BT-Drucksache 17/5365

Ausgleich für Radargeschädigte der Bundeswehr und der ehemaligen NVA voranbringen

Vom 5. April 2011


Deutscher Bundestag Drucksache 17/5365
17. Wahlperiode 05. 04. 2011

Antrag
der Abgeordneten Rainer Arnold, Dr. Hans-Peter Bartels, Dr. h. c. Gernot Erler,
Petra Ernstberger, Karin Evers-Meyer, Iris Gleicke, Günter Gloser,
Michael Groschek, Dr. h. c. Susanne Kastner, Lars Klingbeil, Fritz Rudolf Körper,
Ute Kumpf, Ullrich Meßmer, Thomas Oppermann, Dr. Frank-Walter Steinmeier
und der Fraktion der SPD

Ausgleich für Radargeschädigte der Bundeswehr und der ehemaligen NVA
voranbringen

Der Bundestag wolle beschließen:

I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:

Bis in die 80er-Jahre hinein sind Angehörige der Bundeswehr und der NVA
unwissend mit ionisierender Strahlung und Röntgenstrahlung in Berührung
gekommen und haben gesundheitsschädliche Partikel inkorporiert. Einige von
ihnen sind daraufhin schwer erkrankt. Betroffene können einen ursächlichen
Zusammenhang in vielen Fällen aber nicht lückenlos nachweisen, da es weder
ausreichende Aufzeichnungen über den Umgang mit Strahlen- und Radarquel-
len noch über Dauer und Intensität der Exposition jedes Einzelnen gibt. Auf-
grund des fehlenden Gefahrenbewusstseins dieser Zeit können Betroffene folg-
lich nur eingeschränkt auf „Beweismaterial“ für ihre Schädigung zurück-
greifen. Die Umkehr der Beweislast wird daher verständlicherweise von den
Betroffenen gefordert. Sie wird in Teilbereichen auch von der Radarkommis-
sion empfohlen.

Die Frage nach einer Entschädigung der Soldaten gestaltet sich folglich äußerst
schwierig. Sie beschäftigt den Deutschen Bundestag seit dem Jahr 2000. Im Jahr
2002 empfahl der Verteidigungsausschuss die Einsetzung einer Kommission. Im
Abschlussbericht der „Radarkommission“ von 2003 wurden Kriterien erstellt,
die festlegen, in welchen Fällen eine Krankheit auf Strahleneinwirkung zurück-
zuführen ist. Neben der unabhängigen wissenschaftlichen Beschreibung von
qualifizierenden Erkrankungen und qualifizierender Tätigkeit macht der Bericht
zudem weiteren Forschungsbedarf insbesondere zur Untersuchung der gesund-
heitlichen Auswirkungen von HF-Strahlung (HF: hochfrequente Felder) und zu
Aspekten der ionisierenden Strahlung geltend. Die Ergebnisse der Radarkom-
mission werden von der Bundesregierung anerkannt. Den Betroffenen wurde
eine unbürokratische Prüfung ihres Antrags anhand der verfassten Kriterien der
Radarkommission in Aussicht gestellt.
Laut Auskunft der Bundesregierung, Bundestagsdrucksache 17/3607 vom
2. November 2010, wurden von den bisher 3 803 gestellten Anträgen auf Ver-
sorgung 19,7 Prozent zugunsten der Antragsteller entschieden. 68 Prozent der
Anträge wurden abgelehnt. Der Bund zur Unterstützung Radargeschädigter, die
Interessenvertretung der ehemaligen Bundeswehrsoldaten, der Bund zur Unter-
stützung Strahlengeschädigter und die Interessenvertretung ehemaliger NVA-

Drucksache 17/5365 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
Soldaten gehen davon aus, dass die Bundesregierung die Anerkennungskrite-
rien des Berichtes der Radarkommission nicht umfassend im Sinne der Antrag-
steller auslegt. Dieser Vorwurf wird von der Bundesregierung mit Nachdruck
zurückgewiesen.

In der 16. Wahlperiode waren sich alle im Bundestag vertretenen Fraktionen
einig, dass es zeitnah eine umfassende Lösung des Problems im Sinne der Ge-
schädigten geben muss. Dies ist angesichts des oft fortgeschrittenen Alters der
Betroffenen und ihrer ernsten Erkrankungen umso dringlicher. Der politische
Wille, den Betroffenen möglichst zügig und unbürokratisch zu helfen, ist über
die Grenzen der Fraktionen hinweg weiter vorhanden. Es wird anerkannt, dass
in bestimmten Bereichen die Entschädigungspraxis der Bundeswehrverwaltung
auch zum Vorteil der Antragsteller ausgelegt wurde. Dies entspricht der Verant-
wortung und Fürsorgepflicht des Dienstherren gegenüber den Betroffenen.
Trotzdem wird darüber hinausgehender Handlungsbedarf in Richtung einer ak-
zeptablen gesellschaftlichen Lösung gesehen.

II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,

in Umsetzung der Ergebnisse der Radarkommission und vor dem Hintergrund
des hohen Alters der Betroffenen zeitnah eine praktikable Lösung im Sinne der
Betroffenen vorzulegen und dabei folgende Punkte einzubeziehen:

1. vorzugsweise eine Stiftungslösung zu suchen, die den unterschiedlichen Be-
troffenengruppen gerecht wird;

2. die Einbeziehung der Gerätehersteller zur Erschließung weiterer Stiftungs-
gelder zu ermöglichen;

3. die unterschiedlichen Anerkennungs- und Entschädigungsverfahren von
ehemaligen Bundeswehrangehörigen und NVA-Soldaten weiter anzuglei-
chen;

4. nach geeigneten, gangbaren und unbürokratischen Lösungen zu suchen, die
die Entscheidungsspielräume möglichst zugunsten der Betroffenen aus-
legen;

5. die Ergebnisse der Radarkommission, wie bereits vom Verteidigungsaus-
schuss einstimmig beschlossen und vom Verteidigungsministerium zuge-
sagt, eins zu eins umzusetzen;

6. neue Erkenntnisse der medizinischen und biologischen Forschung in die
Entscheidung mit einfließen zu lassen;

7. ein unabhängiges Gremium, wie von der Radarkommission empfohlen, zur
Vermittlung in Zweifelsfällen und zur Entscheidungsfindung einzubeziehen;

8. dem Verteidigungsausschuss jährlich einen Evaluierungsbericht vorzulegen.

Berlin, den 5. April 2011

Dr. Frank-Walter Steinmeier und Fraktion

x

Schnellsuche

Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen.
Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.