BT-Drucksache 17/6306

Umsetzung des Koalitionsvertrages zwischen CDU, CSU und FDP im Bereich Kinder und Familie

Vom 28. Juli 2011


Deutscher Bundestag Drucksache 17/6306
17. Wahlperiode 28. 07. 2011

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Katja Dörner, Ekin Deligöz, Agnes Krumwiede, Monika Lazar,
Tabea Rößner, Krista Sager, Till Seiler und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Umsetzung des Koalitionsvertrages zwischen CDU, CSU und FDP im Bereich
Kinder und Familie

Am 26. Oktober 2009 unterzeichneten die Parteivorsitzenden von CDU, CSU
und FDP den Koalitionsvertrag „Wachstum. Bildung. Zusammenhalt“. Knapp
zwei Jahre nach Beginn der Regierungsarbeit ist davon auszugehen, dass ver-
einbarte Maßnahmen umgesetzt wurden oder zumindest konkrete Planungen
im Bereich Kinder- und Familienpolitik vorliegen.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Mit welchen konkreten Maßnahmen setzt die Bundesregierung die im Koali-
tionsvertrag beschriebene Zielvorstellung „unser Ziel sind faire Startchan-
cen für alle Kinder“ um, insbesondere vor dem Hintergrund der niedrigen
Inanspruchnahme und der Umsetzungsprobleme beim Bildungspaket?

2. Mit welchen Maßnahmen hat die Bundesregierung die „steuerliche Entlas-
tung insbesondere für die unteren und mittleren Einkommensbereiche sowie
für die Familien mit Kindern“ bisher erreicht, und inwiefern hat die Bundes-
regierung dabei das geplante Entlastungsvolumen „in einem Gesamtvolu-
men von 24 Mrd. Euro (volle Jahreswirkung)“ erreicht?

Wenn nicht, wann wird dieses Entlastungsvolumen erreicht sein?

3. Wann legt die Bundesregierung einen Gesetzentwurf zum Bürokratieabbau
im Steuerrecht vor, der „ein schlüssiges und verständliches Konzept der
steuerlichen Berücksichtigung von Aufwendungen für Familien und Kinder
und im Haushalt“ enthält und „die steuerliche Abzugsfähigkeit von Ausbil-
dungskosten“ neu ordnet?

4. Wie weit sind die Ressortabstimmungen zu diesem angekündigten Gesetzes-
vorhaben bereits erfolgt?

5. Wann, mit welchen Maßnahmen und mit welchem Finanzvolumen hat die
Bundesregierung begonnen, „die Angebote an Familienbildung für eine ge-
sunde Ernährung von Kindern und Erwachsenen auszubauen“?
6. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen, um „gemeinsam mit
den Ländern […] das Thema der Ernährungsbildung in die Informations-
und Bildungsangebote von Kindergärten und Schulen [zu] integrieren“?

7. Inwiefern plant die Bundesregierung sich an den dafür entstehenden Kosten
zu beteiligen (bitte nach Jahren und Höhe der Finanzmittel aufschlüsseln)?

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8. Inwiefern fühlt sich die Bundesregierung an die Feststellung gebunden
„wir wollen Deutschland zur Bildungsrepublik machen, mit den besten
Kindertagesstätten, den besten Schulen und Berufsschulen sowie den bes-
ten Hochschulen und Forschungseinrichtungen“, und kann die Bundes-
regierung die hier erzielten qualitativen Fortschritte im internationalen Ver-
gleich belegen?

9. Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass zur Umsetzung dieser Ziel-
richtung unter anderem ein wesentlicher Investitions- und Regelungsbedarf
in Richtung Qualität in der frühkindlichen Bildung und Betreuung besteht?

Wenn nein, warum nicht?

10. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung bisher ergriffen, um die aus
der Zielmarge „besten Kindertagesstätten“ resultierende notwendige Ver-
besserung der Qualität in der Kindertagesbetreuung zu erreichen?

Wenn nicht, wann werden diese erfolgen?

11. Welche präventiven Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen, um
unabhängig vom Einkommensstatus der Eltern positiv in die Bildungsbio-
graphien Jugendlicher einzugreifen, von denen „jeder fünfte […] in
Deutschland [..] so geringe Kompetenzen in Lesen und Mathematik [hat],
dass er Gefahr läuft, auf dem Ausbildungs- und Arbeitsmarkt kaum Chan-
cen zu haben“?

12. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen, um „vor Ort Bil-
dungsbündnisse aller relevanten Akteure – Kinder- und Jugendhilfe, El-
tern, Schulen, Arbeitsförderung sowie Zivilgesellschaft – [zu] fördern“,
und worin unterscheiden sich diese von bereits gesetzlich verankerten und
praktisch umgesetzten Kooperationen zwischen diesen Akteuren?

13. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung bisher ergriffen, um „ver-
bindliche bundesweit vergleichbare Sprachstandstests für alle Kinder im
Alter von vier Jahren und bei Bedarf eine verpflichtende gezielte Sprach-
förderung vor der Schule sowie darüber hinausgehende unterrichtsbeglei-
tende Sprachprogramme“ einzuführen, beziehungsweise wann wird die
Bundesregierung Maßnahmen ergreifen?

14. Wann legt die Bundesregierung einen Gesetzentwurf vor, um jedem „neu
geborenen Kind beispielsweise ein Zukunftskonto mit einem Startguthaben
von 150 Euro [einzurichten] und Einzahlungen bis zur Volljährigkeit mit
einer Prämie [zu ]unterstützen“?

15. Welches Konzept liegt dem „Zukunftskonto“ zugrunde, und mit welchen
Kosten rechnet die Bundesregierung jährlich?

16. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung bisher ergriffen, um „die
wirtschaftliche und soziale Leistungsfähigkeit von Familien weiter zu stär-
ken“?

17. Durch welche konkreten bundesgesetzlich zu regelnden Maßnahmen will
die Bundesregierung „Eltern stärken“?

18. Inwiefern ist es der Bundesregierung durch ihre Maßnahmen gelungen,
Kindertagesbetreuung und Familienbildung durch „Vernetzung mit ande-
ren familienunterstützenden Angeboten im Sinne von Familienzentren und
Mehrgenerationenhäusern“ zu stärken und deutlich zu verbessern, und in-
wiefern sind diese Maßnahmen dauerhaft und nachhaltig angelegt?

19. Wie viele Tagespflegepersonen wurden durch Maßnahmen der Bundesre-
gierung im Rahmen einer „Qualifikation von Tagespflegepersonen“ ausge-

bildet (bitte Jahreswerte angeben)?

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/6306

20. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung gemeinsam mit den Ländern,
Kommunen und Verbänden ergriffen, um „Erzieherinnen und Erzieher“
auszubilden und „bessere Rahmenbedingungen für Ausbildung und Beruf“
zu schaffen, und welche Kosten sind dabei entstanden?

21. Inwiefern und mit welchem Ergebnis hat die Bundesregierung bisher dar-
auf hingewirkt, „dass sich Bund und Länder auf gemeinsame Eckpunkte
der frühkindlichen Bildung, insbesondere auch der Sprachförderung, eini-
gen“?

22. Wann wird es eine gemeinsame Erklärung von Bund, Ländern und Kom-
munen zu den in Frage 21 genannten Eckpunkten geben?

23. Wann wird die Bundesregierung die Baunutzungsverordnung entsprechend
ändern, damit „Kinderlärm […] keinen Anlass für gerichtliche Auseinan-
dersetzungen geben […] kann“?

24. Welche Konzepte für die Ausgabe für „ein Betreuungsgeld in Höhe von
150,- Euro, gegebenenfalls als Gutschein, für Kinder unter drei Jahren als
Bundesleistung“ hat die Bundesregierung bisher erarbeitet bzw. diskutiert,
und wann legt die Bundesregierung ein entsprechendes Konzept bzw. Ge-
setzentwurf vor?

25. Welche Maßnahmen mit welchem Effekt hat die Bundesregierung bisher
ergriffen, „um die Attraktivität der Kindertagespflege zu erhöhen“ und „die
Qualifikation der Tagespflegepersonen weiter[zu]entwickeln und [zu]
schärfen“?

26. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen, um „die Anrechen-
barkeit der erworbenen Qualifikation auf die Ausbildung in pädagogischen
Berufen“ zu erreichen, und wie viele neue Tagespflegepersonen konnten
insgesamt dadurch gewonnen werden?

27. Welche Auftragnehmerinnen und Auftragnehmer hat die Bundesregierung
mit welchem Auftragsvolumen damit beauftragt, „die bisherige Initiative
zu einer großen Kampagne [zu] erweitern“, „um die Vereinbarkeit von
Familie und Beruf zu einem festen Bestandteil einer modernen und nach-
haltigen Personalpolitik in den Unternehmen zu machen“?

28. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung bisher konkret ergriffen, da-
mit „mehr Kinder in Deutschland geboren werden“, und welche Maßnah-
men und Instrumente hält sie dafür grundsätzlich für geeignet?

29. Inwiefern ist es der Bundesregierung gelungen, durch die bisher unternom-
menen Änderungen beim Elterngeld ihr Ziel zu erreichen, „die wirtschaftli-
che und soziale Leistungsfähigkeit von Familien weiter zu stärken“?

30. Welche konkreten Schritte hat die Bundesregierung unternommen, um
„eine Weiterentwicklung, Flexibilität und Entbürokratisierung des Eltern-
geldes, gerade auch in Hinblick auf die Einkommensermittlung“ zu errei-
chen, bzw. wann wird sie diese unternehmen?

31. Wann legt die Bundesregierung einen Gesetzentwurf zum Elterngeld vor,
mit dem „die Partnermonate […] gestärkt und ein Teilelterngeld bis zu 28
Monaten eingeführt werden“?

32. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen, um „dafür [zu] sor-
gen, dass die gleichzeitige Teilzeit bei gleichzeitiger Elternzeit nicht zu
einem doppelten Anspruchsverbrauch führt“, bzw. wann wird sie diese
Maßnahmen ergreifen?

33. Inwiefern ist es der Bundesregierung bisher gelungen, wirksame Maßnah-

men zu ergreifen um „die Lebenssituation von Selbständigen“ beim Eltern-
geld stärker zu berücksichtigen, bzw. wann wird sie diese Maßnahmen er-
greifen?

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34. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen, um das „Unter-
haltsvorschussgesetz dahingehend [zu] ändern, dass der Unterhaltsvor-
schuss entbürokratisiert und bis zur Vollendung des vierzehnten Lebensjah-
res eines Kindes gewährt wird“?

35. Welches Maßnahmenpaket, das „in verlässlichen Netzwerkstrukturen für
Alleinerziehende lückenlos, flexibel und niedrigschwellig bereitgestellt
werden“ soll, hat die Bundesregierung ergriffen?

36. Zu welchem Ergebnis ist die Prüfung der Bundesregierung hinsichtlich der
„Umgestaltung des bisherigen steuerlichen Entlastungsbetrages in einen
Abzug von der Steuerschuld“ für Alleinerziehende gekommen?

37. Zu welchen Ergebnissen ist die Prüfung der Bundesregierung gekommen,
wie „die Leistungen im Unterhaltsrecht, Steuerrecht, Sozialrecht und Fami-
lienrecht harmonisiert werden können“?

38. Welche Konsequenzen „und entsprechende[n] Schritte“ hat die Bundes-
regierung daraus abgeleitet?

39. Zu welchen Ergebnissen und konkreten Verbesserungsvorschlägen „im Be-
reich der Schnittstelle zum Gesundheitssystem“ ist die Bundesregierung in
Bezug auf den Kinderschutz gekommen?

40. Wann legt die Bundesregierung ein „Kinderschutzgesetz, unter Berück-
sichtigung eines wirksamen Schutzauftrages und insbesondere präventiver
Maßnahmen (z. B. Elternbildung, Familienhebammen, Kinderschwestern
und sonstiger niedrigschwelliger Angebote)“ vor?

41. Welche gesundheitspolitisch relevanten Entscheidungen und Neustruktu-
rierungen sind dabei getroffen worden?

42. Wie wird die Ausbildung der Familienhebammen und Kinderschwestern
und ihre Bezahlung erfolgen?

43. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen, um die präventiven
Maßnahmen und niedrigschwelligen Angebote im Kinderschutz zu verbes-
sern und auf eine finanziell solide Basis zu stellen?

44. Welche Forschungsvorhaben hat die Bundesregierung zur „Verbesserung
einer gesunden motorischen, kognitiven und emotionalen Entwicklung von
Kindern“ hinsichtlich „Bindungs- und die Bildungsforschung“ initiiert?

45. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung in der 17. Legislaturperiode
in eigener Verantwortung unternommen, mit der sie sich für „eine Stärkung
der Kinderrechte“ einsetzt?

46. Anhand welcher messbaren Kriterien will die Bundesregierung die ange-
kündigte „Stärkung der Kinderrechte“ bemessen?

Beabsichtigt die Bundesregierung ihre Maßnahmen zur Stärkung der Kin-
derrechte evaluieren zu lassen?

Wenn ja, wie?

Wenn nein, warum nicht?

47. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung in der 17. Legislaturperiode
in eigener Verantwortung begonnen, um die Kinderrechte „im Bewusstsein
der Erwachsenen“ stärker zu verankern?

48. Anhand welcher messbaren Kriterien will die Bundesregierung überprüfen,
dass sich die Kinderrechte stärker im Bewusstsein der Erwachsenen veran-
kert haben?
49. Welche Maßnahmen, die das Ziel verfolgen, „eine Stärkung der Kinder-
rechte“ zu bewirken und diese Rechte „im Bewusstsein der Erwachsenen“

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/6306

stärker zu verankern, hat die Bundesregierung in der 17. Legislaturperiode
beendet bzw. auslaufen lassen?

50. Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass das im Koalitionsvertrag for-
mulierte Ziel, „kindgerechte Lebensverhältnisse“ zu schaffen, erreicht ist?

Wenn ja, warum?

Wenn nein, warum nicht?

51. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung in der 17. Legislaturperiode
in eigener Verantwortung gestartet, um in allen Bereichen, vor allem bei
den „Förder- und Partizipationsrechten, kindgerechte Lebensverhältnisse“
zu schaffen?

52. Plant die Bundesregierung, eine dem Nationalen Aktionsplan „Für ein kin-
dergerechtes Deutschland 2005–2010“ nachfolgende Maßnahme?

a) Wenn ja, welche alternativen Maßnahmen sollen ergriffen werden, um
durch eine mit dem Trägerkreis abgestimmte Strategie kindgerechte Le-
bensverhältnisse zu schaffen, insbesondere im Bereich Förderung und
Partizipation?

b) Wenn ja, inwieweit handelt es sich bei den Maßnahmen der Bundesre-
gierung um eine handlungsfeldübergreifende Strategie ähnlich dem
Nationalen Aktionsplan mit der Vorgabe von konkreten termingebunde-
nen und messbaren Zielen und Vorhaben?

c) Wenn eine vergleichbare Strategie nicht geplant ist, warum nicht?

53. Welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung in der 17. Legisla-
turperiode eingeleitet bzw. plant die Bundesregierung, um „die Partizipa-
tion von Kindern und Jugendlichen von Beginn an zu fördern“ und zu ge-
währleisten, „dass Kinder und Jugendliche ihre Lebenswelten und die Ge-
sellschaft ihrem Alter gemäß mitgestalten können“?

54. Hat die Bundesregierung Maßnahmen zum Schutz von Kindern und Ju-
gendlichen vor sexueller Gewalt und Ausbeutung ergriffen und den „Ak-
tionsplan der Bundesregierung gezielt weiterentwickelt“ und die darin auf-
geführten Maßnahmen finanziell hinterlegt?

55. Durch welche Maßnahmen hat die Bundesregierung „mit Kindern, Jugend-
lichen und Erwachsenen in Kooperation mit Internetanbietern, Medien,
Verbänden und Institutionen des Kinder- und Jugendschutzes mehr Me-
dienkompetenz“ vermittelt und Kinder und Jugendliche damit vor sexueller
Gewalt und Ausbeutung geschützt?

56. Hat die Bundesregierung „die Einrichtung einer bundesweiten Notrufnum-
mer und ein Bericht zur Lage der Frauen- und Kinderschutzhäuser und der
darüber hinausgehenden Hilfeinfrastruktur“ durchgesetzt bzw. veranlasst?

57. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung zum „Abbau von Schnittstel-
lenproblemen zwischen der Jugendhilfe und anderen Hilfesystemen“ er-
griffen, die „insbesondere bei Frühen Hilfen und bei Hilfen für junge Men-
schen mit Behinderungen“ bestehen?

58. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen, um „die Qualität
der Kinder- und Jugendhilfe [zu] evaluieren und gegebenenfalls Standards
weiterentwickeln“?

Berlin, den 28. Juli 2011
Renate Künast, Jürgen Trittin und Fraktion

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