BT-Drucksache 17/5257

Frauenquote bei Gremienbesetzungen durch das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung konsequent einhalten

Vom 23. März 2011


Deutscher Bundestag Drucksache 17/5257
17. Wahlperiode 23. 03. 2011

Antrag
der Abgeordneten Bettina Herlitzius, Monika Lazar, Winfried Hermann,
Dr. Anton Hofreiter, Stephan Kühn, Ingrid Nestle, Daniela Wagner, Dr. Valerie Wilms,
Cornelia Behm, Hans-Josef Fell, Ulrike Höfken, Bärbel Höhn, Sylvia Kotting-Uhl,
Oliver Krischer, Undine Kurth (Quedlinburg), Nicole Maisch, Friedrich Ostendorff,
Dr. Hermann Ott, Dorothea Steiner, Markus Tressel und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Frauenquote bei Gremienbesetzungen durch das Bundesministerium für Verkehr,
Bau und Stadtentwicklung konsequent einhalten

Der Bundestag wolle beschließen:

I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:

Der Fünfte Gremienbericht der Bundesregierung zum Bundesgremienbeset-
zungsgesetz vom Dezember 2010 (Bundestagsdrucksache 17/4308) belegt, dass
der durchschnittliche Frauenanteil an allen Gremienmitgliedern im Einflussbe-
reich des Bundes bei 24,5 Prozent liegt. Im Geschäftsbereich des Bundesminis-
teriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) verzeichnet der Be-
richt in den Gremien einen Frauenanteil von 17 Prozent. Damit sind Frauen in
wichtigen Zukunftsfeldern noch erheblich unterrepräsentiert. Der Verfassungs-
auftrag mit dem Ziel einer gleichberechtigten Teilhabe von Frauen und Männern
ist noch lange nicht erreicht.

Zu Recht weißt der Bericht darauf hin, dass der gleichberechtigten Gremien-
besetzung eine besondere gesellschaftspolitische Bedeutung zukommt. Denn in
Gremien findet eine weitgehende politische und fachliche Einflussnahme und
Steuerung statt. Der Frauenanteil in Gremien, einschließlich der projektgebun-
denen Arbeits- und Auswahlgremien, ist ein wichtiger Indikator für die Teilhabe
von Frauen an gesellschaftlichen Entscheidungsprozessen. Gleichberechtigte
Teilhabe von Frauen in Gremien ist kein Selbstläufer. Insgesamt erweist sich
jedoch das Bundesgremienbesetzungsgesetz (BGremBG) in seiner jetzigen Fas-
sung als nicht praxisgerecht. Zukunftsorientierte Politik muss die Voraussetzun-
gen dafür schaffen, dass Frauen in allen Bereichen und auf allen Ebenen gleich-
berechtigt vertreten sind.

II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,

– eine Novellierung des Bundesgremienbesetzungsgesetzes durchzuführen,
um effektivere Besetzungsmechanismen zu implementieren sowie geeignete
Kontroll- und Quotenmechanismen einzuführen,

– bis zur Novellierung des Bundesgremienbesetzungsgesetzes bei der Beset-
zung von Gremien durch das BMVBS (z. B. Kuratorium zur Nationalen
Stadtentwicklungspolitik) die Frauenquote des Bundesgremienbesetzungs-
gesetzes einzuhalten,

Drucksache 17/5257 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
– bei der Benennung von Mitgliedern für projektgebundene Fachjurys,
Arbeits- und Auswahlgremien (z. B. Bundesprogramm des Europäischen
Sozialfonds „Soziale Stadt – Bildung, Wirtschaft, Arbeit im Quartier
(BIWAQ)“) durch das BMVBS, Frauen mindestens hälftig zu berücksich-
tigen,

– transparente Besetzungsverfahren sowie effektive Kontrollmechanismen ein-
zuführen, anhand derer die Erreichung des Ziels der gleichberechtigten Teil-
habe von Frauen und Männern in Gremien im Zuständigkeitsbereich des
BMVBS überprüft werden kann,

– im BMVBS eine vollständige Liste der Gremien zu führen, einschließlich
aller Arbeits- und Auswahlgremien, und den jeweiligen Frauenanteil auszu-
weisen.

Berlin, den 22. März 2011

Renate Künast, Jürgen Trittin und Fraktion

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