BT-Drucksache 17/5467

a) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung -17/5128- Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 9. April 2010 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Commonwealth der Bahamas über die Unterstützung in Steuer- und Steuerstrafsachen durch Informationsaustausch b) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung -17/5129- Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 27. Juli 2010 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Fürstentum Monaco über die Unterstützung in Steuer- und Steuerstrafsachen durch Informationsaustausch c) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung -17/5130- Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 27. Mai 2010 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Kaimaninseln über die Unterstützung in Steuer- und Steuerstrafsachen durch Informationsaustausch

Vom 12. April 2011


Deutscher Bundestag Drucksache 17/5467
17. Wahlperiode 12. 04. 2011

Beschlussempfehlung und Bericht
des Finanzausschusses (7. Ausschuss)

a) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung
– Drucksache 17/5128 –

Entwurf eines Gesetzes
zu dem Abkommen vom 9. April 2010
zwischen der Bundesrepublik Deutschland
und dem Commonwealth der Bahamas
über die Unterstützung in Steuer- und Steuerstrafsachen
durch Informationsaustausch

b) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung
– Drucksache 17/5129 –

Entwurf eines Gesetzes
zu dem Abkommen vom 27. Juli 2010
zwischen der Bundesrepublik Deutschland
und dem Fürstentum Monaco
über die Unterstützung in Steuer- und Steuerstrafsachen
durch Informationsaustausch

c) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung
– Drucksache 17/5130 –

Entwurf eines Gesetzes
zu dem Abkommen vom 27. Mai 2010
zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland

und der Regierung der Kaimaninseln
über die Unterstützung in Steuer- und Steuerstrafsachen
durch Informationsaustausch

Drucksache 17/5467 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

A. Problem

Grenzüberschreitende Sachverhalte haben aufgrund fortschreitender Internatio-
nalisierung deutlich an Bedeutung gewonnen. Wird zu solchen Vorgängen eine
Sachverhaltsaufklärung notwendig, können die ausländischen Beteiligten sowie
andere Personen und Institutionen im Ausland jedoch nur im Wege zwischen-
staatlicher Amts- und Rechtshilfe herangezogen werden.

B. Lösung

Zur Verbesserung der Möglichkeiten der zwischenstaatlichen Amts- und
Rechtshilfe schließt die Bundesregierung völkerrechtliche Abkommen mit den
Staaten, die den Standard der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit
und Entwicklung (OECD) zu Transparenz und effektivem Informationsaus-
tausch für Besteuerungszwecke vollumfänglich anerkannt und sich bereit erklärt
haben, ihn in Abkommen mit OECD-Mitgliedstaaten umzusetzen.

Zu Buchstabe a

Annahme des Gesetzentwurfs auf Drucksache 17/5128 mit den Stimmen
der Fraktionen der CDU/CSU, SPD und FDP bei Stimmenthaltung der
Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Zu Buchstabe b

Annahme des Gesetzentwurfs auf Drucksache 17/5129 mit den Stimmen
der Fraktionen der CDU/CSU, SPD und FDP bei Stimmenthaltung der
Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Zu Buchstabe c

Annahme des Gesetzentwurfs auf Drucksache 17/5130 mit den Stimmen
der Fraktionen der CDU/CSU, SPD und FDP bei Stimmenthaltung der
Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

C. Alternativen

Keine.

D. Finanzielle Auswirkungen

1. Haushaltsaufgaben ohne Vollzugsaufwand

Keine.

Mithilfe des durch die Abkommen ermöglichten Informationsaustauschs wer-
den künftig Steuerausfälle verhindert.

2. Vollzugsaufwand

Die durch die Abkommen entstehenden Kosten lassen sich nicht beziffern; sie
werden betragsmäßig nicht ins Gewicht fallen.

E. Sonstige Kosten

Die Wirtschaft ist durch die Gesetze nicht unmittelbar betroffen. Unternehmen,
insbesondere mittelständischen Unternehmen, entstehen durch diese Gesetze
keine direkten Kosten.
Auswirkungen auf die Einzelpreise, das Preisniveau und insbesondere das Ver-
braucherpreisniveau sind nicht zu erwarten.

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/5467

F. Bürokratiekosten

Die Abkommen regeln den steuerlichen Informationsaustausch im Verhältnis zu
dem Commonwealth der Bahamas, dem Fürstentum Monaco und den Kaiman-
inseln. Insoweit werden durch die Abkommen Informationspflichten insbeson-
dere für die Verwaltung neu eingeführt. Eine Quantifizierung ist mangels fehlen-
der Daten nicht möglich, jedoch ist vor dem Hintergrund des Steuerrechts des
Commonwealth der Bahamas, dem Fürstentum Monaco und den Kaimaninseln
davon auszugehen, dass ein Auskunftsersuchen durch das Commonwealth der
Bahamas, das Fürstentum Monaco und die Kaimaninseln nur in Ausnahmefällen
erfolgen wird.

Es werden Informationspflichten für

a) Unternehmen weder eingeführt noch verändert oder abgeschafft,

b) Bürgerinnen und Bürger weder eingeführt noch verändert oder abgeschafft,

c) die Verwaltung eingeführt:

Anzahl: zu Buchstabe a: 13,

zu Buchstabe b: 11,

zu Buchstabe c: 10.

Drucksache 17/5467 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

a) den Gesetzentwurf auf Drucksache 17/5128 unverändert anzunehmen,

b) den Gesetzentwurf auf Drucksache 17/5129 unverändert anzunehmen,

c) den Gesetzentwurf auf Drucksache 17/5130 unverändert anzunehmen.

Berlin, den 6. April 2011

Der Finanzausschuss

Dr. Volker Wissing
Vorsitzender

Manfred Kolbe
Berichterstatter

Lothar Binding (Heidelberg)
Berichterstatter

ob die Veränderungen vorgenommen worden seien. In der
IV. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im
federführenden Ausschuss

Der Finanzausschuss hat die Gesetzentwürfe auf Druck-

zweiten Phase der Untersuchung werde die praktische
Anwendung untersucht. Es werde sehr großes Augenmerk
darauf gelegt, ob die in der ersten Runde festgestellten
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/5467

Bericht der Abgeordneten Manfred Kolbe und Lothar Binding (Heidelberg)

I. Überweisung

Der Deutsche Bundestag hat die Gesetzentwürfe der Bundes-
regierung auf Drucksachen 17/5128, 17/5129 und 17/5130
in seiner 99. Sitzung am 24. März 2011 beraten und dem
Finanzausschuss zur federführenden Beratung sowie dem
Rechtsausschuss zur Mitberatung überwiesen.

II. Wesentlicher Inhalt der Vorlagen

Das am 9. April 2010 mit dem Commonwealth der Bahamas
unterzeichnete Abkommen über die Unterstützung in Steuer-
und Steuerstrafsachen durch Informationsaustausch (Buch-
stabe a), das am 27. Juli 2010 mit dem Fürstentum Monaco
unterzeichnete Abkommen über die Unterstützung in Steuer-
und Steuerstrafsachen durch Informationsaustausch (Buch-
stabe b) und das am 27. Mai 2010 mit der Regierung der
Kaimaninseln unterzeichnete Abkommen über die Unter-
stützung in Steuer- und Steuerstrafsachen durch Informa-
tionsaustausch (Buchstabe c) dient der Verbesserung der
Möglichkeiten zwischenstaatlicher Amts- und Rechtshilfe
zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der jeweils
anderen Vertragspartei. Die Abkommen basieren auf dem
von dem Commonwealth der Bahamas, dem Fürstentum
Monaco und der Regierung der Kaimaninseln voll umfäng-
lich anerkannten OECD-Standard zu Transparenz und effek-
tivem Informationsaustausch für Besteuerungszwecke, zu
deren Umsetzung in Abkommen mit OECD-Mitgliedstaaten
sich diese Staaten bereit erklärt hatten. Sie verpflichten
Deutschland sowie die Bahamas, Monaco und die Kaiman-
inseln, der anderen Vertragspartei auf Ersuchen alle für ein
Besteuerungsverfahren oder ein Steuerstrafverfahren erfor-
derlichen Informationen zu erteilen. Die Abkommen enthal-
ten alle Kernelemente des OECD-Standards, wie er sich aus
dem Musterabkommen für den Auskunftsaustausch (2002)
ergibt.

Mit den hier vorliegenden Vertragsgesetzen wird die für die
Ratifikation erforderliche Zustimmung der gesetzgebenden
Körperschaften angestrebt. Die den Abkommen mit den Ba-
hamas, Monaco und den Kaimaninseln jeweils beigefügten
Protokolle mit ergänzenden Regelungen sind Bestandteil des
jeweiligen Abkommens.

III. Stellungnahme des mitberatenden Ausschusses

Der Rechtsausschuss hat die Gesetzentwürfe auf Drucksa-
chen 17/5128, 17/5129 und 17/5130 in seiner 44. Sitzung am
6. April 2011 beraten und empfiehlt jeweils mit den Stimmen
der Fraktionen der CDU/CSU, SPD und FDP bei Stimment-
haltung der Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN die Annahme der Gesetzentwürfe.

Der Finanzausschuss empfiehlt mit den Stimmen der Frak-
tionen der CDU/CSU, SPD und FDP bei Stimmenthaltung der
Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
die Annahme der Gesetzentwürfe.

Bei der Beratung der Gesetzentwürfe im Ausschuss haben
sich mehrere Fragen an die Bundesregierung ergeben.

Die Fraktionen der CDU/CSU und FDP stellten zunächst
fest, dass zwar alle drei Staaten keine Einkommensteuer er-
höben und deswegen eine große Attraktivität auf Wohl-
habendere ausübten. Sie fragten dennoch nach eventuellen
Unterschieden sowohl bei den Verhandlungen als auch bei
den Ergebnissen.

Die Fraktion der SPD erbat von der Bundesregierung eine
Abschätzung der fiskalischen Wirkung der Abkommen.

Die Fraktion DIE LINKE. bat um Erläuterung, warum sich
das Abkommen mit den Bahamas von den anderen in Arti-
kel 3 Absatz 2 und 3 und in den Artikeln 4 und 5 unterscheide.
Es sei von Interesse, welche Steuern in den Ländern erhoben
würden und welche Basis überhaupt existiere, um Informa-
tionen einholen zu können. Außerdem stellte sie fest, dass
alle drei Staaten im OECD-Bericht vom September 2009
(„graue Liste“) genannt gewesen seien. Sie erinnerte die
Bundesregierung an ihre Auskunft, dass zwölf Monate nach
Erscheinen des OECD-Berichts eine Evaluation zur Umset-
zung der Empfehlungen vorzulegen sei.

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat die fehlen-
den Bemühungen der Bundesregierung kritisiert, zu einem
automatischen Informationsaustausch zu gelangen, und ge-
fragt, welche Initiativen sie zu ergreifen gedenke.

Die Bundesregierung ging zunächst auf die Unterschiede in
den Abkommen ein. Für alle gelte das OECD-Musterabkom-
men als Grundlage. Bei den Verhandlungen mit den ver-
schiedenen Staaten ergäben sich jedoch unterschiedliche
Verhandlungssituationen. Artikel 3 lege die Steuern fest, die
vom Abkommen erfasst würden. Die hier betroffenen Staa-
ten erhöben im Prinzip keine Steuern. Besonders deutlich
werde dies durch das Fehlen entsprechender Angaben in Ar-
tikel 3 des Abkommens mit den Kaimaninseln. Das sei aus
Sicht der Bundesregierung jedoch belanglos, denn die Staa-
ten seien verpflichtet, für die von Deutschland in den Ab-
kommen genannten Steuern bei Ersuchen Informationen zu
geben.

Sowohl auf den Bahamas, in Monaco und auf den Kaiman-
inseln sei die erste Phase der Überprüfung im Rahmen des
Global-Forum-Prozesses abgeschlossen. Dabei seien bei
allen drei Staaten etliche Punkte aufgelistet worden. Die sich
daraus ergebenden Empfehlungen müssten durch Rechtsän-
derung in den Staaten umgesetzt werden. Die Staaten seien
verpflichtet, innerhalb eines Jahres einen Bericht an die Peer
Review Group zu übergeben. Diese prüfe auf dieser Basis,
sachen 17/5128, 17/5129 und 17/5130 in seiner 47. Sitzung
am 6. April 2011 abschließend beraten.

Mängel beseitigt worden seien. Mittlerweile seien über
20 Staaten, auch Deutschland, geprüft worden.

Drucksache 17/5467 – 6 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

Die Bundesregierung verhandele mit ehemaligen Offshore-
Zentren und Steueroasen mit dem Ziel, in einem Abkommen
die Durchsetzung des OECD-Standards festzuschreiben.
Diese seien vor drei Jahren von sehr vielen Staaten über-
haupt nicht akzeptiert worden. Aufgrund der Ereignisse um
die CD mit Steuerdaten aus Liechtenstein und dem politisch
aufgebauten Druck hätten alle Staaten letztlich den OECD-
Standard und damit den Informationsaustausch auf Anfrage
akzeptiert. Der automatische Informationsaustausch werde
vom OECD-Standard hingegen nicht erfasst. Auf OECD-
Ebene selbst werde in Anfängen darüber gesprochen, einen
neuen Standard zum Informationsaustausch, aufbauend auf
dem jetzigen, zu setzen. Auf Ebene der Europäischen Union
sei die Amtshilfe-Richtlinie revidiert worden und müsse bis
2013 umgesetzt werden. Dort sei in Kapitel 8 ein automati-
scher Informationsaustausch für bestimmte Kapitalkatego-
rien definiert. Die Bundesregierung werte dies als erfolgrei-
chen Einstieg, denn alle Staaten der Europäischen Union,
auch Luxemburg und Österreich, hätten dem zugestimmt.
Wichtig sei nun eine tatsächliche technische Umsetzung
eines effektiv ablaufenden Informationsaustausches.

Die Bundesregierung habe keine Angaben über Mehrein-
nahmen aufgrund dieser Abkommen. Ziel dieser Abkommen
sei ohnehin vielmehr, durch den Abschreckungseffekt für
Steuerehrlichkeit zu sorgen. Die erhöhte Steuerehrlichkeit

ches Ziel nicht zu erreichen, weil jeder Staat, der angespro-
chen werde, auf die anderen Staaten ohne Abkommen zum
automatischen Informationsaustausches verweisen werde.
Die Fraktion der SPD werde den vorliegenden Abkommen
zustimmen, weil sie diese für einen guten ersten Schritt halte.
Der zweite dürfe aber nicht vergessen werden.

Die Fraktion DIE LINKE. kündigte die Enthaltung der
Fraktion an. Es seien zwar richtige Schritte, die Abkommen
seien jedoch ohne den automatischen Informationsaustausch
nicht ausreichend. Gerade für die Bahamas mit ihrem um-
fangreichen Bankgeheimnis stelle das Abkommen keinen
wesentlichen Fortschritt dar.

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN kündigte eben-
falls Enthaltung an. Sie begrüßte zwar die Abkommen nach
dem Standard des OECD-Musterabkommens in diesen drei
Ländern, eine effektive Bekämpfung der Steuerflucht sei
aber nur bei einem automatischen Informationsaustausch ge-
geben. Die vorliegenden Abkommen griffen nur dann, wenn
deutsche Behörden Indizien hätten, ansonsten könnten sie
nicht tätig werden. Die Wirtschaft leide unter der auf diese
Weise stattfindenden Steuerflucht. Die Einführung des auto-
matischen Informationsaustausches bedeute somit auch eine
Stärkung der Realwirtschaft.
helfe, das Steueraufkommen zu sichern. Durch die Abkom-
men und die damit gegebene Möglichkeit der Nachfrage
steige das Entdeckungsrisiko für jemanden, der Einkünfte
verschleiern wolle.

Die Fraktion der SPD hat bekräftigt, dass auch aus ihrer
Sicht das Ziel die Einführung eines automatischen Informa-
tionsaustausches sein müsse. Dazu sei aber internationaler
Druck notwendig. In bilateralen Verhandlungen sei ein sol-

Die Fraktionen der CDU/CSU und FDP erwiderten ab-
schließend insbesondere auf die Einwände der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, dass es der Bundesregierung
nun erfreulicherweise gelinge, den OECD-Standard gegen-
über Territorien durchzusetzen, die sich bisher strikt gewei-
gert hätten. Daran sei zu Zeiten der rot-grünen Bundesregie-
rung nicht zu denken gewesen. Deshalb wiesen sie die Kritik
am fehlenden automatischen Informationsaustausches zu-
rück.

Berlin, den 6. April 2011

Manfred Kolbe
Berichterstatter

Lothar Binding (Heidelberg)
Berichterstatter

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