende Nummer 5 neu angefügt:

5. § 7d wird gestrichen.

Begründung:

Die bestehende Regelung im § 7d Atomgesetz führt dazu, dass Sicherheit nicht dem
besten erreichbaren Standard ausgerichtet wird. Die Erfahrung der Katastrophe im
japanischen Fukushima hat gezeigt, dass der Betrieb bis zum endgültigen Ausstieg nur
bei einem bestmöglichen Sicherheitsniveau akzeptabel ist. Daher stellt die Regelung
sicher, dass das Atomgesetz dieser Maßgabe folgt.

5. In Nummer 1 wird Buchstabe d) gestrichen.

Begründung:

Zusammen mit der Streichung des unter Nummer 2 alt vorgesehenen § 23c ergibt sich
der Wegfall der sogenannten Kaltreserve durch ein Atomkraftwerk. Nach

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 19 – Drucksache 17/6361

übereinstimmender Auffassung von Sachverständigen und des Bundesrates ist diese
Regelung nicht sinnvoll.

Als Folgeänderung wird die Komplementärreglung in der parallel beratenen Novelle
des EnWG in einem separaten Änderungsantrag gestrichen.

6. Nach Nummer 5 neu wird folgende Nummer 6 neu angefügt:

6. §§ 9d-f werden aufgehoben.

Begründung:

Durch die Streichung werden die Regelungen im Zusammenhang mit dem
sogenannten Enteignungsparagraf aufgehoben. Die vorrätige Regelung zur ggf.
erforderlichen Enteignung von untertätigen Arealen zur konkreten Endlagerforschung
ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht erforderlich oder angemessen. Diese Regelung ist mit
der Atomnovelle aus dem Jahr 2001 aufgehoben worden. An den seinerzeit zugrunde
liegenden Rahmenbedingungen hat sich nichts geändert, da eine Endlagersuche mit
Standortvergleich bislang nicht eingeleitet worden ist.

7. Die bisherige Nummer 3 wird zu Nummer 7.

Begründung:

Folgeänderung aufgrund der neu eingefügten Nummern 3 bis 6.

Berlin, den 28.6.2011

Drucksache 17/6361 – 20 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

Anlage 2

Deutscher Bundestag
17. Wahlperiode
Ausschuss für Umwelt,
Naturschutz und Reaktorsicherheit

Änderungsantrag
der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

zum Gesetzentwurf der Fraktionen von CDU/CSU und FDP

Entwurf eines Dreizehnten Gesetzes zur Änderung des Atomgesetzes

- Drucksache 17/6070 –

Der Ausschuss möge beschließen:

In Artikel 1 wird folgende Nummer 1a eingefügt:

„1a. § 7d wird aufgehoben.“

Begründung

Folge des im Zuge der Verlängerungen der Laufzeiten einfügten § 7d ist ein Absenken der
Sicherheitsstandards der Atomkraftwerke unter Beschränkung der Rechtsschutzmöglichkeiten für
Bürger. Die Vorschrift ist zudem unklar. Sie ist daher aufzuheben.

Berlin, den 28.06.2011
Ausschussdrucksache
17(16)312

28.06.2011

zu TOP 12b der TO am 29.06.2011

Deutscher Bundestag

Ausschuss f. Umwelt,
Naturschutz u. Reaktorsicherheit

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 21 – Drucksache 17/6361

Deutscher Bundestag
17. Wahlperiode
Ausschuss für Umwelt,
Naturschutz und Reaktorsicherheit

Änderungsantrag
der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

zum Gesetzentwurf der Fraktionen von CDU/CSU und FDP

Entwurf eines Dreizehnten Gesetzes zur Änderung des Atomgesetzes

- Drucksache 17/6070 –

Der Ausschuss möge beschließen:

1. Artikel 1 wird wie folgt geändert:

a) Nummern 2 und 3 werden wie folgt gefasst:

„2. §§ 9d bis 9f werden aufgehoben.

3. In § 21 Absatz 1 wird die Angabe „§§ 9d bis 9g“ durch die Angabe „§ 9g“
ersetzt.“

b) Nach Nummer 3 wird folgende Nummer 4 eingefügt:

„4. In § 23a wird die Angabe „§§ 9d bis 9g“ durch die Angabe „§ 9g“ ersetzt.“

c) Die bisherige Nummer 2 wird Nummer 5.

d) Nach Nummer 5 wird folgende Nummer 6 eingefügt:

„6. Nach § 58a wird folgender § 58b angefügt:

㤠58b

Übergangsvorschrift für die Endlagersuche

Ein Planfeststellungsverfahren zur Genehmigung einer Anlage zur
Endlagerung setzt die vorherige Durchführung eines
Endlagersuchverfahrens, das die Erkundung mehrerer Standorte
umfasst, nach einem noch durch Gesetz festzulegenden bundesweiten
Ausschussdrucksache
17(16)313

28.06.2011

zu TOP 12b der TO am 29.06.2011

Deutscher Bundestag

Ausschuss f. Umwelt,
Naturschutz u. Reaktorsicherheit

Drucksache 17/6361 – 22 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

Sucherverfahren und eine nachfolgende gesonderte Entscheidung des
Gesetzgebers über den endgültigen Standort voraus.““

e) Die bisherige Nummer 3 wird Nummer 7.

2. Nach Artikel 1 wird folgender Artikel 2 eingefügt:

„Artikel 2

Änderung des Bundesberggesetzes

Das Bundesberggesetz vom 13. August 1980 (BGBl. I S. 1310), das zuletzt durch Artikel 15a
des Gesetzes vom 31. Juli 2009 (BGBl. I S. 2585) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1. In § 2 Absatz 4 wird folgender Satz angefügt:

„Dieses Gesetz gilt ferner nicht für die Erkundung eines Endlagers für
radioaktive Stoffe.“

2. In § 126 wird der Absatz 3 aufgehoben.

3. § 177 wird wie folgt gefasst:

㤠177

Übergangsregelung zur Endlagersuche

Soweit vor dem …. [Einsetzen Datum des Inkrafttreten dieses Gesetzes]
Genehmigungen für den in § 2 Absatz 4 Satz 2genannten Zweck erteilt
worden sind, treten diese an dem genannten Tage außer Kraft.“

3. Artikel 2 wird Artikel 3

Begründung
A. Allgemeines

Nach heutigem Verständnis des Grundgesetzes ist es in Hinblick auf die Grundrechte und
Wesentlichkeitstheorie des Bundesverfassungsgerichts nicht mehr hinnehmbar, dass über den
Standort eines Endlagers entscheiden wird, ohne dass der Gesetzgeber die Kriterien hierfür im
Einzelnen festgelegt hat und insbesondere ohne dass nach diesen Kriterien eine bundesweite
Standortsuche stattgefunden hat. Diesen Anforderungen genügt das geltende Recht in seiner
Auslegung durch das Bundesverwaltungsgericht in keiner Weise, schon weil danach ein

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 23 – Drucksache 17/6361

Planfeststellungsverfahren sogar ohne jeden Standortvergleich stattfinden kann. Überdies hat es das
Bundesverfassungsgericht gebilligt, dass durch eine „Erkundung“ nach Bergrecht am Standort
Gorleben – die faktisch schon Maßnahmen der Errichtung eines Endlagers umfasst – vollendete
Tatsachen für den Endlagerstandort geschaffen werden.

Wenn nunmehr tatsächlich ein breiter Konsens in Atomfragen gefunden werden soll, ist es daher
nicht denkbar, dass ein solcher Konsens ohne eine grundsätzliche Einigung über den Weg zur
Endlagerung zu Stande kommt gefunden wird. Auf Grund der Eilbedürftigkeit des Vorhabens der
Koalition ist es jedoch ausgeschlossen im jetzigen Gesetzgebungsverfahren zu einem Konsens über
ein künftiges Gesetz zur Endlagersuche zu kommen (zur Position der antragstellenden Fraktion im
Einzelnen BT-Drs. …). Darüber das ein solches Gesetz nötig ist und das bis zu seinem Erlass eine
Endlagersuche nicht möglich sein kann, sollte jedoch Konsens zu erzielen sein. Demgemäß trifft der
vorliegende Gesetzentwurf eine vorläufige Regelung. Ein Planfeststellungsverfahren wird daher bis
zum Erlass des Gesetzes ausgeschlossen. Die Erkundung in Gorleben wird gestoppt.

Die im Zuge der Laufzeitverlängerungen eingefügten Vorschriften über Enteigungsmöglichkeiten für
die Erkundung und Errichtung von atomaren Endlagern sind aus den gleichen Gründen nicht
erforderlich. Sie sind daher aufzuheben.

B. Im Einzelnen

Zu Nummer 1 (zu Artikel 1)

Die im Zuge der Verlängerungen der Laufzeiten eingefügten Vorschriften zur Enteignung für die
Erkundung und die Errichtung eines atomaren Endlagers werden aufgehoben (Buchstabe a),
Aufhebung §§ 9d bis 9f). Als Folgeänderung werden auch der dazugehörige Gebührentatbestand
(Buchstabe a), Änderung in § 21) sowie die Zuständigkeit des Bundesverwaltungsamtes aufgehoben
(Buchstabe b) , Änderung in § 23a). Buchstabe c) ist eine Folgeänderung.

Durch die Änderung des Atomgesetzesin § 58b wird sichergestellt, dass ein Endlager ohne vorherige
Durchführung eines gesetzlich geregelten Endlagersuchverfahrens nicht genehmigt werden kann
(Buchstabe d). Buchstabe e) ist eine Folgeänderung.

Zu Nummer 2(Zu Artikel 2)

Die Änderung in § 2 (Nummer 1) legt fest, das Bundesbergrecht nicht auf die Erkundung Anwendung
findet.

§ 126 Abs. 3 (Nummer 2) sah bisher die Berücksichtigung bestimmter bergrechtlicher Regelungen
bei der Errichtung und dem Betreib des Endlagers vor. Zwar werden diese Aspekte ggf. auch künftig
zu berücksichtigen sein, über das ob und wie ist jedoch im Endlagersuchgesetz zu entscheiden.

§ 177 (Nummer 3), der an die Stelle der obsoleten Berlinklausel tritt, stellt sicher, dass die
Genehmigung außer Kraft tritt und die Erkundung des Endlagers Gorleben beendet wird.

Zu Nummer 3 (Zu Artikel 3)

Folgeänderung

Berlin, den 28.06.2011

Drucksache 17/6361 – 24 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

Deutscher Bundestag
17. Wahlperiode
Ausschuss für Umwelt,
Naturschutz und Reaktorsicherheit

Änderungsantrag
der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

zum Gesetzentwurf der Fraktionen von CDU/CSU und FDP

Entwurf eines Dreizehnten Gesetzes zur Änderung des Atomgesetzes

- Drucksache 17/6070 –

Der Ausschuss möge beschließen:

In Artikel 1 wird folgende Nummer 1a eingefügt:

„1a. § 18 wird wie folgt geändert:

a) Absatz 3 wird aufgehoben.

b) Der bisherige Absatz 4 wird Absatz 3.“

Begründung

Die Änderung streicht die Vorschrift nach der Entschädigungen auch im Falle von nachträglichen
Auflagen für Atomkraftwerke nach § 17 Absatz 1 Satz 3 AtomG grundsätzlich in Betracht kommen
können. Ein Anwendungsbereich für diese Entschädigung war bislang nicht ersichtlich. Die Streichung
stellt demnach die bisherige Sach- und Rechtslage klar. Eine Privilegierung der Atomwirtschaft
dahingehend, dass Sicherheitsauflagen Kosten der Allgemeinheit sein sollen wäre –auch im Vergleich
zu anderen Wirtschaftsunternehmen- zudem nicht vertretbar.

Berlin, den 28.06.2011
Ausschussdrucksache
17(16)314

28.06.2011

zu TOP 12b der TO am 29.06.2011

Deutscher Bundestag

Ausschuss f. Umwelt,
Naturschutz u. Reaktorsicherheit

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 25 – Drucksache 17/6361

Deutscher Bundestag
17. Wahlperiode
Ausschuss für Umwelt,
Naturschutz und Reaktorsicherheit

Änderungsantrag
der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

zum Gesetzentwurf der Fraktionen von CDU/CSU und FDP

Entwurf eines Dreizehnten Gesetzes zur Änderung des Atomgesetzes

- Drucksache 17/6070 –

Der Ausschuss möge beschließen:

Artikel 1 wird wie folgt geändert:

1. Nummer 1 Buchstabe d) wird aufgehoben.

2. Nummer 2 wird aufgehoben.

3. Bisherige Nummer 3 wird Nummer 2.

Begründung

Der Vorhalt eines Atomkraftwerkes im Reservebetrieb ist, wenn überhaupt möglich, technisch
schwer umsetzbar und mit hohen Kosten verbunden. Energiewirtschaftlich ist eine solche Kaltreserve
durch ein Atomkraftwerk nicht notwendig. Der Gesetzentwurf sieht zudem gerade das Vorhalten
eines der acht unsichersten Atomkraftwerke als Kaltreserve vor. Gerade bei diesen besteht Konsens,
dass sie, insbesondere aufgrund ihrer unzureichenden Sicherung gegen Flugzeugabstürze oder ihrer
sonstigen Sicherheitsmängel, nicht mehr weiterbetrieben werden dürfen. Auch ein Weiterbetrieb
eines solchen unsicheren Atomkraftwerkes als Kaltreserve ist daher nicht vertretbar.

Der Gesetzentwurf sieht zudem nicht einmal den Verbrauch von Reststrommengen für den
Reservebetrieb vor. Diese „geschenkte“ Verlängerung der Laufzeit eines AKWs ist nicht hinnehmbar.

Berlin, den 28.06.2011
Ausschussdrucksache
17(16)315

28.06.2011

zu TOP 12b der TO am 29.06.2011

Deutscher Bundestag

Ausschuss f. Umwelt,
Naturschutz u. Reaktorsicherheit

Drucksache 17/6361 – 26 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

Deutscher Bundestag
17. Wahlperiode
Ausschuss für Umwelt,
Naturschutz und Reaktorsicherheit

Änderungsantrag
der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

zum Gesetzentwurf der Fraktionen von CDU/CSU und FDP

Entwurf eines Dreizehnten Gesetzes zur Änderung des Atomgesetzes

- Drucksache 17/6070 –

Der Ausschuss möge beschließen:

Artikel 1 wird wie folgt geändert:

1. Nach Nummer 1 wird folgende Nummer 1aeingefügt:

„1a) § 19a wird wie folgt geändert:

a) Absatz 1 wird wie folgt geändert:

aa) In Satz 2 werden die Worte „soweit dieses nach dem 27. April 2002
liegt,“ gestrichen,

bb) In Satz 3 wird die Angabe "zehn" durch die Angabe "fünf" ersetzt.

b) In Absatz 2 Satz 1 wird die Angabe "drei" durch die Angabe "zwei" ersetzt.“

2. Nach Nummer 3 wird folgende Nummer 4 angefügt:

„ 4.Anlage 4 wird wie folgt gefasst:

„Anlage 4 Sicherheitsüberprüfung nach § 19a Abs. 1“

Anlage Termin

Grafenrheinfeld 31.12.2013

Gundremmingen B 31.12.2013
Gundremmingen C 31.12.2013
Grohnde 31.12.2015
Philippsburg 2 31.12.2013
Ausschussdrucksache
17(16)316

28.06.2011

zu TOP 12b der TO am 29.06.2011

Deutscher Bundestag

Ausschuss f. Umwelt,
Naturschutz u. Reaktorsicherheit

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 27 – Drucksache 17/6361

Brokdorf 31.12.2013
Isar 2 31.12.2014
Emsland 31.12.2014
Neckarwestheim 2 31.12.2014



Begründung

A. Allgemeines

Das Atomgesetz schreibt vor, Atomkraftwerke im Abstand von zehn Jahren
Sicherheitsüberprüfungen zu unterziehen. Diese Periodischen Sicherheitsüberprüfungen (PSÜ)
können der Atomaufsicht wichtige Erkenntnisse zu Sicherheitsdefiziten und unzulässigen
Abweichungen vom vorgeschriebenen Sicherheitsstandard liefern.

Bereits die 2009 erlassene EU-Richtlinie zur nuklearen Sicherheit (Richtlinie 2009/71/EURATOM) sah
vor, mindestens alle zehn Jahre eine derartige Sicherheitsüberprüfung vorzunehmen. Im Lichte der
japanischen Atomkatastrophe ist es geboten, die erforderliche Verbesserung der nuklearen
Sicherheit durch sachgerechte Maßnahmen, die unkompliziert und schnell umsetzbar sind,
einzuleiten. Hierzu zählt, das zwischen den Prüfungen liegende Intervall zu verringern. Ein Abstand
von zehn Jahren ist heute nicht mehr zeitgemäß und aus sicherheitstechnischer Sicht auch nicht zu
begründen.

B. Im Einzelnen

Zu Nummer 1

Durch die erste Änderung von § 19a AtG (Buchstabe a) wird das Intervall zwischen den
Sicherheitsüberprüfungen von zehn auf fünf Jahre reduziert. Der damit verbundene neue nächste
Termin für die nächste Vorlage an die Behörde werden in der Anlage 4 erneut festgeschrieben (siehe
zu Nummer 2). Aus Gründen der Rechtsbereinigung werden nicht mehr benötigte Teile des
Gesetzestextes entfernt.

Durch die zweite Änderungen (Buchstabe b) wird sichergestellt, dass die gewollte Anpassung der
Intervalle nicht konterkariert durch einen gemäß § 19 a Absatz 2 AtG möglichen Verzicht auf die
letzte Sicherheitsüberprüfung vor Betriebseinstellung wird. Andernfalls ist damit zu rechnen, dass die
Mehrheit der am Netz verbleibenden Anlagen acht Jahre ohne Sicherheitsüberprüfung betrieben
würde.

Zu Nummer 2

Die im Atomgesetz, Anlage 4 festgelegten Daten für Sicherheitsüberprüfungen werden angepasst.
Um ausreichend Zeit für die Durchführung der ersten Prüfungen zu gewähren, werden die ersten
Überprüfungen für Ende 2013 terminiert. Die Atomanlagen, die mit dem 13. Änderungsgesetz
abgeschaltet werden, werden aus Gründen der Rechtsbereinigung nicht mehr aufgeführt. Gleiches
gilt für die stillgelegten Anlagen Obrigheim und Stade.

Berlin, den 28.06.2011

Drucksache 17/6361 – 28 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

Anlage 3

Deutscher Bundestag
17. Wahlperiode
Ausschuss für Umwelt,
Naturschutz und Reaktorsicherheit

Entschließungsantrag
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

zum Gesetzentwurf der Fraktionen CDU/CSU und FDP

Entwurf eines Dreizehnten Gesetzes zur Änderung des Atomgesetzes
Drucksache 17/6070

Der Ausschuss möge beschließen:

I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:

Die Atomkatastrophe in Fukushima hat die Welt wachgerüttelt. Dass in einem Hochtechnologieland
mehrere Atomreaktoren gleichzeitig außer Kontrolle geraten und es zu drei parallelen Kernschmelzen
kommt, zeigt, welch unermessliches Risiko diese Technologie für die Menschen bedeutet. Die ganze
Tragweite der Katastrophe ist bis heute noch nicht absehbar. Aber eines ist jetzt schon klar: Die Men-
schen in der Region und weit darüber hinaus werden noch jahrzehntelang unter den Folgen leiden.

Fukushima hat nicht nur in Deutschland die Koordinaten der Energiepolitik grundlegend verschoben.
In vielen Ländern weltweit steigt die Ablehnung der Atomkraft in der Bevölkerung, so in der Türkei,
in Japan, Tschechien, Polen, oder sogar in Frankreich. In Italien stimmten bei einem Referendum rund
95 Prozent gegen die Atomenergie. Ein erfolgreicher Komplettausstieg aus der Atomenergie in einem
Industrieland wie Deutschland wird diese Entwicklungen unterstützen und den Druck für einen euro-
pa- und weltweiten Ausstieg erhöhen.

Der Beschluss zur 13. Novelle des AtG gibt den vielen Menschen, den Umweltverbänden und der
Anti-AKW-Bewegung Recht, die seit vielen Jahren für die Stilllegung der Atomkraftwerke in
Deutschland auf die Straße gehen. Die Laufzeitverlängerung wird zurückgenommen, die sieben ältes-
ten Atomkraftwerke plus Krümmel gehen endgültig vom Netz und für jedes einzelne AKW wird ein
festes Enddatum gesetzt. Damit wird fast die Hälfte der deutschen AKW sofort und endgültig stillge-
legt.

Mit der Rücknahme der Laufzeitverlängerungen kehren die Bundesregierung und die sie tragenden
Fraktionen zum rot-grünen Atomkonsens von 2001 zurück. Diese Gesetzesnovelle ist ein Schritt in die
richtige Richtung. Allerdings ist sie nur der Anfang auf demWeg zum endgültigen Atomausstieg.

Der Abschaltplan der Bundesregierung bis 2022 ist allerdings nicht der schnellstmögliche
Atomausstieg. Der Bundestag erwartet, dass die Bundesregierung durch einen beschleunigten Ausbau
der Erneuerbaren Energien die Voraussetzungen für einen schnelleren Atomausstieg schafft, wie sie
etwa das Umweltbundesamt durchgerechnet hat. Ein breiter Konsens möglichst aller politischen
Parteien im Bundestag und auch in der Gesellschaft ist für den Ausstieg aus der Hochrisikotechnologie
Atom ein Wert an sich. Aber: Wenn die Bundesregierung einen wirklichen, breiten gesellschaftlichen
Konsens für den Atomausstieg will und nicht nur einen politischen Parteienkonsens, dann muss sie die
Umweltverbände und die Anti-AKW-Bewegung in den Dialog mit einbeziehen. Und der Atomausstieg
sollte durch eine von einer breiten Mehrheit getragene Grundgesetzänderung unumkehrbar gemacht
werden.
Ausschussdrucksache
17(16)334

28.06.2011

zu TOP 12b der TO am 29.06.2011

Deutscher Bundestag

Ausschuss f. Umwelt,
Naturschutz u. Reaktorsicherheit

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 29 – Drucksache 17/6361

Die heute beschlossene Atomwende ist notwendig, aber nicht hinreichend. Sie ist nicht mehr und nicht
weniger als eine Zwischenetappe auf demWeg zum Ende Atomkraft und für einen grundlegenden
Umbau der energetischen Infrastruktur unseres Landes hin zu den Erneuerbaren Energien. Doch wir
sind noch lange nicht am Ziel.

Die Sicherheit der noch laufenden AKW muss deutlich verbessert werden - das ist eine Lehre aus
Fukushima. Jedes AKW bleibt eine Gefahr, daher brauchen wir höhere Sicherheitsanforderungen als
bisher, entsprechende Nachrüstungen müssen zeitnah umgesetzt werden. Aus diesem Grund ist es
nicht akzeptabel, dass die Bundesregierung noch zwei Jahre lang eines der alten AKW als so genannte
Kaltreserve vorhalten will. Dies ist energiewirtschaftlicher Unsinn, weil nur Gas- und
Biomassekraftwerke im Bedarfsfall schnell und flexibel hochgefahren werden können. Und es ist
unnötig gefährlich – auch die Fukushima-Reaktoren waren nicht am Netz, als die Kernschmelzen
eintraten. Auch ist die behauptete Gigawatt-Stromlücke zu Spitzenzeiten im Winter nicht belegt. Das
Ökoinstitut hat errechnet, dass etwaige Stromlücken mit der vorhandenen konventionellen
Kraftwerksreserve abgedeckt werden können. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit
Verbrauchsspitzen gezielt abzusenken (Lastmanagement). Diese wird bislang noch so gut wie gar
nicht genutzt.

In die Endlagerfrage ist endlich Bewegung gekommen, ausgelöst durch die Bereitschaft der neuen
grün-roten Landesregierung, eine Endlagersuche auch in Baden-Württemberg zuzulassen. Ein konkre-
ter Vorschlag für eine ergebnisoffene, bundesweite Endlagersuche wurde von der Bundesregierung
trotz Zusage an die Ministerpräsidenten bislang nicht vorgelegt. Stattdessen wird in Gorleben weiter-
gebaut. So provoziert die Bundesregierung weiterhin Massenproteste beim nächsten Atommülltrans-
port nach Gorleben.

II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung daher auf,

zur Vollendung eines endgültigen und sicheren Ausstiegs aus der Atomenergie:

� die Sicherheit der weiter laufenden AKW deutlich zu verbessern. Das Kerntechnische
Regelwerk muss endlich in Kraft gesetzt und zügig weiterentwickelt werden. Entsprechende
Nachrüstungen, die sich daraus und aus den Erkenntnissen von Fukushima an den AKW
ergeben, sind durchzusetzen. Alle AKW sollen in einem angemessenen Zeitraum den
Nachweis erbringen, dass ein Absturz eines Passagierflugzeugs nicht zu einer nuklearen
Katastrophe führt.

� die durch den „Stress-Test“ der Reaktorsicherheitskommission aufgeworfenen
Sicherheitsfragen für den Betrieb von Atomkraftwerken belastbar zu Ende zu untersuchen, um
auf dieser Grundlage neue Anforderungen an alle kerntechnischen Anlagen (inklusive
Zwischenlager, Urananreicherung, Brennelementefertigung, Konditionierungsanlagen etc.) zu
definieren sowie alle dem Prozess zugrundeliegenden Unterlagen zu veröffentlichen.

� den Strahlenschutz für das gesamte in AKW eingesetzte Personal deutlich zu verbessern.

� gesetzlich zu verankern, dass von der Atomaufsicht angeordnete sicherheitstechnisch
erforderliche Nachrüstungen nicht länger zu Entschädigungspflichten der Allgemeinheit
gegenüber den Betreibern führen.

� die Versicherungspflicht, die sogenannte Deckungsvorsorge, für den Betrieb von
Atomkraftwerken deutlich anzuheben. Wenn am Versicherungsmarkt keine Deckung zu
erzielen ist, sollen die Betreiber verpflichtet werden, ihre Risiken beim Staat gegen Gebühr zu
versichern.

� die Brennelementsteuer solange zu erheben, wie die AKW am Netz sind und sie schrittweise
anheben. Dadurch werden die ungerechtfertigten ökonomischen Vorteile der Atomkraftwerke
verringert und gerechte Energiepreise erreicht.

Drucksache 17/6361 – 30 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

� gemäß den Forderungen des Bundesrates einen Gesetzentwurf vorzulegen, der letztlich alle
Anlagen des Kernbrennstoffkreislaufs wie die Urananreicherungsanlage Gronau schließt, um
den Atomausstieg konsequent und glaubwürdig zu vollenden.

� es zu unterstützen, dass der breite gesellschaftliche Konsens über das endgültige Ende der
Atomkraftnutzung in Deutschland im Grundgesetz verankert wird.

� keine Hermes-Kredite für den Bau von AKW, wie für Angra 3 in Brasilien, oder andere
Nukleartechnologien mehr zu vergeben.

� Forschungsgelder nicht mehr in die Entwicklung atomarer Technologien – inklusive
Kernfusion und Transmutation - fließen zu lassen sondern sie für die Entwicklung
erneuerbarer Energien und neuer Energiespeicher einzusetzen.

� als Eigentümer öffentlich-rechtlicher und privater Banken auf eine Verhinderung der
Finanzierung von Atomprojekten hinzuwirken und sich als Anteilseigner internationaler
Entwicklungsbanken für ein Finanzierungsverbot von Atomprojekten einzusetzen.

� Schritte zu unternehmen, aus dem Euratom-Vertrag auszusteigen.

zur Klärung der Endlagerfrage:

� den Bau des Atommüll-Endlagers in Gorleben sofort zu beenden und ein Endlagersuchgesetz,
das auf den Empfehlungen des AK End aufbaut, vorzulegen um in einem ergebnisoffenen,
bundesweit vergleichenden Endlagersuchverfahren den bestmöglichen Endlagerstandort zu
suchen.

Berlin, den 28. Juni 2011

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 31 – Drucksache 17/6361

Anlage 4

Ausschussdrucksache

17(16)278

23.06.2011

Deutscher Bundestag

Ausschuss f. Umwelt,
Naturschutz u. Reaktorsicherheit

Drucksache 17/6361 – 32 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 33 – Drucksache 17/6361

Drucksache 17/6361 – 34 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 35 – Drucksache 17/6361

Drucksache 17/6361 – 36 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

Anlage 5

Ausschussdrucksache

17(16)336

28.06.2011

Deutscher Bundestag

Ausschuss f. Umwelt,
Naturschutz u. Reaktorsicherheit

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 37 – Drucksache 17/6361

Drucksache 17/6361 – 38 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

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