BT-Drucksache 17/5348

Verwendung der Bundespolizei zur Unterstützung der Polizei Berlin im Umfeld des Deutschen Bundestages

Vom 4. April 2011


Deutscher Bundestag Drucksache 17/5348
17. Wahlperiode 04. 04. 2011

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Frank Tempel, Jan Korte, Ulla Jelpke, Jens Petermann, Raju
Sharma, Halina Wawzyniak und der Fraktion DIE LINKE.

Verwendung der Bundespolizei zur Unterstützung der Polizei Berlin im Umfeld
des Deutschen Bundestages

Nach den Terrorwarnungen des Bundesministeriums des Innern von Mitte No-
vember 2010 sind umfangreiche Kräfte der Bundespolizei zur Bewachung der
Liegenschaften des Deutschen Bundestages rund um das Reichstagsgebäude
eingesetzt worden. Auch mit Aufhebung der Maßnahmen wurden einige
Kontrollpunkte um das Reichstagsgebäude aufrechterhalten.

Diese Maßnahme erscheint ungewöhnlich, da laut § 11 Absatz 1 Nummer 3 des
Bundespolizeigesetzes nur eine „drohende(n) Gefahr für den Bestand oder die
freiheitliche demokratische Grundordnung des Bundes oder eines Landes (…),
soweit das Land ohne diese Unterstützung die Aufgabe nicht oder nur unter er-
heblichen Schwierigkeiten erfüllen kann“ so eine Maßnahme rechtfertigt.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Welche aktuelle Gefährdungslage rechtfertigt den anhaltenden Einsatz der
Bundespolizei?

2. Inwieweit ist das Land Berlin nicht oder nur unter erheblichen Schwierigkei-
ten in der Lage, die derzeit von der Bundespolizei übernommenen Aufgaben
wahrzunehmen?

3. Welche Kräfte der Bundespolizei aus welchen Einheiten sind zum Schutz des
Deutschen Bundestages im Umfeld des Reichstagsgebäudes eingesetzt?

4. Welche ursprünglichen Aufgaben können die betroffenen Einheiten während
der aktuellen Unterstützung für die Polizei Berlin nicht ausführen?

5. Wie lange soll der Einsatz voraussichtlich dauern?

Berlin, den 1. April 2011

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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