BT-Drucksache 17/5756

a) zu dem Antrag der Fraktion der SPD -17/4668- Die Revision der OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen als Chance für einen stärkeren Menschenrechtsschutz nutzen b) zu dem Antrag der Abgeordneten Annette Groth, Jan van Aken, Christine Buchholz, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. -17/4669- Verpflichtender Menschenrechtsschutz bei den OECD-Leitsätzen für multinationale Unternehmen

Vom 10. Mai 2011


Deutscher Bundestag Drucksache 17/5756
17. Wahlperiode 10. 05. 2011

Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für Menschenrechte und humanitäre Hilfe (17. Ausschuss)

a) zu dem Antrag der Fraktion der SPD
– Drucksache 17/4668 –

Die Revision der OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen
als Chance für einen stärkeren Menschenrechtsschutz nutzen

b) zu dem Antrag der Abgeordneten Annette Groth, Jan van Aken,
Christine Buchholz, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 17/4669 –

Verpflichtender Menschenrechtsschutz bei den OECD-Leitsätzen
für multinationale Unternehmen

A. Problem

Zu Buchstabe a

In dem Antrag auf Drucksache 17/4668 fordert die Fraktion der SPD die Bun-
desregierung auf, bei Staaten, die nicht Mitglied der OECD sind, dafür zu wer-
ben, dass sie sich den OECD-Leitsätzen für multinationale Unternehmen an-
schließen. Zudem soll die Bundesregierung sich dafür einsetzen, dass das Kapi-
tel über Menschenrechte in der überarbeiteten Version der OECD-Leitsätze den
Stand der internationalen Diskussion widerspiegelt. Zudem soll der Geltungs-
bereich der Leitsätze über den Investitionsbezug hinaus erweitert werden, damit
sie auch auf die Lieferkette angewendet werden können.
Zu Buchstabe b

In dem Antrag auf Drucksache 17/4669 fordert die Fraktion DIE LINKE. die
Bundesregierung auf, sich bei der Überarbeitung der OECD-Leitsätze dafür ein-
zusetzen, dass diese einen verpflichtenden Charakter mit der Möglichkeit von
konkreten Sanktionen gegen Unternehmen erhalte, die Menschenrechte in
einem ihrer Unternehmensbereiche verletzen. Verbindliche menschenrechtliche
Verpflichtungen von Unternehmen sollen in einem eigenen Kapitel der Leitsätze

Drucksache 17/5756 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

konkretisiert werden und die Bundesregierung soll sich zudem dafür einsetzen,
dass multinationale Unternehmen auch für die Verstöße ihrer Subunternehmen
und Zulieferer gegen die Leitsätze in Haft genommen werden können.

B. Lösung

Zu Buchstabe a

Ablehnung des Antrags auf Drucksache 17/4668 mit den Stimmen der
Fraktionen der CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen
SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Fraktion
DIE LINKE.

Zu Buchstabe b

Ablehnung des Antrags auf Drucksache 17/4669 mit den Stimmen der
Fraktionen der CDU/CSU, SPD und FDP gegen die Stimmen der Fraktion
DIE LINKE. bei Stimmenthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN.

C. Alternativen

Keine.

D. Kosten

Keine.

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/5756

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

a) den Antrag auf Drucksache 17/4668 abzulehnen,

b) den Antrag auf Drucksache 17/4669 abzulehnen.

Berlin, den 23. März 2011

Der Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe

Tom Koenigs
Vorsitzender

Jürgen Klimke
Berichterstatter

Ullrich Meßmer
Berichterstatter

Serkan Tören
Berichterstatter

Annette Groth
Berichterstatterin

Volker Beck (Köln)
Berichterstatter

gegen Unternehmen erhalte, die Menschenrechte in einem
ihrer Unternehmensbereiche verletzen. Verbindliche men-

rungsprozess abgeschlossen sein, pünktlich zum 50. Ge-
burtstag der OECD. Vorsitz bei der Veranstaltung im Mai
schenrechtliche Verpflichtungen von Unternehmen sollen in
einem eigenen Kapitel der Leitsätze konkretisiert werden
und die Bundesregierung soll sich zudem dafür einsetzen,
dass multinationale Unternehmen auch für die Verstöße ihrer

hätten die USA und Deutschland. Als Neuerung solle ein
eigenes Kapitel zu Menschenrechtsaspekten hinzugefügt
werden. Bisher seien diese Themen nur verteilt in anderen
Kapiteln angesprochen worden. Des Weiteren müssten alte
Drucksache 17/5756 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

Bericht der Abgeordneten Jürgen Klimke, Ullrich Meßmer, Serkan Tören,
Annette Groth und Volker Beck (Köln)

I. Überweisung und Mitberatung

Der Antrag auf Drucksache 17/4668 wurde in der 90. Sit-
zung des Deutschen Bundestages am 10. Februar 2010 dem
Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe zur fe-
derführenden Beratung sowie dem Auswärtigen Ausschuss,
dem Ausschuss für Wirtschaft und Technologie, dem Aus-
schuss für Arbeit und Soziales und dem Ausschuss für wirt-
schaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung zur Mitbera-
tung überwiesen.

Der Antrag auf Drucksache 17/4669 wurde in der 90. Sit-
zung des Deutschen Bundestages am 10. Februar 2010 dem
Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe zur
federführenden Beratung sowie dem Rechtsausschuss, dem
Ausschuss für Wirtschaft und Technologie und dem Aus-
schuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
zur Mitberatung überwiesen.

II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage

Zu Buchstabe a

In dem Antrag fordert die Fraktion der SPD die Bundesregie-
rung auf, bei Staaten, die nicht Mitglied der OECD sind, da-
für zu werben, dass sie sich den OECD-Leitsätzen für multi-
nationale Unternehmen anschließen. Zudem soll die Bun-
desregierung sich dafür einsetzen, dass das Kapitel über
Menschenrechte in der überarbeiteten Version der OECD-
Leitsätze den Stand der internationalen Diskussion wieder-
spiegelt. Zudem soll der Geltungsbereich der Leitsätze über
den Investitionsbezug hinaus erweitert werden, damit sie
auch auf die Lieferkette angewendet werden können.

Weiteres Anliegen der SPD-Fraktion ist es, dass sich die
Regierung dafür einsetzt, dass bei der Überarbeitung der
OECD-Leitsätze die Grundsätze einer menschenwürdigen
Arbeit gemäß der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO)
und die Gewährung existenzsichernder Löhne zum Maßstab
verantwortungsvollen und unternehmerischen Handels wer-
den. Die Arbeit der nationalen Kontaktstelle soll vereinheit-
licht werden und die Bundesregierung soll für eine institu-
tionalisierte stärkere Zusammenarbeit mit Nichtregierungs-
organisationen und Gewerkschaften in den nationalen Kon-
taktstellen eintreten.

Zu Buchstabe b

In dem Antrag fordert die Fraktion DIE LINKE. die Bundes-
regierung auf, sich bei der Überarbeitung der OECD-Leit-
sätze dafür einzusetzen, dass diese einen verpflichtenden
Charakter mit der Möglichkeit von konkreten Sanktionen

Die Fraktion DIE LINKE. fordert die Bundesregierung fer-
ner auf, sich dafür einzusetzen, dass die Sanktionsmöglich-
keiten auch mit individuell einklagbaren Schadensersatzan-
sprüchen von Betroffenen verbunden werden und dass die
durch EU-Unternehmen geschädigten Bürgerinnen und Bür-
ger in der EU Zugang zu Rechtsschutz erhalten, auch wenn
sei keine EU-Bürger sind.

III. Stellungnahme der mitberatenden Ausschüsse

Zu Buchstabe a

Der Auswärtige Ausschuss hat den Antrag auf Drucksache
17/4668 am 23. März 2011 in seiner 32. Sitzung, der Aus-
schuss für Wirtschaft und Technologie am 23. März 2011
in seiner 40. Sitzung, der Ausschuss für Arbeit und Sozia-
les am 23. März 2011 in seiner 57. Sitzung und der Aus-
schuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Ent-
wicklung am 23. März 2011 in seiner 31. Sitzung beraten.

Alle mitberatenden Ausschüsse haben mit den Stimmen der
Fraktionen der CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen der
Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei
Stimmenthaltung der Fraktion DIE LINKE. die Ablehnung
empfohlen.

Zu Buchstabe b

Der Rechtsausschuss hat den Antrag auf Drucksache 17/
4669 am 23. März 2011 in seiner 43. Sitzung, der Ausschuss
für Wirtschaft und Technologie am 23. März 2011 in
seiner 40. Sitzung und der Ausschuss für wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung hat den Antrag auf
Drucksache 17/4669 am 23. März 2011 in seiner 31. Sitzung
beraten.

Alle mitberatenden Ausschüsse haben mit den Stimmen der
Fraktionen der CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen der
Fraktionen SPD, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN die Ablehnung empfohlen.

IV. Beratung im federführenden Ausschuss

Der Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe hat
die Anträge in seiner 34. Sitzung am 23. März 2011 beraten.

Die Bundesregierung wies darauf hin, dass es seit 2010
den Aktualisierungsprozess der OECD-Leitsätze für multi-
nationale Unternehmen gebe. Hierzu gebe es monatlich in
Paris Verhandlungsrunden. Die seit 1976 bestehenden
OECD-Leitsätze seien im Jahre 2000 schon einmal aktuali-
siert worden. Im Mai 2011 solle nun der neuste Aktualisie-
Subunternehmen und Zulieferer gegen die Leitsätze in Haft
genommen werden können.

Leitsätze, die an Investitionen der Unternehmen anknüpften,
aufgrund der Globalisierung auch unter dem Aspekt der Zu-

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/5756

lieferbeziehungen erweitert werden. Ein konsolidierter Ent-
wurf hierzu liege bereits seit Februar 2011 vor. Zur Rohstoff-
thematik habe es bereits im Dezember 2010 neue Entwürfe
gegeben, die jedoch gesondert betrachtet werden müssten.

Die Bundesregierung erläuterte mit Blick auf den Rohstoff-
handel aus Afrika, vor allem aus dem Kongo, dass es dort
eine konkrete Zusammenarbeit zwischen der OECD und der
Internationalen Konferenz für die Region der Großen Seen
gebe. Dabei gehe es im Prinzip um den Rohstoffhandel aus
Konfliktgebieten. Das Stichwort hier sei Zertifizierung.
Rohstoffe aus Konfliktgebieten seien so dem Handel zuzu-
führen, dass sie nicht der Finanzierung von Konflikten die-
nen, dass die Umstände der Gewinnung ohne Konfliktpoten-
zial angemessen sind und dass eine gewisse Transparenz
hergestellt wird zwischen Produktion und Handel innerhalb
der Region und im Aufkauf am internationalen Handel.
Deutschland fördere diese Initiative sowie andere Gremien
und Institutionen, darunter die Internationale Konferenz für
die Großen Seen (einer Art KSZE für diese Region). Die
Bundesregierung fördere das Zertifizierungsprojekt ebenso
wie die Leitlinien. US-Unternehmen sei es im Übrigen ge-
setzlich verboten, mit Rohstoffen aus dieser Region zu han-
deln, wenn nicht nachgewiesen sei, dass der Sorgfaltsprozess
durchgeführt worden ist. In der EU sei dies momentan noch
nicht möglich, da keine ausreichende Zertifizierung vor-
liege, die die oben genannten Kriterien erfülle. Aufgrund
dessen bestehe die akute Gefahr des Schmuggels. Im Übri-
gen gebe es ein massives wirtschaftliche Potenzial der
BRICS-Staaten (Brasilien, Russland, Indien, China, Süd-
afrika), die deshalb ebenfalls an den Leitsätzen beteiligt wer-
den sollten. Grundlage hierfür bilde die bestehende Freiwil-
ligkeit an der Teilnahme.

Bezüglich der Arbeit der Nationalen Kontaktstellen, so die
Bundesregierung, bestünde Einigkeit zwischen Teilnehmer-
staaten und Organisationen. Da es keine harmonisierte
Grundstruktur gebe, solle die Einbeziehung von Arbeitneh-
mer- und Arbeitgeber-NGOs verstärkt werden. Mittels der
Ausarbeitung eines Handbuchs innerhalb der Ressorts für
die Leitsätze solle die Öffentlichkeitsarbeit in Deutschland
intensiviert und somit die Leitsätze bekannter gemacht wer-
den.

Die Fraktion der SPD betonte die Notwendigkeit der Har-
monisierung der Nationalen Kontaktstellen auf einheitliche
Standards. Im allgemeinen sei die Entwicklung positiv, die
parlamentarische Rückkopplung und Einbeziehung parla-
mentarischer Gremien habe aber gefehlt. Dies sei der Grund
für den Antrag der Fraktion für die Harmonisierung. Hierbei
solle ein besonderer Augenschein auf die Stärkung der Men-
schenrechte, vergleichbare internationale Standards und die
Einbeziehung von Zulieferungsbetrieben in Menschen-
rechtsfragen gelegt werden. Den Antrag der Fraktion DIE
LINKE. lehne die Fraktion der SPD ab, da Unklarheiten in
Bezug auf die Forderung eines verbindlichen Rechtsschutzes
innerhalb der EU und auf die verbindliche Verankerung im
deutschen Recht, insbesondere die Umsetzung bestünden.
Durch Sanktionen einerseits und Freiwilligkeit andererseits
entstehe ein Zwiespalt. Die Leitsätze seien attraktiv für die
internationale Wirtschaft und seien aus Sicht der Fraktion

stehe jedoch die Gefahr, besonders bei den BRICS-Staaten,
da sich deren menschenrechtliche Ansichten wahrscheinlich
nicht mit denen der OECD-Staaten vereinen ließen, dass
man eher noch Einschränkungen vornehmen müsse. Da das
deutsche Parlament bei der Ausarbeitung und Umsetzung
gefordert sei, sei eine Ablehnung des Antrags der SPD-Frak-
tion aus demokratischer Sicht kontraproduktiv.

Die Fraktion der CDU/CSU erläuterte, sie begrüße die Er-
neuerung der Leitsätze. Zum einen seien sie schon überholt
und sollten aber dennoch aktuelle Reaktionen auf aktuelle
Debatten bezüglich Unternehmensverantwortung in Ent-
wicklungsländern wiederspiegeln. Vor allem die Tatsache,
dass von der Bundesrepublik Deutschland in den letzten
zwei Jahren Investitionen in Höhe von 50 Mio. Euro in Ent-
wicklungsnationen getätigt wurden, gebe Anlass, diese Leit-
sätze zu erweitern. Es müsse davor gewarnt werden, einer-
seits Investitionen zu tätigen und andererseits diese Nationen
auszubeuten. Wichtig sei bei dem Prozess die Einbindung
von internationalen und EU-Organisationen. Die Fraktion
werde beide Anträge ablehnen.

Die Fraktion DIE LINKE. erklärte, dass es klare Sank-
tionsmöglichkeiten geben müsse und eine andere Stoßrich-
tung für die Leitlinien wichtig sei. Weiter sei es eine große
Herausforderung, den EU-Rechtsschutz auch für alle nicht
EU-Bürger zu garantieren. Die momentane Selbstverpflich-
tung der Unternehmen sei unzureichend. Der Ankauf von
Rohstoffen, die unter menschenrechtsverletzenden Bedin-
gungen, die sogar bis zum Tode führen könnten, gewonnen
worden seien, müsse unterbunden werden. Hier müssten die
OECD-Leitlinien weiterentwickelt werden.

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN verwies auf
den eigenen Antrag 17/4196 und erklärte, man werde sich
bei dem Antrag der Fraktion DIE LINKE. enthalten, da die-
ser ziemlich wage sei und nicht praktikabel scheine. Hin-
sichtlich des neuen Menschenrechtskapitels seien sich alle
Fraktionen einig, der vorliegende Antrag sei aber unvoll-
kommen. So müssten länderbezogene Rechnungslegungs-
pflichten multinationaler Konzerne, Transparenz über Steu-
eraufkommen und explizite Sanktionsmechanismen konkre-
tisiert werden. Des Weiteren müsse sowohl für die Rechte
der lokalen Bevölkerung, insbesondere indigener Völker, ge-
genüber den Unternehmen, als auch die Mindeststandards
für die Nationalen Kontaktstellen gesichert werden.

Die Fraktion der FDP betonte, auch sie unterstütze die
Überarbeitung der Leitlinien. Das neue Menschrechtskapitel
sei sehr positiv. Problematisch könne die Gewinnung weite-
rer Teilnehmerstaaten werden, falls verschärfte Sanktionen
eingeführt werden sollten. Potenzielle Teilnehmerstaaten
könnten davon abgeschreckt werden. Man lehne deshalb
beide Anträge ab.

Zu Buchstabe a

Als Ergebnis der Beratung empfiehlt der Ausschuss für
Menschenrechte und humanitäre Hilfe, den Antrag der
Fraktion der SPD auf Drucksache 17/4668 mit den Stimmen
der Fraktionen der CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen
der SPD durchaus ein Instrument zur Verankerung men-
schenrechtlicher Standards. Aufgrund der Freiwilligkeit be-

der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei
Stimmenthaltung der Fraktion DIE LINKE. abzulehnen.

Drucksache 17/5756 – 6 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

Zu Buchstabe b

Als Ergebnis der Beratung empfiehlt der Ausschuss für
Menschenrechte und humanitäre Hilfe, den Antrag der
Fraktion DIE LINKE. auf Drucksache 17/4669 mit den
Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, SPD und FDP ge-
gen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. bei Stimmenthal-
tung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN abzulehnen.

Berlin, den 23. März 2011

Jürgen Klimke
Berichterstatter

Ullrich Meßmer
Berichterstatter

Serkan Tören
Berichterstatter

Annette Groth
Berichterstatterin

Volker Beck (Köln)
Berichterstatter

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