BT-Drucksache 17/5615

Leistungsstarke Sender von NVA und Bundeswehr als Röntgenstörstrahler

Vom 18. April 2011


Deutscher Bundestag Drucksache 17/5615
17. Wahlperiode 18. 04. 2011

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Inge Höger, Harald Koch, Paul Schäfer (Köln), Andrej Hunko,
Christine Buchholz, Niema Movassat, Kathrin Vogler und der Fraktion DIE LINKE.

Leistungsstarke Sender von NVA und Bundeswehr als Röntgenstörstrahler

Die Erkrankungen ehemaliger Soldaten der Bundeswehr und der Nationalen
Volksarmee (NVA), die an Radargeräten gearbeitet haben, beschäftigen weiter-
hin Abgeordnete des Deutschen Bundestages. Insbesondere unter den Radar-
geschädigten gibt es Unklarheiten über die Kategorisierung der Radargeräte und
deren Gefährdung für diejenigen, die mit ihnen in Kontakt treten.

Radargeräte sind in der Regel Anlagen, in denen Bauelemente (BE) mit Be-
triebsspannungen größer 5 kV (5 000 Volt) betrieben werden. Der Elektronen-
strom verfügt in diesen BE über soviel kinetische Energie, dass die Elektronen
in die Lage versetzt werden, das Gehäuse dieser BE unkontrolliert (unbeabsich-
tigt) zu durchschlagen und um die BE ein Strahlungsfeld mit ionisierender
Strahlung unterschiedlicher Reichweite und Durchdringungsfähigkeit zu erzeu-
gen.

Infolge dessen sind diese Anlagen gemäß der Röntgenverordnung den Röntgen-
störstrahlern zuzuordnen.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Erkennt die Bundesregierung an, dass es, insbesondere im militärischen Be-
reich – in der Bundeswehr und vormals der NVA – weitere technische Geräte,
Anlagen und Systeme gibt bzw. gab (z. B. Richtfunk- sowie Funkgeräte mitt-
lerer und großer Leistung), die nach den gleichen vorgenannten technisch-
physikalischen Grundprinzipien funktionierten, aber keine Radar- bzw.
Funkmessgeräte im Sinne des Berichts der Radarkommission vom 2. Juli
2003 sind und infolge Röntgenstörstrahler wären?

a) Wenn ja, welche Folgen hat das für die laufenden Anerkennungs- und Ent-
schädigungsverfahren?

b) Wenn nein, warum nicht?

2. Erkennt die Bundesregierung an, dass militärtechnische Geräte, Anlagen und
Systeme, soweit sie die vorgenannten technisch-physikalischen Vorausset-
zungen erfüllen, als „leistungsstarke Sender“ dem Geltungsbereich des Be-
richts der Radarkommission zuzuordnen sind, weil sie ähnlich wie Radar-

anlagen funktionieren bzw. ihre Strahlenwirkung entfalten?

a) Wenn ja, welche Folgen hat das für die laufenden Anerkennungs- und Ent-
schädigungsverfahren?

b) Wenn nein, warum nicht?

Drucksache 17/5615 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
3. Erkennt die Bundesregierung an, dass an diesen Anlagen tätiges Militärper-
sonal, eben wegen der mit Radaranlagen vergleichbaren technisch-physika-
lischen Funktionsprinzipien „qualifizierende Tätigkeit“ ableistete, die laut
Radarbericht vom 2. Juli 2003 Anerkennung und Entschädigung rechtferti-
gen würde?

a) Wenn ja, welche Folgen hat das für die laufenden Anerkennungs- und Ent-
schädigungsverfahren?

b) Wenn nein, warum nicht?

Berlin, den 18. April 2011

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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