BT-Drucksache 17/5520

zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung -17/4979, 17/5519- Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung mautrechtlicher Vorschriften für Bundesfernstraßen

Vom 13. April 2011


Bericht der Abgeordneten Roland Claus, Bartholomäus Kalb, Johannes Kahrs,
Dr. Claudia Winterstein und Stephan Kühn

Mit dem Gesetzentwurf ist beabsichtigt, die Maut für die
Nutzung von Bundesautobahnen durch schwere Nutzfahr-
zeuge auch auf die Nutzung von mindestens vierstreifigen
Bundesstraßen in der Baulast des Bundes mit Anbindung an
eine Bundesautobahn auszudehnen.

Die finanziellen Auswirkungen des Gesetzentwurfs auf die
öffentlichen Haushalte stellen sich wie folgt dar:

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

Die Ausdehnung des Streckennetzes der Maut für schwere
Nutzfahrzeuge bedeutet zusätzliche Einnahmen, die gemäß
§ 11 des Bundesfernstraßenmautgesetzes (bis zur Änderung
durch dieses Gesetz § 11 des Autobahnmautgesetzes für
schwere Nutzfahrzeuge) zusätzlich dem Verkehrshaushalt

Im Bundeshaushalt 2011 sind Einnahmen von 50 Mio. Euro
für das Jahr 2011 und in der Finanzplanung des Bundes bis
2014 von jährlich 100 Mio. Euro ab 2012 veranschlagt wor-
den.

2. Vollzugsaufwand

Für die Durchführung dieses Gesetzes fallen beim Bundes-
amt für Güterverkehr Investitionskosten sowie laufende
Kosten an. Das Bundesamt für Güterverkehr geht vorsichtig
geschätzt von einmaligen Kosten (inkl. Ausstattung des
Mautkontrolldienstes und IT-Anpassungen) in Höhe von rd.
2,3 Mio. Euro aus. Die jährlichen Kosten (inkl. Personal-
und Betriebskosten) werden vorsichtig geschätzt bei voraus-
sichtlich rd. 8,5 Mio. Euro liegen.

Um die gleiche Kontrolldichte auf dem zusätzlichen
für Bundesfernstraßen
Deutscher Bundestag Drucksache 17/5520
17. Wahlperiode 13. 04. 2011

Bericht
des Haushaltsausschusses (8. Ausschuss)
gemäß § 96 der Geschäftsordnung

zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung
– Drucksachen 17/4979, 17/5519 –

Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung mautrechtlicher Vorschriften
zufließen.

Wie hoch diese Einnahmen ausfallen werden, hängt von den
Fahrleistungen der Lkw mit den entsprechenden Emissions-
klassen auf den betreffenden Bundesstraßenabschnitten ab.

Nach vorsichtigen Schätzungen kann jährlich von einem
niedrigen dreistelligen Millionenbetrag ausgegangen wer-
den.

Streckennetz zu erreichen, wie auf dem bisher mautpflichti-
gen Streckennetz, sind zusätzliche Mautkontrolleure not-
wendig. Da dann mehr Verstöße festgestellt werden, sind
zusätzliche Mitarbeiter für die Bearbeitung der Ordnungs-
widrigkeitenverfahren notwendig. Auch in den Quer-
schnittsbereichen wird anteilig mehr Personal benötigt. Ob
auf Grund von zusätzlichen Klageverfahren oder Mautan-
fragen gegebenenfalls ein erhöhter Personalbedarf entsteht,

Die genaue Höhe dieser Kosten lässt sich zurzeit nicht ab-
schätzen.

Gemäß § 11 des Bundesfernstraßenmautgesetzes (bis zur
Änderung durch dieses Gesetz § 11 des Autobahnmautge-
setzes für schwere Nutzfahrzeuge) wird der gesamte oben
dargestellte Aufwand aus den Mauteinahmen finanziert.

GRÜNEN für mit der Haushaltslage des Bundes verein-
bar.

Die Finanzplanung des Bundes für die Folgejahre ist ent-
sprechend fortzuschreiben.

Dieser Bericht beruht auf der vom federführenden Aus-
schuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung vorgelegten
Beschlussempfehlung.

Berlin, den 13. April 2011

Der Haushaltsausschuss

Petra Merkel (Berlin)
Vorsitzende

Roland Claus
Berichterstatter

Bartholomäus Kalb
Berichterstatter

Johannes Kahrs
Berichterstatter

Dr. Claudia Winterstein
Berichterstatterin

Stephan Kühn
Berichterstatterin
Drucksache 17/5520 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

kann derzeit noch nicht abgesehen werden. Beim Bundes-
amt für Güterverkehr wird insgesamt derzeit mit folgendem
Personalmehraufwand gerechnet:

Bei Übertragung der Mauterhebung auf einen Privaten
(Mauterhebung und Kontrolle) werden Vergütungsansprü-
che für einmalige Investitionsaufwendungen sowie für den
laufenden Betrieb entstehen.

Die Einnahmen werden die Ausgaben aber übersteigen.

Über eine erforderliche Veranschlagung von mautfinanzier-
ten Haushaltsmitteln auf der Ausgabenseite und Planstellen/
Stellen im Personalhaushalt wird im Rahmen der Aufstel-
lung des Bundeshaushalts 2012 zu entscheiden sein.

Sonstige Kosten

Die Ausdehnung der Mautpflicht führt zu einer kostenseiti-
gen Belastung von Unternehmen, die Güterkraftverkehr be-
treiben. Einzelpreisanpassungen können nicht ausgeschlos-
sen werden. Auswirkungen auf das Preisniveau, insbeson-
dere auf das Verbraucherpreisniveau, sind jedoch nicht zu
erwarten.

Bürokratiekosten

Mit dem Gesetzentwurf werden für die Wirtschaft zwei be-
stehende Informationspflichten geändert bzw. deren Fall-
zahlen erhöht. Dieses führt zu zusätzlichen jährlichen Büro-
kratiekosten in Höhe von rd. 1,1 Mio. Euro. Für Bürgerin-
nen und Bürger sowie die Verwaltung wird keine Informa-
tionspflicht eingeführt, geändert oder aufgehoben.

Der Haushaltsausschuss hält den Gesetzentwurf mit den
Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und FDP gegen
die Stimmen der Fraktionen SPD und DIE LINKE.
bei Stimmenthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE

Anzahl Dienstposten Eingruppierung

6 A 6

52 A 7

37 A 8

4 A 9 m

4 A 9 m+Z

1 A 9 g

4 A 10

17 A 11

3 A 12

1 A 13 g

1 A 14

t mbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de

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