BT-Drucksache 17/5848

Verstrickungen hochrangiger kosovarischer Politiker und Beamter in illegale Handlungen

Vom 16. Mai 2011


Deutscher Bundestag Drucksache 17/5848
17. Wahlperiode 16. 05. 2011

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Sevim Dag˘delen, Dr. Diether Dehm, Heike Hänsel, Inge Höger,
Andrej Hunko, Niema Movassat, Katrin Werner und der Fraktion die LINKE.

Verstrickungen hochrangiger kosovarischer Politiker und Beamter in illegale
Handlungen

Seit über 15 Jahren dient der Balkan als Experimentierfeld einer militärisch flan-
kierten europäischen und deutschen Außenpolitik. Gegenwärtig sind über 1 000
Soldaten der Bundeswehr an der NATO-Mission KFOR (Kosovo Force) in der
serbischen Teilprovinz Kosovo stationiert, hinzu kommt ein in Deutschland für
den Fall einer Eskalation bereitgehaltenes Reservebataillon. Zudem führt die
Europäische Union mit der European Union Rule of Law Mission (EULEX) ihre
bislang ambitionierteste sogenannte Rechtsstaats-Mission durch, an der über
100 von Deutschland entsandte Experten beteiligt sind, davon 73 Polizisten.

Obwohl die Internationale Gemeinschaft seit mehr als zehn Jahren umfangrei-
che Gelder für die serbische Teilprovinz Kosovo bereitstellte – alleine aus dem
Instrument für Heranführungshilfe (IPA) der Europäischen Union (EU) sind für
den Zeitraum von 2008 bis 2012 496,8 Mio. Euro für Kosovo vorgesehen – kann
von einem wirtschaftlichen Wiederaufbau keine Rede sein. Bis heute ist keine
flächendeckende und zuverlässige Stromversorgung gewährleistet, große Teile
der Bevölkerung leben in Armut, knapp die Hälfte gilt als arbeitslos und das
Bruttoinlandsprodukt pro Kopf liegt bei etwa 7 Prozent des EU-Durchschnitts.
Deshalb warnte das Institut für Europäische Politik e.V. (IEP) in einer vertrau-
lichen Studie bereits im Januar 2007 vor „revolutionsartigen Erhebungen“,
wenn nach der Unabhängigkeit die mit dieser verknüpften Erwartungen der Be-
völkerung an wirtschaftlichen Aufschwung ausblieben. Diese Erhebungen zu
unterbinden, ist u. a. Aufgabe von KFOR und EULEX. Entsprechend wird im
Antrag der Bundesregierung (Bundestagsdrucksache 17/1683) zur Verlänge-
rung der deutschen Beteiligung an KFOR die „weiterhin bestehende Not-
wendigkeit des Konzepts der ,drei Sicherheitsreihen‘ („first – second – third
responder concept“) aus Kosovo-Polizei, EULEX Bereitschaftspolizei und
KFOR-Kräften“ betont.

Das IEP wies außerdem ebenso wie zahlreiche Beobachter und Wissenschaftler
zuvor darauf hin, dass „die Internationale Gemeinschaft sowie ihre Vertreter im
Kosovo (…) maßgeblich Mitverantwortung für die alarmierende Ausbreitung
mafiöser Strukturen im Kosovo [tragen] und (…) durch die offene Unterstüt-
zung politisch-krimineller Kuppelakteure in vielfältiger Weise die Glaubwür-

digkeit internationaler Institutionen beschädigt [haben]“. „Die unredliche und
überaus kurzsichtige Appeasement-Politik gegenüber der Organisierten Krimi-
nalität sowie die damit einhergehende Entwertung demokratischer Grundfesten
findet ihren skandalösen Höhepunkt in der offenen Behinderung der Ermitt-
lungsarbeit des Haager Kriegsverbrechertribunals (…)“.

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Trotz aller dieser Warnungen unterstützt die Bundesregierung den Aufbau einer
eigenen kosovarischen Armee. Im Widerspruch zum Völkerrecht und der UN-
Resolution 1244 unterstützte die Bundesregierung an die Sezessionsbestrebun-
gen der kosovarischen Führung von Hashim Thaçi und erkannte die im Februar
2008 erklärte Unabhängigkeit des Kosovo an.

Am 12. Dezember 2010 stellte der Ausschuss für Recht und Menschenrechte der
Parlamentarischen Versammlung des Europarates (PACE) unter der Leitung des
schweizer liberalen Ständerates Dick Marty eine vorläufige Version seines
Berichtes unter dem Titel „Inhuman treatment of people and illicit trafficking in
human organs in Kosovo“ (AS/Jur (2010) 46) vor. Der Bericht enthält zahlreiche
Hinweise auf gravierende Menschenrechtsverstöße durch höchste Beamte der
selbsternannten Republik Kosovo vor, während und nach der Bombardierung
Jugoslawiens (der heutigen Republik Serbien) durch die NATO im Jahre 1999.
Der Bericht bestätigt, dass nach Beendigung des bewaffneten Konfliktes im
Kosovo führende Mitglieder der so genannten Befreiungsarmee des Kosovo
(UÇK) das besonders grausame Verbrechen der gewaltvollen Organentnahme in
einer Klinik auf dem Territorium Albaniens in der Nähe von Fushë-Krujë verübt
haben. Diese kriminellen Aktivitäten von führenden Persönlichkeiten der UÇK
wurden bis heute weder gesühnt noch unterbunden, was auch die Einleitung
eines Ermittlungsverfahrens der EULEX wegen des Raubs menschlicher Or-
gane in der Medicus Klinik in Priština eindrücklich belegt.

Hintergrund des Tätigwerdens der Parlamentarischen Versammlung war die im
April 2008 erschienene Autobiographie von Carla del Ponte, der ehemaligen
Chefanklägerin des Internationalen Strafgerichtshofes für das ehemalige
Jugoslawien (ICTY). (Deutsche Ausgabe: Im Namen der Anklage. Meine Jagd
auf Kriegsverbrecher und die Suche nach Gerechtigkeit.) Darin beschreibt Carla
del Ponte gravierende Menschrechtsverletzungen, die während und nach Been-
digung des bewaffneten Konflikts in der ehemals autonomen jugoslawischen
Provinz Kosovo verübt worden sind, namentlich den Raub menschlicher Organe
von serbischen Gefangenen durch führende Offiziere der UÇK. Die Brisanz der
Vorwürfe besteht insbesondere darin, dass die Kritik einer ausgebliebenen juris-
tischen Aufarbeitung dieser Verbrechen von der ehemaligen Chefanklägerin des
ICTY Carla del Ponte selbst formuliert wurde, welche zur Einleitung entspre-
chender Ermittlungen verpflichtet gewesen wäre. Dies wirft Fragen bezüglich
der Rolle der internationalen Gemeinschaft in Bezug auf Verbrechen auf, die
weder von den international noch nationalstaatlich zuständigen Stellen für die
unter internationaler UN-Verwaltung stehende Teilprovinz Kosovo verfolgt
wurden.

Während die oberflächliche Untersuchung des ICTY der illegalen Organent-
nahme im sog. Gelben Haus in Rripe bei Burrel, in Zentral-Albanien sich räum-
lich und zeitlich auf Handlungen beschränkte, die bis Juni 1999 verübt worden
sind (Rückzug serbischer Truppen aus dem Kosovo), konzentriert sich der
Marty-Bericht nicht nur auf die von führenden Offizieren der UÇK auf dem Ge-
biet Albaniens verübten Verbrechen, wo die serbische Armee nie aktiv wurde,
sondern insbesondere auf die Verbrechen, die ab Sommer 1999 verübt worden
sind, als die serbische Provinz Kosovo unter die Kontrolle der KFOR sowie der
UÇK gelangte.

Der Untersuchungsbericht des Europarates belegt eindrücklich, dass der von
Deutschland anerkannte Premierminister Hashim Thaçi der Anführer einer
mafiösen kriminellen Vereinigung unter dem Namen „Drenica Group“ ist, dessen
Führung aus Mitgliedern der UÇK zusammengesetzt ist und spätestens seit 1998
die Kontrolle über weit verzweigte kriminelle Geschäfte im Kosovo sowie in
Albanien innehält, insbesondere im Waffen- und Drogenschmuggel sowie dem

illegalen Handel mit menschlichen Organen. Die diplomatische Anerkennung
aus dem Ausland habe die strafrechtliche Verfolgung Hashim Thaçis und anderer

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Staatsbeamter praktisch unmöglich gemacht und ihnen internationale Immunität
gewährt. Es ist dabei hervorhebenswert, dass das U. S. Department of State noch
im Jahr 1998 die UÇK auf der Liste von ausländischen terroristischen Organisa-
tionen führte, die sich über Drogenhandel finanzieren, gleichzeitig seit 1999
– nach Angaben von „SPIEGEL ONLINE“ vom 31. Juli 2001 – von der Central
Intelligence Agency (CIA) gestützt wird.

Von diesen Vorgängen hat auch die Bundesregierung seit Jahren Kenntnis. In
einem vertraulichen Bericht des Bundesnachrichtendienstes (BND) vom 22. Fe-
bruar 2005, der am 26. Oktober 2005 in der Zürcher „Weltwoche“ veröffentlicht
wurde, wird Hashim Thaçi neben Ramush Haradinaj (bis März 2005 Minister-
präsident) und Xhavit Haliti (Mitglied des Parlamentspräsidiums) als eine der
drei Schlüsselfiguren bezeichnet, die im Kosovo als Verbindungsglieder von
„organisierter Kriminalität“ und Politik funktionieren. Nach Angaben des BND
kontrolliert Hashim Thaçi einen gewichtigen Teil der kriminellen Aktivitäten im
Kosovo und habe zu seiner Zeit als UÇK-Führer einen „Sicherheitsdienst“ kon-
trolliert, der vom BND als „ein im gesamten Kosovo aktives kriminelles Netz-
werk“ bezeichnet wird. Außerdem habe er nach dem NATO-Bombardement
„mit umfangreichen Drogen- und Waffenhandelsgeschäften in engem Kontakt“
zur „organisierten Kriminalität“ in Tschechien und Albanien gestanden. Laut
Marty-Bericht spielten weitere bekannte Mitglieder der „Drenica Group“ wie
Kadri Veseli, Azem Syla und Fatimir Limaj Schlüsselrollen in der „organisierten
Kriminalität“. Alle diese Personen wurden in den vergangenen zehn Jahren bei
Ermittlungen der UNMIK (United Nations Interim Administration Mission in
Kosovo), des ICTY sowie der Rechtsstaatsmission EULEX wegen Kriegsver-
brechen dringend verdächtigt, konnten aber bislang der strafrechtlichen Verfol-
gung entgehen.

Auf Grundlage der Erkenntnisse der zweijährigen Untersuchung des Europarats
werden Hashim Thaçi und weitere führenden Persönlichkeiten der UÇK auch
die Beteiligung an Auftragsmorden, Menschenhandel, Zwangsprostitution oder
die Hehlerei mit gestohlenen Kraftfahrzeugen vorgeworfen. Hashim Thaçi wird
im Marty-Bericht auf Grundlage der Ermittlungen im Einklang mit den Berich-
ten mehrerer Geheimdienste als der gefährlichste aller „criminal bosses“ der
UÇK bezeichnet. Mitglieder der sog. Drenica Group, darunter Hashim Thaçi,
Xhavit Haliti, Azem Syla und Fatimir Limaj hätten extralegale Hinrichtungen,
Verhaftungen und körperliche Übergriffe bei Verhören von Gefangenen ange-
ordnet und in einigen Fällen sogar persönlich überwacht. In Häftlingslagern der
UÇK hätten die genannten Personen über Leben und Tod der Gefangenen ent-
schieden und die gewaltvolle Entnahme menschlicher Organe und den Handel
damit zu verantworten. Nach Einschätzungen von Dick Marty stellten diese Ver-
brechen dabei nicht eine Ausnahme dar, sondern bildeten vielmehr die Regel.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Welche Mitarbeiter von Behörden der ehemals autonomen Teilrepublik
Kosovo wurden oder sind von strafrechtlichen Ermittlungen der EULEX-
Mission, UNMIK oder des ICTY betroffen?

2. Wie viele Personen wurden oder sind bislang verdächtigt, ohne dass eine An-
klage erhoben wurde (bitte die Verdächtigten und Angeklagten mit Namen
bzw. Nachnamenkürzel und ihrer Funktion im politischen Apparat der selbst-
ernannten Republik Kosovo auflisten)?

3. a) Wie viele Personen davon waren in der Vergangenheit oder sind gegen-
wärtig Partner der internationalen Gemeinschaft bei der Wiederaufbau-
hilfe oder der Sicherheitssektorreform (SSR)?

b) Wie viele Personen davon waren in der Vergangenheit oder sind gegen-

wärtig Partner der Bundesregierung bei der Wiederaufbauhilfe oder der
SSR?

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4. Welche Kenntnisse besitzt die Bundesregierung über die Verstrickung füh-
render Beamter der Teilrepublik Kosovo in kriminelle Netzwerke (bitte
nach Namen bzw. Nachnamenkürzel und Anfangsverdacht oder in Frage
kommenden Straftatbeständen auflisten)?

5. Seit wann und auf Grundlage welcher Hinweise besitzt die Bundesregierung
Kenntnisse über die Verstrickung führender Politiker und Beamter der Teil-
republik Kosovo in Drogen-, Waffen- und Organhandel?

6. Seit wann besitzt die Bundesregierung Kenntnisse über die Verstrickung
des Premierministers Hashim Thaçi und anderer höchster Beamter der Teil-
republik Kosovo in kriminelle Aktivitäten, insbesondere illegalen Organ-
handel, Menschenhandel, Drogenhandel und Kriegsverbrechen?

7. Seit wann verfügt die Bundesregierung über welche Kenntnisse über eine
mafiöse kriminelle Vereinigung unter dem Namen „Drenica Group“ sowie
deren Mitglieder im Kosovo?

8. Was hat die Bundesregierung auf europäischer und bilateraler Ebene in Be-
zug auf die Verstrickung führender Beamter der Teilrepublik Kosovo in die
genannten kriminellen Aktivitäten unternommen, um die vorhandenen
strafrechtlich relevanten Informationen zu überprüfen?

9. Was hat die Bundesregierung seit der Kenntniserlangung von strafrechtlich
relevanten Informationen in Bezug auf die Verstrickung führender Beamter
der Teilrepublik Kosovo in die genannten kriminellen Aktivitäten auf euro-
päischer und bilateraler Ebene unternommen, um die Verantwortlichen der
internationalen bzw. nationalstaatlich zuständigen Justiz zuzuführen?

10. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung bislang unternommen, um die
von der UÇK verübten Kriegsverbrechen sowie Verbrechen gegen die
Menschlichkeit aufzuklären?

11. Wie beurteilt die Bundesregierung die Gewährleistung der Immunität für
Kriegsverbrecher und andere schwere Straftäter unter den höchsten Beam-
ten der Teilrepublik Kosovo?

12. Erwägt die Bundesregierung die Einleitung von Ermittlungen nach dem
Völkerstrafgesetzbuch (VStGB) gegen solche Kriegsverbrecher auch in
Deutschland?

Wenn nein, warum nicht?

13. Erwägt die Bundesregierung die Überweisung einer strafrechtlichen Ver-
folgung an den Internationalen Strafgerichtshof (IStGH), wie sie dies in
anderen Fällen, z. B. in Bezug auf Muammar al-Gaddafi in Libyen oder
Laurent Gbagbo in der Elfenbeinküste, gefordert hat bzw. das ICTY?

Wenn nein, warum nicht?

14. Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung
aus der Antwort des Berichterstatters Dick Marty auf die Frage der „Basler
Zeitung (BAZ)“ vom 30. Januar 2011, ob „ … Eulex, die EU-Polizei- und
Justizbehörde in Kosovo, für die Aufklärung der Verbrechen sorgen“ wird,
wonach „Eulex … nichts unternehmen [wird]. Ich habe in meinem Bericht
beschrieben, unter welchen Bedingungen Eulex arbeiten muss. Diese ma-
chen es unmöglich, in diesen heiklen Fällen zu ermitteln, ohne dass die be-
troffenen Mafia-Clans vorgewarnt werden und die Zeugen einschüchtern
können. Die Folge ist, dass Eulex nur kleine Fische fangen kann.“?

15. Wie beurteilt die Bundesregierung im Zusammenhang mit der Frage 14

a) die tatsächlichen Arbeitsbedingungen und die Effektivität der EULEX-

Mission,

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/5848

b) die tatsächlichen Möglichkeiten einer Anklageerhebung gegen führende
Beamte der Teilrepublik Kosovo durch die EULEX-Mission wegen
Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit?

16. Auf welcher rechtlichen Grundlage werden die Ermittlungsverfahren von
der EULEX-Mission eingeleitet?

17. Welche Stelle ist personell zuständig für die Einleitung von strafrechtlichen
Ermittlungsverfahren durch die EULEX-Mission?

18. Sind die Staatsanwälte der EULEX-Mission weisungsgebunden?

Wenn ja, durch wen?

19. Inwiefern können Staatsanwälte der EULEX-Mission vor bzw. nach der
Einleitung eines Ermittlungsverfahrens und durch wen von der Bearbeitung
eines Falles abberufen werden und sachlich der Bearbeitung eines anderen
Themas zugewiesen werden?

20. Welches prozessuale und materielle Recht kommt bei den Verfahren, die
von der EULEX-Mission eingeleitet werden, zur Anwendung?

21. Welche Kenntnisse besitzt die Bundesregierung über die Effektivität und die
tatsächliche Qualität der justiziellen und strafrechtlichen Zusammenarbeit
zwischen den Behörden der Teilrepublik Kosovo und anderen involvierten
internationalen und nationalen Akteuren mit der EULEX-Mission?

22. Welche Kenntnisse besitzt die Bundesregierung über die Gewährleistung
eines ungehinderten Zugangs der EULEX-Mission zu den gesamten Er-
mittlungsunterlagen und sonstigen Aufzeichnungen, die zuvor durch die
UNMIK sowie ICTY erstellt worden sind?

23. Welche Zusammenarbeit und Unterstützung gewährte die Bundesrepublik
Deutschland der EULEX-Mission auf ihr Amtshilfeersuchen vom März
2009 in Bezug auf den Medicus-Fall?

24. Welche Zusammenarbeit und Unterstützung gewährte die Bundesrepublik
Deutschland der EULEX-Mission in anderen Fällen von strafrechtlichen
Ermittlungen?

25. Welche Zusammenarbeit und Unterstützung gewährten seit der Einrichtung
der EULEX-Mission andere Mitglieder des Europarates im Zusammenhang
mit der Aufarbeitung von schweren Verbrechen, insbesondere im Bereich
des Waffen-, Menschen- und Organhandels?

26. Welche Kenntnisse besitzt die Bundesregierung über den Aufenthalt in und
Reisen in die Bundesrepublik Deutschland von „Regierungsvertretern“ der
Teilrepublik Kosovo (bitte nach Datum, Namen und Aufenthaltsdauer auf-
listen)?

27. Welche Kenntnisse besitzt die Bundesregierung über die Ermordung bzw.
Einschüchterung von zahlreichen aussagewilligen Zeugen, die im Zusam-
menhang mit strafrechtlichen Ermittlungen oder Voruntersuchungen, die
durch die UNMIK, die EULEX sowie das ICTY aufgenommen wurden
(bitte nach Jahren, Nachnamenkürzel sowie den zutreffenden Zusammen-
hang zu entsprechenden Ermittlungen auflisten)?

28. Was hat die Bundesregierung vor und nach der Veröffentlichung des Be-
richts von Dick Marty „Inhuman treatment of people and illicit trafficking
in human organs in Kosovo“ unternommen, um einen effektiven und ange-
messenen Zeugenschutz zu gewährleisten?

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29. Welche Kenntnisse besitzt die Bundesregierung über die Überwachung der
vertraulichen Arbeit der EULEX-Mission im Zusammenhang mit laufenden
strafrechtlichen Ermittlungen in Bezug auf die Ergebnisse der Untersu-
chung von Dick Marty, nach welchen jedes Abrufen von Namen aus der kri-
minalpolizeilichen Datenbank des Kosovo Police Information System
(KPIS) dieses Suchverhalten durch Behörden der Teilrepublik Kosovo
überwacht und somit eine effektive Ermittlungsarbeit verunmöglicht wird?

30. Welche Kenntnisse besitzt die Bundesregierung über die seit Beginn der Ar-
beitsaufnahme der EULEX-Mission eingeleiteten, abgeschlossenen und
laufenden Verfahren in Sachen Waffen-, Menschen- und Organhandel mit
Bezug zu führenden Beamten der Teilrepublik Kosovo (bitte nach Jahr, Na-
men bzw. Nachnamenskürzel der Verdächtigten sowie Straftatbestand auf-
listen)?

31. Erkennt die Bundesregierung im Falle einer Anklageerhebung oder der Auf-
nahme von strafrechtlichen Ermittlungen gegen führende Beamte der Teil-
republik Kosovo die strafrechtliche Immunität solcher Personen an, und
wird sie ihnen Schutz vor strafrechtlicher Verfolgung gewähren, wenn ein
begründeter Verdacht besteht, dass solche Personen in Waffen-, Menschen-
und Organhandel verstrickt sind?

32. Was hat die Bundesregierung seit Veröffentlichung des Berichtes „Inhuman
treatment of people and illicit trafficking in human organs in Kosovo“ des
Ausschusses für Recht und Menschenrechte der Parlamentarischen Ver-
sammlung des Europarates (PACE) unternommen, um den darin enthalte-
nen Forderungen an die internationale Gemeinschaft in Bezug auf eine Auf-
arbeitung der darin genannten Verbrechen zu entsprechen?

33. Wie hoch ist das Gesamtvolumen der internationalen Aufbauhilfe seit dem
Ende des bewaffneten Konfliktes im Juni 1999, dessen Empfänger die ser-
bische Provinz Kosovo ist (bitte nach Jahren, Geber, Finanzvolumen sowie
Verwendungszweck auflisten)?

34. Wie viele Soldaten, Polizeibeamte bzw. Mitarbeiter beteiligen sich derzeit
genau und seit wann an den unten genannten Missionen, und wieviele Per-
sonen wurden in diesem Zusammenhang dafür von der Bundesrepublik
Deutschland in die serbische Provinz Kosovo entsandt:

a) KFOR,

b) UNMIK,

c) EULEX,

d) sowie alle anderen auch als humanitäre bezeichneten Missionen?

35. Wie viele Soldaten, Polizeibeamte bzw. Mitarbeiter beteiligten sich seit Juni
1999 an den oben genannten Missionen KFOR, UNMIK und EULEX?

36. Welche Einzelmaßnahmen im Rahmen der SSR wurden seit dem Ende des
bewaffneten Konfliktes im Juni 1999 durch die Bundesrepublik Deutsch-
land unterstützt (bitte nach Jahr, Maßnahme und Finanzvolumen auflisten)?

37. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über den Zusammenhang
zwischen konkret eingeleiteten Maßnahmen und nachhaltigen Erfolgen der
SSR seit dem Einleiten der entsprechenden Maßnahmen gesammelt?

38. Welche Erkenntnisse besitzt die Bundesregierung über die Existenz, An-
zahl, Ausstattung und tatsächlichen Einfluss von

a) privaten Militär- und Sicherheitsfirmen,
b) irregulären Truppen und Guerillakräften,

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die in der serbischen Provinz Kosovo seit dem Ende des bewaffneten Kon-
fliktes im Juni 1999 operieren?

39. Welche der in Frage 38 genannten Kräfte und in welcher Höhe wurden wann
durch die Bundesrepublik Deutschland im Rahmen von Ausstattungs- und
Ausbildungshilfe gefördert?

40. Zu welchen regulären Institutionen im Sicherheitsbereich, insbesondere
Nachrichtendiensten, Grenztruppen, Polizei, Militär, Strafjustiz, Strafver-
folgung in der serbischen Teilprovinz Kosovo unterhält die Bundesregie-
rung Kontakte, und welche dieser Behörden wurden durch die Bundes-
republik Deutschland gefördert?

41. In welcher Form und in welchem Ausmaß werden kosovarische „Sicher-
heitskräfte“ in internationale Polizei- und Militärmissionen eingebunden?

42. Welche Erkenntnisse besitzt die Bundesregierung über das Vorhandensein
einer demokratischen Kontrolle über zivile und militärische Führungsstruk-
turen im Kosovo?

43. Welche Erkenntnisse besitzt die Bundesregierung über die Erfüllung der
Vorgaben des Development Assistance Committee (DAC) im Bereich der
Security System Reform and Governance?

44. Inwiefern wurde bislang die Rolle nichtstaatlicher Akteure (Gewerkschaf-
ten, Kirchen, NGO – Nichtregierungsorganisationen) in die Reform der
Sicherheitsstrukturen mitberücksichtigt (bitte nach Jahr, Akteur, Ort und
Finanzvolumen auflisten)?

45. Wie viele von den in Frage 44 genannten Akteuren waren nicht durch eth-
nische Albaner dominiert?

46. Welche Erkenntnisse besitzt die Bundesrepublik Deutschland über die Rolle
krimineller Strukturen bei vordergründig ethnisch motivierten Übergriffen
gegen die serbische Bevölkerung in der serbischen Provinz Kosovo?

47. Wie viele Personen aus der serbischen Teilprovinz Kosovo wurden bislang,
wann und mit welchem Inhalt im Rahmen welcher Programme des Auswär-
tigen Dienstes ausgebildet?

48. Auf Grundlage welcher inhaltlichen, tatsächlichen rechtlichen und politi-
schen Begründung wurde die serbische Provinz Kosovo als unabhängiger
Staat von der Bundesrepublik Deutschland anerkannt?

49. Welche Erkenntnisse für die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik
der Europäischen Union hat die Bundesregierung im Zusammenhang mit
ihrer bisherigen Politik im Kosovo gesammelt?

50. Wie viele Personen wurden seit dem ersten Quartal 1999 aus Deutschland
in die serbische Provinz Kosovo seit 1999 abgeschoben?

51. Wie viele der in Frage 50 genannten Personen gehörten zur Minderheit der
Sinti und Roma?

Berlin, den 13. Mai 2011

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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