BT-Drucksache 17/543

Umstellung der Finanzierung von Neu- und Ausbauprojekten in Bundesschienenwege

Vom 27. Januar 2010


Deutscher Bundestag Drucksache 17/543
17. Wahlperiode 27. 01. 2010

Antrag
der Abgeordneten Dr. Anton Hofreiter, Winfried Hermann, Alexander Bonde,
Stephan Kühn, Bettina Herlitzius, Daniela Wagner, Cornelia Behm, Hans-Josef Fell,
Ulrike Höfken, Bärbel Höhn, Sylvia Kotting-Uhl, Oliver Krischer, Undine Kurth
(Quedlinburg), Nicole Maisch, Ingrid Nestle, Friedrich Ostendorff, Dr. Hermann Ott,
Dorothea Steiner, Markus Tressel, Dr. Valerie Wilms, Birgitt Bender, Kai Gehring,
Katrin Göring-Eckardt, Britta Haßelmann, Elisabeth Scharfenberg und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Umstellung der Finanzierung von Neu- und Ausbauprojekten in Bundes-
schienenwege

Der Bundestag wolle beschließen:

I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:

Um dem Wohl der Allgemeinheit und den Verkehrsbedürfnissen gemäß Arti-
kel 87e Absatz 4 des Grundgesetzes Rechnung zu tragen, finanziert der Bund
entsprechend § 8 des Bundesschienenwegeausbaugesetzes Neubau- und Ausbau-
investitionen in die Schienenwege der Eisenbahnen des Bundes. Die tatsäch-
lichen Baukosten für Schienenprojekte liegen in der Regel erheblich über den
ursprünglich geplanten und zwischen Bund und DB Netz AG vereinbarten Ge-
samtausgaben für die Schienenprojekte. So sollte die ICE-Neubaustrecke
Köln–Frankfurt ursprünglich knapp 3 Mrd. Euro kosten. Selbst ohne die noch
nicht erfolgten Baumaßnahmen im Knoten Köln liegen die Kosten heute schon
bei über 6 Mrd. Euro. Die Kosten für die ICE-Neu- und Ausbaustrecke Nürn-
berg–Ingolstadt–München erhöhten sich von geplanten gut 1,5 Mrd. Euro auf
3,6 Mrd. Euro. Während bei diesen Projekten die Deutsche Bahn AG für einen
Großteil der Mehrkosten aufkommen musste, ist z. B. bei der Neubaustrecke
Wendlingen–Ulm geplant, dass Baukostensteigerungen ausschließlich aus
Haushaltsmitteln des Bundes finanziert werden sollen.

Da Bundesmittel wirtschaftlich und sparsam einzusetzen sind, ist es geboten,
den zu investierenden Betrag des Bundes für den Neu- und Ausbau von Schie-
nenprojekten in Höchstbetragsvereinbarungen festzuschreiben. Damit sind im
Wesentlichen zwei Vorteile verbunden: Erstens sind vor Abschluss einer solchen
Vereinbarung realistischere Kostenschätzungen mit Risikozuschlägen durch die
DB Netz AG zu erwarten. Zweitens entsteht für den Bund mehr Planungssicher-
heit, da Baukostenüberschreitungen bei einigen wenigen Großprojekten bisher

dazu führen, dass andere Neu- und Ausbauvorhaben des Bedarfsplans Schiene
immer wieder zurückgestellt werden müssen.

Drucksache 17/543 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,

die mit Bundesmitteln zu finanzierenden Anteile der Gesamtkosten von Neu-
bau- und Ausbauinvestitionen in die Schienenwege der Eisenbahnen des Bun-
des in Höchstbetragsvereinbarungen festzuschreiben.

Berlin, den 27. Januar 2010

Renate Künast, Jürgen Trittin und Fraktion

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