BT-Drucksache 17/5617

Stand der Abschiebungen von Roma in den Kosovo zum 31. März 2011

Vom 18. April 2011


Deutscher Bundestag Drucksache 17/5617
17. Wahlperiode 18. 04. 2011

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Ulla Jelpke, Jan Korte, Petra Pau, Jens Petermann,
Raju Sharma, Frank Tempel, Halina Wawzyniak und der Fraktion DIE LINKE.

Stand der Abschiebungen von Roma in den Kosovo zum 31. März 2011

Aus der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE
LINKE. zu Abschiebungen von Roma in den Kosovo (Bundestagsdrucksache 17/
3328) ergibt sich, dass zum Stand 30. Juni 2010 noch etwa 10 000 ausreisepflich-
tige Roma-Minderheitenangehörige (inklusive Ashkali und Ägypter) aus dem
Kosovo in Deutschland offiziell erfasst waren, ganz überwiegend lebten sie in
Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen und Baden-Württemberg. Fast 80 Prozent
aller Ausreisepflichten aus dem Kosovo waren Roma-Minderheitenangehörige.
Unter den über 15 000 geduldeten, noch nicht unmittelbar ausreisepflichtigen
Personen mit kosovarischer bzw. serbischer Staatsangehörigkeit dürfte sich eine
unbekannte Zahl aufenthaltsgefährdeter Roma befinden.

Niedersachsen gab an, dass für nahezu alle albanischen Volkszugehörigen und
andere Minderheitenangehörigen aus dem Kosovo bereits Rückübernahmeersu-
chen gestellt worden seien – jedoch erst für 16 Prozent aller Roma. Vor diesem
Hintergrund ist damit zu rechnen, dass der Anteil der Roma an Rückübernah-
meersuchen und Abschiebungen in den Kosovo weiter ansteigen wird.

Von Januar bis Ende August 2010 gab es 1 724 Rückübernahmeersuchen. Nur
etwa 7 Prozent betrafen so genannte Straftäter, mehrheitlich albanischer Volks-
zugehörigkeit, wobei die Länder „Straffälligkeit“ ganz unterschiedlich definie-
ren und nur höchst selten Ausweisungsgründe vorliegen. Fast 60 Prozent aller
Ersuchen betrafen Familienangehörige, 18 Prozent Personen, die bereits seit
über zwölf Jahren in Deutschland lebten. Bei 75 Prozent aller Ersuchen ging es
um Minderheitenangehörige, darunter 1 071 Roma. Da eine Zustimmung zur
Rückübernahme laut Abkommen auch durch Fristablauf als erteilt gilt (Nicht-
beantwortung innerhalb von 45 Tagen – dies ist in der Praxis mehrheitlich der
Fall), ermöglicht das Rückübernahmeabkommen mit dem Kosovo auch die Ab-
schiebung staatenloser Roma.

Faktisch abgeschoben wurden in den Kosovo bis Ende August 2010 403 Perso-
nen, darunter 154 Roma-Minderheitenangehörige. Die Diskrepanz des Roma-
Minderheitenanteils an allen Ersuchen (75 Prozent) zum Anteil an allen Ab-
geschobenen (38 Prozent) könnte auf nachträglich festgestellte Abschiebungs-
hindernisse oder eine hohe Zahl „untergetauchter“ und/oder in andere Länder
der EU weitergeflüchtete Roma hindeuten.
Nachdem ein vom nordrhein-westfälischen Innenministerium verfügter „Winter-
abschiebestopp“ vom 1. Dezember 2010 bis 31. März 2011 ausgelaufen ist und
sich keine Zustimmung des Bundesministeriums des Innern und der Bundes-
länder für eine dauerhafte Aufnahmeregelung andeutet, ist in den kommenden
Monaten mit verstärkten Abschiebungen von Roma in den Kosovo zu rechnen –
entgegen aller massiven Proteste auf kommunaler, nationaler und internationaler
Ebene.

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Der Tod der 47-jährigen Romni Borka T., die keinen Monat nach ihrer Abschie-
bung vom 7. Dezember 2010 in den Kosovo an den Folgen einer Gehirnblutung
starb, veranschaulicht auf drastische Weise die unter Umständen tödlichen Fol-
gen einer restriktiven Aufenthaltspolitik (vgl. Berliner Zeitung vom 12. Januar
2011: „Tod nach Neujahr“). Die Betroffene befand sich in Deutschland wegen
erlittener Kriegs- und Vertreibungserlebnisse und einer posttraumatischen Be-
lastungsstörung in einer fachärztlichen und traumatherapeutischen Behandlung.
Dennoch wurde sie zusammen mit ihrem Mann und ihrem in Deutschland auf-
gewachsenen 14-jährigen Sohn ohne konkrete Vorwarnung im Morgengrauen
von Polizisten festgenommen und gewaltsam in den Kosovo abgeschoben – das
zuständige Verwaltungsgericht war aufgrund der allgemeinen Auskünfte des
Auswärtigen Amts zu der Auffassung gelangt, sie würde nach einer Abschie-
bung im Kosovo von Fachärzten empfangen und weiterbehandelt werden. Tat-
sächlich gab es keinerlei Unterstützung in Pristina, über Geld für notwendige
Medikamente oder eine Behandlung verfügten die Betroffenen nicht. Die Fami-
lie hätte vermutlich von der von der Innenministerkonferenz (IMK) am 19. No-
vember 2010 geforderten und nunmehr auch vom Deutschen Bundestag be-
schlossenen Bleiberechtsregelung für integrierte Jugendliche profitiert – eine
Abschiebestoppregelung im Vorgriff auf diese Regelung erließ Rheinland-Pfalz,
anders als Nordrhein-Westfalen, jedoch erst am 23. Dezember 2010. Den Fami-
lienangehörigen wurde später die Wiedereinreise ins Bundesgebiet gestattet
(vgl. Frankfurter Rundschau vom 25. Januar 2011: „Abgeschobene Familie darf
zurückkehren“).

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Wie viele ausreisepflichtige Personen aus dem Kosovo lebten zum letzten der
Bundesregierung bekannten Stand in Deutschland (bitte wie zu Frage 1 auf
Bundestagsdrucksache 17/3328 antworten, d. h. nach Bundesländern und
Personengruppen, zusätzlich aber bitte auch nach Alter – unter 18 Jahre, zwi-
schen 18 und 60 Jahre, über 60 Jahre – differenzieren), wie viele von ihnen
waren vollziehbar ausreisepflichtig, wie viele von ihnen hatten eine Duldung
bzw. eine Grenzübertrittsbescheinigung oder andere Papiere (falls seit Beant-
wortung auf Bundestagsdrucksache 17/3328 keine neuen Erkenntnisse hin-
zugekommen sind, ist eine Antwort entbehrlich)?

2. Wie viele geduldete Personen (bitte differenzieren) weisen nach dem Auslän-
derzentralregister zum Stand 31. März 2011 eine kosovarische bzw. serbische
(inklusive Vorgängerstaaten) Staatsangehörigkeit auf (bitte auch nach Bundes-
ländern und Alter differenzieren)?

3. Für wie viele in Deutschland lebende ausreisepflichtige Personen aus dem
Kosovo wurde noch kein Rückübernahmeersuchen gestellt (bitte auch nach
Bundesländern differenzieren)?

4. Wie viele „Abschiebungsaufträge“ aus den einzelnen Bundesländern wurden
den Koordinierungsstellen in Karlsruhe und Bielefeld im Jahr 2010 und bis-
lang im Jahr 2011 (bitte getrennt beantworten) übermittelt, und wie verteilten
sich diese Aufträge auf die Personengruppen

– Straftäter,

– alleinreisende Erwachsene,

– Familien/Kinder,

– alleinerziehende Elternteile,

– Alte und Pflegebedürftige,
– langjährig Aufhältige (seit 1. Januar 1998),

– unbegleitete Minderjährige,

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/5617

– Roma-Angehörige,

– andere Minderheitenangehörige,

– Empfänger von Sozialleistungen,

– Personen, gegen die Ausweisungsgründe vorliegen

(bitte in der Form wie zu Frage 4 auf Bundestagsdrucksache 17/3328 ant-
worten, jedoch zusätzlich noch – wie bereits erbeten – die Summen beider
Koordinierungsstellen angeben)?

5. Hält die Bundesregierung an ihrer Antwort fest, wonach „Personen, die
besonders hilfsbedürftig sind, … stets nachrangig angemeldet“ werden
(Bundestagsdrucksache 17/2089 Antwort zu Frage 8), obwohl offenkundig
auch solche besonders hilfsbedürftige Personen bereits angemeldet und ab-
geschoben wurden (bitte begründen), welche Personen sind nach Ansicht
der Bundesregierung „besonders hilfsbedürftig“ (z. B. auch traumatisierte
Personen, Alleinerziehende, unbegleitete Minderjährige, Alte/Pflegebedürf-
tige), und was konkret bedeutet „nachrangig“ (Nachfrage bzw. Ergänzungs-
frage zur insoweit nicht beantworteten Frage 10 auf Bundestagsdrucksache
17/3328)?

6. Wie viele Ersuchen im Rahmen des Rückübernahmeabkommens wurden in
den Jahren 2010 bzw. 2011 aus welchen Gründen abgelehnt?

7. Wie viele Ersuchen im Rahmen des Rückübernahmeabkommens werden in
der Praxis nicht innerhalb von 30 bzw. 45 Tagen beantwortet, bzw. welche
anderen Angaben lassen sich zur Bearbeitungszeit machen?

8. Welchen Anteil machen Abschiebungen aus, in denen es zuvor keine aus-
drückliche Zustimmung zur Rückübernahme gab, und wie ist dieses Ver-
hältnis bei Roma-Angehörigen?

9. Welche praktischen Erfahrungen und Probleme gibt es seit Inkrafttreten des
Rückübernahmeabkommens im Ersuchen- und Abschiebungsverfahren aus
Sicht der Bundesregierung, und welche Probleme wurden von der kosova-
rischen Seite angesprochen?

10. Für wie viele Personen erfolgten im Jahr 2010 bzw. bislang im Jahr 2011
(bitte differenzieren) „Fluganmeldungen/Abschiebungsaufträge“, und wie
viele Abschiebungen wurden tatsächlich vollzogen (bitte wie zu Frage 12
auf Bundestagsdrucksache 17/3328 antworten)?

11. Wie viele der Abschiebungen in den Kosovo im Jahr 2010 bzw. im Jahr
2011 (bitte differenzieren) wurden im Rahmen von Sammelabschiebungen
per Charterflug durchgeführt (bitte die einzelnen Flüge mit Datum, Start-
flughafen in Deutschland, Fluggesellschaft, Zahl der „Buchungen“, Zahl
der Abgeschobenen, Anteil von Minderheiten- bzw. Roma-Angehörigen,
Kosten je Flug auflisten und die jeweiligen Summen nennen)?

12. Welche Abschiebungsaktionen unter der Leitung oder Beteiligung von
FRONTEX (Europäische Agentur für die operative Zusammenarbeit an den
Außengrenzen) gab es im Jahr 2010 bzw. 2011 (bitte differenzieren), und
welche genaueren Angaben hierzu sind der Bundesregierung bekannt (z. B.
Datum, beteiligte Länder, Fluggesellschaft, Zahl der „Buchungen“, Zahl der
Abgeschobenen, Anteil von Minderheiten- bzw. Roma-Angehörigen, Kos-
ten je Flug; Angaben bitte soweit möglich länderspezifisch differenzieren
und jeweilige Summen nennen)?

13. Wie erklärt die Bundesregierung die erhebliche Differenz des Anteils von
Roma bei den in den Kosovo Abgeschobenen im Vergleich zu ihrem Anteil

an den Rückübernahmeersuchen, und inwieweit könnte dies ihrer Einschät-
zung nach, insbesondere mit einem hohen Anteil nachträglich festgestellter

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Abschiebungshindernisse oder gerichtlich angeordneten Aussetzungen der
Abschiebungen, erklärt werden (Nachfrage zur Antwort zu Frage 19 auf
Bundestagsdrucksache 17/3328)?

14. Wie hoch war die Zahl der „freiwilligen“ Rückkehrer im Jahr 2010 bzw. bis-
lang im Jahr 2011 (bitte differenzieren, auch nach Bundesländern), und wie
hoch war jeweils der Anteil bzw. die Zahl der Roma hieran?

15. Mit welcher Begründung wird die Bundesregierung auch weiterhin von
einem „Vorrang der freiwilligen Rückkehr“ im Zusammenhang der Rück-
kehr/Abschiebung der Roma in den Kosovo sprechen, obwohl nach der em-
pirischen Studie von UNICEF (vgl. auch Ausschussdrucksache 17(4)70D,
S. 3 f.) von 40 interviewten Roma-Familien nur eine einzige angab, „frei-
willig“ zurückgekehrt zu sein, während fünf Familien angaben, die Einver-
ständniserklärung zur „freiwilligen Rückkehr“ nur aus Angst vor einer
Zwangsabschiebung unterzeichnet zu haben – oft auf dem Polizeirevier, be-
vor sie zum Flughafen verbracht wurden –, bzw. inwieweit trifft es zu, dass
die Bundesregierung (wie die Antwort auf Bundestagsdrucksache 17/3328
zu Frage 21 nahelegt) damit lediglich meint, dass die Ausreisen formal be-
trachtet „freiwillig“ und ohne Anwendung unmittelbaren Zwangs erfolgen,
die Betroffenen Deutschland aber nicht im allgemeinen Gebrauch des Wor-
tes „freiwillig“, sondern gezwungenermaßen und nur zur Abwendung un-
mittelbar bevorstehender Abschiebungen verlassen?

16. Welche konkreten Erkenntnisse hat die Bundesregierung zur Nachhaltigkeit
der zumeist auf sechs Monate begrenzten Rückkehrhilfen durch das Projekt
URA 2, und welche Evaluierungen sind diesbezüglich geplant oder bereits
unternommen worden?

17. Hält die Bundesregierung die auf Bundestagsdrucksache 17/3328 zu Frage 26
wiedergegebene Angabe der Leitung des URA-Projekts für glaubhaft, dass
abgeschobene Roma im Kosovo „im Regelfall etwa vier bis acht Wochen“
„bis zum Beginn einer Arbeitsaufnahme“ benötigen würden, und wenn ja,
bitte begründen, und wie verträgt sich diese Angabe mit übereinstimmenden
Berichten über eine enorme Arbeitslosenquote von Roma im Kosovo, die
unter den Abgeschobenen noch einmal höher sein dürfte?

18. In welchen Kommunen können abgeschobene Roma öffentliche Unterstüt-
zungsleistungen beantragen, stimmt es, dass dies nur in den zuletzt gemel-
deten Wohnorten vor der Flucht der Fall ist, und was ist eine verfassungs-
gemäß garantierte „Freizügigkeit“ wert, wenn sie real dadurch beschränkt
ist, dass sie bei Bedürftigkeit faktisch nur an einem Ort einlösbar ist (von
Sicherheitsbedrohungen einmal ganz abgesehen; Nachfrage zur Antwort zu
Frage 28 auf Bundestagsdrucksache 17/3328)?

19. Warum und mit welchen Gründen zieht die Bundesregierung die Einschät-
zungen und Erkenntnisse von UNICEF, aber auch des Leiters von URA 2 in
Zweifel, viele abgeschobene Roma würden den Kosovo mangels realisti-
scher Überlebensperspektiven bereits nach wenigen Monaten wieder verlas-
sen und unter anderem versuchen, (illegal) nach Deutschland zurückzukeh-
ren (vgl. z. B. Ausschussdrucksache 17(4)70 D, S. 9)?

20. Ist die Bundesregierung angesichts ihrer Antwort zu Frage 30 auf Bundes-
tagsdrucksache 17/3328 tatsächlich der Auffassung, dass es zur vorbehalt-
losen Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention genügt, auf Verfassungs-
normen, Erklärungen und in der Praxis weitgehend wirkungslose Pläne
einer anderen Regierung zu verweisen, wenn durch nachvollziehbare und
glaubhafte empirische Untersuchungen, etwa von UNICEF (vgl. Aus-
schussdrucksache 17(4)70 D), belegt ist, dass Abschiebungen von Roma-

Kindern, die hier geboren und/oder aufgewachsen sind und Deutschland als
ihre „Heimat“ empfinden, dazu führen, dass sie im Kosovo zu 74 Prozent

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nicht einmal mehr zur Schule gehen können und in extremer Armut und
Hoffnungslosigkeit enden (bitte ausführen)?

21. Welche Erkenntnisse oder Einschätzungen hat die Bundesregierung dazu,
inwieweit insbesondere Roma aus dem Kosovo von der jüngst beschlos-
senen Bleiberechtsregelung für integrierte Jugendliche (§ 25a des Aufent-
haltsgesetzes) betroffen sein werden (bitte differenzieren nach den Chancen
der direkt anspruchsberechtigten Kinder bzw. ihrer Eltern und Geschwis-
ter)?

a) Welche Bundesländer haben nach Informationen der Bundesregierung
welche „Vorgriffs“-Regelungen infolge des IMK-Beschlusses vom
19. November 2010 getroffen?

b) Wird die Bundesregierung andere Bundesländer bei Initiativen für ein
Bleiberecht von Roma aus dem Kosovo im Rahmen der IMK unterstüt-
zen (wenn nein, warum nicht), und welche Initiativen welcher Länder
sind ihr hierzu bekannt?

c) Wird die Bundesregierung vor dem Hintergrund der Rede von Zoni
Weisz im Deutschen Bundestag und seiner Mahnung einer besonderen
Verantwortung für die Roma oder auch in Kenntnis des Todes der nach
einer Abschiebung verstorbenen 47-jährigen Romni Borka T. gegebe-
nenfalls selbst initiativ werden oder ihre bisher ablehnende Position zu
einem Bleiberecht für die überschaubare Gruppe der zumeist bereits seit
vielen Jahren in Deutschland lebenden Roma aus dem Kosovo überden-
ken (bitte begründen)?

Berlin, den 14. April 2011

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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