BT-Drucksache 17/6135

zu dem Antrag der Bundesregierung -17/5706- Fortsetzung der deutschen Beteiligung an der internationalen Sicherheitspräsenz im Kosovo auf der Grundlage der Resolution 1244 (1999) des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen vom 10. Juni 1999 und des Militärisch-Technischen Abkommens zwischen der internationalen Sicherheitspräsenz (KFOR) und den Regierungen der Bundesrepublik Jugoslawien (jetzt: Republik Serbien) und der Republik Serbien vom 9. Juni 1999

Vom 8. Juni 2011


Deutscher Bundestag Drucksache 17/6135
17. Wahlperiode 08. 06. 2011

Beschlussempfehlung und Bericht
des Auswärtigen Ausschusses (3. Ausschuss)

zu dem Antrag der Bundesregierung
– Drucksache 17/5706 –

Fortsetzung der deutschen Beteiligung an der internationalen Sicherheitspräsenz
im Kosovo auf der Grundlage der Resolution 1244 (1999) des Sicherheitsrates
der Vereinten Nationen vom 10. Juni 1999 und des Militärisch-Technischen
Abkommens zwischen der internationalen Sicherheitspräsenz (KFOR) und den
Regierungen der Bundesrepublik Jugoslawien (jetzt: Republik Serbien) und der
Republik Serbien vom 9. Juni 1999

A. Problem

Die Resolution 1244 (1999) des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen vom
10. Juni 1999 bildet die rechtliche Grundlage für die fortdauernde internationale
Sicherheitspräsenz im Kosovo (Kosovo Force – KFOR), an der die Bundes-
republik Deutschland von Anfang an mit zuletzt bis zu 2 500 Soldatinnen und
Soldaten beteiligt ist.

KFOR hat im Rahmen des Konzepts der „drei Sicherheitsreihen“ gemeinsam
mit der Kosovo-Polizei und der EULEX-Bereitschaftspolizei in den vergange-
nen Jahren erfolgreich dazu beigetragen, dass die Lage im Kosovo auch nach der
Unabhängigkeitserklärung vom 17. Februar 2008 weitestgehend ruhig geblie-
ben ist. Verschiedene gewaltsame Zwischenfälle insbesondere in der geteilten
Stadt Mitrovica haben jedoch deutlich gemacht, dass die Gefahr einer Eskalation
vor allem im Norden Kosovos hoch bleibt und sicherheitsrelevante Zwischen-
fälle weiterhin nicht ausgeschlossen werden können.

KFOR bleibt damit zur Aufrechterhaltung eines sicheren und stabilen Umfelds
so lange erforderlich, bis die kosovarischen Sicherheitskräfte mit Unterstützung
der EU-Rechtsstaatsmission EULEX die Sicherheit aller im Lande lebenden Be-
völkerungsgruppen gewährleisten können. Auch wünscht die Republik Kosovo
die fortgesetzte Präsenz von KFOR. Eine weitere deutsche Beteiligung an

KFOR ist aus Sicht der Bundesregierung dabei unerlässlich. Sie verweist darauf,
dass Deutschland auch in der Führungsverantwortung von KFOR einen ausge-
zeichneten Ruf genieße und seine Soldatinnen und Soldaten einen wesentlichen
Anteil an der Stabilisierung der gesamten Region hätten.

Die positive Entwicklung der Lage vor Ort und des Aufbaus selbsttragender
Sicherheitsstrukturen haben es dem NATO-Rat jedoch gestattet, zum 1. März
2011 den Kräfte- und Fähigkeitsumfang von KFOR zu reduzieren und die ein-

Drucksache 17/6135 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

gesetzten Kräfte umzuverteilen. Die Gesamtstärke von KFOR sinkt damit
schrittweise auf unter 5 500, der deutsche Anteil entsprechend auf unter 900 im
Kosovo präsente Soldaten und Soldatinnen ab. Dies gestattet es, die Personal-
obergrenze für die deutsche Beteiligung an KFOR von 2 500 auf 1 850 Solda-
tinnen und Soldaten zu senken, womit auch ein kurzzeitig erhöhter Umfang in
Phasen des Kontingentwechsels abgedeckt wird.

Die Zielsetzung der deutschen Beteiligung soll unverändert bleiben.

B. Lösung

Annahme des Antrags mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU,
SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Frak-
tion DIE LINKE. und einer Stimme aus der Fraktion BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN.

C. Alternativen

Keine.

D. Kosten

Der Haushaltsausschuss nimmt gemäß § 96 GO in einem gesonderten Bericht zu
den Kosten Stellung.

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/6135

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

den Antrag auf Drucksache 17/5706 anzunehmen.

Berlin, den 8. Juni 2011

Der Auswärtige Ausschuss

Ruprecht Polenz
Vorsitzender

Philipp Mißfelder
Berichterstatter

Dr. Rolf Mützenich
Berichterstatter

Dr. Rainer Stinner
Berichterstatter

Wolfgang Gehrcke
Berichterstatter

Kerstin Müller (Köln)
Berichterstatterin

Philipp Mißfelder
Berichterstatter

Dr. Rolf Mützenich
Berichterstatter

Dr. Rainer Stinner
Berichterstatter

Wolfgang Gehrcke Kerstin Müller (Köln)
Der Deutsche Bundestag hat den Antrag auf Drucksache
17/5706 in seiner 111. Sitzung am 26. Mai 2011 in erster
Lesung beraten und zur federführenden Beratung dem Aus-
wärtigen Ausschuss, zur Mitberatung dem Rechtsausschuss,
dem Verteidigungsausschuss, dem Ausschuss für Menschen-
rechte und humanitäre Hilfe, dem Ausschuss für wirt-
schaftliche Zusammenarbeit sowie dem Haushaltsausschuss
gemäß § 96 GO überwiesen.

II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage
Die Resolution 1244 (1999) des Sicherheitsrates der Verein-
ten Nationen vom 10. Juni 1999 bildet die rechtliche Grund-
lage für die fortdauernde internationale Sicherheitspräsenz
im Kosovo (Kosovo Force – KFOR), an der die Bundes-
republik Deutschland von Anfang an mit zuletzt bis zu
2 500 Soldatinnen und Soldaten beteiligt ist.

KFOR hat im Rahmen des Konzepts der „drei Sicherheitsrei-
hen“ gemeinsam mit der Kosovo-Polizei und der EULEX-
Bereitschaftspolizei in den vergangenen Jahren erfolgreich
dazu beigetragen, dass die Lage im Kosovo auch nach der
Unabhängigkeitserklärung vom 17. Februar 2008 weitest-
gehend ruhig geblieben ist. Verschiedene gewaltsame Zwi-
schenfälle insbesondere in der geteilten Stadt Mitrovica
haben jedoch deutlich gemacht, dass die Gefahr einer Eska-
lation vor allem im Norden Kosovos hoch bleibt und sicher-
heitsrelevante Zwischenfälle weiterhin nicht ausgeschlossen
werden können.

KFOR bleibt damit zur Aufrechterhaltung eines sicheren
und stabilen Umfelds so lange erforderlich, bis die kosova-
rischen Sicherheitskräfte mit Unterstützung der EU-Rechts-
staatsmission EULEX die Sicherheit aller im Lande leben-
den Bevölkerungsgruppen gewährleisten können. Auch
wünscht die Republik Kosovo die fortgesetzte Präsenz von
KFOR. Eine weitere deutsche Beteiligung an KFOR ist aus
Sicht der Bundesregierung dabei unerlässlich. Sie verweist
darauf, dass Deutschland auch in der Führungsverantwor-
tung von KFOR einen ausgezeichneten Ruf genieße und
seine Soldatinnen und Soldaten einen wesentlichen Anteil an
der Stabilisierung der gesamten Region hätten.

Die positive Entwicklung der Lage vor Ort und des Aufbaus
selbsttragender Sicherheitsstrukturen haben es dem NATO-
Rat jedoch gestattet, zum 1. März 2011 den Kräfte- und
Fähigkeitsumfang von KFOR zu reduzieren und die einge-
setzten Kräfte umzuverteilen. Die Gesamtstärke von KFOR
sinkt damit schrittweise auf unter 5 500, der deutsche Anteil

und Soldatinnen ab. Dies gestattet es, die Personalober-
grenze für die deutsche Beteiligung an KFOR von 2 500 auf
1 850 Soldatinnen und Soldaten zu senken, womit auch ein
kurzzeitig erhöhter Umfang in Phasen des Kontingent-
wechsels abgedeckt wird.
Die Zielsetzung der deutschen Beteiligung soll unverändert
bleiben.

III. Stellungnahmen der mitberatenden
Ausschüsse

Der Rechtsausschuss hat den Antrag auf Drucksache
17/5706 in seiner 53. Sitzung am 8. Juni 2011 beraten und
empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD,
FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen
der Fraktion DIE LINKE. die Annahme.
Der Verteidigungsausschuss hat den Antrag auf Druck-
sache 17/5706 in seiner 92. Sitzung am 8. Juni 2011 beraten
und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU,
SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die
Stimmen der Fraktion DIE LINKE. die Annahme.
Der Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre
Hilfe hat den Antrag auf Drucksache 17/5706 in seiner
40. Sitzung am 8. Juni 2011 beraten und empfiehlt mit den
Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Frak-
tion DIE LINKE. die Annahme.
Der Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und
Entwicklung hat den Antrag auf Drucksache 17/5706 in sei-
ner 39. Sitzung am 8. Juni 2011 beraten und empfiehlt mit
den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Frak-
tion DIE LINKE. die Annahme.

IV. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse
im federführenden Ausschuss

Der Auswärtige Ausschuss hat den Antrag auf Druck-
sache 17/5706 in seiner 40. Sitzung am 8. Juni 2011 beraten
und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU,
SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die
Stimmen der Fraktion DIE LINKE. und einer Stimme aus
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Annahme.

V. Stellungnahme des Haushaltsausschusses
Der Haushaltsausschuss nimmt gemäß § 96 GO in einem ge-
sonderten Bericht zu den Kosten Stellung.

Berlin, den 8. Juni 2011
Drucksache 17/6135 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

Bericht der Abgeordneten Philipp Mißfelder, Dr. Rolf Mützenich, Dr. Rainer Stinner,
Wolfgang Gehrcke und Kerstin Müller (Köln)

I. Überweisung entsprechend auf unter 900 im Kosovo präsente Soldaten
Berichterstatter Berichterstatterin
t mbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de

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