BT-Drucksache 17/5491

Tierschutz bei Tiertransporten verbessern

Vom 13. April 2011


Deutscher Bundestag Drucksache 17/5491
17. Wahlperiode 13. 04. 2011

Antrag
der Abgeordneten Friedrich Ostendorff, Undine Kurth (Quedlinburg), Cornelia
Behm, Ulrike Höfken, Bärbel Höhn, Nicole Maisch, Markus Tressel, Hans-Josef
Fell, Bettina Herlitzius, Winfried Hermann, Dr. Anton Hofreiter, Sylvia Kotting-Uhl,
Oliver Krischer, Ingrid Nestle, Dr. Hermann Ott, Dorothea Steiner, Daniela Wagner,
Dr. Valerie Wilms, Sven-Christian Kindler und der Fraktion BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN

Tierschutz bei Tiertransporten verbessern

Der Bundestag wolle beschließen:

I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:

Die Anzahl der Tiertransporte hat in den letzten Jahren – auch im Zusammen-
hang mit der Exportstrategie der Bundesregierung für die Land- und Lebensmit-
telwirtschaft – deutlich zugenommen. So wurde 2009 jedes 15. Schwein lebend
exportiert. Die Ausfuhren nach Osteuropa und Russland verdoppelten sich zwi-
schen 2007 und 2009 – Tendenz weiter steigend. Gleichzeitig stieg auch der Im-
port von lebenden Schlachtschweinen nach Deutschland im Zeitraum von 1999
bis 2008 um mehr als das Doppelte auf 4,4 Millionen Tiere.

Aber auch innerhalb Deutschlands nehmen die Lebendtiertransporte aufgrund
der Spezialisierung der Agrarbetriebe auf einzelne Arbeitsschritte stetig zu.

Stunden- oder tagelange Transporte sind für die betroffenen Tiere meist eine
große Tortur. Sie leiden unter der extremen Enge in den Transportfahrzeugen,
unter Hitze, Luftmangel, Durst und Schmerzen durch Verletzungen.

Obwohl es einen breiten gesellschaftlichen Konsens gibt, den Tierschutz bei
Tiertransporten wirksam zu stärken und dazu die Transportzeiten ausnahmslos
zu begrenzen, lassen gesetzliche Regelungen auf sich warten. Dieser Stillstand
muss beendet werden. Dazu sollte auch die aktuelle Überprüfung der Europäi-
schen Transportverordnung (EG) Nr. 1/2005 durch die EU-Kommission genutzt
werden.

II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,

– sich auf europäischer Ebene für eine ausnahmslose zeitliche Begrenzung von
Tiertransporten auf acht Stunden einzusetzen und

– für Tiertransporte innerhalb Deutschlands die Transportzeit auf maximal vier
Stunden und die Transportentfernung auf maximal 200 Kilometer ausnahms-
los zu beschränken und mit wirkungsvollen Sanktionen zu versehen.

Berlin, den 12. April 2011

Renate Künast, Jürgen Trittin und Fraktion

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