BT-Drucksache 17/5308

Durchsetzung der Rechte älterer Menschen in Deutschland

Vom 24. März 2011


Deutscher Bundestag Drucksache 17/5308
17. Wahlperiode 24. 03. 2011

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Katja Kipping, Heidrun Dittrich, Diana Golze, Matthias W.
Birkwald, Jutta Krellmann, Cornelia Möhring, Yvonne Ploetz, Jörn Wunderlich,
Sabine Zimmermann und der Fraktion DIE LINKE.

Durchsetzung der Rechte älterer Menschen in Deutschland

Nach den Vorgaben des Grundgesetzes ist die Bundesrepublik Deutschland „ein
demokratischer und sozialer Bundesstaat“ (Artikel 20 Absatz 1 des Grundgeset-
zes – GG). Diese Bestimmung zählt zum Verfassungskern und ist eine der unab-
änderlichen Vorgaben des Grundgesetzes. Des Weiteren gibt das Grundgesetz
vor, dass die verfassungsmäßige Ordnung in Deutschland „den Grundsätzen des
republikanischen, demokratischen und sozialen Rechtsstaates im Sinne dieses
Grundgesetzes entsprechen“ muss (Artikel 28 Absatz 1 GG). Mit diesen beiden
Artikeln schreibt das Grundgesetz das Sozialstaatsprinzip fest. Gemäß den Kon-
kretisierungen durch das Bundesverfassungsgericht ist es demzufolge die Auf-
gabe des Staates, für soziale Gerechtigkeit und für einen Ausgleich sozialer Ge-
gensätze und Ungleichheiten zu sorgen. Der Staat hat die Voraussetzungen dafür
zu schaffen, dass allen Bürgerinnen und Bürgern ein menschenwürdiges Dasein
und eine gleichberechtigte Teilhabe an der Gesellschaft ermöglicht wird. Die Ver-
antwortung für die „Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse“ ist ein Kern-
element des Sozialstaates (Artikel 20 GG).

Der Begriff „gleichwertige Lebensverhältnisse“ gehört zur zentralen Leitvorstel-
lung des Bundes und der Länder. Das Raumordnungsgesetz (ROG) des Bundes
konkretisiert gleich im ersten Grundsatz: „Im Gesamtraum der Bundesrepublik
Deutschland und in seinen Teilräumen sind ausgeglichene soziale, infrastruktu-
relle, wirtschaftliche, ökologische und kulturelle Verhältnisse anzustreben“ (§ 2
Absatz 2 Nummer 1 ROG). Länderverfassungen und Landesplanungsgesetze
zitieren den Begriff ihrerseits und verpflichten sich damit zu einer entsprechen-
den Strukturpolitik und Entwicklung ihres Landesgebietes.

Um die Situation in der Bundesrepublik Deutschland umfangreich zu bewerten,
bedarf es auch einer Analyse relevanter Aspekte der Unterstützung der Durch-
setzung der Rechte älterer Menschen auf der Ebene des Bundes als auch auf der
Ebene der Bundesländer. Damit sollen der Stand und die Herangehensweise zur
Durchsetzung dieser Rechte im Bundesgebiet besser beurteilbar werden. Insbe-
sondere geht es aber auch darum, perspektivisch Konzepte zu entwickeln und
umzusetzen, um langfristig allen Generationen in allen Teilen Deutschlands ein
Leben in Würde und gleichberechtigter Teilhabe zu sichern.
Wir fragen die Bundesregierung:

1. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung darüber, wie die Interessenver-
tretung älterer Menschen in den Bundesländern verankert ist?

Drucksache 17/5308 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
2. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung darüber, in welchen Bundeslän-
dern und Kommunen es einen Seniorenbeauftragten gibt, und wo diese
Funktion verankert ist?

3. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung darüber, ob die Seniorenbeauf-
tragten in den Landtagen bzw. Kommunalvertretungen ein Antrags- und
Rederecht haben?

4. Wie bewertet die Bundesregierung die Forderung nach einer bzw. einem
Seniorenbeauftragten auf der Bundesebene?

5. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung darüber, in welchen Bundes-
ländern ein Altenhilfeplan existiert?

6. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung darüber, in welchen Bundes-
ländern es spezielle Seniorenreports gibt?

7. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung darüber, welche Bundesländer
ein Seniorenmitwirkungsgesetz oder eine ähnliche gesetzliche Regelung
haben?

Berlin, den 24. März 2011

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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