BT-Drucksache 17/6133

zu dem Antrag der Bundesregierung -17/5864- Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der United Nations Interim Force in Lebanon(UNIFIL) auf Grundlage der Resolution 1701 (2006) vom 11. August 2006 und folgender Resolutionen, zuletzt 1937 (2010) vom 30. August 2010 des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen

Vom 8. Juni 2011


Deutscher Bundestag Drucksache 17/6133
17. Wahlperiode 08. 06. 2011

Beschlussempfehlung und Bericht
des Auswärtigen Ausschusses (3. Ausschuss)

zu dem Antrag der Bundesregierung
– Drucksache 17/5864 –

Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der United
Nations Interim Force in Lebanon (UNIFIL) auf Grundlage der Resolution 1701
(2006) vom 11. August 2006 und folgender Resolutionen, zuletzt 1937 (2010)
vom 30. August 2010 des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen

A. Problem

Die Bundesrepublik Deutschland hat ein strategisches Interesse an dauerhaftem
Frieden und Stabilität im Nahen Osten. Sie beteiligt sich aus diesem Grund seit
Beginn dieser Mission mit Marineeinheiten an der „Maritime Task Force“
(MTF) im Rahmen der „United Nations Interim Force in Lebanon“ (UNIFIL)
auf der Grundlage der Resolution 1701 (2006) des Sicherheitsrates der Vereinten
Nationen vom 11. August 2006 und folgender Resolutionen, zuletzt 1937 (2010)
vom 30. August 2010.

Die aktuelle Lage in der Region ist angesichts der jüngsten politischen Entwick-
lungen in verschiedenen arabischen Staaten latent angespannt. Insbesondere die
Ereignisse in Syrien könnten sich auch im Libanon destabilisierend auswirken,
wo die innenpolitische Lage bisher ruhig, aber weiterhin fragil ist. Die bisherige
Regierung unter Ministerpräsident Saad Rafik Hariri ist nur noch geschäfts-
führend im Amt, die Versuche des designierten Ministerpräsidenten Nadschib
Mikati, eine neue Regierung zu bilden, blieben bisher jedoch ohne Erfolg.

Unter diesen Umständen kommt der weiteren konsequenten Umsetzung der Re-
solution 1701 (2006) besondere Bedeutung zu. Sie hat bisher maßgeblich dazu
beigetragen, das erneute Aufflammen bewaffneter Auseinandersetzungen an der
libanesisch-israelischen Grenze zu verhindern, die Beziehungen zwischen den
Konfliktparteien zu verstetigen, eine erneute Eskalation zu verhindern und die
Souveränität und Stabilität des Libanon zu festigen. Nur UNIFIL bietet einen
von beiden Seiten anerkannten Rahmen für direkte Kontakte zur Klärung und

Beilegung von Zwischenfällen. Die Rolle der Mission als bilateraler wie regio-
naler Stabilitätsanker wird von libanesischer wie israelischer Seite gleicherma-
ßen geschätzt.

Beide Seiten haben zugleich ihr Interesse an einer fortgesetzten deutschen Be-
teiligung an der Mission im Rahmen der MTF deutlich gemacht. Der General-
sekretär der Vereinten Nationen hat mit Blick auf die MTF in seinem aktuellen
Fortschrittsbericht vom 28. Februar 2011 zur Umsetzung der Resolution 1701

Drucksache 17/6133 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

(2006) unterstrichen, dass die internationale Gemeinschaft verstärkte Anstren-
gungen unternehmen müsse, um die libanesischen Streitkräfte in die Lage zu
versetzen, künftig selbst größere Verantwortung bei der Sicherung der Seegren-
zen des Landes zu übernehmen.

Die Bundesregierung hat vor diesem Hintergrund am 18. Mai 2011 beschlossen,
die Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der maritimen Kompo-
nente von UNIFIL bis zum 30. Juni 2012 fortzusetzen. Der Schwerpunkt des
Mandats soll weiterhin bei der Ausbildung zur Unterstützung des Aufwuchses
der libanesischen Seestreitkräfte liegen. Die personelle Obergrenze von 300 Sol-
daten und Soldatinnen, verbunden mit der Möglichkeit ihrer zeitlich befristeten
Überschreitung bei Kontingentwechseln, soll beibehalten werden.

Für die Fortsetzung des Einsatzes sollen weiterhin die Regelungen der
Beschlüsse der Bundesregierung vom 13. September 2006, 22. August 2007,
9. September 2008, 18. November 2009 und 2. Juni 2010 gelten, denen der
Deutsche Bundestag am 20. September 2006 (Drucksache 16/2572), am
12. September 2007 (Drucksache 16/6278), am 17. September 2008 (Druck-
sache 16/10207), am 3. Dezember 2009 (Drucksache 17/40) und am 17. Juni
2010 (Drucksache 17/1905) zugestimmt hat.

Der Beschluss der Bundesregierung erfordert die Zustimmung des Deutschen
Bundestages.

B. Lösung

Annahme des Antrags mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD,
FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktion
DIE LINKE. und einer Stimme aus der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN.

C. Alternativen

Keine.

D. Kosten

Der Haushaltsausschuss nimmt gemäß § 96 GO in einem gesonderten Bericht zu
den Kosten Stellung.

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/6133

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

den Antrag auf Drucksache 17/5864 anzunehmen.

Berlin, den 8. Juni 2011

Der Auswärtige Ausschuss

Ruprecht Polenz
Vorsitzender

Philipp Mißfelder
Berichterstatter

Dr. Rolf Mützenich
Berichterstatter

Dr. Rainer Stinner
Berichterstatter

Wolfgang Gehrcke
Berichterstatter

Kerstin Müller (Köln)
Berichterstatterin

Resolution 1701 (2006) unterstrichen, dass die internatio- BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Frak-
nale Gemeinschaft verstärkte Anstrengungen unternehmen
müsse, um die libanesischen Streitkräfte in die Lage zu ver-
setzen, künftig selbst größere Verantwortung bei der Siche-
rung der Seegrenzen des Landes zu übernehmen.

tion DIE LINKE. die Annahme.

IV. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse
im federführenden Ausschuss
Drucksache 17/6133 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

Bericht der Abgeordneten Philipp Mißfelder, Dr. Rolf Mützenich, Dr. Rainer Stinner,
Wolfgang Gehrcke und Kerstin Müller (Köln)

I. Überweisung

Der Deutsche Bundestag hat den Antrag auf Drucksache 17/
5864 in seiner 111. Sitzung am 26. Mai 2011 in erster Lesung
beraten und zur federführenden Beratung dem Auswärtigen
Ausschuss, zur Mitberatung dem Rechtsausschuss, dem Ver-
teidigungsausschuss, dem Ausschuss für Menschenrechte
und humanitäre Hilfe, dem Ausschuss für wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung, dem Ausschuss für die
Angelegenheiten der Europäischen Union sowie dem Haus-
haltsausschuss gemäß § 96 GO überwiesen.

II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage

Die Bundesrepublik Deutschland hat ein strategisches Inte-
resse an dauerhaftem Frieden und Stabilität im Nahen Osten.
Sie beteiligt sich aus diesem Grund seit Beginn dieser Mis-
sion mit Marineeinheiten an der „Maritime Task Force“
(MTF) im Rahmen der „United Nations Interim Force in
Lebanon“ (UNIFIL) auf der Grundlage der Resolution 1701
(2006) des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen vom
11. August 2006 und folgender Resolutionen, zuletzt 1937
(2010) vom 30. August 2010.

Die aktuelle Lage in der Region ist angesichts der jüngsten
politischen Entwicklungen in verschiedenen arabischen Staa-
ten latent angespannt. Insbesondere die Ereignisse in Syrien
könnten sich auch im Libanon destabilisierend auswirken, wo
die innenpolitische Lage bisher ruhig, aber weiterhin fragil
ist. Die bisherige Regierung unter Ministerpräsident Saad
Rafik Hariri ist nur noch geschäftsführend im Amt, die Ver-
suche des designierten Ministerpräsidenten Nadschib Mikati,
eine neue Regierung zu bilden, blieben bisher jedoch ohne
Erfolg.

Unter diesen Umständen kommt der weiteren konsequenten
Umsetzung der Resolution 1701 (2006) besondere Bedeutung
zu. Sie hat bisher maßgeblich dazu beigetragen, das erneute
Aufflammen bewaffneter Auseinandersetzungen an der liba-
nesisch-israelischen Grenze zu verhindern, die Beziehungen
zwischen den Konfliktparteien zu verstetigen, eine erneute
Eskalation zu verhindern und die Souveränität und Stabilität
des Libanon zu festigen. Nur UNIFIL bietet einen von beiden
Seiten anerkannten Rahmen für direkte Kontakte zur Klä-
rung und Beilegung von Zwischenfällen. Die Rolle der Mis-
sion als bilateraler wie regionaler Stabilitätsanker wird von
libanesischer wie israelischer Seite gleichermaßen geschätzt.

Beide Seiten haben zugleich ihr Interesse an einer fortgesetz-
ten deutschen Beteiligung an der Mission im Rahmen der
MTF deutlich gemacht. Der Generalsekretär der Vereinten
Nationen hat mit Blick auf die MTF in seinem aktuellen
Fortschrittsbericht vom 28. Februar 2011 zur Umsetzung der

deutscher Streitkräfte an der maritimen Komponente von
UNIFIL bis zum 30. Juni 2012 fortzusetzen. Der Schwer-
punkt des Mandats soll weiterhin bei der Ausbildung zur
Unterstützung des Aufwuchses der libanesischen Seestreit-
kräfte liegen. Die personelle Obergrenze von 300 Soldaten
und Soldatinnen, verbunden mit der Möglichkeit ihrer zeit-
lich befristeten Überschreitung bei Kontingentwechseln, soll
beibehalten werden.

Für die Fortsetzung des Einsatzes sollen weiterhin die Rege-
lungen der Beschlüsse der Bundesregierung vom 13. Septem-
ber 2006, 22. August 2007, 9. September 2008, 18. Novem-
ber 2009 und 2. Juni 2010 gelten, denen der Deutsche Bun-
destag am 20. September 2006 (Drucksache 16/2572), am
12. September 2007 (Drucksache 16/6278), am 17. Septem-
ber 2008 (Drucksache 16/10207), am 3. Dezember 2009
(Drucksache 17/40) und am 17. Juni 2010 (Drucksache 17/
1905) zugestimmt hat.

Der Beschluss der Bundesregierung erfordert die Zustim-
mung des Deutschen Bundestages.

III. Stellungnahmen der mitberatenden Ausschüsse

Der Rechtsausschuss hat den Antrag auf Drucksache 17/
5864 in seiner 53. Sitzung am 8. Juni 2011 beraten und emp-
fiehlt mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD,
FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen
der Fraktion DIE LINKE. die Annahme.

Der Verteidigungsausschuss hat den Antrag auf Drucksa-
che 17/5864 in seiner 92. Sitzung am 8. Juni 2011 beraten
und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU,
SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die
Stimmen der Fraktion DIE LINKE. die Annahme.

Der Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre
Hilfe hat den Antrag auf Drucksache 17/5864 in seiner
40. Sitzung am 8. Juni 2011 beraten und empfiehlt mit
den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Frak-
tion DIE LNKE. die Annahme.

Der Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und
Entwicklung hat den Antrag auf Drucksache 17/5864 in sei-
ner 39. Sitzung am 8. Juni 2011 beraten und empfiehlt mit
den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Frak-
tion DIE LINKE. die Annahme.

Der Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen
Union hat den Antrag auf Drucksache 17/5864 in seiner
41. Sitzung am 8. Juni 2011 beraten und empfiehlt mit
den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP und
Die Bundesregierung hat vor diesem Hintergrund am
18. Mai 2011 beschlossen, die Beteiligung bewaffneter

Der Auswärtige Ausschuss hat den Antrag auf Drucksache
17/5864 in seiner 40. Sitzung am 8. Juni 2011 beraten und

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/6133

empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD,
FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen
der Fraktion DIE LINKE. und einer Stimme aus der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Annahme.

V. Stellungnahme des Haushaltsausschusses

Der Haushaltsausschuss nimmt in einem gesonderten Be-
richt gemäß § 96 GO zu den Kosten Stellung.

Berlin, den 8. Juni 2011

Philipp Mißfelder
Berichterstatter

Dr. Rolf Mützenich
Berichterstatter

Dr. Rainer Stinner
Berichterstatter

Wolfgang Gehrcke
Berichterstatter

Kerstin Müller (Köln)
Berichterstatterin

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