BT-Drucksache 17/6139

zu dem Antrag der Abgeordneten Agnes Malczak, Sylvia Kotting-Uhl, Ute Koczy, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN -17/5374- Aufnahme Indiens in die Nuclear Suppliers Group verhindern - Keine weitere Erosion des nuklearen Nichtverbreitungsregimes

Vom 8. Juni 2011


Deutscher Bundestag Drucksache 17/6139
17. Wahlperiode 08. 06. 2011

Beschlussempfehlung und Bericht
des Auswärtigen Ausschusses (3. Ausschuss)

zu dem Antrag der Abgeordneten Agnes Malczak, Sylvia Kotting-Uhl, Ute Koczy,
weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 17/5374 –

Aufnahme Indiens in die Nuclear Suppliers Group verhindern – Keine weitere
Erosion des nuklearen Nichtverbreitungsregimes

A. Problem

Die zivile Nutzung der Atomkraft wird international reguliert durch Vertrags-
regime unter Aufsicht der Internationalen Atomenergie Organisation (IAEO).
Die Regulierung des Zugangs zu dieser Technologie ist bedingt durch die mit
dem Betrieb verbundenen Gefahren und der Möglichkeit, auch zivile Atom-
anlagen zur Herstellung von Atomwaffen zu nutzen (Dual-use-Technologie).
Kern des internationalen Nichtverbreitungsregimes ist dabei der 1970 in Kraft
getretene Atomwaffensperrvertrag (auch Nichtverbreitungsvertrag, „Treaty on
the Non-Proliferation of Nuclear Weapons“), dem zurzeit 189 Staaten angehö-
ren. Nicht Mitglied sind Indien, Pakistan, Nordkorea und Israel.

Teil des Nichtverbreitungsregimes ist die Nuclear Suppliers Group (NSG), die
Gruppe der 46 Lieferstaaten von Nukleartechnologie. Die Gruppe will durch
abgestimmte Richtlinien und Kontrollen für den Export die Weiterverbreitung
von Nuklearwaffen verhindern. Die NSG-Richtlinien für den Handel mit Nu-
klearmaterial verbieten grundsätzlich die Weitergabe von Technologie und
Brennstoff an Staaten, die nicht Mitglied des Atomwaffensperrvertrages oder
einer äquivalenten Nichtverbreitungsvereinbarung sind.

Die NSG hat am 6. September 2008 mit Zustimmung der Bundesregierung eine
länderspezifische Ausnahmeregelung für Lieferungen an Indien beschlossen.
Damit ermöglicht die NSG erstmals einem Staat, der nicht Mitglied des Atom-
waffensperrvertrages ist, den Zugang zu externem Nuklearmaterial. Hinsicht-
lich der zivilen Atomanlagen Indiens bestehen Inspektionsabkommen zwischen
Indien und der IAEO. Das diesjährige Plenartreffen der NSG findet im Juni in

den Niederlanden statt.

B. Lösung

Ablehnung des Antrags mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU
und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen SPD, DIE LINKE. und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Drucksache 17/6139 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

C. Alternativen

Keine.

D. Kosten

Keine.

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/6139

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

den Antrag auf Drucksache 17/5374 abzulehnen.

Berlin, den 8. Juni 2011

Der Auswärtige Ausschuss

Ruprecht Polenz
Vorsitzender

Roderich Kiesewetter
Berichterstatter

Uta Zapf
Berichterstatterin

Dr. Bijan Djir-Sarai
Berichterstatter

Jan van Aken
Berichterstatter

Kerstin Müller (Köln)
Berichterstatterin

II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage

Die zivile Nutzung der Atomkraft wird international regu-
liert durch Vertragsregime unter Aufsicht der Internationalen
Atomenergie Organisation (IAEO). Die Regulierung des Zu-
gangs zu dieser Technologie ist bedingt durch die mit dem
Betrieb verbundenen Gefahren und der Möglichkeit auch
zivile Atomanlagen zur Herstellung von Atomwaffen zu
nutzen (Dual-use-Technologie). Kern des internationalen
Nichtverbreitungsregimes ist dabei der 1970 in Kraft getre-
tene Atomwaffensperrvertrag (auch Nichtverbreitungsver-
trag, „Treaty on the Non-Proliferation of Nuclear Weapons“),
dem zurzeit 189 Staaten angehören. Nicht Mitglied sind
Indien, Pakistan, Nordkorea und Israel.

Teil des Nichtverbreitungsregimes ist die Nuclear Suppliers
Group (NSG), die Gruppe der 46 Lieferstaaten von Nukle-
artechnologie. Die Gruppe will durch abgestimmte Richt-
linien und Kontrollen für den Export die Weiterverbreitung
von Nuklearwaffen verhindern. Die NSG-Richtlinien für
den Handel mit Nuklearmaterial verbieten grundsätzlich die
Weitergabe von Technologie und Brennstoff an Staaten, die
nicht Mitglied des Atomwaffensperrvertrages oder einer
äquivalenten Nichtverbreitungsvereinbarung sind.

Die NSG hat am 6. September 2008 mit Zustimmung der
Bundesregierung eine länderspezifische Ausnahmeregelung
für Lieferungen an Indien beschlossen. Damit ermöglicht

Antrag auf Drucksache 17/5374 in seiner 46. Sitzung am
8. Juni 2011 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der
Fraktionen der CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen der
Fraktionen SPD, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN die Ablehnung.

Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktor-
sicherheit hat den Antrag auf Drucksache 17/5374 in seiner
45. Sitzung am 8. Juni 2011 beraten und empfiehlt mit den
Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und FDP gegen die
Stimmen der Fraktionen SPD, DIE LINKE. und BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN die Ablehnung.

Der Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und
Entwicklung hat den Antrag auf Drucksache 17/5374 in
seiner 39. Sitzung am 8. Juni 2011 beraten und empfiehlt
mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und FDP
gegen die Stimmen der Fraktionen SPD, DIE LINKE. und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Ablehnung.

IV. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im
federführenden Ausschuss

Der Auswärtige Ausschuss hat den Antrag auf Drucksache
17/5374 in seiner 40. Sitzung am 8. Juni 2011 beraten und
empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU
und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen SPD, DIE
LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Ablehnung.

Berlin, den 8. Juni 2011

Roderich Kiesewetter
Berichterstatter

Uta Zapf
Berichterstatterin

Dr. Bijan Djir-Sarai
Berichterstatter

Jan van Aken
Berichterstatter

Kerstin Müller (Köln)
Berichterstatterin
Drucksache 17/6139 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

Bericht der Abgeordneten Roderich Kiesewetter, Uta Zapf, Dr. Bijan Djir-Sarai,
Jan van Aken und Kerstin Müller (Köln)

I. Überweisung

Der Deutsche Bundestag hat den Antrag auf Drucksache
17/5374 in seiner 103. Sitzung am 8. April 2011 in erster
Lesung beraten und zur federführenden Beratung dem Aus-
wärtigen Ausschuss, zur Mitberatung dem Ausschuss für
Wirtschaft und Technologie, dem Ausschuss für Umwelt,
Naturschutz und Reaktorsicherheit und dem Ausschuss für
wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung über-
wiesen.

die NSG erstmals einem Staat, der nicht Mitglied des Atom-
waffensperrvertrages ist, den Zugang zu externem Nuklear-
material. Hinsichtlich der zivilen Atomanlagen Indiens be-
stehen Inspektionsabkommen zwischen Indien und der
IAEO. Das diesjährige Plenartreffen der NSG findet im Juni
in den Niederlanden statt.

III. Stellungnahmen der mitberatenden
Ausschüsse

Der Ausschuss für Wirtschaft und Technologie hat den

t mbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de

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