Vom 25. Mai 2011
Deutscher Bundestag Drucksache 17/5954
17. Wahlperiode 25. 05. 2011
Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für die Angelegenheiten der Europäischen Union
(21. Ausschuss)
zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung
– Drucksache 17/5710 –
Entwurf eines Gesetzes
zu dem Vorschlag der Europäischen Kommission vom 14. Dezember 2010
für einen Beschluss des Rates zur Festlegung
eines Standpunkts der Union im Stabilitäts- und Assoziationsrat
EU-ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien im Hinblick
auf die Beteiligung der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien
im Rahmen von Artikel 4 und 5 der Verordnung (EG) Nr. 168/2007 des Rates
als Beobachter an den Arbeiten der Agentur der Europäischen Union
für Grundrechte und die entsprechenden Modalitäten
einschließlich Bestimmungen über die Mitwirkung an den von der Agentur
eingeleiteten Initiativen, über finanzielle Beiträge und Personal
A. Problem und Ziel
Die Rechtsgrundlage für den Beschluss des Rates zur Festlegung eines Stand-
punkts der Union im Stabilitäts- und Assoziationsrat EU-ehemalige jugoslawi-
sche Republik Mazedonien im Hinblick auf die Beteiligung Mazedoniens im
Rahmen von Artikel 4 und 5 der Verordnung (EG) Nr. 168/2007 als Beobachter
an den Arbeiten der Agentur der Europäischen Union für Grundrechte und die
entsprechenden Modalitäten einschließlich Bestimmungen über die Mitwir-
kung an den von der Agentur eingeleiteten Initiativen, über finanzielle Beiträge
und Personal ist Artikel 352 des Vertrages über die Arbeitsweise der Euro-
päischen Union (AEUV) in Verbindung mit Artikel 218 Absatz 9 AEUV. Das
Gesetz ermächtigt den deutschen Vertreter im Rat der Europäischen Union
(EU), dem Beschluss zuzustimmen. Der Beschluss des Rates bereitet den
hierzu erforderlichen Beschluss des Stabilitäts- und Assoziationsrates EU-ehe-
malige jugoslawische Republik Mazedonien vor. Der Bundesrat hat in seiner
882. Sitzung am 15. April 2011 gemäß Artikel 76 Absatz 2 des Grundgesetzes
beschlossen, keine Einwendungen gegen den Gesetzentwurf zu erheben.
Die Teilnahme an den Arbeiten der Agentur für Grundrechte leistet einen Bei-
trag dazu, Mazedonien an das Grundrechtesystem der EU heranzuführen und
den Grundrechtsschutz im Land zu stärken. Die Agentur kann sich mit Grund-
Drucksache 17/5954 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
rechtsfragen in Mazedonien befassen, wie dies für die schrittweise Anpassung
des Landes an das Unionsrecht erforderlich ist.
B. Lösung
Annahme des Gesetzentwurfs mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU,
SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der
Fraktion DIE LINKE.
C. Alternativen
Keine.
D. Kosten
Weder durch die Ausführung noch durch den Vollzug des Gesetzes entstehen
unmittelbare zusätzliche Kosten für die öffentlichen Haushalte. Es entstehen
auch keine Bürokratiekosten.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/5954
Beschlussempfehlung
Der Bundestag wolle beschließen,
den Gesetzentwurf auf Drucksache 17/5710 anzunehmen.
Berlin, den 25. Mai 2011
Der Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union
Gunther Krichbaum
Vorsitzender
Thomas Dörflinger
Berichterstatter
Michael Roth (Heringen)
Berichterstatter
Oliver Luksic
Berichterstatter
Thomas Nord
Berichterstatter
Manuel Sarrazin
Berichterstatter
Drucksache 17/5954 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
I. Überweisung
Der Deutsche Bundestag hat die Vorlage auf Drucksache
17/5710 in seiner 108. Sitzung am 12. Mai 2011 beraten und
an den Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen
Union zur federführenden Beratung und an den Auswärtigen
Ausschuss zur Mitberatung überwiesen.
II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage
Durch den Beschluss des Rates werden die Voraussetzungen
dafür geschaffen, dass Mazedonien sich als Beobachter an
der Agentur für Grundrechte beteiligen kann. Der Beschluss
regelt gleichzeitig die Modalitäten einer solchen Beteili-
gung, wie Stellung des mazedonischen Beobachters in der
Agentur und Vorrechte der Agentur in Mazedonien. Die
Agentur ist befugt, sich mit Grundrechtsfragen in Mazedo-
nien zu befassen und zu diesem Zweck relevante Daten zu
sammeln und zu analysieren, wissenschaftliche Forschungs-
arbeiten und Erhebungen durchzuführen und den Dialog mit
der Zivilgesellschaft zu fördern, um sie für Grundrechtsfra-
gen zu sensibilisieren. Mazedonien leistet einen finanziellen
Beitrag für die Teilnahme, der an den EU-Haushalt abzufüh-
ren ist und nach Angaben der Europäischen Union den Ge-
samtkosten der Teilnahme entspricht.
Gemäß § 8 des Integrationsverantwortungsgesetzes darf der
deutsche Vertreter im Rat dem Vorschlag nur zustimmen,
nachdem er hierzu durch ein Gesetz nach Artikel 23 Absatz 1
des Grundgesetzes ermächtigt worden ist.
III. Stellungnahme des mitberatenden Ausschusses
Der Auswärtige Ausschuss hat die Vorlage 17/5710 in sei-
ner 39. Sitzung am 25. Mai 2011 beraten und empfiehlt mit
den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der
Fraktion DIE LINKE., den Gesetzentwurf anzunehmen.
IV. Beratungsverlauf im federführenden
Ausschuss
Der Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen
Union hat die Vorlage in seiner 39. Sitzung am 25. Mai 2011
beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen
CDU/CSU, SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
bei Stimmenthaltung der Fraktion DIE LINKE., den Gesetz-
entwurf anzunehmen.
Bericht der Abgeordneten Thomas Dörflinger, Michael Roth (Heringen), Oliver
Luksic, Thomas Nord, Manuel Sarrazin
Berlin, den 25. Mai 2011
Thomas Dörflinger
Berichterstatter
Michael Roth (Heringen)
Berichterstatter
Oliver Luksic
Berichterstatter
Thomas Nord
Berichterstatter
Manuel Sarrazin
Berichterstatter
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