BT-Drucksache 17/5796

zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung -17/5311, 17/5793- Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundesversorgungsgesetzes und anderer Vorschriften

Vom 11. Mai 2011


Bericht der Abgeordneten Bettina Hagedorn, Axel E. Fischer (Karlsruhe-Land),
Dr. Claudia Winterstein, Roland Claus und Alexander Bonde

Mit dem Gesetzentwurf soll sichergestellt werden, dass ab
dem 1. Juli 2011 in den alten und den neuen Ländern die
gleichen Leistungshöhen im Sozialen Entschädigungsrecht
gelten.

Zudem soll das Recht der Auslandsversorgung europa-
rechtskonform vereinheitlicht und vereinfacht werden.

Ferner sollen die Fristen für die Beantragung rückwirkender
Leistungen aus dem Bildungspaket für Grundsicherungs-
und Sozialhilfeempfänger bis zum 30. Juni 2011 verlängert
werden.

Die finanziellen Auswirkungen des Gesetzentwurfs auf die
öffentlichen Haushalte stellen sich wie folgt dar:

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

zunächst 2 Mio. Euro verursacht. Angesichts der zu erwar-
tenden rückläufigen Berechtigtenzahlen werden diese
Beträge zukünftig stark sinken. Die überwiegend vom Bund
zu tragenden Mehrkosten in der Kriegsopferfürsorge wer-
den aufgrund einer äußerst geringen Anzahl an Leistungs-
berechtigten nur in geringer Höhe anfallen. Insgesamt kön-
nen die entstehenden Mehrausgaben für den Bundeshaus-
halt voraussichtlich in den bestehenden Finanzplanansätzen
aufgefangen werden. Ein eventuell verbleibender Kompen-
sationsbedarf wird im Aufstellungsverfahren zum Bundes-
haushalt 2012 durch Umschichtung im Einzelplan 11 ge-
deckt.

Die Verlängerung der Antragsfristen für das Bildungspaket
führt im Vergleich mit den ursprünglich mit der Inanspruch-
nahme der Leistungen des Bildungspakets verbundenen
und anderer Vorschriften
Deutscher Bundestag Drucksache 17/5796
17. Wahlperiode 11. 05. 2011

Bericht
des Haushaltsausschusses (8. Ausschuss)
gemäß § 96 der Geschäftsordnung

zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung
– Drucksachen 17/5311, 17/5793 –

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundesversorgungsgesetzes
Mit der Umsetzung des Urteils des Europäischen Gerichts-
hofs vom 4. Dezember 2008 sind jährliche Mehrausgaben
von zunächst ca. 3,5 Mio. Euro verbunden. Die Aufhebung
der Maßgaben des Einigungsvertrags wird im Bereich des
Sozialen Entschädigungsrechts zu jährlichen Mehrkosten in
einem Umfang von zunächst 8,5 Mio. Euro beim Bund und
0,6 Mio. Euro bei den Ländern führen. Im Dienstbeschädi-
gungsausgleichsgesetz werden jährliche Mehrkosten von

Erwartungen nicht zu höheren Kosten.

2. Vollzugsaufwand

Die Pauschalierung der bestehenden Vergleichseinkommen
und die vereinfachte Berechnung zukünftiger Berufs-
schadensausgleiche führen zu einer deutlichen Entlastung
beim Vollzug durch die Länder. Demgegenüber stehen ge-
ringfügige Mehrbelastungen der Länder im Bereich der

Drucksache 17/5796 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
Auslandsversorgung und -fürsorge durch die Notwendigkeit
zusätzlicher Sachverhaltsermittlungen.

Sonstige Kosten

Der Wirtschaft und insbesondere den mittelständischen Un-
ternehmen entstehen durch dieses Gesetz keine unmittelba-
ren zusätzlichen Kosten. Merkliche Auswirkungen auf die
Einzelpreise, das Preisniveau und insbesondere das Ver-
braucherpreisniveau sind nicht zu erwarten.

Bürokratiekosten

Es wird im Bereich der Kriegsopferfürsorge jeweils eine
Informationspflicht für Unternehmen sowie für Bürgerinnen
und Bürger eingeführt. Beschädigte legen dem Träger der

Kriegsopferfürsorge die Stellungnahme einer fachkundigen
Stelle vor, um ihre Eignung zur Gründung und Erhaltung
einer selbständigen Existenz nachzuweisen.

Der Haushaltsausschuss hält den Gesetzentwurf mit
den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, SPD und
FDP gegen die Stimmen der Fraktion BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Fraktion DIE
LINKE. für mit der Haushaltslage des Bundes ver-
einbar.

Die Finanzplanung des Bundes für die Folgejahre ist ent-
sprechend fortzuschreiben.

Dieser Bericht beruht auf der vom federführenden Aus-
schuss für Arbeit und Soziales vorgelegten Beschlussemp-
fehlung.

Berlin, den 11. Mai 2011

Der Haushaltsausschuss

Petra Merkel (Berlin)
Vorsitzende

Bettina Hagedorn
Berichterstatterin

Axel E. Fischer (Karlsruhe-Land)
Berichterstatter

Dr. Claudia Winterstein
Berichterstatterin

Roland Claus
Berichterstatter

Alexander Bonde
Berichterstatter

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